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   BGH, 18.10.1967 - 2 StR 477/67   

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https://dejure.org/1967,383
BGH, 18.10.1967 - 2 StR 477/67 (https://dejure.org/1967,383)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1967 - 2 StR 477/67 (https://dejure.org/1967,383)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1967 - 2 StR 477/67 (https://dejure.org/1967,383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beweisaufnahme in Abwesenheit des Angeklagten - Verlesung von Briefen zum Zweck des Urkundenbeweises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 332
  • NJW 1968, 167
  • MDR 1968, 162
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.09.1960 - 2 StR 429/60

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes nach § 338 Nr.

    Auszug aus BGH, 18.10.1967 - 2 StR 477/67
    Vorschriften, die eine Durchbrechung des die Hauptverhandlung beherrschenden Anwesenheitsgrundsatzes zulassen, dürfen nicht erweiternd ausgelegt werden (BGHSt 15, 194, 195) [BGH 28.09.1960 - 2 StR 429/60].
  • BGH, 31.05.1960 - 5 StR 168/60

    polizeiliches Protokoll - § 254 StPO, Urkundenverwertungsverbot, Vorhalt ggü.

    Auszug aus BGH, 18.10.1967 - 2 StR 477/67
    Zwar dürfen der Auskunftsperson auch Urkunden vorgehalten werden, weil dies nur ein Vernehmungsbehelf ist und die Bekundung der vernommenen Person ausschließliches Beweismittel bleibt (BGHSt 14, 310, 312 [BGH 31.05.1960 - 5 StR 168/60] mit Nachweisen).
  • RG, 25.07.1896 - 2662/96

    Ist es zulässig, wenn das Gericht die zeitweise Entfernung der Angeklagten aus

    Auszug aus BGH, 18.10.1967 - 2 StR 477/67
    Der abweichenden Auffassung des Reichsgerichts in RGSt 29, 30, die nicht näher begründet worden ist, kann der Senat nicht folgen.
  • BGH, 11.12.2018 - 2 StR 250/18

    Ausbleiben des Angeklagten (keine Anwesenheit aufgrund einer Bild-Ton-Übertragung

    Da im Protokoll der Hauptverhandlung nichts anderes vermerkt ist, muss davon ausgegangen werden, dass die Verlesung des Briefes der Geschädigten durch den Vorsitzenden zum Zweck des Urkundenbeweises erfolgt ist (vgl. Senat, Urteil vom 18. Oktober 1967 - 2 StR 477/67, BGHSt 21, 332, 333).
  • BGH, 20.07.1971 - 1 StR 200/71

    Rüge der Verletzung verfahrensrechtlicher Vorschriften und des sachlichen Rechts

    Diese Rüge geht schon deshalb fehl, weil der Beschwerdeführer die Vornahme eines Urkundenbeweises, die bei einer Zeugeneinvernahme in Abwesenheit des Angeklagten unter den Voraussetzungen des § 247 Abs. 1 Satz 1 StPO unzulässig wäre (BGHSt 21, 332; BGH, Urteil vom 12. Januar 1971 - 1 StR 557/70), nicht dargelegt hat.

    Der Zweck der Verlesung kann sich aber auch aus dem Urteil ergeben (vgl. BGHSt 21, 333 [BGH 18.10.1967 - 2 StR 477/67]).

    Ein absoluter Revisionsgrund, wie ihn BGHSt 21, 332 für den Fall des in Abwesenheit des Angeklagten erfolgten Urkundenbeweises annimmt (so auch BGH, Urteil vom 12. Januar 1971 im Gegensatz zu RGSt 29, 30, 31/32; 38, 432, 434; BGH, Urteil vom 4.12.1953 - 2 StR 32/53), kommt hier nicht in Betracht.

  • BGH, 05.02.2002 - 5 StR 437/01

    Entfernung / Abwesenheit des Angeklagten; Urkundsbeweis; Verlesung während einer

    Da die Verlesung nicht in Gegenwart des Angeklagten wiederholt worden ist, liegt der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO vor, der die umfassende Aufhebung des angefochtenen Urteils nach sich zieht (BGHSt 21, 332; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 6 und 9; BGH NStZ 1997, 402; st. Rspr.).
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