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   BGH, 18.08.2004 - 2 StR 456/03   

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https://dejure.org/2004,6832
BGH, 18.08.2004 - 2 StR 456/03 (https://dejure.org/2004,6832)
BGH, Entscheidung vom 18.08.2004 - 2 StR 456/03 (https://dejure.org/2004,6832)
BGH, Entscheidung vom 18. August 2004 - 2 StR 456/03 (https://dejure.org/2004,6832)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 54 StGB; § 344 Abs. 2 StPO; § 244 Abs. 2 StPO
    Betrug (Schadenssumme bei Abschluss eines Werkvertrages); Mittäterschaft (geringes Interesse am Taterfolg; erhebliche Bedeutung des Tatbeitrags; volle Kenntnis des Tatplans; individuelle Bewertung von Tateinheit und Tatmehrheit); Zurechnung zwischen Mittätern ("freie ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags; Verurteilung wegen Betrugs bei Beauftragung von Handwerkern als Subunternehmer durch Scheinfirmen; Täuschung über Zahlungswilligkeit; Persönliches Strafschärfungsmerkmal der Gewerbsmäßigkeit

  • Judicialis

    StPO § 136 a; ; StPO § 244 Abs. 3; ; StPO § 265; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 27 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 263 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1
    Betrugsschaden bei einer durch Grundpfandrechte gesicherten Bank als Darlehensgeberin

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.02.2001 - 3 StR 461/00

    Abgrenzung Mittäterschaft und Beihilfe; Betrug

    Auszug aus BGH, 18.08.2004 - 2 StR 456/03
    Angesichts seines insoweit nur im Vorfeld bzw. im Hintergrund der Vertragsabschlüsse geleisteten Beitrags sind aber die von den anderen bewirkten Betrugshandlungen in seiner Person zur Tateinheit verbunden (vgl. BGH wistra 2003, 384; StV 2002, 73; BGHR StGB § 263 Täterschaft 1 und 2).
  • BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche

    Auszug aus BGH, 18.08.2004 - 2 StR 456/03
    b) Soweit der Angeklagte S. nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist und damit verspätet im Schriftsatz des Rechtsanwalts S. vom 2. Dezember 2003 einen Verstoß gegen § 136 a StPO rügt, weil dem Zeugen D. möglicherweise seitens der Staatsanwaltschaft Zusagen über seine eigene Strafvollstreckung gemacht worden seien, kann ein solcher Verstoß nur auf eine zulässige Verfahrensrüge, die hier nicht vorliegt, geprüft werden (vgl. BGH bei Miebach NStZ 1988, 211; NJW 1995, 2047; Boujong in KK StPO 5. Auflage § 136 a Rdn. 43).
  • BGH, 28.05.2003 - 2 StR 74/03

    Mittäterschaft beim Betrug (eingebundener Rechtsanwalt; Kapitalanlage);

    Auszug aus BGH, 18.08.2004 - 2 StR 456/03
    Angesichts seines insoweit nur im Vorfeld bzw. im Hintergrund der Vertragsabschlüsse geleisteten Beitrags sind aber die von den anderen bewirkten Betrugshandlungen in seiner Person zur Tateinheit verbunden (vgl. BGH wistra 2003, 384; StV 2002, 73; BGHR StGB § 263 Täterschaft 1 und 2).
  • BGH, 14.10.2014 - 3 StR 167/14

    Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot eines unmittelbar geltenden

    Bei Angriffen gegen die Ablehnung von Anträgen sind regelmäßig der Antrag und die Ablehnungsbegründung im Wortlaut oder in eigenen Worten vollständig mitzuteilen (BGH, Beschluss vom 19. April 2000 - 3 StR 122/00, juris Rn. 2; Urteil vom 14. April 1999 - 3 StR 22/99, NJW 1999, 2683, 2684), oftmals auch die in diesen Dokumenten in Bezug genommenen Aktenbestandteile (BGH, Urteile vom 25. November 2003 - 1 StR 182/03, NStZ-RR 2004, 118, 119; vom 18. August 2004 - 2 StR 456/03, StraFo 2004, 424).
  • BGH, 09.04.2019 - 4 StR 38/19

    Revisionsbegründung (Darlegungsanforderungen)

    Darüber hinaus müssen die im Beweisantrag oder in dem ablehnenden Beschluss in Bezug genommenen Unterlagen oder Aktenbestandteile mit der Begründungsschrift vorgelegt oder jedenfalls inhaltlich vorgetragen werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 78/14, NStZ 2014, 604, 606; Beschlüsse vom 25. Mai 2011 - 4 StR 87/11, NStZ-RR 2011, 272; und vom 7. Januar 2008 - 5 StR 390/07, juris Rn. 3 f.; Urteile vom 18. August 2004 - 2 StR 456/03, StraFo 2004, 424; vom 25. November 2003 - 1 StR 182/03, NStZ-RR 2004, 118; und vom 25. November 2004 - 5 StR 401/04, juris Rn. 8).
  • BGH, 11.05.2021 - 5 StR 110/21

    Darlegungserfordernisse bei der Rüge der rechtsfehlerhaften Behandlung eines

    Neben dem vollständigen Inhalt des Beweisantrags einschließlich der Antragsbegründung sowie dem gerichtlichen Ablehnungsbeschluss müssen die im Beweisantrag und in dem ablehnenden Beschluss in Bezug genommenen Unterlagen und Aktenbestandteile mit der Begründungsschrift vorgelegt oder jedenfalls inhaltlich vorgetragen werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. April 2019 - 4 StR 38/19; vom 7. Januar 2008 - 5 StR 390/07; Urteile vom 18. August 2004 - 2 StR 456/03, StraFo 2004, 424; vom 25. November 2004 - 5 StR 401/04).
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