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   BGH, 25.10.1995 - 2 StR 433/95   

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BGH, 25.10.1995 - 2 StR 433/95 (https://dejure.org/1995,1160)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1995 - 2 StR 433/95 (https://dejure.org/1995,1160)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1995 - 2 StR 433/95 (https://dejure.org/1995,1160)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 260 Abs. 3 StPO; § 353 Abs. 2 StPO; § 46 Abs. 2 StGB; § 78 Abs. 1 StGB
    Berücksichtigung von Feststellungen zu wegen Verfolgungsverjährung eingestellter Straftaten bei der Strafzumessung; Umfang der Aufhebung von Urteilsfeststellungen nach § 353 Abs. 2 StPO (Ausrichtung nach der Art des Verfahrenshindernisses)

  • Wolters Kluwer

    Verjährte Taten - Für das weitere Verfahren bindend

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 353, § 354, § 260

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 41, 305
  • NJW 1996, 1293
  • MDR 1996, 408
  • NStZ 1996, 197
  • StV 1996, 251 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 04.05.1993 - 5 StR 206/93

    Wirkungen rechtsfehlerhafter Einbeziehung verjährter Taten in eine abgeurteilte

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - 2 StR 433/95
    In den Fällen der Verjährung sieht der Bundesgerichtshof regelmäßig davon ab, über die Verfahrenseinstellung hinaus das angefochtene Urteil und die darin getroffenen Feststellungen aufzuheben (vgl. u.a. Beschluß vom 18. Oktober 1994 - 4 StR 517/94; Beschluß vom 15. Juli 1994 - 3 StR 207/94; Beschluß vom 4. Mai 1993 - 5 StR 206/93; Beschluß vom 8. Juli 1986 - 5 StR 305/86).

    Zudem sind die Feststellungen für das weitere Verfahren von Bedeutung, weil verjährte Straftaten entsprechend ihrer Bedeutung strafschärfend berücksichtigt werden können (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 11, 19, 20, 24).

    Soweit der Senat in seinen Urteilen vom 20. Juli und 29. Juni 1994 - 2 StR 645/92 und 650/93 [richtig: 2 StR 650/93 - d. Red.] - in Hinweisen an den neuen Tatrichter in Übereinstimmung mit einem Hinweis des 5. Strafsenats in seinem Beschluß vom 4. Mai 1993 - 5 StR 206/93 - davon ausging, verjährte Taten dürften nur dann strafschärfend berücksichtigt werden, "sofern sie wiederum festgestellt werden," hält der Senat hieran nicht fest.

  • BGH, 20.07.1994 - 2 StR 645/92

    Abrechnungsbetrug - Fortgesetzte Handlung - Kassenarzt

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - 2 StR 433/95
    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat das Verfahren mit Urteil vom 20. Juli 1994 - 2 StR 645/92 - teilweise nach § 260 Abs. 3 StPO eingestellt, soweit der Angeklagte wegen vor dem 4. August 1983 beendeter Betrugstaten verurteilt wurde.

    Soweit der Senat in seinen Urteilen vom 20. Juli und 29. Juni 1994 - 2 StR 645/92 und 650/93 [richtig: 2 StR 650/93 - d. Red.] - in Hinweisen an den neuen Tatrichter in Übereinstimmung mit einem Hinweis des 5. Strafsenats in seinem Beschluß vom 4. Mai 1993 - 5 StR 206/93 - davon ausging, verjährte Taten dürften nur dann strafschärfend berücksichtigt werden, "sofern sie wiederum festgestellt werden," hält der Senat hieran nicht fest.

  • BGH, 18.10.1989 - 3 StR 173/89

    Einstellung eines Jahres wegen Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - 2 StR 433/95
    Zudem sind die Feststellungen für das weitere Verfahren von Bedeutung, weil verjährte Straftaten entsprechend ihrer Bedeutung strafschärfend berücksichtigt werden können (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 11, 19, 20, 24).
  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 581/91

    Beurteilung des Strafrahmens bei Sexualdelikten im familiären Bezugsrahmen

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - 2 StR 433/95
    Zudem sind die Feststellungen für das weitere Verfahren von Bedeutung, weil verjährte Straftaten entsprechend ihrer Bedeutung strafschärfend berücksichtigt werden können (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 11, 19, 20, 24).
  • BGH, 22.03.1994 - 4 StR 117/94

    Verjährung - Strafzumessung - Strafschärfung - Verfolgbarkeit

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - 2 StR 433/95
    Zudem sind die Feststellungen für das weitere Verfahren von Bedeutung, weil verjährte Straftaten entsprechend ihrer Bedeutung strafschärfend berücksichtigt werden können (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 11, 19, 20, 24).
  • BGH, 15.07.1994 - 3 StR 207/94

    Fortgesetzte Handlung - Fehlerhafte Verurteilung - Anklage - Verbindung von

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - 2 StR 433/95
    In den Fällen der Verjährung sieht der Bundesgerichtshof regelmäßig davon ab, über die Verfahrenseinstellung hinaus das angefochtene Urteil und die darin getroffenen Feststellungen aufzuheben (vgl. u.a. Beschluß vom 18. Oktober 1994 - 4 StR 517/94; Beschluß vom 15. Juli 1994 - 3 StR 207/94; Beschluß vom 4. Mai 1993 - 5 StR 206/93; Beschluß vom 8. Juli 1986 - 5 StR 305/86).
  • BGH, 08.07.1986 - 5 StR 305/86

    Fehlen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses als Verfahrenshindernis -

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - 2 StR 433/95
    In den Fällen der Verjährung sieht der Bundesgerichtshof regelmäßig davon ab, über die Verfahrenseinstellung hinaus das angefochtene Urteil und die darin getroffenen Feststellungen aufzuheben (vgl. u.a. Beschluß vom 18. Oktober 1994 - 4 StR 517/94; Beschluß vom 15. Juli 1994 - 3 StR 207/94; Beschluß vom 4. Mai 1993 - 5 StR 206/93; Beschluß vom 8. Juli 1986 - 5 StR 305/86).
  • BGH, 18.10.1994 - 4 StR 517/94

    Revision - Revisionsentscheidung - Aufhebung eines Strafgesetzes

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - 2 StR 433/95
    In den Fällen der Verjährung sieht der Bundesgerichtshof regelmäßig davon ab, über die Verfahrenseinstellung hinaus das angefochtene Urteil und die darin getroffenen Feststellungen aufzuheben (vgl. u.a. Beschluß vom 18. Oktober 1994 - 4 StR 517/94; Beschluß vom 15. Juli 1994 - 3 StR 207/94; Beschluß vom 4. Mai 1993 - 5 StR 206/93; Beschluß vom 8. Juli 1986 - 5 StR 305/86).
  • BGH, 29.06.1994 - 2 StR 650/93

    Fortgesetzte Handlung - Betrug - Einzelakte - Selbständige Straftaten

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - 2 StR 433/95
    Soweit der Senat in seinen Urteilen vom 20. Juli und 29. Juni 1994 - 2 StR 645/92 und 650/93 [richtig: 2 StR 650/93 - d. Red.] - in Hinweisen an den neuen Tatrichter in Übereinstimmung mit einem Hinweis des 5. Strafsenats in seinem Beschluß vom 4. Mai 1993 - 5 StR 206/93 - davon ausging, verjährte Taten dürften nur dann strafschärfend berücksichtigt werden, "sofern sie wiederum festgestellt werden," hält der Senat hieran nicht fest.
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - 2 StR 433/95
    Nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen (BGHSt 40, 138) sei jedoch die Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs für die Fälle des Betrugs ausgeschlossen.
  • BGH, 17.07.1968 - 3 StR 117/68

    Verfahrenshindernis nach Urteilserlaß

  • BGH, 24.06.1993 - 1 StR 271/93

    Verurteilung eines tschechischen Staatsbürgers in Deutschland wegen in Österreich

  • BGH, 11.10.1977 - 5 StR 395/77

    Beachtung der Rechtskraft eines Bußgeldbescheides vom Rechtsbeschwerdegericht

  • BGH, 27.05.1992 - 2 StR 94/92

    Begründung eines Verfahrenshindernisses durch die Aburteilung wegen einer Tat die

  • BGH, 14.05.1991 - 2 StR 158/91

    Verurteilung wegen der Einfuhr von und des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

  • BGH, 13.02.1991 - 2 StR 30/91

    Aufhebung eines Urteils mangels Eröffnungsbeschluß

  • BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51

    Verurteilung oder Einstellung des Verfahrens trotz vollständig durchgeführter

  • BGH, 08.02.2011 - 1 StR 490/10

    Ruhensvorschrift des § 78b Abs. 4 StGB (Bewertung der Tat in der Anklage oder im

    Das Landgericht hätte daher so konkrete Feststellungen zu den Tatzeitpunkten treffen müssen, dass dem Senat die Prüfung der Verfolgungsverjährung möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 1995 - 2 StR 433/95, BGHSt 41, 305, 309; BGH, Urteil vom 19. Oktober 2010 - 1 StR 266/10 mwN).
  • FG Köln, 22.09.2016 - 13 K 66/13

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Herausgabeverlangens im Hinblick auf

    Insoweit verweist der Kläger auf den Beschluss des BGH vom 25. Oktober 1995 (2 StR 433/95, BGHSt 41, 305).

    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus dem vom Kläger herangezogenen Beschluss des BGH (Beschluss vom 25. Oktober 1995 2 StR 433/95, MDR 1996, 408), nach dem bereits getroffene Urteilsfeststellungen nicht von selbst gegenstandslos werden und ggf. für weitere Verfahren von Bedeutung sind, wenn der Strafausspruch wegen eingetretener Verfolgungsverjährung aufgehoben wird.

  • BGH, 19.10.2010 - 1 StR 266/10

    Darlegungsvoraussetzungen an ein Einstellungsurteil wegen Verjährung

    Daher sind in solchen Fällen eine umfassende Beweisaufnahme und detaillierte Feststellungen zum Tatgeschehen erforderlich, bevor die Verjährungsfrage beurteilt werden kann (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 1995 - 2 StR 433/95, BGHSt 41, 305).
  • BGH, 27.05.2003 - 4 StR 142/03

    Verjährungsunterbrechung nur bei ordnungsgemäßem Durchsuchungsbefehl

    Da sich die Strafkammer in der Beweiswürdigung mit der Tatzeit nicht befaßt hat, wird der neue Tatrichter über die Tatzeit in diesem Fall mit Blick auf die in betracht kommende Verjährung erneut zu befinden haben (vgl. BGHSt 41, 305, 310).
  • BGH, 28.03.2007 - 2 StR 62/07

    Aufhebung von Feststellungen durch das Revisionsgericht (Tenorierung); Bindung an

    Entsprechend wird die Aufhebung von Feststellungen nach überwiegender Praxis des Bundesgerichtshofs bei Aufhebung des Schuldspruchs mit der Formulierung "mit den Feststellungen aufgehoben" oder bei Teilaufhebungen mit den Worten "mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben" ausgesprochen, und nur wenn aus einem Bereich aufgehobener Feststellungen einzelne bestehen bleiben können, wird diese Teilaufrechterhaltung von Feststellungen ausdrücklich ausgesprochen (anders aber beispielsweise Urteil des 1. Strafsenats vom 13. Februar 2007 - 1 StR 574/06; vgl. im Übrigen auch BGHSt 41, 305 zur Verfahrensweise bei der Einstellung von Verfahren).
  • BGH, 08.12.2000 - 3 StR 442/00

    Sexueller Mißbrauch von Kindern

    Zwar können auch verjährte Straftaten, wenn auch nicht mit vollem Gewicht, bei der Strafzumessung zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden (s. etwa BGHSt 41, 305, 309, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 20 und 24).
  • BGH, 22.09.1998 - 4 StR 263/98

    Verjährung aufgrund Tatbegehung "an einem nicht mehr genau feststellbaren Tag";

    Die zu den verjährten Taten getroffenen Feststellungen werden von dem Aufhebungsgrund nicht berührt und können daher bestehen bleiben (vgl. BGHSt 41, 305; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 353 Rdn.13).
  • BGH, 25.07.2001 - 3 StR 240/01

    Strafzumessung bei Verjährung; Doppelverwertungsverbot; Unzureichender Ausschluss

    Da die Einzelstrafe aus den unten genannten Gründen in diesem Fall ohnehin aufgehoben werden muß, hat der neue Tatrichter im Rahmen der Strafzumessung auch darüber zu entscheiden, ob der Unrechtsgehalt hier wegen der teilweisen Verjährung milder zu beurteilen ist (vgl. BGHSt 41, 305, 309).
  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 597/96

    Verfolgung und Aburteilung einer Tat sowie die Vollstreckung einer Strafe bei

    Das Verfahren war deshalb insoweit unter Aufhebung des angefochtenen Urteils (vgl. BGHSt 41, 305, 308) einzustellen.
  • OLG Dresden, 04.12.2001 - 1 Ss 463/01

    Spezialitätsgrundsatz; Verfahrenshindernis; Heilung

    Da eine nachträgliche Genehmigung Luxemburgs zur Verfolgung der der Auslieferung nicht zu Grunde liegenden Handlungen gemäß Artikel 14 Abs. 1 a EuAlÜbk nicht erholt worden ist, war das Verfahren unter Aufhebung des angefochtenen Urteils insoweit (BGHSt 41, 305, 308) einzustellen (BGH StV 1998, 324, 325 [BGH 26.02.1997 - 3 StR 597/96] und 2000, 348, 349).
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