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   BGH, 27.01.1956 - 2 StR 446/55   

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https://dejure.org/1956,313
BGH, 27.01.1956 - 2 StR 446/55 (https://dejure.org/1956,313)
BGH, Entscheidung vom 27.01.1956 - 2 StR 446/55 (https://dejure.org/1956,313)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 1956 - 2 StR 446/55 (https://dejure.org/1956,313)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtige Ehe - Schwägerschaft - Geltung der Vorschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jwilhelm.de PDF (Auszüge)

    Zeugnisverweigerungsrecht wegen Schwägerschaft auch nach Beendigung der die Schwägerschaft vermittelnden Ehe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 52

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 37
  • NJW 1956, 679
  • MDR 1956, 245
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • RG, 08.07.1913 - IV 524/13

    Ist es unzulässig, in einem Strafverfahren wegen Vergehens gegen § 170 StGB. den

    Auszug aus BGH, 27.01.1956 - 2 StR 446/55
    Daß die Ehe wegen der Doppelehe von Frau A. sachlich nichtig war (§§ 16, 20 EheG), ist hierbei ohne rechtliche Bedeutung, da für den Begriff des Ehegatten nur die verfahrensrechtlich gültige Schließung der Ehe Voraussetzung ist (RGSt 41, 113; 47, 286; 56, 427 ff); eine solche lag nach den Feststellungen vor (§§ 11, 13 ff EheG).

    Dieser bereits vom Reichsgericht vertretenen Rechtsauffassung (RGSt 47, 286; GA 54, 294) ist beizutreten.

  • BGH, 30.09.1952 - 1 StR 243/52

    Eifersucht - § 211 StGB, 'grausam', 'niedriger Beweggrund'

    Auszug aus BGH, 27.01.1956 - 2 StR 446/55
    Ob dies rechtlich zu billigen ist und nicht auch Eifersucht ein niedriger Beweggrund sein kann (BGHSt 3, 180) bedarf keiner Erörterung, da der Angeklagte dadurch nicht beschwert ist.
  • BGH, 05.06.1951 - 2 StR 170/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.01.1956 - 2 StR 446/55
    Zu Recht beanstandet die Revision jedoch, daß das Gericht es unterlassen hat, auch zu prüfen, ob nicht andere unbenannte mildernde Umstände vorliegen und deshalb § 213 StGB anzuwenden ist (BGHSt 1, 203).
  • BGH, 20.05.1955 - 2 StR 581/54
    Auszug aus BGH, 27.01.1956 - 2 StR 446/55
    Die für die Auslegung der Begriffsbestimmung der Angehörigen im Strafrecht nach § 52 Abs. 2 StGB maßgebenden Gesichtspunkte können für die Strafverfahrensordnung hierbei nicht herangezogen werden, da Art. 33 EGBGB nur für die sogenannten Reichsjustizgesetze, nicht aber für das Strafgesetz gilt und hier auch der Rechtsgedanke, der der Regelung im Strafverfahren zugrundeliegt, nicht zutrifft (RGSt 62, 114, 119, BGHSt 7, 383 Hoepner DRiZ 55, 215 ff).
  • BGH, 08.05.1952 - 3 StR 1199/51
    Auszug aus BGH, 27.01.1956 - 2 StR 446/55
    Hiernach sollen Personen, deren Unvoreingenommenheit wegen ihrer nahen persönlichen Beziehungen zu dem Angeklagten nicht gegeben erscheint und die eine Aussage in einen Widerstreit zwischen der Wahrheitspflicht und ihrer Bindung gegenüber einem Verwandten oder Verschwägerten bringt, nicht zu einer Aussage gezwungen und vor der Gefahr einer falschen eidlichen oder uneidlichen Aussage bewahrt werden (BGHSt 2, 351, 353; 3, 149, 152).
  • BGH, 15.08.1952 - 3 StR 267/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.01.1956 - 2 StR 446/55
    Hiernach sollen Personen, deren Unvoreingenommenheit wegen ihrer nahen persönlichen Beziehungen zu dem Angeklagten nicht gegeben erscheint und die eine Aussage in einen Widerstreit zwischen der Wahrheitspflicht und ihrer Bindung gegenüber einem Verwandten oder Verschwägerten bringt, nicht zu einer Aussage gezwungen und vor der Gefahr einer falschen eidlichen oder uneidlichen Aussage bewahrt werden (BGHSt 2, 351, 353; 3, 149, 152).
  • RG, 21.02.1908 - IV 48/08

    Sind in einem Verfahren wegen Doppelehe die zweite Ehefrau des Angeklagten und

    Auszug aus BGH, 27.01.1956 - 2 StR 446/55
    Daß die Ehe wegen der Doppelehe von Frau A. sachlich nichtig war (§§ 16, 20 EheG), ist hierbei ohne rechtliche Bedeutung, da für den Begriff des Ehegatten nur die verfahrensrechtlich gültige Schließung der Ehe Voraussetzung ist (RGSt 41, 113; 47, 286; 56, 427 ff); eine solche lag nach den Feststellungen vor (§§ 11, 13 ff EheG).
  • RG, 24.06.1910 - V 437/10

    1. Welche Wahrnehmungen eines Sachverständigen werden durch den

    Auszug aus BGH, 27.01.1956 - 2 StR 446/55
    Sie wurden damit durch seine besondere Sachverständigenpflicht umfaßt und von dem von ihm geleisteten Eid des Sachverständigen gedeckt (RGSt 44, 11, 69, 97).
  • RG, 29.03.1928 - II 553/27

    Ist § 181 Abs. 1 Nr. 2 StGB. auf die Kuppelei der Stiefmutter gegenüber der

    Auszug aus BGH, 27.01.1956 - 2 StR 446/55
    Die für die Auslegung der Begriffsbestimmung der Angehörigen im Strafrecht nach § 52 Abs. 2 StGB maßgebenden Gesichtspunkte können für die Strafverfahrensordnung hierbei nicht herangezogen werden, da Art. 33 EGBGB nur für die sogenannten Reichsjustizgesetze, nicht aber für das Strafgesetz gilt und hier auch der Rechtsgedanke, der der Regelung im Strafverfahren zugrundeliegt, nicht zutrifft (RGSt 62, 114, 119, BGHSt 7, 383 Hoepner DRiZ 55, 215 ff).
  • RG, 03.02.1922 - 1473/21

    Genügt zur Begründung eines Ehegatten- und Schwägerschaftsverhältnisses nach § 52

    Auszug aus BGH, 27.01.1956 - 2 StR 446/55
    Daß die Ehe wegen der Doppelehe von Frau A. sachlich nichtig war (§§ 16, 20 EheG), ist hierbei ohne rechtliche Bedeutung, da für den Begriff des Ehegatten nur die verfahrensrechtlich gültige Schließung der Ehe Voraussetzung ist (RGSt 41, 113; 47, 286; 56, 427 ff); eine solche lag nach den Feststellungen vor (§§ 11, 13 ff EheG).
  • BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56

    Verwertbarkeit von in einem ärztlichen Gutachten festgestellten Tatsachen ohne

    Über die Verwertbarkeit derartiger Tatsachen ohne weitere Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung über sie besteht in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Einverständnis (BGH 4 StR 268/54 vom 12.8.54; 2 StR 446/55 vom 27.1.56; 4 StR 534/52 vom 30.4.53; 4 StR 435/53 vom 10.12.53; 1 StR 149/51 vom 18.5.51, NJW 1951, 771; 3 StR 208/51 vom 31.5.51; 5 StR 506/55 vom 29.5.56).
  • OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 74/01

    Sittenwidriger Wettbewerbsverstoß bei Internetwerbung eines deutschen

    Zu den Glückspielen bzw. Lotterien dieser Art zählen auch Sportwetten, da bei ihnen die Entscheidung über Gewinn und Verlust nicht wesentlich von den Fähigkeiten und Kenntnissen der Spieler bestimmt wird, sondern hauptsächlich vom Zufall, nämlich vom Wirken unberechenbarer, dem Einfluss der Beteiligten in ihrem Durchschnitt entzogener Ursachen (BGHSt 9, 37; OLG Nürnberg SpuRt 2001, 158;Tröndle/Fischer, StGB, § 284 Rdn. 3 u.7; SK-Hoyer, StGB, § 287 Rdn. 11).
  • OLG Karlsruhe, 28.11.2017 - 2 Ws 238/17

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Eröffnungsentscheidung bei

    Abgesehen davon, dass der angefochtene Beschluss in keiner Weise darauf eingeht, dass der Angeschuldigte auch von seinem Stiefsohn K. B., dem Bruder von M. B., sexueller Übergriffe auf die minderjährige M. B. bezichtigt worden ist, hat sich die Strafkammer vorschnell damit abgefunden, dass die Zeugin M. B., der auch nach der Scheidung ihrer Mutter von dem Angeschuldigten ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht (BGHSt 9, 37; LR-Ignor/Bertheau, StPO, 26. Aufl., § 52 Rn. 11), zum Abschluss ihrer polizeilichen Vernehmung am 09.12.2014 bekundet hat, "niemals vor Gericht" gegen den Angeschuldigten auszusagen.
  • LG Bochum, 26.02.2002 - 22 KLs 10 Js 121/01

    Oddset-Wetten (§ 284 StGB)

    Beim Glücksspiel wird die Entscheidung über Gewinn und Verlust nach den Vertragsbedingungen nicht wesentlich von den Fähigkeiten und Kenntnissen und vom Grade der Aufmerksamkeit der Spieler bestimmt, sondern allein oder hauptsächlich vom Zufall, nämlich vom Wirken unberechenbarer, dem Einfluß der Beteiligten in ihrem Durchschnitt entzogener Ursachen (BGHSt 9, 37, Tröndle/Fischer, § 234 Randnr. 3).
  • BGH, 10.06.1969 - 1 StR 85/69

    Zeugnisverweigerungsrecht von frühren Adoptiveltern - Aufhebung oder Nichtigkeit

    Die früheren Adoptiveltern gehören somit nach Aufhebung oder nach Feststellung der Nichtigkeit (vgl. auch BGHSt 9, 37) des Annahmevertrages nicht zu den zeugnisverweigerungsberechtigten Angehörigen des Angeklagten.
  • BGH, 19.06.1962 - 1 StR 147/62

    Rechtsmittel

    Ob einer Person das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO zusteht, ist allein danach zu beurteilen, ob die Ehe nach deutschem Recht im Inland formell gültig ist (vgl. RGSt 41, 113, 114; 47, 286, 287; BGHSt 9, 37, 38) [BGH 27.01.1956 - 2 StR 446/55].
  • BGH, 27.03.1957 - 2 StR 69/57

    Rechtsmittel

    Das Landgericht war deshalb nicht genötigt, ihn außerdem als Zeugen zu behandeln und zu vereidigen (s. Urt. des erkennenden Senats vom 27.1.1956 - 2 StR 446/55 - und die dort angeführten Entscheidungen).
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