Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.02.2004

Rechtsprechung
   BGH, 28.05.2003 - 2 StR 486/02   

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BGH, 28.05.2003 - 2 StR 486/02 (https://dejure.org/2003,3147)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2003 - 2 StR 486/02 (https://dejure.org/2003,3147)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - 2 StR 486/02 (https://dejure.org/2003,3147)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 177 Abs. 1 Nr. 1 und 3, Abs. 2 Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Abweichungen in den Aussagen eines Zeugen; Fehlende Auseinandersetzung des Urteils mit den als wahr unterstellten Tatsachen im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit eines Zeugen

  • Judicialis

    StGB § 177 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3
    Wahrunterstellung und Bedeutungslosigkeit; Erörterung der als wahr unterstellten Tatsache im Urteil

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 268
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.07.1998 - 4 StR 253/98

    Verdeutlichung der Angriffsrichtung der Rüge innerhalb der

    Auszug aus BGH, 28.05.2003 - 2 StR 486/02
    Die Angriffsrichtung der Rüge (vgl. auch BGH NStZ 1998, 636 f.) geht aber nicht auf den in der fehlerhaften Ablehnung des Beweisantrags liegenden Verfahrensmangel, sondern sieht einen Verfahrensfehler in der fehlenden Auseinandersetzung des Urteils mit den als wahr unterstellten Tatsachen im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit der Zeugin H.-P. Dabei erscheint schon zweifelhaft, ob angesichts der Widersprüchlichkeit der Beschlußbegründung hier überhaupt von der Zusage einer Wahrunterstellung ausgegangen werden konnte.
  • BGH, 03.05.2018 - 3 StR 390/17

    Verwertbarkeit von im Zusammenhang mit einer rechtfehlerhaften Durchsuchung

    Dementsprechend steht es dem Revisionsführer frei, ein Prozessgeschehen nur unter einem bestimmten Gesichtspunkt zu rügen, einen etwa zusätzlich begangenen Verfahrensverstoß dagegen hinzunehmen (BGH, Urteile vom 28. Mai 2003 - 2 StR 486/02, NStZ-RR 2003, 268, 269; vom 3. September 2013 - 5 StR 318/13, NStZ 2013, 671; Sander/Cirener, NStZ-RR 2008, 1, 2).
  • BGH, 02.06.2015 - 4 StR 111/15

    Trunkenheit im Verkehr (Fahrunsicherheit aufgrund von Alkoholkonsum: Indizwirkung

    Der Ablehnungsgrund der Wahrunterstellung, der nur bei erheblichen Tatsachen in Betracht kommt, und der Ablehnungsgrund der Bedeutungslosigkeit schließen einander aber aus (BGH, Beschluss vom 30. November 2005 - 2 StR 431/05, StV 2007, 18, 19; Urteil vom 28. Mai 2003 - 2 StR 486/02, NStZ-RR 2003, 268).

    Wegen der Widersprüchlichkeit der Beschlussbegründung ist aber schon fraglich, ob in ihr überhaupt die Zusage einer Wahrunterstellung gesehen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2003 aaO).

    Vielmehr bedarf es einer Auseinandersetzung mit den als wahr unterstellten Tatsachen in den Urteilsgründen nur, wenn sie sich angesichts der im Übrigen gegebenen Beweislage aufdrängt und die Beweiswürdigung sich sonst als lückenhaft erwiese (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 28. Mai 2003 aaO; Beschluss vom 6. Juni 2002 - 1 StR 33/02, StV 2002, 641).

  • BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12

    Recht auf effektiven Verteidigerbeistand und Mandatsniederlegung (Aussetzung und

    Eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation lag daher nicht vor (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2002 - 3 StR 6/02, NStZ 2002, 556 f.; Urteil vom 28. Mai 2003 - 2 StR 486/02, NStZ-RR 2003, 268, 269; Maier, NStZ 2005, 246 mwN).
  • OLG Hamm, 02.03.2006 - 2 Ss 47/06

    Anwesenheit in der Hauptverhandlung; schlafender Staatsanwalt; Verfahrensrüge;

    Dabei ist vor allem auch von Bedeutung, dass es sich insoweit um so genanntes Randgeschehen gehandelt hat (vgl. dAzu BGH NStZ-RR 2003, 268), die Zeugin aber im eigentlich Kernbereich ihrer Aussage sowohl bei der Polizei als auch beim Amtsgericht und sodann bei der Strafkammer im wesentlichen übereinstimmende Angaben gemacht hat.
  • BGH, 23.01.2019 - 5 StR 143/18

    Verwerfung eines Befangenheitsgesuchs als unzulässig unter Mitwirkung des

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass es einer Auseinandersetzung mit den als wahr unterstellten Tatsachen in den Urteilsgründen nur dann bedarf, wenn sie sich angesichts der im Übrigen gegebenen Beweislage aufdrängt und die Beweislage sich sonst als lückenhaft erwiese (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2003 - 2 StR 486/02, NStZ-RR 2003, 268, 269).
  • BGH, 23.10.2012 - 1 StR 377/12

    Aufklärungspflicht (alleinige Vernehmung des an der Hauptverhandlung gegen einen

    Denn die Revision hat ihre Rüge nicht mit dieser Angriffsrichtung erhoben (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 28. Mai 2003 - 2 StR 486/02, NStZ-RR 2003, 268; BGH, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 3 StR 175/06), sondern allein eine fehlerhafte Ablehnung des Beweisantrages geltend gemacht (vgl. Überschrift und Einleitungssatz auf S. 5 der Revisionsbegründungsschrift, ebenso S. 7: "Die Ablehnung (...) wurde (...) rechtsfehlerhaft vorgenommen.").
  • BVerfG, 09.10.2003 - 2 BvR 1351/03

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde wegen Versäumung der Einlegungsfrist -

    gegen a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Mai 2003 - 2 StR 486/02 -, .
  • BGH, 03.09.2013 - 5 StR 318/13

    Verständigung (Abgrenzung von Angabe eines für den Fall der Verständigung in

    Einem Revisionsführer steht es wegen seiner Dispositionsbefugnis zu, ein Prozessgeschehen nur unter einem bestimmten Gesichtspunkt zu rügen, einen etwa zusätzlich begangenen Verfahrensverstoß aber hinzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2003 - 2 StR 486/02, NStZ-RR 2003, 268, 269; § 352 Abs. 1 StPO).
  • OLG Bamberg, 18.10.2016 - 2 OLG 6 Ss 85/16

    Staatsanwaltschaftliche Rüge verletzter Wahrunterstellung zum Nachteil des

    Die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Wahrunterstellung beweiserheblicher Tatsachen schließt seine Ablehnung wegen Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache aus (u. a. Anschluss an BGH, Beschl. v. 07.11.2002 - 3 StR 216/02 = NStZ 2004, 51 = StV 2003, 150 = StraFo 2003, 95 und BGH, Urt. v. 28.05.2003 - 2 StR 486/02 = BGH NStZ-RR 2003, 268).

    aa) Da eine Wahrunterstellung nur in Betracht kommt, wenn eine entscheidungserhebliche Tatsache behauptet wurde, schließen Wahrunterstellung und Bedeutungslosigkeit einander grundsätzlich aus (vgl. LR/Becker § 244 Rn. 297 m. w. N.; BGH, Beschl. v. 07.11.2002 - 3 StR 216/02 = NStZ 2004, 51 = StV 2003, 150 = StraFo 2003, 95 und Urt. v. 28.05.2003 - 2 StR 486/02 = BGH NStZ-RR 2003, 268).

  • OLG Hamburg, 11.11.2022 - 6 Ws 74/22
    An ihr fehlt es bereits, wenn die belastende Aussage auch nur in Randbereichen durch Angaben eines/einer anderen Zeug:in bestätigt wird (vgl. BGH, 28.05.2003 - 2 StR 486/02).

    Hier gibt es aber nach Aktenlage neben der Nebenklägerin weitere Zeugen, die aus­weislich ihrer Angaben gegenüber der Polizei Wahrnehmungen auch zum Kernge­schehen gemacht haben (vgl. BGH, Urteil vom 28.05.2003 - 2 StR 486/02, wonach eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation sogar schon dann nicht mehr vorliegt, wenn die Aussage der Belastungszeugin jedenfalls in Randbereichen durch die Anga­ben einer anderen Zeugin bestätigt wird).

  • OLG Koblenz, 02.05.2016 - 2 OLG 4 Ss 32/16

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen bei der Beweiskonstellation

  • BGH, 30.11.2005 - 2 StR 431/05

    Ablehnung eines Beweisantrags (Wahrunterstellung; Bedeutungslosigkeit)

  • OLG Hamm, 28.09.2004 - 3 Ss OWi 583/04

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Fahrverbot von zwei Monaten, zweimonatiges

  • OLG Hamm, 24.09.2004 - 3 Ss OWi 583/04
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Rechtsprechung
   BGH, 06.02.2004 - 2 StR 486/02 (1)   

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https://dejure.org/2004,10398
BGH, 06.02.2004 - 2 StR 486/02 (1) (https://dejure.org/2004,10398)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2004 - 2 StR 486/02 (1) (https://dejure.org/2004,10398)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2004 - 2 StR 486/02 (1) (https://dejure.org/2004,10398)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 99 BRAGO; § 359 StPO
    Bewilligung einer Pauschvergütung in der Revisionsinstanz (besondere Schwierigkeit des Verfahrens: Wiederaufnahme; umfangreiche Vorbereitung auf die Revisionshauptverhandlung)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der umfangreichen Vorbereitung eines Rechtsanwalts auf eine Revisionshauptverhandlung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 09.11.2004 - 2 (s) Sbd VIII-227/04

    Pauschvergütung, besondere Schwierigkeit; besonderer Umfang;

    Insoweit steht es dem Antragsteller frei, einen entsprechenden Pauschvergütungsantrag beim Bundesgerichtshof anzubringen (vgl. auch Beschlüsse des BGH vom 3. März 2004 in 2 StR 378/03, vom 6. Februar 2004 in 2 StR 486/02, vom 24. Oktober 2001 in 2 StR 372/00 und vom 20. März 2002 in 4 StR 225/00, sämtlich unter www.bundesgerichtshof.de).
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