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   BGH, 20.03.1980 - 2 StR 5/80   

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https://dejure.org/1980,4372
BGH, 20.03.1980 - 2 StR 5/80 (https://dejure.org/1980,4372)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1980 - 2 StR 5/80 (https://dejure.org/1980,4372)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1980 - 2 StR 5/80 (https://dejure.org/1980,4372)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Urteils und teilweise Verfahrenseinstellung

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.12.1956 - 1 StR 337/56

    Anhängigkeit eines Verfahrens i.S.v. § 164 Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) nach

    Auszug aus BGH, 20.03.1980 - 2 StR 5/80
    Insoweit war das Verfahren vom Erlaß des Einstellungsbeschlusses an nicht mehr anhängig (vgl. BGHSt 10, 88, 93 f).
  • BGH, 26.10.2006 - 3 StR 290/06

    Sexueller Missbrauch (Aufklärungspflicht; Überzeugungsbildung)

    Da die Voraussetzungen für die Fortsetzung des Verfahrens nach § 154 Abs. 4 und 5 StPO nicht erfüllt sind, insbesondere der nach § 154 Abs. 5 StPO erforderliche Wiederaufnahmebeschluss nicht vorliegt und eine stillschweigende Wiederaufnahme - was sich bereits aus dem Wortlaut von § 154 Abs. 5 StPO ergibt - zur Fortsetzung des gerichtlichen Verfahrens nicht genügt, bildet der Einstellungsbeschluss vom 28. März 2006 ein im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, das zur Einstellung des dem Beschluss nachfolgenden Verfahrens gemäß § 260 Abs. 3 StPO zwingt (vgl. BGH, Urt. vom 20. März 1980 - 2 StR 5/80; Beulke in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 154 Rdn. 82; BayObLG NStZ 1992, 403).
  • BayObLG, 24.03.1992 - RReg. 4 St 159/91

    Anklagesatz bei Steuerhinterziehung

    Auch der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 20.3.1980 - 2 StR 5/80 (zitiert bei Rieß GA 1981, 37 ) nicht angenommen, in dem entgegen der Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO erlassenen Sachurteil sei ein stillschweigender Wiederaufnahmebeschluss zu sehen.

    Bei einer die Einstellung missachtenden Sachentscheidung ist dies selbstverständlich (BGH Beschluss vom 20.3.1980 2 StR 5/80 [s.o.]).

  • BGH, 27.04.2000 - 4 StR 85/00

    Verfahrenshindernis bei vorläufiger Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO

    Insoweit liegt daher ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis vor (vgl. BGHSt 30, 197, 198), welches zur Einstellung des dem Beschluß nachfolgenden Verfahrens gemäß § 260 Abs. 3 StPO führt (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1980 - 2 StR 5/80).
  • BGH, 31.03.1994 - 1 StR 680/93

    Darstellungsmangel - Beweisbehauptung - Aufklärungsrüge - Widersprüchliche

    Wegen dieses Verfahrenshindernisses war das Verfahren einzustellen (BGH, Urt. vom 19. März 1980 - 2 StR 5/80).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2018 - 53 Ss 43/18

    Wiederaufnahme eines vorläufig eingestellten Strafverfahrens ohne förmlichen

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 20. März 1980 (2 StR 5/80, zitiert bei Rieß GA 1981, 37) dargelegt, dass selbst in einem entgegen der Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO erlassenen Sachurteil kein "stillschweigender Wiederaufnahmebeschluss" zu sehen sei.
  • BGH, 30.04.1980 - 2 StR 104/80

    Unbefugte Verbindung zweier Verfahren

    Es nötigt gem. § 206 a StPO den Senat zur Einstellung des diesem Beschluß nachfolgenden Verfahrens (BGH, Urteil vom 20. März 1980 - 2 StR 5/80 -).
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