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   BGH, 11.03.2009 - 2 StR 42/09   

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BGH, 11.03.2009 - 2 StR 42/09 (https://dejure.org/2009,5985)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2009 - 2 StR 42/09 (https://dejure.org/2009,5985)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09 (https://dejure.org/2009,5985)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 StGB; § 63 StGB
    Schwere Vergewaltigung (Beisichführen eines Mittels, mit dem Widerstand mit Gewalt überwunden werden kann: Fessellung mit Handschellen); Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (unzureichende Darlegung der Voraussetzungen: ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nur bei hoher Wahrscheinlichkeit der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten durch den Täter

  • Judicialis

    StGB § 63

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nur bei hoher Wahrscheinlichkeit der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten durch den Täter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 198
  • NStZ-RR 2010, 161
  • NStZ-RR 2010, 163
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gefährlichkeitsprognose;

    Auszug aus BGH, 11.03.2009 - 2 StR 42/09
    Sie darf deshalb nur angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, der Täter werde infolge seines fortdauernden Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen (BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 11 und 26).
  • BGH, 31.10.1989 - 5 StR 496/89

    Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einem

    Auszug aus BGH, 11.03.2009 - 2 StR 42/09
    Sie darf deshalb nur angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, der Täter werde infolge seines fortdauernden Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen (BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 11 und 26).
  • BGH, 17.11.1999 - 2 StR 453/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 11.03.2009 - 2 StR 42/09
    Dass ein Täter trotz bestehenden Defekts über Jahre hinweg keine Straftaten begangen hat, ist ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Straftaten (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27).
  • BGH, 10.09.2008 - 2 StR 291/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)

    Auszug aus BGH, 11.03.2009 - 2 StR 42/09
    Eine lediglich latente Gefahr und die bloße Möglichkeit zukünftiger Straftaten reicht nicht aus (Senat, Beschluss vom 10. September 2008 - 2 StR 291/08).
  • BGH, 24.01.2007 - 2 StR 532/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Urteilsgründe);

    Auszug aus BGH, 11.03.2009 - 2 StR 42/09
    Auch der Strafausspruch kann bestehen bleiben, da der Angeklagte durch die Annahme der Voraussetzungen des § 21 StGB bei der Strafzumessung nicht beschwert ist (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Januar 2007 - 2 StR 532/06).
  • BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03

    Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

    Auszug aus BGH, 11.03.2009 - 2 StR 42/09
    Die Voraussetzungen des § 21 StGB müssen zum Tatzeitpunkt bestehen, und die Tatbegehung muss auf der sicher erheblich verminderten Schuldfähigkeit beruhen (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 232).
  • BGH, 29.01.2008 - 4 StR 595/07

    Tenorierung bei der Vergewaltigung; Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 11.03.2009 - 2 StR 42/09
    Entsprechend war der Schuldspruch dahin klarzustellen, dass der Angeklagte der schweren Vergewaltigung schuldig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2008 - 4 StR 595/07; BGHR StPO § 260 IV 1 Urteilsformel 4).
  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 275/13

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik (Beruhen der Tat auf

    a) Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der den Anlass für die Unterbringung bildenden rechtswidrigen Taten aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung hierauf beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141; Beschluss vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09, NStZ-RR 2009, 198; Beschluss vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03, NStZ-RR 2003, 232).
  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die lediglich latente Gefahr oder bloße Möglichkeit zukünftiger Straftaten reicht nicht aus (BGH, Beschlüsse vom 10. September 2008 - 2 StR 291/08, vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09, NStZ-RR 2009, 198).

    Hinzu kommt, dass der Beschuldigte mit Ausnahme der Anlasstat vom 25. Februar 2009 bisher durch vergleichbare Taten ersichtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist, obwohl er seit dem Jahr 1995 vielfach stationär in psychiatrischen Einrichtungen aufgenommen und behandelt werden musste (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09, NStZ-RR 2009, 198).

  • BGH, 26.09.2012 - 4 StR 348/12

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund einer nicht nur vorübergehenden psychischen Störung schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung auf diesem Zustand beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09, NStZ-RR 2009, 198; Beschluss vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03, NStZ-RR 2003, 232).

    Dass ein Täter trotz bestehenden Defekts über Jahre hinweg keine Straftaten begangen hat, ist ein Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Straftaten (BGH, Beschluss vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09, NStZ-RR 2009, 198, 199).

  • BGH, 16.01.2013 - 4 StR 520/12

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Krankenhaus (zeitliche

    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund eines psychischen Defektes schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung hierauf beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09, NStZ-RR 2009, 198; Beschluss vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03, NStZ-RR 2003, 232).

    Der länger währenden Straffreiheit des Beschuldigten käme jedenfalls dann eine prognosegünstige Bedeutung zu, wenn bei ihm in diesen Zeiträumen bereits die diagnostizierte schizo-affektive Störung vorlag (vgl. BGH, Urteil vom 28. August 2012 - 5 StR 295/12, NStZ-RR 2012, 366, 367; Beschluss vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09, NStZ-RR 2009, 198, 199).

  • BGH, 04.07.2012 - 4 StR 224/12

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Dass ein Täter trotz bestehenden Defekts über Jahre hinweg keine Straftaten begangen hat, ist ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Straftaten (BGH, Beschluss vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09, NStZ-RR 2009, 198, 199; Urteil vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27).
  • BGH, 22.08.2017 - 3 StR 249/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Dies hätte die Strafkammer erörtern müssen, anderenfalls der Gefahrenprognose von vornherein die notwendige Tatsachenfundierung fehlt; denn es ist ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger erheblicher Straftaten, wenn ein Täter trotz bestehenden psychischen Defekts jahrelang keine oder nur geringfügige rechtswidrige Taten begangen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09, NStZ-RR 2009, 198, 199; vom 13. Dezember 2011 - 5 StR 422/11, StV 2012, 209; vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, StV 2013, 206, 207 f.; vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 349/13, juris Rn. 7; vom 8. Januar 2014 - 5 StR 602/13, StV 2015, 218, 219).
  • BGH, 05.06.2013 - 2 StR 94/13

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Sie darf daher nur dann angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung hierauf beruht (st. Rspr.; vgl. jeweils mwN BGH, Beschlüsse vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09, NStZ-RR 2009, 198, und vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141).

    Daneben muss eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades bestehen, der Täter werde infolge seines fortdauernden Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen; die zu erwartenden Taten müssen schwere Störungen des Rechtsfriedens besorgen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 2011 - 2 StR 550/10, NStZ-RR 2011, 240, 241; Beschlüsse vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09, Rn. 10, NStZ-RR 2009, 198, und vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202).

    Der länger währenden Straffreiheit des Angeklagten käme jedenfalls dann eine prognosegünstige Bedeutung zu, wenn bei ihm in diesen Zeiträumen bereits die diagnostizierte psychische Störung vorlag (vgl. BGH, Urteil vom 28. August 2012 - 5 StR 295/12, NStZ-RR 2012, 366, 367; Beschluss vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09, NStZ-RR 2009, 198, 199).

  • BGH, 10.12.2014 - 2 StR 170/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Dass ein Täter trotz bestehenden Defekts über Jahre hinweg keine erheblichen Straftaten begangen hat, ist ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger solcher Straftaten (vgl. Senat, Beschluss vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09, NStZ-RR 2009, 198, 199; Urteil vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27; BGH, Beschluss vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338).
  • BGH, 27.02.2019 - 4 StR 419/18

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von Nachtatverhalten);

    Dass ein Täter trotz bestehenden Defekts über Jahre hinweg keine Straftaten begangen hat oder - wie hier - gänzlich unbelastet ist, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Taten (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27; Beschlüsse vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306; vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09, NStZ-RR 2009, 198, 199).
  • BGH, 09.05.2019 - 5 StR 109/19

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Dabei ist in diese Würdigung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine länger währende Straffreiheit als gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Taten einzubeziehen (vgl. BGH, Urteile vom 28. August 2012 - 5 StR 295/12, NStZ-RR 2012, 366, 367; vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14, NStZ 2015, 387, 388 mwN; Beschlüsse vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09, NStZ-RR 2009, 198, 199; vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338).
  • BGH, 27.08.2013 - 4 StR 311/13

    Form des Revisionsantrages (entbehrliche ausdrückliche Bezeichnung); Anordnung

  • KG, 14.02.2014 - 9 U 3/12

    Amtshaftungsanspruch eines Untersuchungshäftlings wegen Verletzung durch einen

  • BGH, 08.01.2014 - 5 StR 602/13

    Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung einer dauerhaften

  • BGH, 07.05.2019 - 4 StR 135/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)

  • BGH, 14.12.2011 - 5 StR 488/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erhebliche rechtswidrige

  • LG Dortmund, 03.04.2020 - 32 KLs 62/19
  • BGH, 07.05.2019 - 5 StR 120/19

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • LG Marburg, 12.01.2016 - 3 Qs 23/15

    Unverhältnismäßigkeit der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem

  • BGH, 09.10.2012 - 2 StR 180/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

  • BGH, 20.04.2022 - 6 StR 138/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (unzureichende Darlegung der

  • BGH, 04.12.2012 - 2 StR 486/12

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

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