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   BGH, 12.12.2008 - 2 StR 518/08   

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https://dejure.org/2008,10829
BGH, 12.12.2008 - 2 StR 518/08 (https://dejure.org/2008,10829)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2008 - 2 StR 518/08 (https://dejure.org/2008,10829)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2008 - 2 StR 518/08 (https://dejure.org/2008,10829)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Freiheitsstrafe vor der Maßregel bei Unterschreitung des einjährigen Vorwegvollzugsrests durch Anrechnung der Zeit der Untersuchungshaft

  • Judicialis

    StGB § 57 Abs. 1; ; StGB § 67 Abs. 2; ; StGB § 67 Abs. 5; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Freiheitsstrafe vor der Maßregel bei Unterschreitung des einjährigen Vorwegvollzugsrests durch Anrechnung der Zeit der Untersuchungshaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.01.2008 - 2 StR 4/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anordnung des Vorwegvollzugs eines

    Auszug aus BGH, 12.12.2008 - 2 StR 518/08
    Da sich der Angeklagte in dieser Sache aber bereits seit dem 13. Oktober 2007 in Untersuchungshaft befindet und diese auf die Freiheitsstrafe anzurechnen ist, bleibt für eine Anordnung des Vorwegvollzugs kein Raum mehr, so dass diese Anordnung entfallen muss (vgl. u. a. Senatsbeschluss vom 30. Januar 2008 - 2 StR 4/08 m.w.N.).
  • BGH, 16.11.2017 - 2 StR 434/17

    Vorwegvollzug (Erfordernis einer präzisen Prognose durch den Tatrichter)

    Angesichts der bisherigen Dauer der Untersuchungshaft lässt sich auch nicht sicher sagen, dass für einen Ausspruch über den Vorwegvollzug kein Raum mehr wäre, weil er sich jedenfalls durch die nach § 51 StGB von Amts wegen vorzunehmende Anrechnung erledigt hätte (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2008 - 2 StR 518/08).'.
  • BGH, 04.04.2018 - 3 StR 129/18

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Prüfung der Unterbringung in einer

    Im Falle der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt sind die Bestimmungen des § 67 Abs. 2 Sätze 2 und 3 StGB zu beachten; dazu hat das neue Tatgericht die voraussichtliche Dauer der Behandlung zu ermitteln und gegebenenfalls den Umfang der vollzogenen Untersuchungshaft zu berücksichtigen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 5 StR 551/08, NStZ-RR 2009, 233; Beschluss vom 12. Dezember 2008 - 2 StR 518/08, juris Rn. 3; Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 StR 4/08, juris Rn. 2 f.).
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