Rechtsprechung
BGH, 18.10.1967 - 2 StR 477/67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beweisaufnahme in Abwesenheit des Angeklagten - Verlesung von Briefen zum Zweck des Urkundenbeweises
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 21, 332
- NJW 1968, 167
- MDR 1968, 162
Wird zitiert von ... (25) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.09.1960 - 2 StR 429/60
Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes nach § 338 Nr. …
Auszug aus BGH, 18.10.1967 - 2 StR 477/67
Vorschriften, die eine Durchbrechung des die Hauptverhandlung beherrschenden Anwesenheitsgrundsatzes zulassen, dürfen nicht erweiternd ausgelegt werden (BGHSt 15, 194, 195) [BGH 28.09.1960 - 2 StR 429/60]. - BGH, 31.05.1960 - 5 StR 168/60
polizeiliches Protokoll - § 254 StPO, Urkundenverwertungsverbot, Vorhalt ggü. …
Auszug aus BGH, 18.10.1967 - 2 StR 477/67
Zwar dürfen der Auskunftsperson auch Urkunden vorgehalten werden, weil dies nur ein Vernehmungsbehelf ist und die Bekundung der vernommenen Person ausschließliches Beweismittel bleibt (BGHSt 14, 310, 312 [BGH 31.05.1960 - 5 StR 168/60] mit Nachweisen). - RG, 25.07.1896 - 2662/96
Ist es zulässig, wenn das Gericht die zeitweise Entfernung der Angeklagten aus …
Auszug aus BGH, 18.10.1967 - 2 StR 477/67
Der abweichenden Auffassung des Reichsgerichts in RGSt 29, 30, die nicht näher begründet worden ist, kann der Senat nicht folgen.
- BGH, 11.12.2018 - 2 StR 250/18
Ausbleiben des Angeklagten (keine Anwesenheit aufgrund einer Bild-Ton-Übertragung …
Da im Protokoll der Hauptverhandlung nichts anderes vermerkt ist, muss davon ausgegangen werden, dass die Verlesung des Briefes der Geschädigten durch den Vorsitzenden zum Zweck des Urkundenbeweises erfolgt ist (vgl. Senat, Urteil vom 18. Oktober 1967 - 2 StR 477/67, BGHSt 21, 332, 333). - BGH, 20.07.1971 - 1 StR 200/71
Rüge der Verletzung verfahrensrechtlicher Vorschriften und des sachlichen Rechts …
Diese Rüge geht schon deshalb fehl, weil der Beschwerdeführer die Vornahme eines Urkundenbeweises, die bei einer Zeugeneinvernahme in Abwesenheit des Angeklagten unter den Voraussetzungen des § 247 Abs. 1 Satz 1 StPO unzulässig wäre (BGHSt 21, 332; BGH, Urteil vom 12. Januar 1971 - 1 StR 557/70), nicht dargelegt hat.Der Zweck der Verlesung kann sich aber auch aus dem Urteil ergeben (vgl. BGHSt 21, 333 [BGH 18.10.1967 - 2 StR 477/67]).
Ein absoluter Revisionsgrund, wie ihn BGHSt 21, 332 für den Fall des in Abwesenheit des Angeklagten erfolgten Urkundenbeweises annimmt (so auch BGH, Urteil vom 12. Januar 1971 im Gegensatz zu RGSt 29, 30, 31/32; 38, 432, 434; BGH, Urteil vom 4.12.1953 - 2 StR 32/53), kommt hier nicht in Betracht.
- BGH, 05.02.2002 - 5 StR 437/01
Entfernung / Abwesenheit des Angeklagten; Urkundsbeweis; Verlesung während einer …
Da die Verlesung nicht in Gegenwart des Angeklagten wiederholt worden ist, liegt der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO vor, der die umfassende Aufhebung des angefochtenen Urteils nach sich zieht (BGHSt 21, 332;… BGHR StPO § 247 Abwesenheit 6 und 9; BGH NStZ 1997, 402; st. Rspr.).
- BGH, 06.12.1967 - 2 StR 616/67
Zeitweiser Ausschluss des Angeklagten auf Zeugenwunsch - Drohender Verlust eines …
Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung den § 247 Abs. 1 Satz 1 StPO als Ausnahmevorschrift eng ausgelegt und dessen Anwendungsbereich streng auf den Wortlaut des Gesetzes beschränkt (vgl. zuletzt die Entscheidung Vom 16. Oktober 1967 - 2 StR 477/67 in JZ 1968, 72 und früher BGHSt 15, 194). - BGH, 30.01.1973 - 1 StR 560/72
Revisionsgrund der vorschriftswidrigen Abwesenheit während der Hauptverhandlung - …
Ist ein Ausnahmefall nicht gegeben, bildet die Abwesenheit des Angeklagten während eines Teils der Hauptverhandlung, der nicht unwesentlich ist (vgl. RGSt 58, 180; BGHSt 15, 263, 264; 16, 178, 180;… BGH GA 1963, 19), einen unbedingten Revisionsgrund (§ 338 Nr. 5 StPO), der zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führt (BGHSt 3, 187, 189; 16, 178, 180; 21, 332, 334).Die Beweisaufnahme ist ein wesentlicher Verfahrensteil (BGHSt 3, 187, 191; 9, 243, 244; 21, 332, 334).
- BGH, 10.06.1987 - 2 StR 242/87
Beweiserhebung bei Abwesenheit des Angeklagten
Eine Verwertung des nur so erhobenen Augenscheinsbeweises bewirkt den unbedingten Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO (BGHSt 15, 194, 195; 21, 332, 333; BGH StV 1984, 102; 1981, 57; ständige Rechtsprechung). - BGH, 06.12.2000 - 1 StR 488/00
Unzulässiger Ausschluß des Angeklagten von der Hauptverhandlung; Anwesenheit
Eine Verlesung zum Zwecke des Urkundenbeweises und eine Augenscheinseinnahme durften aber nicht in Abwesenheit des Angeklagten erfolgen, denn es handelt sich dabei um wesentliche Teile der Hauptverhandlung, von denen der Angeklagte nicht nach § 247 StPO ausgeschlossen werden darf (vgl. BGHSt 21, 332 f.;… BGHR StPO § 247 - Abwesenheit 4, 5, 6, 9;… BGHR StPO § 338 Nr. 5 - Angeklagter 3; BGH StV 1981 57; 198; 475; 2000, 238;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 247 Rn. 7, 19) Zumindest hätte die Verlesung der Urkunden und die Augenscheinseinnahme in Gegenwart, des Angeklagten wiederholt werden müssen. - BGH, 07.04.2004 - 2 StR 436/03
Anwesenheitsrecht des Angeklagten; wesentlicher Teil der Hauptverhandlung …
Eine förmliche Augenscheinseinnahme durfte aber nicht in Abwesenheit des Angeklagten erfolgen, denn es handelt sich dabei um einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung, von dem er nicht nach § 247 StPO ausgeschlossen werden darf (vgl. BGHSt 21, 332 f.;… BGHR StPO § 247 - Abwesenheit 5, 25;… BGHR StPO § 338 Nr. 5 - Angeklagter 3, 12; BGH StV 1981, 57; 1987, 475; 2000, 238;… Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 247 Rdn. 7, 19). - KG, 02.12.2013 - 161 Ss 144/13
Abwesenheitsverhandlung gegen den nicht auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten
Sowohl bei der Beweisaufnahme durch Vernehmung zweier polizeilicher Zeuginnen und Inaugenscheinnahme von Lichtbildern sowie bei der Feststellung des Schlusses der Beweisaufnahme als auch bei den Schlussvorträgen des Verteidigers und des Vertreters der Staatsanwaltschaft handelte es sich um wesentliche Teile der Hauptverhandlung; gleiches gilt für die Verkündung der Urteilsformel (vgl. BGHSt 21, 332; BGH NStZ 1983, 36; BGH NStZ 1986, 564; BGH NStZ 1993, 447; BGH NStZ 1989, 283 [zitiert nach juris] m.w.Nachw.). - BGH, 21.10.1975 - 5 StR 431/75
Vernehmung eines Zeugen in Abwesenheit des Beschwerdeführers - Abwesenheit des …
Das hat der Bundesgerichtshof in anderem Zusammenhang schon wiederholt ausgesprochen (BGHSt 15, 194, 195; 21, 332, 333/334; 22, 18, 20). - BGH, 22.11.2001 - 1 StR 367/01
Erstreckung des Ausschluss des Angeklagten von der Vernehmung eines Zeugen auf …
- BGH, 10.04.1997 - 4 StR 132/97
Zeugenvernehmung und Verlesen von Aussagen in der Hauptverhandlung in Abwesenheit …
- BGH, 22.12.1999 - 2 StR 552/99
Anwesenheit des Angeklagten bei Augenscheinseinnahmen; wesentlicher Teil der …
- BGH, 12.08.1986 - 1 StR 420/86
Erfordernis der Anwesenheit des Angeklagten bei der Hauptverhandlung - Ausnahmen …
- BGH, 19.09.1990 - 5 StR 372/90
Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes - Teilweise Verlesung eines Urteils in …
- BGH, 14.07.1989 - 2 StR 343/89
Zulässigkeit der Verlesung einer Bescheinigung zum Zweck des Urkundsbeweises …
- BGH, 13.11.1979 - 5 StR 713/79
Anwensenheitspflicht des Angeklagten bei Vernehmung seiner Mutter
- BGH, 28.08.1991 - 2 StR 321/91
Zulässigkeit der Erhebung eines Urkundenbeweises in Abwesenheit eines Angeklagten
- BGH, 26.06.1991 - 2 StR 164/91
Zulässigkeit der Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal während der …
- BGH, 27.11.1968 - 2 StR 408/68
Revisionseinlegung wegen Durchführung der Hauptverhandlung ohne den Angeklagten …
- BGH, 12.01.1971 - 1 StR 557/70
Einführung von Vernehmungsprotokollen in die Hauptverhandlung im Wege des …
- BGH, 18.06.1968 - 5 StR 292/68
Aufhebung einer Revision
- BGH, 15.02.1983 - 5 StR 677/82
Verlesung eines Protokolls über die polizeiliche Vernehmung einer Zeugin während …
- BGH, 10.05.1977 - 5 StR 162/77
Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung - Ausschluss der Öffentlichkeit …
- BGH, 20.04.1971 - 5 StR 118/71
Strafbarkeit wegen fortgesetzten Missbrauchs Abhängiger zur Unzucht in Tateinheit …