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   BGH, 12.11.2015 - 2 StR 429/15   

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https://dejure.org/2015,38402
BGH, 12.11.2015 - 2 StR 429/15 (https://dejure.org/2015,38402)
BGH, Entscheidung vom 12.11.2015 - 2 StR 429/15 (https://dejure.org/2015,38402)
BGH, Entscheidung vom 12. November 2015 - 2 StR 429/15 (https://dejure.org/2015,38402)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 263 StGB, § 267 StGB
    Strafverfahren wegen Urkundenfälschung: Mehrmaliger Gebrauch einer gefälschten Urkunde bei Betrugsstraftaten

  • IWW

    § 265 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Mehrfacher Gebrauch einer gefälschten Urkunde dem ursprünglichen Tatplan entsprechend; Verklammerung von verschiedenen Täuschungshandlungen des Betruges zu einer rechtlichen Einheit

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Urkundenfälschung: Mehrmaliger Gebrauch einer gefälschten Urkunde bei Betrugsstraftaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mehrfacher Gebrauch einer gefälschten Urkunde dem ursprünglichen Tatplan entsprechend; Verklammerung von verschiedenen Täuschungshandlungen des Betruges zu einer rechtlichen Einheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der mehrfach gebrauchte gefälschte Arbeitsvertrag

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87

    Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit

    Auszug aus BGH, 12.11.2015 - 2 StR 429/15
    Die Verhaftung des Zeugen E. und des Angeklagten U. war möglicherweise für die Angeklagten noch kein zwingendes Hindernis die Tat zu vollbringen (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Januar 1988 - 2 StR 665/87, BGHSt 35, 184, 186).
  • BGH, 07.05.2014 - 4 StR 95/14

    Urkundenfälschung (mehrfaches Gebrauchen einer verfälschten Urkunde:

    Auszug aus BGH, 12.11.2015 - 2 StR 429/15
    Wird eine gefälschte Urkunde dem ursprünglichen Tatplan entsprechend mehrfach gebraucht, liegt nur eine Urkundenfälschung vor (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - 4 StR 95/14, wistra 2014, 349).
  • BGH, 07.05.2019 - 5 StR 149/19

    Eine Tat im konkurrenzrechtlichen Sinne bei mehrfachem Gebrauch einer gefälschten

    Das Landgericht hat bei der Bewertung des Konkurrenzverhältnisses zwischen den genannten Taten nicht erkennbar bedacht, dass nur eine Urkundenfälschung vorliegt, wenn eine vom Täter gefälschte Urkunde mehrfach gebraucht wird und dies von vornherein von ihm geplant war (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2014 - 4 StR 95/14, wistra 2014, 349 mwN; vom 12. November 2015 - 2 StR 429/15, wistra 2016, 107; vom 24. April 2018 - 5 StR 85/18, NStZ 2018, 468 mwN, und vom 24. September 2018 - 5 StR 365/18).
  • BGH, 10.04.2018 - 5 StR 75/18

    Einheitliche Tat bei der Urkundenfälschung (tatbestandliche Handlungseinheit;

    Dabei hat es nicht berücksichtigt, dass nur eine Urkundenfälschung vorliegt, wenn eine gefälschte Urkunde dem ursprünglichen Tatplan entsprechend mehrfach gebraucht wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2014 - 4 StR 95/14, wistra 2014, 349, und vom 12. November 2015 - 2 StR 429/15, wistra 2016, 107).
  • BGH, 24.09.2018 - 5 StR 365/18

    Urkundenfälschung (Konkurrenzen; einheitliche Tat bei von vornherein geplantem

    Es hat allerdings bei der Bewertung des Konkurrenzverhältnisses zwischen den genannten Taten nicht erkennbar bedacht, dass nur eine Urkundenfälschung vorliegt, wenn eine verfälschte Urkunde mehrfach gebraucht wird und dieser mehrfache Gebrauch von vornherein dem ursprünglichen Tatplan des Täters entspricht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2014 - 4 StR 95/14, wistra 2014, 349; vom 12. November 2015 - 2 StR 429/15, wistra 2016, 107; vom 10. April 2018 - 5 StR 75/18, und vom 24. April 2018 - 5 StR 85/18, NStZ 2018, 468 mwN).
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