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   BGH, 26.02.2003 - 2 StR 411/02   

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https://dejure.org/2003,3556
BGH, 26.02.2003 - 2 StR 411/02 (https://dejure.org/2003,3556)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2003 - 2 StR 411/02 (https://dejure.org/2003,3556)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - 2 StR 411/02 (https://dejure.org/2003,3556)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 267 StGB; § 263 StGB; § 46 Abs. 2 StGB; § 61 Nr. 6 StGB; § 70 StGB
    Urkundenfälschung (unechte Urkunde; schriftliche Lüge; Verwendung von Briefköpfen); Betrug; Strafzumessung (Nachtatverhalten; beruf); Berufsverbot (Gefährlichkeitsprognose: keine belastende Bewertung des zulässigen Verteidigungsverhalten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Betrug und Urkundenfälschung durch einen Arzt bei Abrechnung von Laborleistungen; Herstellen einer Urkunde durch Hineinkopieren eines Briefkopfes; Zusammengelegte Bestandteile von zwei Urkunden zum Zwecke der Fotokopie; Herstellung einer echten Urkunde durch ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; GOÄ § 4 Abs. 2; ; StGB § 267; ; BGB § 670

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 267 Abs. 1
    Fotokopie einer "Collage" ist keine Urkunde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Abrechnungsbetrug - Fremdlabor als Eigenleistungen; Medizinrecht

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 543
  • StV 2003, 558
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.10.1986 - 2 StR 256/86

    Untreue in 12 Fällen und fortgesetzte Untreue, begangen durch einen Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 26.02.2003 - 2 StR 411/02
    Damit hat das Landgericht nicht beachtet, daß einem bestreitenden Angeklagten sein Verteidigungsverhalten auch im Hinblick auf die Gefährlichkeitsprognose beim Berufsverbot nicht angelastet werden darf (BGHR StGB § 46 Nachtatverhalten 2, § 70 Abs. 1 Dauer 1).
  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 500/86

    Umfang der Begründung des Rechtsfolgenausspruchs

    Auszug aus BGH, 26.02.2003 - 2 StR 411/02
    Moralisierende Ausführungen begründen die Gefahr einer gefühlsmäßigen, auf unklaren Erwägungen beruhenden Strafzumessung (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 2 unklare Erwägungen).
  • BGH, 02.07.1996 - 4 StR 201/96

    Anforderungen an eine Bestimmung zu einer Straftat durch einen Dritten -

    Auszug aus BGH, 26.02.2003 - 2 StR 411/02
    Der neue Tatrichter wird zu beachten haben, daß die berufliche Stellung, die in keiner unmittelbaren Beziehung zu einer vorgeworfenen Straftat steht, nicht strafschärfend berücksichtigt werden darf (BGH NJW 1996, 3089f).
  • BGH, 13.05.1954 - 3 StR 70/54
    Auszug aus BGH, 26.02.2003 - 2 StR 411/02
    Dadurch hat er ebenso wie derjenige, der eine fremde Unterschrift unter einer Urkunde ausradiert und durch seine eigene ersetzt, die fremde Gedankenerklärung - hier die festgestellten Laborergebnisse - zu seiner eigenen gemacht und damit eine echte Urkunde hergestellt (vgl. BGH NJW 1954, 1375; ebenso Tröndle/Fischer, StGB 51. A. § 267 Rdn. 19; Gribbohm in LK, StGB 11. A. § 267 Rdn. 182; Lackner/ Kühl, StGB 24. A. § 267 Rdn. 20; Cramer in Schönke/ Schröder, StGB 26. A. § 267 Rdn. 72; ähnlich für den Fall, daß jemand eine fremde geistige Leistung als eigene Prüfungsleistung ausgibt).
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Ein Aufwendungsersatz gemäß § 670 BGB, der ohnehin nur einen Ersatz erforderlicher Aufwendungen ermöglichte (vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. Februar 2003 - 2 StR 411/02), kommt lediglich für andere als ärztliche Leistungen in Betracht (vgl. Uleer/Miebach/Patt, aaO, § 3 GOÄ Rn. 1, § 10 GOÄ Rn. 4; Spickhoff, aaO, § 10 GOÄ Rn. 2; Brück u.a., Kommentar zur GOÄ, 3. Aufl., § 10 Rn. 1; Kiesecker in Prütting, Medizinrecht, § 10 GOÄ Rn. 4; Schmatz/Goetz/Matzke, GOÄ, 2. Aufl., § 10 Vorbem.).
  • BGH, 30.10.2003 - 3 StR 276/03

    Untreue (Nichteinzahlung auf Anderkonto durch einen Rechtsanwalt; subjektiver

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf einem bestreitenden Angeklagten sein Verteidigungsverhalten auch im Hinblick auf die Gefährlichkeitsprognose beim Berufsverbot nicht angelastet werden (BGH NJW 2001, 3349; BGH, Beschluss vom 26.2.2003 - 2 StR 411/02; BGHR StGB § 46 Nachtatverhalten 2; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Dauer 1).
  • BGH, 04.05.2023 - 5 StR 38/23

    Unterbrechung der Verjährung (Reichweite der Unterbrechungswirkung bei Ermittlung

    Eine - als solche erkennbare - Collage ist demnach keine Urkunde (BGH, Urteil vom 14. September 1993 - 5 StR 283/93, wistra 1993, 341; Beschluss vom 26. Februar 2003 - 2 StR 411/02, NStZ 2003, 543), weil ihr die Eignung und Bestimmung fehlt, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen (BayObLG, Beschluss vom 11. Mai 1992 - 5 St RR 16/92, NJW 1992, 3311).

    Ein derartiges mittelbares Gebrauchmachen setzt jedoch gleichfalls eine unechte oder verfälschte Urkunde voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 5 StR 684/98, NStZ 1999, 620; Urteil vom 16. Juni 2016 - 1 StR 20/16, NJW 2016, 3543), an der es hier fehlt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2003 - 2 StR 411/02, NStZ 2003, 543).

  • BGH, 30.09.2010 - 4 StR 150/10

    Untreue (Vermögensnachteil; Verwendung verbleibender Drittmittel;

    Liegt ein zweckwidriger Einsatz öffentlicher Mittel vor, so kann darin bereits ein Schaden liegen, weil die zweckgebundenen Mittel verringert wurden, ohne dass der Zweck erreicht wurde (BGH, Urteile vom 4. November 1997 - 1 StR 273/97, BGHSt 43, 293, 297 f. und vom 14. Dezember 2000 - 5 StR 123/00, NStZ 2001, 248, 251; vgl. auch Wagner NStZ 2003, 543).
  • BGH, 15.10.2003 - 2 StR 332/03

    Doppelverwertungsverbot (Begehung der Tat an sich als Element der

    Diese Wendungen begründen in ihrer Gesamtheit die Besorgnis, daß der Tatrichter eine gefühlsmäßige, auf unklaren Erwägungen beruhende Strafzumessung vorgenommen hat (vgl. BGH StraFo 2003, 215; NStZ 2002, 646; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 2), und daß er dabei von einer ablehnenden Haltung gegenüber dem Angeklagten beeinflußt worden sein könnte.
  • BGH, 22.06.2023 - 2 StR 144/23

    Gefährlichkeitsprognose beim Berufsverbot

    Damit hat das Landgericht nicht bedacht, dass einer bestreitenden Angeklagten ihre - möglicherweise im Verteidigungsverhalten begründete - unzutreffende Einlassung auch im Hinblick auf die Gefährlichkeitsprognose beim Berufsverbot nicht angelastet werden darf (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Februar 2003 - 2 StR 411/02, juris Rn. 11 mwN).
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