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   BGH, 25.11.1998 - 2 StR 514/98   

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https://dejure.org/1998,4320
BGH, 25.11.1998 - 2 StR 514/98 (https://dejure.org/1998,4320)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1998 - 2 StR 514/98 (https://dejure.org/1998,4320)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1998 - 2 StR 514/98 (https://dejure.org/1998,4320)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.03.1982 - 3 StR 29/82

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Verbüßung der angeordneten Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - 2 StR 514/98
    Ist aber die Strafe infolge der Anrechnung bereits voll verbüßt, scheidet eine Strafaussetzung begrifflich aus (BGHSt 31, 25 f; BGH, Beschl. vom 6. November 1997 - 5 StR 578/97; Beschluß des Senats vom 25. März 1987 - 2 StR 701/86 zitiert bei Theune NStZ 1987, 498).
  • OLG München, 03.12.1996 - 2 Ws 536/96
    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - 2 StR 514/98
    Ob eine Entscheidung nach § 8 StrEG nachgeholt werden kann, wird das Landgericht zu entscheiden haben (vgl. zu diesem Problem OLG München AnwBl 1998, 50 f unter Hinweis auf die nicht einheitliche Rechtsprechung und das Schrifttum).
  • BGH, 06.11.1997 - 5 StR 578/97

    Prüfung des Aussagenotstands bei der uneidlichen Falschaussage eines Bruders des

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - 2 StR 514/98
    Ist aber die Strafe infolge der Anrechnung bereits voll verbüßt, scheidet eine Strafaussetzung begrifflich aus (BGHSt 31, 25 f; BGH, Beschl. vom 6. November 1997 - 5 StR 578/97; Beschluß des Senats vom 25. März 1987 - 2 StR 701/86 zitiert bei Theune NStZ 1987, 498).
  • BGH, 25.03.1987 - 2 StR 701/86

    Schuldspruchänderung wegen fehlerhafter Bewertung des Waffengebrauchs

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - 2 StR 514/98
    Ist aber die Strafe infolge der Anrechnung bereits voll verbüßt, scheidet eine Strafaussetzung begrifflich aus (BGHSt 31, 25 f; BGH, Beschl. vom 6. November 1997 - 5 StR 578/97; Beschluß des Senats vom 25. März 1987 - 2 StR 701/86 zitiert bei Theune NStZ 1987, 498).
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01

    Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet

    Die Strafaussetzung zur Bewährung beschwert den Angeklagten auch (BGH, Beschl. vom 25. November 1998 - 2 StR 514/98).
  • BGH, 17.01.2019 - 4 StR 370/18

    Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) wegen Dreifachmordes rechtskräftig

    Die Unzulässigkeit der beiden Verfahrensbeanstandungen ergibt sich zudem unter dem Gesichtspunkt widersprüchlichen Prozessverhaltens; denn die Geltendmachung eines Verwertungsverbotes ist unvereinbar damit, dass die Verteidigung - zur Entlastung des Angeklagten - selbst auf eine erneute Auswertung der Kameraaufzeichnungen in der Hauptverhandlung hingewirkt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2000 - 2 StR 514/99, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Missbrauch 1).
  • BGH, 22.01.2002 - 4 StR 392/01

    Auferlegung der notwendigen Auslagen des Nebenklägers (vom Zulassungsgrund

    Ist aber die Strafe infolge der Anrechnung bereits voll verbüßt, scheidet eine Strafaussetzung begrifflich aus (BGHSt 31, 25 f.; BGH, Beschluß vom 25. November 1998 - 2 StR 514/98 m.w.N.).
  • BGH, 30.08.2000 - 5 StR 268/00

    Verurteilung einer Leipzigerin zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Ermordung

    Zwar hat der Bundesgerichtshof ein derartiges Einverständnis bei Rügen dieser Art unter Hinweis auf die Unverzichtbarkeit des - mit einer Anwesenheitspflicht korrespondierenden - Anwesenheitsrechts des Angeklagten wiederholt für unerheblich erachtet (vgl. BGHR StPO § 247 - Ausschließungsgrund 1; § 338 Nr. 5 - Angeklagter 10, 18; vgl. demgegenüber BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 - Mißbrauch 1; Basdorf StV 1997, 488, 492).
  • BGH, 01.04.2008 - 5 StR 357/07

    Vom Generalbundesanwalt für durchgreifend erachtete widersprüchliche

    Widersprüchliches Verhalten verdient keinen Rechtsschutz (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Missbrauch 1).
  • BGH, 12.02.2014 - 1 StR 36/14

    Anrechnung einer vorläufigen Unterbringung (Strafaussetzung zur Bewährung;

    Denn nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB wird auch der aufgrund einer Anordnung nach § 126 a StPO erfolgte Freiheitsentzug (UA S. 7; SA Bd. I Bl. 154) auf die Strafe angerechnet (BGH, Beschluss vom 25. November 1998 - 2 StR 514/98 - m. w. N.).
  • BGH, 09.07.2002 - 5 StR 250/02

    Verhältnis der Anrechnung von Untersuchungshaft und der Aussetzung zur Bewährung

    Die dennoch erfolgte Strafaussetzung zur Bewährung beschwert den Angeklagten (vgl. BGHSt aaO; Senat aaO; BGH, Beschl. vom 25. November 1998 - 2 StR 514/98).
  • BGH, 20.09.2002 - 2 StR 220/02

    Strafaussetzung zur Bewährung (begriffliches Ausscheiden bei voller Verbüßung

    Da die verhängte Strafe durch die anzurechnende Untersuchungshaft voll verbüßt ist, scheidet eine Strafaussetzung, die den Angeklagten in diesem Fall beschwert (vgl. Senatsbeschluß vom 25. November 1998 - 2 StR 514/98), begrifflich aus (BGHSt 31, 25, 27 ff.; BGH, Beschl. vom 8. Januar 2002 - 3 StR 453/01; Urt. vom 21. März 2002 - 5 StR 566/01).
  • BGH, 22.01.2002 - 4 StR 391/01

    Notwendige Auslagen - Nebenkläger - Verfahrenskosten

    Ist aber die Strafe infolge der Anrechnung bereits voll verbüßt, scheidet eine Strafaussetzung begrifflich aus (BGHSt 31, 25 f.; BGH, Beschluß vom 25. November 1998 - 2 StR 514/98 m.w.N.).
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