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   BGH, 18.05.2017 - 2 StR 473/16   

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https://dejure.org/2017,33130
BGH, 18.05.2017 - 2 StR 473/16 (https://dejure.org/2017,33130)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2017 - 2 StR 473/16 (https://dejure.org/2017,33130)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - 2 StR 473/16 (https://dejure.org/2017,33130)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Prüfung der Beweiswürdigung des Tatrichters bzgl. des Ausschlusses einer Notwehrlage; Überzeugungsbildung der Strafkammer zum Tatgeschehen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsgerichtliche Prüfung der Beweiswürdigung des Tatrichters bzgl. des Ausschlusses einer Notwehrlage; Überzeugungsbildung der Strafkammer zum Tatgeschehen

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 4
    Revisionsgerichtliche Prüfung der Beweiswürdigung des Tatrichters bzgl. des Ausschlusses einer Notwehrlage; Überzeugungsbildung der Strafkammer zum Tatgeschehen

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Tatsachenfeststellungen des Strafrichters

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.12.2010 - 4 StR 508/10

    Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen - versuchten - Diebstahls: Behandlung

    Auszug aus BGH, 18.05.2017 - 2 StR 473/16
    Da die Widerlegung der Einlassung des Angeklagten nicht alleinige Grundlage einer ihm ungünstigen Tatsachenfeststellung sein kann (Senat, Urteil vom 5. Juli 1995 - 2 StR 137/95, BGHSt 41, 153, 156; BGH, Beschluss vom 17. Mai 2000 - 3 StR 161/00, NStZ 2000, 549, 550; Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10, NStZ-RR 2011, 118), bedurfte die eine Notwehrlage ausschließende Annahme des Landgerichts, der Angeklagte habe den Nebenkläger nach dem Antreffen auf der Grünanlage mit dem Küchenmesser angegriffen, näherer Erörterung und Begründung.
  • BGH, 22.08.2013 - 1 StR 378/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Führen

    Auszug aus BGH, 18.05.2017 - 2 StR 473/16
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und sich nicht als bloße Vermutung erweist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. November 1992 - 5 StR 456/92, StV 1993, 510; BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2001 - 5 StR 520/01, StV 2002, 235; BGH, Beschluss vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, NStZ-RR 2013, 387).
  • BGH, 16.09.2016 - VGS 1/16

    Bemessung einer billigen Entschädigung (wirtschaftliche Verhältnisse des

    Auszug aus BGH, 18.05.2017 - 2 StR 473/16
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat auf Folgendes hin: Sollte das neue Tatgericht abermals zum Ergebnis gelangen, dass der Angeklagte dem Nebenkläger gegenüber zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verpflichtet ist, wird es die Höhe des Schmerzensgeldes an den Kriterien zu orientieren haben, die die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung vom 16. September 2016 festgehalten haben (VGS 1/16, JR 2017, 149 ff.).
  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92

    Mord in Tateinheit mit Raub - Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

    Auszug aus BGH, 18.05.2017 - 2 StR 473/16
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und sich nicht als bloße Vermutung erweist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. November 1992 - 5 StR 456/92, StV 1993, 510; BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2001 - 5 StR 520/01, StV 2002, 235; BGH, Beschluss vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, NStZ-RR 2013, 387).
  • BGH, 17.05.2000 - 3 StR 161/00

    Beweiswert der Widerlegung einer bewußt wahrheitswidrigen Einlassung des

    Auszug aus BGH, 18.05.2017 - 2 StR 473/16
    Da die Widerlegung der Einlassung des Angeklagten nicht alleinige Grundlage einer ihm ungünstigen Tatsachenfeststellung sein kann (Senat, Urteil vom 5. Juli 1995 - 2 StR 137/95, BGHSt 41, 153, 156; BGH, Beschluss vom 17. Mai 2000 - 3 StR 161/00, NStZ 2000, 549, 550; Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10, NStZ-RR 2011, 118), bedurfte die eine Notwehrlage ausschließende Annahme des Landgerichts, der Angeklagte habe den Nebenkläger nach dem Antreffen auf der Grünanlage mit dem Küchenmesser angegriffen, näherer Erörterung und Begründung.
  • BGH, 12.12.2001 - 5 StR 520/01

    Gewissheit (objektive Grundlagen als Voraussetzung); Überzeugungsbildung

    Auszug aus BGH, 18.05.2017 - 2 StR 473/16
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und sich nicht als bloße Vermutung erweist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. November 1992 - 5 StR 456/92, StV 1993, 510; BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2001 - 5 StR 520/01, StV 2002, 235; BGH, Beschluss vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, NStZ-RR 2013, 387).
  • BGH, 05.07.1995 - 2 StR 137/95

    Beweiswürdigung eines misslungenen oder gar nicht erst erbrachten Alibibeweises

    Auszug aus BGH, 18.05.2017 - 2 StR 473/16
    Da die Widerlegung der Einlassung des Angeklagten nicht alleinige Grundlage einer ihm ungünstigen Tatsachenfeststellung sein kann (Senat, Urteil vom 5. Juli 1995 - 2 StR 137/95, BGHSt 41, 153, 156; BGH, Beschluss vom 17. Mai 2000 - 3 StR 161/00, NStZ 2000, 549, 550; Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10, NStZ-RR 2011, 118), bedurfte die eine Notwehrlage ausschließende Annahme des Landgerichts, der Angeklagte habe den Nebenkläger nach dem Antreffen auf der Grünanlage mit dem Küchenmesser angegriffen, näherer Erörterung und Begründung.
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