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   BGH, 03.12.1982 - 2 StR 494/82   

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https://dejure.org/1982,1957
BGH, 03.12.1982 - 2 StR 494/82 (https://dejure.org/1982,1957)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1982 - 2 StR 494/82 (https://dejure.org/1982,1957)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1982 - 2 StR 494/82 (https://dejure.org/1982,1957)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Suicid - Selbsttötung - Unterlassen - Garantenpflicht - Wohngemeinschaft - Lebensgemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 13 Abs. 1, § 212

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 117
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Zu einer dem erklärten Willen zuwiderlaufenden Hilfeleistung verpflichtete § 323c Abs. 1 StGB den Angeklagten nicht (vgl. BGH, Urteile vom 3. Dezember 1982 - 2 StR 494/82, NStZ 1983, 117, 118 und vom 25. Juni 2010 - 2 StR 454/09, BGHSt 55, 191).
  • BGH, 28.06.2022 - 6 StR 68/21

    Frau vom Vorwurf der strafbaren Tötung freigesprochen: Tötung mit Insulinspritze

    Hieraus folgt aber keine Rechtspflicht, den anderen am selbstgewollten Ableben zu hindern, sofern sich dieser in freier Willensbestimmung dazu entschlossen hat, dem für ihn erkennbar herannahenden Tod keinen Widerstand mehr entgegenzusetzen, sondern dem dazu führenden Geschehen seinen Lauf zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1982 - 2 StR 494/82 Rn. 9).
  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 393/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Entsprechend dieser Vereinbarung oblag es ihm nur noch, als Sterbebegleiter etwaige Leiden oder Schmerzen während des Sterbens zu lindern oder zu verhindern (vgl. auch BGH, Urteil vom 3. Dezember 1982 - 2 StR 494/82, NStZ 1983, 117, 118; Beschluss vom 8. Juli 1987 - 2 StR 298/87, NJW 1988, 1532; LK-StGB/Rissing-van Saan, 12. Aufl., § 216 Rn. 29, 31 f.; MüKo-StGB/Schneider, aaO, § 216 Rn. 66; SSW-StGB/Momsen, 4. Aufl., § 216 Rn. 11; Saliger, medstra 2015, 132, 136; Berghäuser, ZStW 2016, 741, 749).
  • LG Berlin, 08.03.2018 - 502 KLs 1/17

    Tötung auf Verlangen und unterlassene Hilfeleistung: Unterlassung von

    Im Jahr 1984 entschied der Bundesgerichtshof in einem ähnlichen Fall, dass den behandelnden Arzt auch gegenüber einem freiverantwortlich handelnden Suizidenten eine Pflicht zur Einleitung lebensrettender Maßnahmen treffe, sobald er nach dem Eintritt der Bewusstlosigkeit des Suizidenten die Tatherrschaft über das Geschehen erlange, denn der Eintritt des Todes oder eine Rettung des Suizidenten hänge dann alleine vom Verhalten des Garanten ab (BGH, Urteil vom 4. Juli 1984 - 3 StR 96/84, NJW 1984, 2639 ff., sog. " Peterle "- oder " Wittig "-Entscheidung; anders hingegen bereits BGH, Urteil vom 3. Dezember 1982 - 2 StR 494/82, NStZ 1983, 117 f., der bei freier Willensentschließung des Suizidenten den Mitbewohner nicht als zum Einschreiten verpflichtet ansah und eine Strafbarkeit ablehnte, allerdings ausdrücklich offen ließ, wie bei einer längeren Bewusstlosigkeit des Suizidenten vor dem Tod zu entscheiden wäre).
  • BGH, 07.11.1986 - 2 StR 494/86

    Keine Garantenstellung aus Notwehrsituation

    Auf Grund der Wohngemeinschaft hätte eine Rechtspflicht nur bestanden, wenn die Angeklagten M. gegenüber eine besondere Schutzfunktion übernommen oder auf andere Weise erlangt hätten (vgl. BGH NStZ 1983, 117; 1984, 163).
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