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   BGH, 31.10.1984 - 2 StR 467/84   

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https://dejure.org/1984,1387
BGH, 31.10.1984 - 2 StR 467/84 (https://dejure.org/1984,1387)
BGH, Entscheidung vom 31.10.1984 - 2 StR 467/84 (https://dejure.org/1984,1387)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 1984 - 2 StR 467/84 (https://dejure.org/1984,1387)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Milderung des Strafrahmens nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG) bei Ermöglichung der Eröffnung des Strafverfahrens gegen den Mittäter durch den Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 692 (Ls.)
  • MDR 1985, 244
  • StV 1985, 14
  • JR 1985, 427
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 31.10.1984 - 2 StR 467/84
    Das ist einerseits nicht bereits dann der Fall, wenn der Täter Personen benennt, die nach seiner nicht bewiesenen Darstellung als Mittäter in Frage kommen (BGHSt 31, 163, 166); andererseits ist aber auch nicht erforderlich, daß die vom Offenbarenden Genannten bereits auf Grund seiner Angaben verurteilt wurden (vgl. auch BGH, Beschluß vom 11. April 1984 - 2 StR 134/84).

    Der Tatrichter kann von der Strafrahmenmilderung vielmehr Gebrauch machen, wenn er davon überzeugt ist, daß der Angeklagte die Beteiligung des Mittäters zutreffend geschildert hat (vgl. BGHSt 31, 163, 166) und dadurch wesentlich zu einem - nach seiner Überzeugung voraussichtlich erfolgreichen - Abschluß der Strafverfolgung beiträgt.

  • BGH, 11.04.1984 - 2 StR 134/84

    Möglichkeit der Erlangung des Vorteils des § 31 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

    Auszug aus BGH, 31.10.1984 - 2 StR 467/84
    Das ist einerseits nicht bereits dann der Fall, wenn der Täter Personen benennt, die nach seiner nicht bewiesenen Darstellung als Mittäter in Frage kommen (BGHSt 31, 163, 166); andererseits ist aber auch nicht erforderlich, daß die vom Offenbarenden Genannten bereits auf Grund seiner Angaben verurteilt wurden (vgl. auch BGH, Beschluß vom 11. April 1984 - 2 StR 134/84).
  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 426/12

    Unzulässige Revision der Nebenklägerin (Anforderungen an den Revisionsantrag/die

    Eine besonders sorgfältige, auf den Einzelfall bezogene Abwägung aller infrage kommenden Gesichtspunkte erscheint vorliegend aber schon deshalb unentbehrlich, weil eine Strafmilderung angesichts der Gesamtumstände - vor allem der äußerst brutalen, von erheblicher krimineller Energie zeugenden und insgesamt drei Mordmerkmale erfüllenden Handlungen des Angeklagten auf der einen Seite sowie seines mehrfach wechselnden Aussageverhaltens auf der anderen Seite (zu letzterem siehe BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1984 - 2 StR 467/84, StV 1985, 14, Beschluss vom 30. August 2011 - 2 StR 141/11, BGHR StGB § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Aufdeckung 2 und BT-Drucks. 16/6268, S. 14) - nicht nahe lag.
  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 587/16

    Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe (erforderlicher Aufklärungserfolg);

    Selbst taktierendes Verhalten, bei dem ein Täter sein Wissen bewusst erst offenbart, wenn die von ihm belastete Person das Land verlassen hat, kann eine Anwendung von § 31 BtMG nach sich ziehen (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 1984 - 2 StR 467/84, StV 1985, 14 f.).
  • BGH, 14.02.1989 - 1 StR 808/88

    Voraussetzungen der Strafmilderung; Erfolgsaussicht eines gegen einen Dritten

    So hat der Bundesgerichtshof (MDR 1985, 244) daher die Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG selbst für den Fall bejaht, daß der Angeklagte im Ermittlungsverfahren zunächst die Beteiligung seiner Mittäter bewußt verschleierte und deren Tatbeitrag erst in der Hauptverhandlung offenbarte.

    Es hätte darüber hinaus das abweichende Aussageverhalten des Angeklagten im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung bei der Frage, ob und in welchem Umfang die Strafmilderung nach § 31 BtMG durchzuführen ist, zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigen können (vgl. BGH MDR 1985, 244).

  • BGH, 17.06.1997 - 1 StR 187/97

    Voraussetzungen eines Aufklärungsbeitrags des Täters - Beitrag des Täters zu

    Zudem muß seine Darstellung einer Überprüfung durch die Strafverfolgungsbehörden standhalten (BGHSt 31, 163, 166) und wesentlich zu einem - nach Überzeugung des Gerichts - voraussichtlich erfolgreichen Abschluß der Strafverfolgung beitragen (BGH StV 1985, 14, 15; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 1, 10).
  • BGH, 02.12.1999 - 4 StR 547/99

    Hilfsbeweisantrag; Kronzeugenregelung

    Zudem muß seine Darstellung einer Überprüfung durch die Strafverfolgungsbehörden standhalten (BGHSt 31, 163, 166) und wesentlich zu einem nach Überzeugung des Gerichts - voraussichtlich erfolgreichen Abschluß der Strafverfolgung beitragen (BGH StV 1985, 14, 15, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 1, 10; vgl. Weber BtMG § 31 Rdn. 50 m.w. N.).
  • BGH, 04.10.1988 - 1 StR 483/88

    Voraussetzungen der Strafmilderung

    Zudem muß seine Darstellung einer Überprüfung durch die Strafverfolgungsbehörden standhalten (BGHSt 31, 133, 166 f.) [BGH 28.10.1982 - 4 StR 472/82] und wesentlich zu einem - nach Überzeugung des Gerichts - voraussichtlich erfolgreichen Abschluß der Strafverfolgung beitragen (BGH StV 1985, 14, 15; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 1).
  • BGH, 08.10.1990 - 4 StR 420/90

    Betäubungsmittel - Freiwillige Offenbarung - Weitere Tataufklärung - Angaben des

    Auch der Wechsel in dem Aussageverhalten des Angeklagten zur Beteiligung des Said Q. an seinen Haschischeinkäufen bei R. (UA 17) steht der Anwendung des § 31 Nr. 1 BtMG nicht entgegen (BGH MDR 1985, 244 = StV 1985, 14; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 11).
  • BGH, 02.08.1985 - 2 StR 238/85

    Revisionsgericht - Urteilsaufhebung - Tatrichter - Bindungswirkung -

    Der Tatrichter kann von der Strafrahmenmilderung vielmehr Gebrauch machen, wenn er davon überzeugt ist, daß der Angeklagte die Beteiligung des Mittäters zutreffend geschildert hat und dadurch wesentlich zu einem - nach seiner Überzeugung voraussichtlich erfolgreichen Abschluß des Strafverfahrens beiträgt (Senatsurteil vom 31. Oktober 1984 - 2 StR 467/84 - in StV 1985, 14 ).
  • BGH, 27.08.1985 - 1 StR 331/85

    Unerlaubtes Handelstreiben mit Betäubungsmitteln - Vorliegen einer Strafmilderung

    Zwar hat der Tatrichter bei seiner auf eine Gesamtbetrachtung zu stützenden Entscheidung, ob er von der Möglichkeit der Strafrahmenmilderung Gebrauch machen will, auch den Zeitpunkt der freiwilligen Offenbarung des Wissens ins Auge zu fassen (BGH, Urt. vom 31. Oktober 1984 - 2 StR 467/84 - NJW 1985, 692 (L) - MDR 1985, 244).
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