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   BGH, 21.03.1979 - 2 StR 453/78   

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BGH, 21.03.1979 - 2 StR 453/78 (https://dejure.org/1979,922)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1979 - 2 StR 453/78 (https://dejure.org/1979,922)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1979 - 2 StR 453/78 (https://dejure.org/1979,922)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis an die richterliche Unterschrift unter die Urteilsgründe - Entscheidungszuständigkeit bei Kompetenzkonflikten im Rahmen des Geschäftsverteilungsplanes - Bestellung eines Anwalts des Vertrauens durch den Vorsitzenden des Gerichts - Beeinträchtigung der ...

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 17.08.1971 - 1 StR 462/70

    Rüge der Verletzung verfahrensrechtlicher Vorschriften und des sachlichen Rechts

    Auszug aus BGH, 21.03.1979 - 2 StR 453/78
    Dasselbe gilt für die Entscheidung, durch die der Antrag eines Angeklagten abgelehnt wird, den ihm bestellten Pflichtverteidiger abzuberufen und an seiner Stelle einen anderen Rechtsanwalt mit der Verteidigung zu beauftragen (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 1971 - 1 StR 462/70 -).

    Freilich ist einem solchen Antrag allenfalls dann zu entsprechen, wenn das Vertrauensverhältnis ohne seine Schuld gestört worden ist (BGH, Urteil vom 17. August 1971 - 1 StR 462/70 - m.w.Nachw.).

  • RG, 07.11.1910 - I 728/10

    Ist die Abänderung des von einem Richter bereits unterschriebenen Urteils ohne

    Auszug aus BGH, 21.03.1979 - 2 StR 453/78
    Das Fehlen einer Unterschrift kann in diesem Fall dazu führen, daß weder der ursprüngliche noch der abgeänderte oder ergänzte Wortlaut des Urteils als gehörig beurkundet anerkannt werden kann (vgl. RGSt 44, 120, 121).

    Die Anerkennung ist aber nur dann zu versagen, wenn der nicht durch die vollzähligen Unterschriften gedeckte Zusatz seinem Inhalt nach eine sachliche Änderung oder Ergänzung der ursprünglichen Urteilsgründe bewirken soll (vgl. RGSt 24, 118, 119; 44, 120, 121; BGHSt 27, 334, 335 [BGH 10.01.1978 - 2 StR 654/77]; Löwe/Rosenberg a.a.O.).

  • BGH, 24.10.1978 - 1 StR 468/78

    Widerruf einer Verteidigerbestellung - Verpflichtung des Gerichts zur Bestellung

    Auszug aus BGH, 21.03.1979 - 2 StR 453/78
    Der Vorsitzende kann also nicht nach Belieben oder Willkür handeln, sondern hat die Auswahl unter Berücksichtigung dieses Gebots nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (BVerfGE 39, 238, 242) [BVerfG 08.04.1975 - 2 BvR 207/75] vorzunehmen (vgl. auch BGH, Beschluß vom 1. März 1978 - 3 StR 24/78 (S); Urteil vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 468/78).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvR 449/55

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus BGH, 21.03.1979 - 2 StR 453/78
    Der Angeklagte hat keinen Anspruch darauf, daß ein von ihm vorgeschlagener Rechtsanwalt zum Pflichtverteidiger bestellt wird (BVerfGE 9, 36), doch ist es in der Regel geboten, ihm den Anwalt seines Vertrauens beizuordnen (BVerfGE a.a.O.).
  • BGH, 06.12.1972 - 2 StR 499/72

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung mildernder Umstände bei der

    Auszug aus BGH, 21.03.1979 - 2 StR 453/78
    Begeht er danach trotz dieser Warnung eine Straftat, wiegt sein Handlungsunrecht schwerer als ohne sie (vgl. BGHSt 25, 64 [BGH 06.12.1972 - 2 StR 499/72]).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus BGH, 21.03.1979 - 2 StR 453/78
    Der Vorsitzende kann also nicht nach Belieben oder Willkür handeln, sondern hat die Auswahl unter Berücksichtigung dieses Gebots nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (BVerfGE 39, 238, 242) [BVerfG 08.04.1975 - 2 BvR 207/75] vorzunehmen (vgl. auch BGH, Beschluß vom 1. März 1978 - 3 StR 24/78 (S); Urteil vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 468/78).
  • BGH, 01.03.1978 - 3 StR 24/78

    Bestellung von Wahlverteidigern zu Pflichtverteidigern - Anspruch und Rücknahme

    Auszug aus BGH, 21.03.1979 - 2 StR 453/78
    Der Vorsitzende kann also nicht nach Belieben oder Willkür handeln, sondern hat die Auswahl unter Berücksichtigung dieses Gebots nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (BVerfGE 39, 238, 242) [BVerfG 08.04.1975 - 2 BvR 207/75] vorzunehmen (vgl. auch BGH, Beschluß vom 1. März 1978 - 3 StR 24/78 (S); Urteil vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 468/78).
  • BGH, 14.01.1977 - 1 StR 639/76

    Ablehnung eines auf Vernehmung eines Kriminalbeamten gerichteten

    Auszug aus BGH, 21.03.1979 - 2 StR 453/78
    Dabei darf es frühere Strafverfahren selbst dann strafschärfend berücksichtigen, wenn sie infolge Einstellung oder Freispruch nicht zu einer Verurteilung geführt hatten (BGH, Urteil vom 13. Januar 1977 - 1 StR 639/76 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.07.1973 - 1 StR 61/73

    Fortführung der Hauptverhandlung bei Verhinderung des Wahlverteidigers -

    Auszug aus BGH, 21.03.1979 - 2 StR 453/78
    Die Entscheidung, durch die der Pflichtverteidiger bestellt und ausgewählt wird, unterliegt gemäß § 336 StPO der Beurteilung des Revisionsgerichts (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1969, 904; BGH NJW 1973, 1985; BGH, Urteil vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60 - Urteil vom 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 -).
  • BGH, 15.07.1969 - 1 StR 244/69

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 21.03.1979 - 2 StR 453/78
    Die Entscheidung, durch die der Pflichtverteidiger bestellt und ausgewählt wird, unterliegt gemäß § 336 StPO der Beurteilung des Revisionsgerichts (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1969, 904; BGH NJW 1973, 1985; BGH, Urteil vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60 - Urteil vom 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 -).
  • BGH, 13.05.1975 - 1 StR 138/75

    Entscheidung über interne Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung des

  • BGH, 02.12.1975 - 1 StR 701/75

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung -

  • BGH, 10.01.1978 - 2 StR 654/77

    Einordnung einer vom Berichterstatter vorweg unterzeichneten Urkunde -

  • BGH, 19.07.1960 - 5 StR 255/60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • RG, 17.10.1892 - 2674/92

    Genügt für eine Abänderung der Gründe eines Urteiles, die vorgenommen wird,

  • RG, 18.04.1893 - 488/93

    Können die Urteilsgründe, nachdem sie bereits von einem Mitgliede des Gerichtes

  • RG, 12.12.1895 - 4734/95

    Ist die Vorschrift des § 275 St.P.O. für befolgt zu erachten, wenn die

  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Dies gilt in gleicher Weise für einen Beschluß des Vorsitzenden, mit dem die Aufhebung der Beiordnung des Pflichtverteidigers abgelehnt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 453/78).

    Die von ihm vorgebrachten Gründe ergaben jedoch bei vernünftiger Betrachtung (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 453/78) für den Angeklagten keinen Anlaß, Rechtsanwalt J. mit Mißtrauen zu begegnen.

    aa) Nach den von der Rechtsprechung zur Bestellung eines Pflichtverteidigers entwickelten Grundsätzen ist auch zu verfahren, wenn ein Angeklagter mit der Begründung, er habe kein Vertrauen zu dem ihm bestellten Pflichtverteidiger, dessen Abberufung verlangt (BVerfGE 39, 238, 244; BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 453/78; weitergehend Lüderssen in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 143 Rdn. 9 f).

    Ein wichtiger Grund in diesem Sinne wird eher fern liegen oder gar ausgeschlossen sein, wenn die Störung des Vertrauensverhältnisses vom Beschuldigten schuldhaft herbeigeführt wurde (BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 453/78) oder in erster Linie das Vertrauensverhältnis des Verteidigers zu seinem Mandanten beeinträchtigt ist (OLG Frankfurt NJW 1971, 1851).

  • BGH, 29.06.2020 - 4 StR 654/19

    Verteidigerwechsel (Aufhebung der Bestellung eines Pflichtverteidigers)

    Ein wichtiger Grund wird eher fernliegen oder gar ausgeschlossen sein, wenn die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses vom Beschuldigten schuldhaft herbeigeführt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93, BGHSt 39, 310, 314 f.; und Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 453/78).
  • BGH, 17.05.2021 - 4 StR 654/19

    Verteidigerwechsel (Aufhebung der Bestellung eines Pflichtverteidigers:

    Ein wichtiger Grund wird eher fernliegen oder gar ausgeschlossen sein, wenn die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses vom Beschuldigten schuldhaft herbeigeführt wurde (vgl. BGH, Urteile vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93, BGHSt 39, 310, 314 f.; vom 21. März 1979 - 2 StR 453/78).
  • OLG Frankfurt, 10.07.2001 - 3 Ws 656/01

    Akteneinsicht ; Ablehnung; Selbständige Beschwerdemöglichkeit;

    Die Akteneinsicht für einen anwaltlich verteidigten Angeklagten wird ausschließlich durch seinen Verteidiger wahrgenommen, dem Angeklagten selbst steht kein Recht auf Akteneinsicht zu; der Verteidiger nimmt es für ihn wahr (vgl. BVerfGE 53, 207, 212, 215; OLG Düsseldorf, JZ 1986, 508; OLG Stuttgart, NStZ 1986, 45,46; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 147 Rdnr. 3; Laufhütte, § 147 Rdnr. 2 m.H.a. BGH, Beschl. v. 21.3.1979 - 2 StR 453/78; Lüderssen, 147 Rdnr. 6; Pfeiffer, StPO, 3. Aufl. § 147 Rdnr. 1).
  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 483/91

    Revisibilität der Verteidigerbestellung - Fürsorgepflicht des Vorsitzenden

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß die Verfügung des Vorsitzenden, durch die der Verteidiger bestellt wird (§ 142 Abs. 1 StPO), als Vorentscheidung gemäß § 336 StPO unmittelbar der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt, weil das Urteil auf ihr beruhen kann(Urteile vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60 -;vom 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 - = MDR 1969, 904 bei Dallinger;vom 17. August 1971 - 1 StR 462/70 -;vom 17. Juli 1973 - 1 StR 61/73 - = NJW 1973, 1985;vom 21. März 1979 - 2 StR 453/78 -;vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 456/91 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 565/92

    Urteil - Form - Eingang - Geschäftsstelle

    Darüber hinaus läßt sich im Revisionsverfahren nicht nachprüfen (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 453/78 - und Urteil vom 23. September 1983 - 2 StR 151/83 - bei Holtz MDR 1984, 93), ob der Vorsitzende und der Berichterstatter die Bedeutung der von ihnen vorgenommenen Änderungen zutreffend bewerten, weil die vorliegende Urteilsurschrift (Bd. VI d. A.) solche nicht erkennbar macht.
  • BGH, 23.09.1983 - 2 StR 151/83

    Strafprozeßrecht: Verlesen einer Urkunde, Urteilsabsetzungsfrist,

    Die danach vom Vorsitzenden angebrachten wenigen Änderungen sind lediglich stilistischer Art und sind weder bestimmt noch geeignet, eine sachliche Ergänzung oder Änderung der Urteilsgründe zu bewirken (vgl. BGH, Beschluß vom 10. Januar 1978 - 2 StR 654/77; BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 453/78).
  • BGH, 17.04.1984 - 5 StR 227/84

    Strafprozeßrecht: Urteilsabsetzungsfrist

    Vollständig ist das Urteil erst, wenn alle Berufsrichter es unterschrieben und damit bezeugt haben, daß die schriftlichen Urteilsgründe (nach der Überzeugung der Mehrheit) mit dem Ergebnis der Beratung übereinstimmen, oder wenn das Urteil von mindestens einem Richter unterzeichnet und im übrigen ein Verhinderungsvermerk nach § 275 Abs. 2 Satz 2 StPO angebracht worden ist (BGHSt 26, 247, 248; BGH Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 453/78 - bei Holtz in MDR 1979, 638).
  • LG Görlitz, 28.06.2021 - 11 Qs 4/21

    Pflichtverteidiger, Störung des Vertrauensverhältnisses, unzureichende

    Ein solcher wichtiger Grund wird zudem eher fernliegen oder gar ausgeschlossen sein, wenn die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses vom Beschuldigten schuldhaft herbeigeführt wurde (vgl. BGH, Urteile vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93, BGHSt 39, 310, 314 f.; vom 21. März 1979 - 2 StR 453/78).
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