Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.03.2009

Rechtsprechung
   BGH, 04.02.2009 - 2 StR 504/08   

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https://dejure.org/2009,1440
BGH, 04.02.2009 - 2 StR 504/08 (https://dejure.org/2009,1440)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2009 - 2 StR 504/08 (https://dejure.org/2009,1440)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2009 - 2 StR 504/08 (https://dejure.org/2009,1440)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 73a Satz 1 StGB
    Verfall von Wertersatz bei Kaufgeld der Ermittlungsbehörden (mangelnde Sicherstellung; entgegenstehende Ansprüche bei eingesetztem Scheinkaufgeld; Begriff des Erlangten: etwas)

  • lexetius.com

    StGB §§ 73 Abs. 1 Satz 2, 73a Satz 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Eintritt eines Wertersatzverfalls gem. § 73a S. 1 Strafgesetzbuch (StGB) bei von Ermittlungsbehörden für Betäubungsmittelaufkäufe eingesetztes Kaufgeld; Möglichkeit einer Anordnung des Verfalls von eingesetztem Scheinkaufgeld im Hinblick auf § 73 Abs. 1 S. 2 StGB; ...

  • Judicialis

    StGB § 73 Abs. 1; ; StGB § 73a

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Von Ermittlungsbehörden eingesetztes Scheinkaufgeld als "erlangtes Etwas" bei der Vermögensabschöpfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73 Abs. 1; StGB § 73a
    Eintritt eines Wertersatzverfalls gem. § 73a S. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ) bei von Ermittlungsbehörden für Betäubungsmittelaufkäufe eingesetztes Kaufgeld; Möglichkeit einer Anordnung des Verfalls von eingesetztem Scheinkaufgeld im Hinblick auf § 73 Abs. 1 S. 2 StGB; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Scheinkaufgeld

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 53, 179
  • NJW 2009, 2073
  • NStZ 2009, 499
  • StV 2009, 353
  • JR 2010, 34
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06

    Härteklausel beim Verfall (Entreicherung: entbehrlicher Bezug zu der

    Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 504/08
    Erlangt ist - unabhängig von der Wirksamkeit des zugrunde liegenden Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäftes - schon dann "etwas", wenn der Gegenstand in irgendeiner Phase des Tatablaufs in die Verfügungsgewalt des Täters übergegangen ist und ihm so aus der Tat unmittelbar etwas wirtschaftlich messbar zugute kommt (BGHSt 51, 65, 68; BGH, Beschluss vom 30. Mai 2008 - 2 StR 174/08).

    Selbst wenn ein Rauschgifthändler dieselben Geldscheine, die er von den Käufern erhält, unmittelbar im Anschluss daran an seinen Lieferanten weitergibt, werden diese Beträge zunächst Bestandteil seines Vermögens und unterliegen dem Verfall (vgl. BGHSt 51, 65, 66 ff.; BGH NStZ 2004, 440).

  • BGH, 12.08.2003 - 1 StR 127/03

    Verfall (Bruttoprinzip; Erlangen); Verfall des Wertersatzes

    Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 504/08
    Ausschlaggebend ist, dass er - wenn auch nur vorübergehend - die tatsächliche Möglichkeit erlangt hat, über die Beträge zu verfügen (vgl. BGHR StGB § 73 Erlangtes 5).

    Selbst wenn ein Rauschgifthändler dieselben Geldscheine, die er von den Käufern erhält, unmittelbar im Anschluss daran an seinen Lieferanten weitergibt, werden diese Beträge zunächst Bestandteil seines Vermögens und unterliegen dem Verfall (vgl. BGHSt 51, 65, 66 ff.; BGH NStZ 2004, 440).

  • BGH, 23.09.1988 - 2 StR 460/88

    Besteuerung des dem Verfall unterliegenden Vermögensvorteils

    Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 504/08
    "Verletzter" im Sinne dieser Vorschrift kann nur derjenige sein, dessen Individualinteressen durch das vom Täter verletzte Strafgesetz geschützt werden solle (vgl. BGHR StGB § 73 Verletzter 1, 2).
  • BGH, 14.02.2007 - 5 StR 323/06

    Vorteilsgewährung; Vorteilsannahme; Bestechlichkeit (Unrechtsvereinbarung;

    Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 504/08
    Dies kann zwar auch eine Behörde sein, die, wie etwa der Steuerfiskus (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 237, 238; BGHR StGB § 73 Verletzter 3) oder der Dienstherr (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 13, 15) eigenständige öffentlich-rechtliche Ansprüche hat, welche eine Kompensation ihrer verletzten Interessen gewährleisten sollen.
  • OLG Frankfurt, 10.03.2008 - 3 Ws 252/08

    Überprüfung der Sicherheitsverwahrung: Pflicht zur Einholung eines

    Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 504/08
    Dies kann zwar auch eine Behörde sein, die, wie etwa der Steuerfiskus (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 237, 238; BGHR StGB § 73 Verletzter 3) oder der Dienstherr (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 13, 15) eigenständige öffentlich-rechtliche Ansprüche hat, welche eine Kompensation ihrer verletzten Interessen gewährleisten sollen.
  • BGH, 08.06.1999 - 1 StR 210/99

    Nur wegen Vorteilsannahme ergangene Verurteilung eines Beamten der LVA

    Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 504/08
    "Verletzter" im Sinne dieser Vorschrift kann nur derjenige sein, dessen Individualinteressen durch das vom Täter verletzte Strafgesetz geschützt werden solle (vgl. BGHR StGB § 73 Verletzter 1, 2).
  • BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00

    Verfall; Steuerhinterziehungen; Bestehende Steuerforderungen; Aus einer Tat

    Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 504/08
    Dies kann zwar auch eine Behörde sein, die, wie etwa der Steuerfiskus (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 237, 238; BGHR StGB § 73 Verletzter 3) oder der Dienstherr (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 13, 15) eigenständige öffentlich-rechtliche Ansprüche hat, welche eine Kompensation ihrer verletzten Interessen gewährleisten sollen.
  • BGH, 22.10.2002 - 1 StR 169/02

    Weitere Verurteilung im FlowTex-Verfahren bestätigt

    Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 504/08
    Erlangt im Sinne des § 73a StGB ist auch das, was zunächst ein Mittäter erhält und erst später - entsprechend einer zuvor getroffenen Absprache - aufgeteilt wird (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 10 f.).
  • BGH, 30.05.2008 - 2 StR 174/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Verfall von Wertersatz (Geld;

    Auszug aus BGH, 04.02.2009 - 2 StR 504/08
    Erlangt ist - unabhängig von der Wirksamkeit des zugrunde liegenden Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäftes - schon dann "etwas", wenn der Gegenstand in irgendeiner Phase des Tatablaufs in die Verfügungsgewalt des Täters übergegangen ist und ihm so aus der Tat unmittelbar etwas wirtschaftlich messbar zugute kommt (BGHSt 51, 65, 68; BGH, Beschluss vom 30. Mai 2008 - 2 StR 174/08).
  • LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19

    Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren

    Auf die Rechtswirksamkeit der Geschäfte bzw. Verfügungen, die den Vermögenszuwachs beim Täter bzw. Dritten im Anwendungsbereich des § 73b StGB bewirken, kommt es vor diesem Hintergrund generell nicht an (vgl. BGH, Urteile vom 04.02.2009 - 2 StR 504/08, juris Rn. 3; vom 28.10.2010 - 4 StR 215/10, juris Rn. 19; LK-Lohse, StGB, 13. Aufl., § 73 Rn. 28; NK-Saliger, StGB, 5. Aufl., § 73 Rn. 7).
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand;

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Vermögenswert aus der Tat erlangt im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB, wenn er dem Täter oder Teilnehmer unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands in irgendeiner Phase des Tatablaufs zugeflossen ist (BGH, Urteile vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 246; vom 29. Juni 2010 - 1 StR 245/09), er an ihm also unmittelbar aus der Tat (tatsächliche, aber nicht notwendig rechtliche) Verfügungsmacht gewonnen und dadurch einen Vermögenszuwachs erzielt hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68; Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 4 StR 437/08, NStZ 2010, 85; Urteil vom 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08, JZ 2009, 1124 m. Anm. Rönnau m.w.N.).

    Unerheblich ist dagegen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Täter oder Teilnehmer eine unmittelbar aus der Tat gewonnene (Mit-)Verfügungsmacht später aufgegeben hat, ob also der aus der Tat zunächst erzielte Vermögenszuwachs durch Mittelabflüsse gemindert wurde (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68, 72; vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 252; vom 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08, JZ 2009, 1124, 1125 m. Anm. Rönnau).

  • BGH, 27.03.2019 - 2 StR 561/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine

    (2) Der Angeklagte hatte - als Täter einer Geldwäsche - entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts auch die faktische bzw. wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt über die inkriminierten Gelder (vgl. zur Mitverfügungsgewalt Senat, Urteil vom 21. November 2018 ? 2 StR 262/18, juris Rn. 7; BGH, Urteile vom 27. September 2018 ? 4 StR 78/18, juris Rn. 8; vom 24. Mai 2018 ? 5 StR 623 und 624/17 jeweils Rn. 8; vom 2. Juli 2015 ? 3 StR 157/15, NStZ-RR 2015, 310; vom 28. Oktober 2010 ? 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 45 f.; Senat vom 4. Februar 2009 ? 2 StR 504/08, BGHSt 53, 179, 180).
  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 78/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (durch oder für eine

    Da es sich bei dem Erlangen um einen tatsächlichen Vorgang handelt, kommt es auf zivilrechtliche Besitz- oder Eigentumsverhältnisse nicht an (vgl. BGH, Urteile vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623 und 624/17 Rn. 8; vom 2. Juli 2015 - 3 StR 157/15, NStZ-RR 2015, 310; vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 45 f.; vom 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08, BGHSt 53, 179, 180).

    Nach diesen Grundsätzen werden bei einem Absatz von Betäubungsmitteln in einer Handelskette von einem als Zwischenhändler oder - wie der Angeklagte - als selbständiger Vermittler agierenden Täter auch solche Geldbeträge wirtschaftlich erlangt, die er von seinem Abnehmer vereinnahmt und in der Folgezeit an den Lieferanten weitergibt (vgl. BGH, Urteile vom 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08 aaO; vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68; vom 12. August 2003 - 1 StR 127/03, NStZ 2004, 440; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 33 Rn. 79).

  • LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17

    Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von

    Dies gilt unabhängig von den zivilrechtlichen Besitz- und Eigentumsverhältnissen (BGH, Urt. v. 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08, NStZ 2009, 499; Urt. v. 29. Juni 2010, aaO; Fischer , § 73 StGB Rn. 16 mwN).

    Maßgeblich für die Bestimmung des Erlangten ist nicht die Rechtswirksamkeit eines Rechtsgeschäfts, das zur Vermögensmehrung bei dem Tatbeteiligten führt, sondern der tatsächliche Vorgang (vgl. BGH, Urt. v. 4. Februar 2009, aaO; Fischer , § 73 StGB Rn. 26).

  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 620/18

    Steuerhinterziehung (Einziehung: Erlangung wirtschaftlicher Vorteile durch

    Beim "Erlangen' handelt es sich dabei um einen tatsächlichen Vorgang; auf die zivilrechtlichen Besitz- oder Eigentumsverhältnisse zwischen mehreren Tatbeteiligten kommt es nicht an (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623 und 624/17 Rn. 8 mwN; Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18 Rn. 8 mwN; Urteile vom 2. Juli 2015 - 3 StR 157/15 Rn. 13; vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39 Rn. 19 und vom 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08, BGHSt 53, 179 Rn. 3).
  • BGH, 17.09.2013 - 5 StR 258/13

    Verfallsanordnung trotz Weitergabe des Erlangten; Härtevorschrift (keine

    Eine spätere Weitergabe des Erlangten ändert am Eintritt der Voraussetzungen des Verfalls von Wertersatz nach § 73 Abs. 1, § 73a Satz 1 StGB nichts und kann allenfalls noch im Rahmen der Prüfung der Härtevorschrift des § 73c StGB von Bedeutung sein (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68; vom 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08, BGHSt 53, 179, 180 f.; vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 50; Beschluss vom 10. Januar 2008 - 5 StR 365/07, NStZ 2008, 565, 566).
  • KG, 12.02.2015 - 27 U 112/14

    Scheinkauf für Drogenhändler in jeder Hinsicht nachteilig

    Daher ist zumindest von einem Durchgangserwerb auszugehen (BGH Urteilt vom 04.02.2009 ­ 2 StR 504/08 ­ Rdnr. 4, Juris).
  • LG Karlsruhe, 05.09.2022 - 16 Qs 65/22

    Verstoß gegen das Verbot der Mehrfachverteidigung bei Verteidigung mehrerer

    Das Merkmal des Erlangens bestimmt sich dabei ohne Rücksicht auf die zivilrechtliche Wirksamkeit allein nach der tatsächlichen Verfügungsgewalt (BGH, Urt. v. 04.02.2009 - 2 StR 504/08; BGH Beschl. v. 30.5.2008 - 2 StR 174/08).
  • BGH, 22.09.2020 - 6 StR 234/20

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (tatsächliche

    Nur soweit das Kaufgeld nicht sichergestellt werden konnte, war die Einziehung von dessen Wert anzuordnen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08, BGHSt 53, 179, Rn. 3).
  • BGH, 02.07.2009 - IX ZR 174/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anwendung des § 73

  • BGH, 24.05.2011 - 4 StR 198/11

    Voraussetzungen an den Wertersatzverfall und Erörterungsmangel hinsichtlich einer

  • BGH, 02.11.2010 - 4 StR 473/10

    Verfall von Wertersatz (Erlangtes; lediglich erzielbarer Vermögenszuwachs)

  • LG Würzburg, 01.07.2021 - 5 KLs 721 Js 2934/20

    Anforderungen an Erlangen des Tatertrages bei Einziehungsentscheidung

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Rechtsprechung
   BGH, 12.03.2009 - 2 StR 504/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,30655
BGH, 12.03.2009 - 2 StR 504/08 (https://dejure.org/2009,30655)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2009 - 2 StR 504/08 (https://dejure.org/2009,30655)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2009 - 2 StR 504/08 (https://dejure.org/2009,30655)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.05.2007 - 5 StR 87/07

    Steuerhehlerei (keine bandenmäßige Begehungsweise; Strafzumessung:

    Auszug aus BGH, 12.03.2009 - 2 StR 504/08
    In dem Verfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Februar 2009 wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahingehend berichtigt, dass das Zitat auf S. 6 RdNr. 5 Zeile 5/6 "BGH NStZ-RR 2007, 237, 238"... lauten muss.
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