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   BGH, 12.02.2003 - 2 StR 451/02   

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https://dejure.org/2003,4251
BGH, 12.02.2003 - 2 StR 451/02 (https://dejure.org/2003,4251)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2003 - 2 StR 451/02 (https://dejure.org/2003,4251)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2003 - 2 StR 451/02 (https://dejure.org/2003,4251)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Formelhafte Begründung der Gesamtstrafenbildung - Zusammenfassende Würdigung des Zusammenhangs der Einzeltaten - Geringes Gewicht der bloßen Summe der Einzelstrafen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 54; ; StGB § 54 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 54 Abs. 1
    Bemessung der Gesamtstrafe; Summe der Einzelstrafen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 295 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.07.1999 - 4 StR 285/99

    Verfolgungsverjährung; Mißbrauch von Schutzbefohlenen; Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 12.02.2003 - 2 StR 451/02
    Hiernach ist gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 StGB namentlich auch der Zusammenhang der Einzeltaten zusammenfassend zu würdigen; die bloße Summe der Einzelstrafen hat insoweit meist nur geringes Gewicht (vgl. Senatsbeschlüsse v. 2. Oktober 1996 - 2 StR 446/96 = NStZ-RR 1997, 228, und v. 23. Oktober 1996 - 2 FgE 545/96 [richtig: 2 StR 452/96 - d. Red.] = NStZ-RR 1997, 130, 131; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1; § 54 Abs. 1 Bemessung 5, 8, 10; BGH, Beschl. v. 8. Juli 1999 - 4 StR 285/99; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 54 Rdn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 22.03.1995 - 3 StR 625/94

    Strafmaß - Serientäter

    Auszug aus BGH, 12.02.2003 - 2 StR 451/02
    Hiernach ist gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 StGB namentlich auch der Zusammenhang der Einzeltaten zusammenfassend zu würdigen; die bloße Summe der Einzelstrafen hat insoweit meist nur geringes Gewicht (vgl. Senatsbeschlüsse v. 2. Oktober 1996 - 2 StR 446/96 = NStZ-RR 1997, 228, und v. 23. Oktober 1996 - 2 FgE 545/96 [richtig: 2 StR 452/96 - d. Red.] = NStZ-RR 1997, 130, 131; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1; § 54 Abs. 1 Bemessung 5, 8, 10; BGH, Beschl. v. 8. Juli 1999 - 4 StR 285/99; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 54 Rdn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 23.10.1996 - 2 StR 452/96

    Wertung des gesamten Tatgeschehens als eine fortgesetzte Handlung -

    Auszug aus BGH, 12.02.2003 - 2 StR 451/02
    Hiernach ist gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 StGB namentlich auch der Zusammenhang der Einzeltaten zusammenfassend zu würdigen; die bloße Summe der Einzelstrafen hat insoweit meist nur geringes Gewicht (vgl. Senatsbeschlüsse v. 2. Oktober 1996 - 2 StR 446/96 = NStZ-RR 1997, 228, und v. 23. Oktober 1996 - 2 FgE 545/96 [richtig: 2 StR 452/96 - d. Red.] = NStZ-RR 1997, 130, 131; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1; § 54 Abs. 1 Bemessung 5, 8, 10; BGH, Beschl. v. 8. Juli 1999 - 4 StR 285/99; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 54 Rdn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 02.10.1996 - 2 StR 466/96

    Anforderungen an die Begründung einer Gesamtfreiheitsstrafe - Erörterung des

    Auszug aus BGH, 12.02.2003 - 2 StR 451/02
    Hiernach ist gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 StGB namentlich auch der Zusammenhang der Einzeltaten zusammenfassend zu würdigen; die bloße Summe der Einzelstrafen hat insoweit meist nur geringes Gewicht (vgl. Senatsbeschlüsse v. 2. Oktober 1996 - 2 StR 446/96 = NStZ-RR 1997, 228, und v. 23. Oktober 1996 - 2 FgE 545/96 [richtig: 2 StR 452/96 - d. Red.] = NStZ-RR 1997, 130, 131; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1; § 54 Abs. 1 Bemessung 5, 8, 10; BGH, Beschl. v. 8. Juli 1999 - 4 StR 285/99; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 54 Rdn. 10 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2008 - 1 Ss 67/08

    Diebstahl geringwertiger Sachen: Grenze zur Geringwertigkeit

    Dabei sind insbesondere der Zusammenhang der einzelnen Taten, ihre größere oder geringere Selbstständigkeit, ferner die Häufigkeit der Begehung, die Gleichheit oder Verschiedenheit der verletzten Rechtsgüter und der Begehungsweise sowie das Gesamtgewicht des abzuurteilenden Sachverhalts zu berücksichtigen (BGH NStZ-RR 2003, 295).
  • BGH, 05.06.2019 - 2 StR 287/18

    Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Bewertungseinheit bei

    Hat der neue Tatrichter hinsichtlich des Angeklagten H. erneut eine Gesamtstrafe zu bilden, wird er gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 StGB namentlich auch den Zusammenhang der Einzeltaten zusammenfassend zu würdigen haben; eine lediglich formelhafte Begründung der Gesamtstrafenbildung genügt dem jedenfalls dann nicht, wenn sie Gründe für eine sehr deutliche Erhöhung der Einsatzstrafe nicht enthält (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 StR 451/02).
  • BGH, 13.02.2018 - 4 StR 585/17

    Bildung einer Gesamtstrafe (erforderliche Strafzumessungsüberlegungen:

    Da der Summe der Einzelstrafen bei der Bestimmung der Gesamtstrafe zumeist nur ein geringes Gewicht zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 StR 451/02, NStZ-RR 2003, 295 (Ls); siehe auch BGH, Beschluss vom 8. April 2009 - 2 StR 64/09, NStZ-RR 2009, 200), ist eine nähere Begründung aber erforderlich, wenn sich die Gesamtstrafe der durch § 54 Abs. 2 Satz 1 StGB bestimmten Obergrenze des Strafrahmens annähert und sich die Gründe hierfür nicht von selbst aus den Feststellungen ergeben (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16, aaO, 107; Urteil vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, aaO, 271; Urteil vom 6. Oktober 1955 - 3 StR 279/55, aaO, 210 f.; siehe dazu auch BGH, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 StR 410/10, NStZ 2011, 32 (zur starken Erhöhung der Einsatzstrafe)).
  • BGH, 12.02.2003 - 2 StR 464/02

    Strafzumessung; Gesamtstrafenbildung (geringes Gewicht der Summe der

    Die bloße Summe der Einzelstrafen hat insoweit meist nur geringes Gewicht (vgl. Senatsbeschl. vom 12. Februar 2003 - 2 StR 451/02 - m.w.N.).
  • BGH, 18.08.2004 - 2 StR 456/03

    Betrug (Schadenssumme bei Abschluss eines Werkvertrages); Mittäterschaft

    Der bloßen Summe der Einzelstrafen kommt in der Regel nur geringes Gewicht zu (BGHR StGB § 54 Bemessung 8, 12; BGH NStZ-RR 1997, 228; 2003, 295).
  • OLG Bremen, 07.03.2011 - 2 Ss 7/11

    Anforderungen an die Gesamtstrafenbildung

    Letzterer kommt bei der Gesamtstrafenbildung meist nur geringes Gewicht zu (BGH, NStZ-RR 2003, 295 ).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH bedarf es einer eingehenden Begründung des Gesamtstrafenausspruchs sowohl dann, wenn sich die Gesamtstrafe der oberen bzw. unteren Grenze des Zulässigen nähert, als auch dann, wenn eine hohe Gesamtstrafe ausgesprochen wird, die sich auffallend von der Einsatzstrafe entfernt (vgl. BGH, StV 1994, 424 sowie NStZ-RR 2003, 295 ).

  • BGH, 08.04.2009 - 2 StR 64/09

    Zulässigkeit der Bildung einer Gesamtstrafe durch Erhöhung der Einsatzstrafe um

    Eine derartige Rechenoperation ist unzulässig, da es sich bei der Findung der angemessenen Gesamtstrafe um einen eigenständigen Strafzumessungsvorgang handelt, dem jeder Schematismus fremd ist (vgl. BGH NStZ 2001, 365, 366; NStZ-RR 2003, 295).
  • OLG Koblenz, 21.10.2013 - 2 Ss 142/13

    Strafurteil wegen gewerbsmäßigen Betrugs: Kriterien für die Bildung einer

    aa) Die Bildung der Gesamtstrafe ist ein eigenständiger und zu begründender Strafzumessungsakt, der gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB durch die Erhöhung der höchsten Einzelstrafe (sog. Einsatzstrafe) erfolgt und sich nicht an der Summe der Einzelstrafen oder an rechnerischen Grundsätzen zu orientieren hat, sondern an gesamtstrafenspezifischen Kriterien (stg. Rspr., vgl. BGH JR 2012, 35; NJW 2010, 3176; wistra 2010, 264; Beschl. vom 05.08.2010 - 2 StR 340/10, juris ; Beschl. vom 13.11.2008 - 3 StR 71/10, juris; BGH, NStZ 2003, 295 [richtig: NStZ-RR 2003, 295 - d. Red.] ; Rissing-van Saan in LK, 12. Aufl., § 54 Rn. 12; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 54 Rn. 6 ff. m.w.N.).
  • OLG Jena, 25.08.2020 - 1 OLG 162 Ss 56/19

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Berücksichtigung

    Auch wenn der bloßen Summe der Einzelstrafen als der durch § 54 Abs. 2 StGB festgelegten Strafobergrenze - hier immerhin 1.535 Tagessätze - meist nur geringes Gewicht zukommt (vgl. BGH, Beschl. v. 12.02.2003, Az. 2 StR 451/02, m. w. N., bei juris), besteht eine solche erhöhte Begründungspflicht bei nur geringfügig angehobener Einsatzstrafe namentlich dann, wenn die übrigen gleichartigen Einzelstrafen ihr in der Höhe fast gleichkommen und sehr zahlreich sind (vgl. BGH, Urt. v. 22.10.1953, Az. 5 StR 230/53, bei juris), wie das hier bei insgesamt 61 Einzelstrafen zutrifft, von denen 12 jeweils 60 Tagessätze, 4 jeweils 55 Tagessätze, 3 jeweils 45 Tagessätze und 11 immerhin noch jeweils 40 Tagessätze umfassen.
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