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   BGH, 14.07.2016 - 2 StR 514/15   

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https://dejure.org/2016,28803
BGH, 14.07.2016 - 2 StR 514/15 (https://dejure.org/2016,28803)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2016 - 2 StR 514/15 (https://dejure.org/2016,28803)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15 (https://dejure.org/2016,28803)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 207 Abs 1 StPO, § 225a Abs 3 S 2 StPO, § 225a Abs 3 S 3 StPO
    Verfahrenshindernis im Strafverfahren: Wirksamkeitsvoraussetzungen für einen Übernahmebeschluss

  • IWW

    § 225a Abs. 1 Satz 1 StPO, § 207 Abs. 1 StPO, § 225a Abs. 3 Satz 1 StPO, § 225a Abs. 3 Sätze 2 und 3 StPO, § 357 StPO, § 225a Abs. 1 Hs. 1 StPO, § 354 Abs. 2 StPO, § 225a Abs. 1 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Übernahme eines Strafverfahrens in einer von allen mitwirkenden Richtern unterzeichneten schriftlichen Fassung

  • rewis.io

    Verfahrenshindernis im Strafverfahren: Wirksamkeitsvoraussetzungen für einen Übernahmebeschluss

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 225a Abs. 1 S. 1
    Übernahme eines Strafverfahrens in einer von allen mitwirkenden Richtern unterzeichneten schriftlichen Fassung

  • datenbank.nwb.de

    Verfahrenshindernis im Strafverfahren: Wirksamkeitsvoraussetzungen für einen Übernahmebeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schriftform des Übernahmebeschlusses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 55
  • StV 2017, 786
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.04.2015 - 4 StR 603/14

    Beschluss der Übernahme eines Strafverfahrens durch das höhere Gericht

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - 2 StR 514/15
    Dies gilt auch für den Übernahmebeschluss (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2015 4 StR 603/14, NStZ-RR 2015, 250, 251 mwN).

    Die nunmehr zur Entscheidung berufene Strafkammer (§ 354 Abs. 2 StPO) wird daher zunächst gemäß § 225a Abs. 1 Satz 2 StPO über die Übernahme der Sache zu befinden haben (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2015 4 StR 603/14, NStZ-RR 2015, 250, 251).

  • BGH, 28.06.2011 - 3 StR 164/11

    Zuständigkeit des Landgerichts; Verweisung durch das Schöffengericht;

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - 2 StR 514/15
    Es besteht ein von Amts wegen zu beachtendes (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 3 StR 164/11, NStZ 2012, 46; vgl. auch Senat, Beschluss vom 25. Mai 2011 2 StR 106/11; Deiters/Albrecht in: SK-StPO, 5. Aufl., § 225a Rn. 30) Verfahrenshindernis, weil es an einem wirksamen Übernahmebeschluss fehlt.
  • BGH, 03.04.2012 - 2 StR 46/12

    Verfahrenshindernis und Verfahrenseinstellung wegen eines fehlenden schriftlichen

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - 2 StR 514/15
    Ein ordnungsgemäßer Eröffnungsbeschluss muss schriftlich abgefasst werden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400, 401; Beschluss vom 3. April 2012 2 StR 46/12, NStZ 2012, 583, jew. mwN); hingegen ist die Unterzeichnung eines solchen Beschlusses durch den oder die erlassenden Richter keine Wirksamkeitsvoraussetzung (vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400 f. mwN).
  • BGH, 17.10.2013 - 3 StR 167/13

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (beschränkte

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - 2 StR 514/15
    Ein ordnungsgemäßer Eröffnungsbeschluss muss schriftlich abgefasst werden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400, 401; Beschluss vom 3. April 2012 2 StR 46/12, NStZ 2012, 583, jew. mwN); hingegen ist die Unterzeichnung eines solchen Beschlusses durch den oder die erlassenden Richter keine Wirksamkeitsvoraussetzung (vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400 f. mwN).
  • BGH, 28.01.1986 - 1 StR 646/85

    Prüfungsumfang der Prozessvoraussetzungen - An die Bezeichnung des

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - 2 StR 514/15
    Diese Vorschrift ist auch dann anzuwenden, wenn ein Urteil wegen Fehlens einer von Amts wegen zu beachtenden Verfahrensvoraussetzung aufgehoben wird (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Januar 1986 1 StR 646/85, NStZ 1986, 275, 276 mwN).
  • BGH, 25.05.2011 - 2 StR 106/11

    Mangelnder Übernahmebeschluss

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - 2 StR 514/15
    Es besteht ein von Amts wegen zu beachtendes (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 3 StR 164/11, NStZ 2012, 46; vgl. auch Senat, Beschluss vom 25. Mai 2011 2 StR 106/11; Deiters/Albrecht in: SK-StPO, 5. Aufl., § 225a Rn. 30) Verfahrenshindernis, weil es an einem wirksamen Übernahmebeschluss fehlt.
  • BGH, 17.02.2021 - 4 StR 360/20

    Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen (Anwendbarkeit bei

    Es besteht ein von Amts wegen zu beachtendes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15, NStZ 2017, 55; vom 28. Juni 2011 - 3 StR 164/11, NStZ 2012, 46; jeweils mwN) Verfahrenshindernis, weil das Landgericht als sachlich unzuständiges Gericht entschieden hat.

    Das Landgericht hat indes keinen zuständigkeitsbegründenden Übernahmebeschluss gemäß § 225a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 StPO erlassen, was nach ständiger Rechtsprechung zu einem Verfahrenshindernis führt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15, NStZ 2017, 55; vom 15. Juli 2020 - 6 StR 76/20, NStZ-RR 2020, 285; vom 28. Juni 2011 ? 3 StR 164/11; jeweils mwN).

  • BGH, 21.10.2020 - 4 StR 290/20

    Inhalt des Eröffnungsbeschlusses (formelle Voraussetzungen für die Übernahme des

    Soweit der Angeklagte im Fall 1 der Urteilsgründe wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt worden ist, besteht ein von Amts wegen zu beachtendes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2011 ? 2 StR 106/11; vom 28. Juni 2011 ? 3 StR 164/11, NStZ 2012, 46; vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15) Verfahrenshindernis, weil es an einem Übernahmebeschluss hinsichtlich des Verfahrens 12 Ls-260 Js 762/18-3/19 des Amtsgerichts Münster fehlt (§ 225a Abs. 3 StPO).

    Ein ordnungsgemäßer Übernahmebeschluss muss als Grundlage für das Hauptverfahren und aus Gründen der Rechtssicherheit schriftlich abgefasst werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15; vgl. zum Eröffnungsbeschluss BGH, Beschlüsse vom 3. April 2012 ? 2 StR 46/12, NStZ 2012, 583; vom 17. Oktober 2013 ? 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400, 401; vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15); hingegen ist die Unterzeichnung eines solchen Beschlusses durch den oder die erlassenden Richter keine Wirksamkeitsvoraussetzung (vgl. zum Eröffnungsbeschluss BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 ? 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400 f. mwN).

  • BGH, 15.07.2021 - 1 StR 157/21

    Zuständigkeitsänderung nach Aussetzung der Hauptverhandlung (Übernahmebeschluss,

    b) Die Verfügung des Vorsitzenden vom 10. Juni 2020, in der er die Übernahme des Verfahrens durch die Strafkammer festgehalten hat, genügt hierfür nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15 Rn. 6).
  • BGH, 12.05.2021 - 2 StR 452/20

    Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung (Verweisung der Sache an das

    Es fehlt indes an einem wirksamen, den Anforderungen des § 225a Abs. 1 Satz 2 StPO entsprechenden schriftlichen Übernahmebeschluss, der die Zuständigkeit des Landgerichts als Gericht höherer Ordnung hätte begründen können (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 273/98, NJW 1999, 157; zu den Anforderungen vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2015 - 4 StR 603/14, NStZ-RR 2015, 250; Senat, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15 mwN).
  • BGH, 11.07.2019 - 3 StR 254/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Vor diesem Hintergrund kann dem neuen Tatgericht die freibeweisliche Prüfung überlassen bleiben, ob der von lediglich zwei Richtern unterschriebene Beschluss des Landgerichts vom 28. September 2018, mit dem das zuvor beim Amtsgericht geführte Verfahren übernommen sowie mit einem weiteren Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden worden ist, wirksam ist (vgl. zum Maßstab BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15, NStZ 2017, 55, 56; vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400 f.).
  • BGH, 23.09.2020 - 4 StR 270/20

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Besonders schwerer räuberischer

    Insbesondere fehlt es insoweit nicht an einem wirksamen Übernahmebeschluss nach § 225a Abs. 1 Satz 2 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 ? 2 StR 514/15, NStZ 2017, 55; Urteil vom 23. April 2015 ? 4 StR 603/14, NStZ-RR 2015, 250, 251; Beschluss vom 28. Juni 2011 ? 3 StR 164/11, NStZ 2012, 46).
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