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   BGH, 25.02.2000 - 2 StR 514/99   

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https://dejure.org/2000,4439
BGH, 25.02.2000 - 2 StR 514/99 (https://dejure.org/2000,4439)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2000 - 2 StR 514/99 (https://dejure.org/2000,4439)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2000 - 2 StR 514/99 (https://dejure.org/2000,4439)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rüge der Abwesenheit eines Richters in der Hauptverhandlung - Rüge der Verwertung einer schriftlichen Stellungnahme eines Angeklagten bei der Urteilsfindung ohne Einführung dieser Erklärung in die Hauptverhandlung

  • Judicialis

    StPO § 261

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261, § 337 Abs. 1
    Widersprüchliches Verhalten gegenüber dem Tatrichter und dem Revisionsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 101
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 06.07.2000 - 5 StR 613/99

    Verurteilung von Bernauer Polizisten wegen Mißhandlung vietnamesischer Häftlinge

    Inwieweit sie bereits wegen Verwirkung unzulässig sind, weil die beanstandete karge Verfahrensgestaltung an einem Verhandlungstag gerade auf Wunsch eines Verteidigers und mit Rücksicht auf dessen Terminsschwierigkeiten erfolgte (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 5 - Verteidiger 3; BGH NStZ 1997, 451; BGH, Beschluß vom 25. Februar 2000 - 2 StR 514/99 -), bedarf keiner näheren Klärung; denn es ist in keinem Fall dargetan, daß es an einer ausreichenden Sachverhandlung gefehlt hätte.
  • BGH, 08.08.2001 - 2 StR 504/00

    Beweiskraft des Sitzungsprotokolls und deren Wegfall; Niedrige Beweggründe

    So wurde als nicht lösbarer Widerspruch behandelt das Schweigen der Sitzungsniederschrift über die Anwesenheit eines beisitzenden Richters an einem bestimmten Verhandlungstag, dessen Anwesenheit die vorangegangenen Teilprotokolle auswiesen, und die Bezugnahme des nachfolgenden Teilprotokolls auf dieselbe Besetzung des Gerichts (BGH, Beschluß vom 25. Februar 2000 - 2 StR 514/99).
  • BGH, 17.01.2019 - 4 StR 370/18

    Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) wegen Dreifachmordes rechtskräftig

    Die Unzulässigkeit der beiden Verfahrensbeanstandungen ergibt sich zudem unter dem Gesichtspunkt widersprüchlichen Prozessverhaltens; denn die Geltendmachung eines Verwertungsverbotes ist unvereinbar damit, dass die Verteidigung - zur Entlastung des Angeklagten - selbst auf eine erneute Auswertung der Kameraaufzeichnungen in der Hauptverhandlung hingewirkt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2000 - 2 StR 514/99, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Missbrauch 1).
  • OLG Celle, 12.05.2009 - 32 Ss 176/08

    Verwirkung des Rügerechts aus § 338 Ziff. 5 Strafprozessordnung (StPO) im Falle

    Nach der Rechtsprechung des BGH verdient widersprüchliches Prozessverhalten keinen Rechtsschutz (BGH, Beschluss vom 25.02.2000 - 2 StR 514/99; BGH, Beschluss vom 14.09.2000 - 4 StR 314/00, zitiert nach juris).

    En Angeklagter, der den von ihm gerügten Rechtsfehler selbst aktiv und bewusst herbeigeführt hat, verwirkt deshalb sein Recht auf Geltendmachung dieses Fehlers in der Revision (BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 3; vgl. a. BGH Beschluss vom 15.12.2005 - 1 StR 411/05 und BGH Beschluss vom 25.02.2000, a. a. O.).

  • BGH, 14.09.2000 - 4 StR 314/00

    Beschwer; Rechtsschutzinteresse; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt;

    Widersprüchliches Verhalten verdient keinen Rechtsschutz (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Februar 2000 - 2 StR 514/99); die Revision des Angeklagten ist daher unzulässig.
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