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   BGH, 23.12.2015 - 2 StR 457/14   

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BGH, 23.12.2015 - 2 StR 457/14 (https://dejure.org/2015,47807)
BGH, Entscheidung vom 23.12.2015 - 2 StR 457/14 (https://dejure.org/2015,47807)
BGH, Entscheidung vom 23. Dezember 2015 - 2 StR 457/14 (https://dejure.org/2015,47807)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 lit. a) EMRK; § 201 Abs. 1 StPO; § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG
    Recht des Beschuldigten, in einer ihm verständlichen Sprache über die Anklage informiert zu werden (schriftliche Übersetzung der Anklageschrift erforderlich; Recht auf Verfahrensaussetzung); unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (Begriff des Besitzes: Besitzwillen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 3 Buchst a MRK, § 265 Abs 4 StPO
    Verfahrensgrundrechte im Strafverfahren: Übersetzung der Anklageschrift für einen der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtigen Beschuldigten

  • IWW

    § 55 StPO, § 187 Abs. 2 Satz 5 GVG, § 265 Abs. 4 StPO, § 244 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Kenntnis des Angeklagten von der Anklageschrift als Voraussetzung für einen hinreichenden Einfluss auf die das Strafverfahren abschließende Entscheidung; Verspätete Überlassung einer Übersetzung der Anklageschrift in einer für ihn verständlichen Sprache; Antrag auf ...

  • rewis.io

    Verfahrensgrundrechte im Strafverfahren: Übersetzung der Anklageschrift für einen der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtigen Beschuldigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kenntnis des Angeklagten von der Anklageschrift als Voraussetzung für einen hinreichenden Einfluss auf die das Strafverfahren abschließende Entscheidung; Verspätete Überlassung einer Übersetzung der Anklageschrift in einer für ihn verständlichen Sprache; Antrag auf ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Übersetzung der Anklage erst am 7. HVT

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BTM-Besitz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übersetzung der Anklageschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 63
  • StV 2017, 783
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.07.2014 - 3 StR 262/14

    Recht des der deutschen Sprache nicht mächtigen Angeklagten auf Übersetzung der

    Auszug aus BGH, 23.12.2015 - 2 StR 457/14
    Dieses Recht beinhaltet für den der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtigen Beschuldigten grundsätzlich die Übersendung einer Übersetzung der Anklageschrift in einer für ihn verständlichen Sprache; dies hat in aller Regel schon vor der Hauptverhandlung zu geschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2014 - 3 StR 262/14, BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. a) Unterrichtung 1).

    Der Umstand, dass die Angeklagte eine Verteidigerin hat, führt - auch unter Berücksichtigung des § 187 Abs. 2 Satz 5 GVG - zu keiner abweichenden rechtlichen Bewertung (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2014 - 3 StR 262/14, BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. a) Unterrichtung 1).

    cc) Der Senat kann nicht ausschließen, dass das Urteil, das nach Überlassung der schriftlichen Übersetzung der Anklageschrift nach sieben weiteren Hauptverhandlungstagen ergangen ist, auf einem etwaigen Informationsdefizit beruht, zumal sich die Angeklagte in Unkenntnis der schriftlichen Übersetzung der Anklage bereits am siebten Hauptverhandlungstag zu den Tatvorwürfen eingelassen hat (vgl. - insoweit anders gelagert - BGH, Beschluss vom 10. Juli 2014 - 3 StR 262/14, BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. a) Unterrichtung 1).

  • BGH, 27.07.2011 - 4 StR 303/11

    Rechtsfehlerhaft gebildete Gesamtfreiheitsstrafe; Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus BGH, 23.12.2015 - 2 StR 457/14
    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift ausgeführt hat, wird die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer für die Angeklagte F. nunmehr eine einheitliche Gesamtstrafe zu bilden haben, nachdem - die auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls erfolgte Auslieferungsbewilligung bezog sich zunächst lediglich auf die Fälle 1, 8 und 9 der Anklage - einem Nachtragsersuchen für die Fälle 2, 4 und 5 der Anklage von dem Cour d'Appell de Basse Terre rechtskräftig stattgegeben worden ist, wodurch ein diesbezügliches Vollstreckungshindernis entfallen ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. August 1997 - 4 StR 345/97, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Einbeziehung 7; Beschluss vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, BGHR IRG § 83h Abs. 2 Nr. 3 Spezialität 1).
  • BGH, 14.09.1977 - 3 StR 278/77

    Strafbarkeit wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall - Beschränkung der

    Auszug aus BGH, 23.12.2015 - 2 StR 457/14
    bb) Ein Angeklagter, dem die Anklageschrift nicht ordnungsgemäß mitgeteilt wurde, kann grundsätzlich die Aussetzung der Hauptverhandlung verlangen, um seine Verteidigung genügend vorbereiten zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 1977 - 3 StR 278/77, bei Holtz MDR 1978, 111 f.; OLG Celle, StV 1998, 531, 532; Stuckenberg, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 201 Rn. 46; Schneider, in: KK-StPO, 7. Aufl., § 201 Rn. 11; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 201 Rn. 10, jeweils mwN).
  • BGH, 16.04.1975 - 2 StR 60/75

    Illegaler Besitz - Betäubungsmittel - Drogenbesitz - Anwendbarkeit der

    Auszug aus BGH, 23.12.2015 - 2 StR 457/14
    Eine kurze Hilfstätigkeit ohne Herrschaftswillen genügt für die Annahme eines Besitzes nicht (vgl. Senat, Urteil vom 16. April 1975 - 2 StR 60/75, BGHSt 26, 117 f.; Weber, aaO, Rn. 1325).
  • BGH, 12.08.1997 - 4 StR 345/97

    Bildung einer Gesamtstrafe - Auslieferung aus Marokko

    Auszug aus BGH, 23.12.2015 - 2 StR 457/14
    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift ausgeführt hat, wird die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer für die Angeklagte F. nunmehr eine einheitliche Gesamtstrafe zu bilden haben, nachdem - die auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls erfolgte Auslieferungsbewilligung bezog sich zunächst lediglich auf die Fälle 1, 8 und 9 der Anklage - einem Nachtragsersuchen für die Fälle 2, 4 und 5 der Anklage von dem Cour d'Appell de Basse Terre rechtskräftig stattgegeben worden ist, wodurch ein diesbezügliches Vollstreckungshindernis entfallen ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. August 1997 - 4 StR 345/97, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Einbeziehung 7; Beschluss vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, BGHR IRG § 83h Abs. 2 Nr. 3 Spezialität 1).
  • BGH, 09.07.2015 - 2 StR 58/15

    Beihilfe (erforderlicher Taterfolg: Förderung oder Erleichterung der Haupttat);

    Auszug aus BGH, 23.12.2015 - 2 StR 457/14
    Zudem belegen die knappen schlussfolgernden Ausführungen, die Angeklagte habe sich angesichts der DNA-Spuren an einem der Body-Packs an dem späteren Verkauf des - zumal gesamten - Kokains beteiligen wollen, für sich genommen noch keine tatsächlich erfolgte Förderung oder Erleichterung der Haupttat (vgl. auch Senat, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 2 StR 58/15, NStZ-RR 2015, 343, 344 mwN).
  • BGH, 10.06.2010 - 2 StR 246/10

    Voraussetzungen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln (Eigenbesitzer;

    Auszug aus BGH, 23.12.2015 - 2 StR 457/14
    Besitzen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes setzt ein bewusstes tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis sowie Besitzwillen und Besitzbewusstsein voraus, die darauf gerichtet sind, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf das Betäubungsmittel zu erhalten (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juni 2014 - 2 StR 246/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 6; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 29 Rn. 1298 ff., jeweils mwN).
  • BGH, 09.08.1988 - 4 StR 326/88

    Geltendmachung des Auskunftsverweigerungsrecht durch unentschuldigtes Fernbleiben

    Auszug aus BGH, 23.12.2015 - 2 StR 457/14
    Eine ausdrückliche (vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. August 1988 - 4 StR 326/88, BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 5; Senge, in: KK-StPO, 7. Aufl., § 55 Rn. 12 mwN) Weigerung der Zeugin, (umfassend) auszusagen, ist weder gegenüber den italienischen Beamten noch gegenüber dem deutschen Gericht erklärt worden.
  • OLG Celle, 23.08.2004 - 22 Ss 81/04

    Auf die Verfahrensrüge und die Sachrüge gestützte Revision eines wegen Diebstahls

    Auszug aus BGH, 23.12.2015 - 2 StR 457/14
    Ob dieser Ermessensspielraum wegen der Funktion der (übersetzten) Anklageschrift für die Vorbereitung einer sachgerechten Verteidigung auf Null reduziert ist und dem Gericht ein Ermessen deshalb nur im Rahmen der Entscheidung darüber zusteht, wie lange es den Zeitraum bemisst, den es dem Angeklagten für die Vorbereitung der (Fortsetzung der) Hauptverhandlung zur Verfügung stellt (vgl. OLG Celle, StV 1998, 531, 532; Rübenstahl, StraFo 2005, 30, 32), oder ob (bereits) eine angemessene Unterbrechung der Hauptverhandlung genügt (vgl. auch Stuckenberg, in: Löwe/Rosenberg, aaO, § 265 Rn. 112; Kuckein, in: KK-StPO, aaO, § 265 Rn. 30; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 265 Rn. 39), kann der Senat hier offen lassen.
  • BVerwG, 19.04.2018 - 2 C 59.16

    Aberkennung der Beamtenpension nach ausländischem Strafurteil

    Dies hat in aller Regel schon vor der Hauptverhandlung zu geschehen (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - 3 StR 262/14 - NStZ 2014, 725 und Urteil vom 23. Dezember 2015 - 2 StR 457/14 - NStZ 2017, 63).
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