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   BGH, 21.11.2007 - 2 StR 468/07   

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https://dejure.org/2007,5281
BGH, 21.11.2007 - 2 StR 468/07 (https://dejure.org/2007,5281)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2007 - 2 StR 468/07 (https://dejure.org/2007,5281)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2007 - 2 StR 468/07 (https://dejure.org/2007,5281)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen täterschaftlichem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Behilfe bei sog. "Drogenkurieren"; Kriterien für die Bewertung von Transporttätigkeiten als mittäterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 357

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe beim Handel mit BtM beim Drogenkurier

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 285
  • NStZ-RR 2008, 152
  • StV 2008, 580
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    Auszug aus BGH, 21.11.2007 - 2 StR 468/07
    Nach neuerer Rechtsprechung (vgl. BGHSt 51, 219 f.) ist für eine zutreffende Einordnung der Beteiligung des Kuriers der jeweils konkrete Tatbeitrag für das Umsatzgeschäft insgesamt und nicht allein für den Teilbereich des Transportes zu bewerten.
  • BGH, 05.05.2011 - 3 StR 445/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe); Beihilfe

    Danach kommt einer Tätigkeit, die sich im bloßen Transport von Betäubungsmitteln erschöpft, in der Regel keine täterschaftliche Gestaltungsmöglichkeit zu; auch bei faktischen Handlungsspielräumen hinsichtlich der Art und Weise des Transports wird sie zumeist nur eine untergeordnete Hilfstätigkeit darstellen und deshalb als Beihilfe zu werten sein (BGH, Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219; Beschluss vom 30. März 2007 - 2 StR 81/07, NStZ-RR 2007, 246; Beschluss vom 7. August 2007 - 3 StR 326/07, NStZ 2008, 40; Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 468/07, NStZ 2008, 285; Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 324/10).
  • BGH, 22.08.2012 - 4 StR 272/12

    Täterschaft und Teilnahme beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Erschöpft sich die Tätigkeit im bloßen Transport von Betäubungsmitteln, besteht in der Regel auch dann keine täterschaftliche Gestaltungsmöglichkeit, wenn Handlungsspielräume hinsichtlich der Art und Weise des Transports verbleiben, sodass von einer Beihilfe auszugehen ist (BGH, Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 223; Beschluss vom 30. März 2007 - 2 StR 81/07, NStZ-RR 2007, 246, 247; Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 468/07, NStZ 2008, 285).
  • BGH, 11.06.2015 - 3 StR 182/15

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit

    Jedoch erschöpfte sich ihr Tatbeitrag - ähnlich wie derjenige eines reinen Kuriers (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 468/07, NStZ-RR 2008, 152) - in der "Abholung' der Betäubungsmittel am vorgegebenen Aufbewahrungsort und deren Transport zu "E. ".
  • BGH, 10.04.2013 - 2 StR 604/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Mittäterschaftliches Handeltreiben wird daher vor allem dann in Betracht kommen, wenn der Beteiligte erhebliche, über den reinen Transport hinausgehende Tätigkeiten entfaltet, etwa am An- und Verkauf des Rauschgifts unmittelbar beteiligt ist oder sonst ein eigenes Interesse am weiteren Schicksal des Gesamtgeschäfts hat, weil er eine Beteiligung am Umsatz oder dem zu erzielenden Gewinn erhalten soll (vgl. Senat, Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 222 ff. mwN; Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 468/07, NStZ 2008, 285; BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, NStZ 2007, 288; Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 159/07, BGHSt 51, 324; Urteil vom 5. Mai 2011 - 3 StR 445/10, aaO; Beschluss vom 22. August 2012 - 4 StR 272/12, NStZ-RR 2012, 375).
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