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   BGH, 26.01.2005 - 2 StR 456/04   

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https://dejure.org/2005,5048
BGH, 26.01.2005 - 2 StR 456/04 (https://dejure.org/2005,5048)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2005 - 2 StR 456/04 (https://dejure.org/2005,5048)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - 2 StR 456/04 (https://dejure.org/2005,5048)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung eines geistig Behinderten als widerstandsunfähig im Sinne des § 179 Strafgesetzbuch (StGB)

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 179; ; StGB § 179 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 182 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 179 Abs. 1 Nr. 1 § 182 Abs. 2
    Widerstandsunfähigkeit und geistige Behinderung des Opfers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1960 (Ls.)
  • NStZ-RR 2005, 172
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.04.2003 - 4 StR 96/03

    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person; Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - 2 StR 456/04
    Eine Widerstandsunfähigkeit in diesem Sinne folgt nicht allein daraus, daß der Geschädigte geistig behindert ist (BGH NStZ 2003, 602).
  • BGH, 21.04.2005 - 4 StR 89/05

    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Begründung der

    Die bloße Feststellung einer geistigen Behinderung allein genügt für die Annahme von Widerstandsunfähigkeit aber nicht (BGH NStZ 2003, 602; BGH, Beschluß vom 26. Januar 2005 - 2 StR 456/04; Tröndle/ Fischer StGB 52. Aufl. § 179 Rdn. 9, 11).

    c) Der neue Tatrichter wird deshalb das Vorliegen einer Widerstandsunfähigkeit des Geschädigten im Sinne des § 179 StGB erneut zu prüfen und dabei einen solchen Zustand von einer auf Unreife beruhenden eingeschränkten Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung im Sinne des § 182 Abs. 2 Nr. 1 StGB abzugrenzen haben (vgl. BGH, Beschluß vom 26. Januar 2005 - 2 StR 456/04).

  • BGH, 01.10.2008 - 2 StR 385/08

    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Körperkontakt;

    Die Feststellung, der Geschädigte sei "mittelschwer geistig behindert" (UA S. 4), reicht insoweit nicht aus; erst recht nicht der Umstand, dass er nicht lesen oder rechnen kann (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 172 f.; 2005, 232, 233; BGHR StGB § 179 Abs. 1 Widerstandsunfähigkeit 9; Fischer StGB 55. Aufl. § 179 Rdn. 9, 11 a m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 16.08.2011 - 2 Ws 365/11

    Voraussetzungen der nachträglichen Anordnung der Sicherheitsverwahrung

    Es sind daher ähnliche, wenn auch von den Maßstäben her verschiedene Erwägungen anzustellen wie bei der Prognose nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB, wo ebenfalls je nach Schwere möglicher neuer Taten unterschiedliche Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit der Legalbewährung zu stellen sind (BGH NStZ-RR 2005, 172; OLG Hamm StV 1988, 340).
  • BGH, 16.01.2018 - 4 StR 597/17

    Strafzumessung (Berücksichtigung von verschuldeten Auswirkungen der Tat);

    Eine Widerstandsunfähigkeit konnte danach nicht schon ohne nähere Begründung auf die Feststellung einer geistigen Behinderung und daraus resultierende allgemeine Kompetenzmängel gestützt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 2 StR 385/08, NStZ-RR 2009, 14; Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 StR 456/04, NStZ-RR 2005, 172, 173; Beschluss vom 1. April 2003 - 4 StR 96/03, NStZ 2003, 602, 603).
  • OLG Köln, 01.02.2012 - 2 Ws 36/12

    Anordnung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung in einem sog. Altfall;

    Es sind daher ähnliche, wenn auch von den Maßstäben her verschiedene Erwägungen anzustellen wie bei der Prognose nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB, wo ebenfalls je nach Schwere möglicher neuer Taten unterschiedliche Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit der Legalbewährung zu stellen sind (BGH NStZ-RR 2005, 172; OLG Hamm StV 1988, 340; OLG Nürnberg, a.a.O.).
  • LG Aachen, 16.11.2011 - 33 StVK 394/10
    Es sind daher ähnliche, wenn auch von den Maßstäben her verschiedene Erwägungen anzustellen wie bei der Prognose nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB, wo ebenfalls je nach Schwere möglicher neuer Taten unterschiedliche Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit der Legalbewährung zu stellen sind (BGH NStZ-RR 2005, 172; OLG Hamm StV 1988, 340; OLG Nürnberg, a.a.O.).
  • OLG Köln, 01.02.2012 - 2 Ws 27/12

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung in den sog. Altfällen; Begriff der

    Es sind daher ähnliche, wenn auch von den Maßstäben her verschiedene Erwägungen anzustellen wie bei der Prognose nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB, wo ebenfalls je nach Schwere möglicher neuer Taten unterschiedliche Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit der Legalbewährung zu stellen sind (BGH NStZ-RR 2005, 172; OLG Hamm StV 1988, 340; OLG Nürnberg, a.a.O.).
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