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   BGH, 02.02.2011 - 2 StR 511/10   

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https://dejure.org/2011,4655
BGH, 02.02.2011 - 2 StR 511/10 (https://dejure.org/2011,4655)
BGH, Entscheidung vom 02.02.2011 - 2 StR 511/10 (https://dejure.org/2011,4655)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 2011 - 2 StR 511/10 (https://dejure.org/2011,4655)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 146 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 2 StGB
    Gewerbsmäßigkeit bei der Geldfälschung (Sich Verschaffen einer Falschgeldmenge in einem Akt); fehlender Eröffnungsbeschluss (Verfahrenshindernis)

  • lexetius.com

    StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 146 Abs 1 Nr 2 StGB, § 146 Abs 1 Nr 3 StGB, § 146 Abs 2 StGB
    Geldfälschung: Gewerbsmäßige Begehung bei Inverkehrbringen einer Falschgeldmenge in Teilakten

  • Wolters Kluwer

    Gewerbsmäßigkeit einer Geldfälschung bei einmaliger Verschaffung einer Falschgeldmenge und plangemäßen Inverkehrbringen in mehreren Teilakten

  • rewis.io

    Geldfälschung: Gewerbsmäßige Begehung bei Inverkehrbringen einer Falschgeldmenge in Teilakten

  • ra.de
  • rewis.io

    Geldfälschung: Gewerbsmäßige Begehung bei Inverkehrbringen einer Falschgeldmenge in Teilakten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2, 3; StGB § 146 Abs. 2
    Gewerbsmäßigkeit einer Geldfälschung bei einmaliger Verschaffung einer Falschgeldmenge und plangemäßen Inverkehrbringen in mehreren Teilakten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Gewerbsmäßigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Größere Menge Falschgeld

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Sukzessives in Umlaufbringen von Falschgeld begründet nicht zwangsläufig gewerbsmäßige Geldfälschung

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Zu den Vorausetzungen der Gewerbsmäßigkeit der Tathandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1686
  • NStZ 2011, 515
  • StV 2011, 365
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 06.09.2004 - 2 Ss 289/04

    Diebstahl; besonders schwerer Fall; Gewerbsmäßigkeit; Einnahmequelle

    Auszug aus BGH, 02.02.2011 - 2 StR 511/10
    Die besondere Qualifikation einer gewerbsmäßig begangenen Straftat ergibt sich nämlich nicht daraus, dass der Täter durch die - gegebenenfalls sukzessive erfolgende - Verwertung des durch die Straftat erlangten Gegenstands eine Gewinnerzielung zur Finanzierung seiner Bedürfnisse anstrebt (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2004, 335).
  • BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05

    Besetzung der großen Straf- bzw. Jugendkammer (Nachholung einer zunächst

    Auszug aus BGH, 02.02.2011 - 2 StR 511/10
    In dieser Besetzung war die Strafkammer jedoch nicht zur Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens berufen (BGHSt 50, 267, 269).
  • BGH, 13.10.1992 - 1 StR 580/92

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Gewerbsmäßig - Verurteilung

    Auszug aus BGH, 02.02.2011 - 2 StR 511/10
    In der bloßen Weiterverbreitung des nicht gewerbsmäßig verschafften Falschgeldes liegen nur weitere Teilakte einer tatbestandlichen Handlungseinheit, die nicht geeignet sind, das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit nach § 146 Abs. 2 StGB zu begründen (ebenso zur gewerbsmäßigen Hehlerei BGH, Urteil vom 19. Juni 1952 - 5 StR 491/52, zur gewerbsmäßigen Steuerhehlerei BGH, Urteil vom 4. September 1952 - 5 StR 51/52 und zum gewerbsmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 1978 - 2 StR 480/78 sowie StV 1993, 248; anders BGH, Beschluss vom 13. Oktober 1992 - 1 StR 580/92).
  • BGH, 13.06.2008 - 2 StR 142/08

    Eröffnungsbeschluss (Besetzung der Strafkammer); Ablehnung eines Beweisantrages

    Auszug aus BGH, 02.02.2011 - 2 StR 511/10
    Damit besteht ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, das zur Aufhebung des Urteils im Fall II. 2. und insoweit zur Einstellung des Verfahrens gemäß § 206a Abs. 1 StPO führt (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Juni 2008 - 2 StR 142/08).
  • BGH, 13.12.1995 - 2 StR 575/95

    Betäubungsmittel - Gewerbsmäßiger Handel - Fortlaufende Einnahmequelle

    Auszug aus BGH, 02.02.2011 - 2 StR 511/10
    Erforderlich ist dabei stets, dass sich seine Wiederholungsabsicht auf dasjenige Delikt bezieht, dessen Tatbestand durch das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit qualifiziert ist (vgl. BGH NJW 1996, 1069; Fischer aaO Vor § 52 Rn. 62).
  • BGH, 13.10.1978 - 2 StR 480/78

    Geeignete Vortaten der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei - Subsidiarität des

    Auszug aus BGH, 02.02.2011 - 2 StR 511/10
    In der bloßen Weiterverbreitung des nicht gewerbsmäßig verschafften Falschgeldes liegen nur weitere Teilakte einer tatbestandlichen Handlungseinheit, die nicht geeignet sind, das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit nach § 146 Abs. 2 StGB zu begründen (ebenso zur gewerbsmäßigen Hehlerei BGH, Urteil vom 19. Juni 1952 - 5 StR 491/52, zur gewerbsmäßigen Steuerhehlerei BGH, Urteil vom 4. September 1952 - 5 StR 51/52 und zum gewerbsmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 1978 - 2 StR 480/78 sowie StV 1993, 248; anders BGH, Beschluss vom 13. Oktober 1992 - 1 StR 580/92).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 02.02.2011 - 2 StR 511/10
    Ob der Angeklagte gewerbsmäßig gehandelt hat, beurteilt sich vielmehr nach seinen ursprünglichen Planungen sowie seinem tatsächlichen, strafrechtlich relevanten Verhalten über den gesamten ihm anzulastenden Tatzeitraum (vgl. BGH NJW 2004, 2840, 2841; NStZ-RR 2006, 106, 107).
  • BGH, 19.06.1952 - 5 StR 491/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.02.2011 - 2 StR 511/10
    In der bloßen Weiterverbreitung des nicht gewerbsmäßig verschafften Falschgeldes liegen nur weitere Teilakte einer tatbestandlichen Handlungseinheit, die nicht geeignet sind, das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit nach § 146 Abs. 2 StGB zu begründen (ebenso zur gewerbsmäßigen Hehlerei BGH, Urteil vom 19. Juni 1952 - 5 StR 491/52, zur gewerbsmäßigen Steuerhehlerei BGH, Urteil vom 4. September 1952 - 5 StR 51/52 und zum gewerbsmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 1978 - 2 StR 480/78 sowie StV 1993, 248; anders BGH, Beschluss vom 13. Oktober 1992 - 1 StR 580/92).
  • BGH, 17.05.2023 - 6 StR 275/22

    Urteil zum Tod einer in der Weser versenkten 19-jährigen Frau weitgehend

    Vielmehr genügt bereits eine einzige Tat, wenn sie auf einem auf Wiederholung gerichteten Willen beruht (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2021 - 2 StR 433/20, Rn. 22; Beschluss vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10, NStZ 2011, 515, 516).
  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 291/18

    Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung (Feststellungen rechtskräftiger

    Die Wertung der Strafkammer, ein gewerbsmäßiges Handeln des Angeklagten scheide auch in den Fällen II. 5 bis II. 7 der Urteilsgründe aus, weil "das Verhalten des Angeklagten' in diesen Fällen "nicht auf die Schaffung einer dauerhaften Einnahmequelle gerichtet' war, da diese "drei Taten (...) insgesamt lediglich auf die Erlangung eines einzigen Fahrzeugs gerichtet (waren), welches der Angeklagte sodann für sich selber genutzt hätte' (UA S. 81), erscheint auf der Grundlage der bisher getroffenen Feststellungen vor dem Hintergrund der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10, NStZ 2011, 515, 516 mwN; BGH, Beschluss vom 7. September 2011 - 1 StR 343/11, NStZ-RR 2011, 373 mwN) nicht unbedenklich.
  • BGH, 03.07.2019 - 2 StR 67/19

    Geldfälschung (Konkurrenzen: Verhältnis von Herstellung und Inverkehrbringen,

    Dementsprechend kann wiederholtes und daher auch gewerbsmäßiges Handeln vorliegen, wenn der Täter beabsichtigt, sich durch mehrfaches Sichverschaffen von Falschgeld und dessen Inverkehrbringen eine Einnahmequelle zu erschließen (Senat, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10, NJW 2011, 1686 f. mwN).

    Maßgeblich sind vielmehr die ursprünglichen Planungen sowie das tatsächliche, strafrechtlich relevante Verhalten über den gesamten anzulastenden Tatzeitraum, wobei sich die Wiederholungsabsicht auf dasjenige Delikt beziehen muss, dessen Tatbestand durch das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit qualifiziert ist (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10, NStZ 2011, 515, 516; BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177 ; Senat, Beschluss vom 13. Dezember 1995 - 2 StR 575/95, NJW 1996, 1069 ).

  • BGH, 09.03.2016 - 2 StR 450/15

    Gewerbsmäßige Hehlerei (Voraussetzungen)

    Die Wiederholungsabsicht des Täters muss sich dabei auf dasjenige Delikt beziehen, dessen Tatbestand durch das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit qualifiziert ist (st. Rspr, vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2014 - 1 StR 15/14, NStZ 2014, 271; Senat, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10, NStZ 2011, 515, 516).
  • BGH, 27.02.2014 - 1 StR 15/14

    Gewerbsmäßige Hehlerei (Begriff der Gewerbsmäßigkeit: Wiederholungsabsicht)

    Die Wiederholungsabsicht des Täters muss sich dabei auf dasjenige Delikt beziehen, dessen Tatbestand durch das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit qualifiziert ist (st. Rspr.; vgl. nur Beschluss vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10, NStZ 2011, 515, 516).

    Die Revisionen und der Generalbundesanwalt weisen zutreffend darauf hin, dass - anders als das Landgericht meint - beim einmaligen Sichverschaffen mehrerer gestohlener Gegenstände die Gewerbsmäßigkeit der Hehlerei nicht daraus geschlossen werden kann, dass die Hehlerware anschließend sukzessive nur einzeln verkauft wird (vgl. Reichsgericht, Urteil vom 22. November 1918 - IV 740/18, RGSt 53, 155; BGH, Urteil vom 19. Juni 1952 - 5 StR 491/52; Fischer, StGB, 61. Aufl., Vor § 52 Rn. 61a mwN; vgl. auch (jeweils zu § 146 Abs. 1 StGB) BGH, Beschlüsse vom 1. September 2009 - 3 StR 601/08, NStZ 2010, 148, 149; vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10, NStZ 2011, 515, 516).

  • BGH, 17.01.2023 - 2 StR 87/22

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des erkennenden Gerichts;

    Gewerbsmäßigkeit im Sinne von § 232 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Alt. 1 StGB setzt voraus, dass der Täter in der Absicht handelt, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen; liegt ein solches Gewinnstreben vor, ist schon die erste der ins Auge gefassten Tathandlungen als gewerbsmäßig zu werten (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteil vom 10. November 2021 - 2 StR 433/20; Beschluss vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10, NStZ 2011, 515, 516).
  • KG, 13.06.2012 - 121 Ss 79/12

    Anforderungen an die Feststellungen einer Vortat

    Plant der Täter nur ein einziges, wenngleich für ihn auskömmliches Betrugsgeschäft, liegt kein gewerbsmäßiges Handeln vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10 - = NStZ 2011, 515, und vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 543/07 - = BeckRS 2008, 716).

    Bei mehreren auf denselben Erfolg gerichteten Tathandlungen - wie hier der Aufteilung und Weiterleitung eines bei einer Gelegenheit erlangten Geldbetrages durch mehrere Teilakte - liegt die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit nicht fern (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2011, a.a.O.; Fischer, StGB 59. Aufl., § 261 Rdn. 53).

  • BGH, 14.09.2022 - 4 StR 55/22

    Zwangsprostitution (gewerbsmäßiges Handeln: Vorliegen, erzielte Einkünfte des

    Gewerbsmäßigkeit im Sinne von § 232 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Alt. 1 StGB setzt voraus, dass der Täter in der Absicht handelt, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen; liegt ein solches Gewinnstreben vor, ist schon die erste der ins Auge gefassten Tathandlungen als gewerbsmäßig zu werten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 10. November 2021 - 2 StR 433/20, juris Rn. 22; Beschluss vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10, NStZ 2011, 515, 516; Urteil vom 11. Oktober 1994 - 1 StR 522/94, NStZ 1995, 85 mwN).
  • BGH, 10.11.2021 - 2 StR 433/20

    Unerlaubtes Handeln mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Tateinheit;

    Vielmehr genügt bereits eine Tat, wenn sie auf einem auf Wiederholung gerichteten Willen beruht (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10, NStZ 2011, 515, 516).
  • BGH, 29.08.2011 - 5 StR 327/11

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung)

    Der nur wegen des missverständlich gebrauchten Begriffs "Nachtragsanklage" scheinbar abweichende Beschluss des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10 (StV 2011, 365, 366, Rn. 6), in dem die nach § 76 Abs. 2 Satz 1 GVG reduzierte Berufsrichterbesetzung beanstandet wird, betrifft, wie die zusammenhängenden Rechtsprechungszitate erweisen, keine nach § 266 Abs. 1 StPO einbezogene Nachtragsanklage.
  • BGH, 08.10.2013 - 2 StR 342/13

    Gleichzeitiges Sich-verschaffen mehrerer gefälschter Zahlungskarten (Tateinheit;

  • BGH, 16.05.2018 - 1 StR 151/18

    Gewerbsmäßige Geldfälschung (Vorliegen der Gewerbsmäßigkeit beim Herstellen von

  • OLG Hamm, 06.11.2014 - 1 RVs 87/14

    Gewerbsmäßigkeit; Diebstahl

  • LG Mönchengladbach, 14.03.2022 - 22 KLs 29/21
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