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   BGH, 30.06.2016 - 2 StR 476/15   

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https://dejure.org/2016,26958
BGH, 30.06.2016 - 2 StR 476/15 (https://dejure.org/2016,26958)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2016 - 2 StR 476/15 (https://dejure.org/2016,26958)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2016 - 2 StR 476/15 (https://dejure.org/2016,26958)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 265 StPO, § 358 Abs. 2 StPO, § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Entfallen der Straftat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf die Revision; Erhöhung des Unrechtsgehalts einer zur Tateinheit zusammengefassten Tat; Wertung einer geringen Unterschreitung der Untergrenze zur nicht geringen Menge als ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entfallen der Straftat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf die Revision; Erhöhung des Unrechtsgehalts einer zur Tateinheit zusammengefassten Tat; Wertung einer geringen Unterschreitung der Untergrenze zur nicht geringen Menge als ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 265 ; StPO § 358 Abs. 2
    Entfallen der Straftat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf die Revision; Erhöhung des Unrechtsgehalts einer zur Tateinheit zusammengefassten Tat; Wertung einer geringen Unterschreitung der Untergrenze zur nicht geringen Menge als ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    ".. das 2,6-fache der nicht geringen Menge" ist auch noch gering….

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    2,5 mal die nicht mehr geringe Menge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Änderung des Schuldspruchs - und das Verschlechterungsverbot

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.10.1996 - 5 StR 505/96

    Feststellung einer Bewertungseinheit bei sukzessivem Auffüllen eines

    Auszug aus BGH, 30.06.2016 - 2 StR 476/15
    Die Annahme von Tatmehrheit ist zwar insofern nicht zu beanstanden, als der Besitz verschiedener von vornherein zu unterschiedlichem Handel bestimmter Betäubungsmittel, die niemals zu einem Depot verbunden worden sind, nicht bereits aufgrund zeitlicher Überschneidung eine Bewertungseinheit zu begründen vermag (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9).
  • BGH, 07.03.1989 - 5 StR 575/88

    Rechtliche Wirkungen der Aufhebung von Einzelstrafen zur Ermöglichung der

    Auszug aus BGH, 30.06.2016 - 2 StR 476/15
    Überdies darf auch die neue Gesamtstrafe nicht höher als bisher ausfallen (vgl. BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 3, 7).
  • BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95

    Verschiedene Fallgestaltungen - Bewertungseinheit - Unerlaubtes Handeln mit

    Auszug aus BGH, 30.06.2016 - 2 StR 476/15
    Überdies darf auch die neue Gesamtstrafe nicht höher als bisher ausfallen (vgl. BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 3, 7).
  • BGH, 25.03.1998 - 1 StR 80/98

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus BGH, 30.06.2016 - 2 StR 476/15
    Wegen der damit gegebenen Identität der tatbestandlichen Ausführungshandlung bestand somit zwischen den Taten II.1 und II.2 oder II.3 richtigerweise Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 1998 - 1 StR 80/98).
  • VGH Bayern, 06.03.2024 - 16a D 22.1589

    Polizeibeamter, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Unerlaubte Einfuhr von

    In Anlehnung an die strafrechtliche Rechtsprechung erweist sich die 2, 8fache Überschreitung (21,0 g THC) der nicht geringen Menge allerdings noch als derart gering, dass dies jedenfalls nicht als bestimmender Erschwerungsgrund gewertet werden kann (Patzak in Patzak/Volkmer/Fabricius, Betäubungsmittelgesetz, 10. Aufl. 2022, § 29a Rn. 129; BGH, B.v. 25.2.2016 - 2 StR 39/16 - juris Rn. 6; B.v. 31.3.2016 - 2 StR 36/16 - juris Rn. 3; B.v. 30.6.2016 - 2 StR 476/15 - juris Rn. 8).
  • BGH, 08.11.2016 - 1 StR 492/15

    BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für getrocknete Schlafmohnkapseln

    Eine starke Überschreitung der nicht geringen Menge ist bestimmender Strafschärfungsgrund (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2016 - 2 StR 39/16, NStZ-RR 2016, 141; vom 30. Juni 2016 - 2 StR 476/15 und vom 27. September 2016 - 2 StR 41/16).
  • BGH, 05.03.2024 - 6 StR 415/23
    Allerdings darf weder die Summe der betroffenen Strafen noch die bisherige Gesamtstrafe überschritten werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2023 - 2 StR 167/23, Rn. 6; vom 25. April 2023 - 5 StR 61/23, Rn. 16; vom 30. Juni 2016 - 2 StR 476/15, Rn. 6).
  • BGH, 25.04.2023 - 5 StR 61/23

    Hang als Voraussetzung der Anordnung der Unterbringung in einer

    Überdies darf auch die neue Gesamtstrafe nicht höher als bisher ausfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 2 StR 476/15 Rn. 6).
  • BGH, 27.09.2016 - 2 StR 41/16

    Strafzumessung (Annahme eines minder schweren Falles)

    Das Zweifache der nicht geringen Menge an Betäubungsmitteln ist auch noch derart gering, dass dies jedenfalls nicht als bestimmender Strafschärfungsgrund gewertet werden kann (vgl. für das 2, 5-fache Senatsbeschluss vom 25. Februar 2016 - 2 StR 39/16, NStZ-RR 2016, 141 sowie für das 2, 6-fache Senatsbeschluss vom 30. Juni 2016 - 2 StR 476/15).
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