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   BGH, 29.02.2012 - 2 StR 426/11   

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https://dejure.org/2012,6539
BGH, 29.02.2012 - 2 StR 426/11 (https://dejure.org/2012,6539)
BGH, Entscheidung vom 29.02.2012 - 2 StR 426/11 (https://dejure.org/2012,6539)
BGH, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - 2 StR 426/11 (https://dejure.org/2012,6539)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB; § 73c StGB
    Verfall (Erörterungsmangel hinsichtlich einer Anwendung der Härtefallklausel)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 1 BtMG
    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (gebotene Prüfung und Beurteilung bei Zusammenarbeit in Absatzketten)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73c Abs 1 S 2 StGB
    Verfall von Wertersatz: Absehen von der Verfallsanordnung beim Verbrauch des Erlangten

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Frage nach dem Verbleib des Wertes des Erlangten im Vermögen eines Angeklagten i.R.d. Anordnung des Verfalls von Wertersatz

  • Wolters Kluwer

    Bandenmäßiger Betäubungsmittelhandel bei Unterstützung durch Strecken von Amphetamin mit Koffein

  • rewis.io

    Verfall von Wertersatz: Absehen von der Verfallsanordnung beim Verbrauch des Erlangten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 73c Abs. 1 S. 2
    Prüfung der Frage nach dem Verbleib des Wertes des Erlangten im Vermögen eines Angeklagten i.R.d. Anordnung des Verfalls von Wertersatz

  • rechtsportal.de

    BtMG § 30a Abs. 1
    Bandenmäßiger Betäubungsmittelhandel bei Unterstützung durch Strecken von Amphetamin mit Koffein

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 313
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 29.02.2012 - 2 StR 426/11
    Nach der neueren Rechtsprechung (vgl. BGHSt 46, 321) setzt der Begriff der Bande den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstyps zu begehen.

    Wesentliches Element einer Bande ist danach eine auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung mehrerer Personen zur zukünftigen gemeinsamen Deliktsbegehung ( BGHSt 46, 321, 329), wobei Mitglied einer Bande auch sein kann, wem nach der - stillschweigend möglichen - Bandenabrede nur Aufgaben zufallen, die sich bei wertender Betrachtung als Gehilfentätigkeiten darstellen ( BGHSt 47, 214).

  • BGH, 22.04.2004 - 3 StR 28/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande); erweiterter Verfall

    Auszug aus BGH, 29.02.2012 - 2 StR 426/11
    An einer Verbindung zur gemeinsamen Tatbegehung fehlt es, wenn sich Beteiligte eines Drogengeschäfts - sei es auch in einem eingespielten Bezugs- und Absatzsystem - lediglich jeweils auf der Verkäufer- und Erwerberseite gegenüberstehen (vgl. BGH NStZ 2004, 696).
  • BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01

    Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen

    Auszug aus BGH, 29.02.2012 - 2 StR 426/11
    Wesentliches Element einer Bande ist danach eine auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung mehrerer Personen zur zukünftigen gemeinsamen Deliktsbegehung ( BGHSt 46, 321, 329), wobei Mitglied einer Bande auch sein kann, wem nach der - stillschweigend möglichen - Bandenabrede nur Aufgaben zufallen, die sich bei wertender Betrachtung als Gehilfentätigkeiten darstellen ( BGHSt 47, 214).
  • BGH, 13.10.2016 - 4 StR 239/16

    Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (Gefährdung einer fremden Sache von

    Wesentliches Merkmal einer Bande ist die auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung von mindestens drei Personen zur gemeinsamen Deliktsbegehung (BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321 ff.; Urteile vom 22. April 2004 - 3 StR 28/04, NStZ 2004, 696, und vom 29. Februar 2012 - 2 StR 426/11, juris Rn. 11).
  • BGH, 05.06.2019 - 1 StR 223/19

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    a) Wesentliches Merkmal einer Bande ist die auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung von mindestens drei Personen zur gemeinsamen Deliktsbegehung (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321, 325 ff.; Urteile vom 22. April 2004 - 3 StR 28/04 Rn. 6; vom 29. Februar 2012 - 2 StR 426/11 Rn. 11 und vom 3. September 2014 - 1 StR 145/14 Rn. 20 mwN).

    Ob eine Person, die regelmäßig von einem bestimmten Verkäufer Betäubungsmittel zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs bezieht, in dessen Absatzorganisation als verlängerter Arm eingebunden ist oder dieser auf der Abnehmerseite als selbständiger Geschäftspartner gegenüber steht, beurteilt sich wesentlich nach der getroffenen Risikoverteilung (vgl. BGH, Urteile vom 22. April 2004 - 3 StR 28/04 Rn. 7 und vom 29. Februar 2012 - 2 StR 426/11; Beschlüsse vom 6. Februar 2007 - 4 StR 612/06 Rn. 4; vom 5. Oktober 2007 - 2 StR 436/07 Rn. 3; vom 5. Juli 2011 - 3 StR 129/11 Rn. 8 mwN und vom 31. Juli 2012 - 5 StR 315/12 Rn. 3, jeweils mwN).

  • BGH, 13.12.2012 - 1 StR 522/12

    Besonders schwerer Fall der Bestechlichkeit (Gewerbsmäßigkeit; Bande);

    Ob eine Person, die regelmäßig von einem bestimmten Verkäufer Betäubungsmittel zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs bezieht, in dessen Absatzorganisation als verlängerter Arm eingebunden ist oder dieser auf der Abnehmerseite als selbständiger Geschäftspartner gegenübersteht, beurteilt sich wesentlich nach der getroffenen Risikoverteilung (vgl. hierzu im Einzelnen u.a. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2012 - 5 StR 315/12; BGH, Urteil vom 29. Februar 2012 - 2 StR 426/11; BGH, Beschluss vom 4. Juli 2011 - 3 StR 129/11; BGH, Urteil vom 22. April 2004 - 3 StR 28/04 = NStZ 2004, 696 jeweils mwN).
  • BGH, 02.06.2022 - 2 StR 543/21

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande: Vorliegen,

    a) Wesentliches Merkmal einer Bande ist die auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung von mindestens drei Personen zur gemeinsamen Deliktsbegehung (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321, 325 ff.; Urteile vom 22. April 2004 - 3 StR 28/04 Rn. 6; vom 29. Februar 2012 - 2 StR 426/11 Rn. 11 und vom 3. September 2014 - 1 StR 145/14 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 03.09.2014 - 1 StR 145/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Voraussetzungen einer

    Wesentliches Merkmal einer Bande ist die auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung von mindestens drei Personen zur gemeinsamen Deliktsbegehung (BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321; Urteile vom 22. April 2004 - 3 StR 28/04, NStZ 2004, 696, und vom 29. Februar 2012 - 2 StR 426/11).
  • BGH, 31.07.2012 - 5 StR 315/12

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenbegriff (andauernde

    Wesentliches Merkmal einer Bande ist die auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung von mindestens drei Personen zur gemeinsamen Deliktsbegehung (BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321; Urteile vom 22. April 2004 - 3 StR 28/04, NStZ 2004, 696, und vom 29. Februar 2012 - 2 StR 426/11).
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