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   BGH, 02.04.1997 - 2 StR 53/97   

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https://dejure.org/1997,2154
BGH, 02.04.1997 - 2 StR 53/97 (https://dejure.org/1997,2154)
BGH, Entscheidung vom 02.04.1997 - 2 StR 53/97 (https://dejure.org/1997,2154)
BGH, Entscheidung vom 02. April 1997 - 2 StR 53/97 (https://dejure.org/1997,2154)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses einer Schuldunfähigkeit im Falle des Vorliegens einer Schizophrenie - Voraussetzungen für die Annahme einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a; StGB § 20, § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 383
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.10.1995 - 4 StR 570/95

    Würdigung von Einzelstrafen - Begriff der "Abgabe von Betäubungsmitteln" -

    Auszug aus BGH, 02.04.1997 - 2 StR 53/97
    Eine Abgabe von Betäubungsmitteln im Sinne von § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG liegt nur dann vor, wenn der Täter die eigene tatsächliche Verfügungsgewalt an dem Rauschgift ohne rechtsgeschäftliche Grundlage und ohne Gegenleistung an einen Dritten, der über das Betäubungsmittel frei verfügen kann, überträgt (BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1995 - 4 StR 570/95; Körner BtMG 4. Aufl. Rdn. 665 zu § 29).
  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77

    Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 02.04.1997 - 2 StR 53/97
    Die Frage, ob von dem Angeklagten infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung seiner Person und seiner Tat - der Symptomtat - zu beantworten (vgl. BGHSt 27, 246, 248) [BGH 17.08.1977 - 2 StR 300/77].
  • BGH, 03.02.1960 - 2 StR 640/59

    Wirkung einer voneinander abweichenden rechtlichen Beurteilung einer Rauschtat

    Auszug aus BGH, 02.04.1997 - 2 StR 53/97
    Eine psychische Erkrankung führt nicht zwangsläufig dazu, daß der Täter generell als vermindert schuldfähig oder gar schuldunfähig anzusehen ist; er ist es außerdem stets nur im Hinblick auf eine bestimmte Rechtsverletzung (BGHSt 14, 114 [BGH 03.02.1960 - 2 StR 640/59]).
  • BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 02.04.1997 - 2 StR 53/97
    Das Tatbestandsmerkmal "nicht geringe Menge" des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits dann erfüllt, wenn ein Heroingemisch mindestens 1, 5 Gramm Heroinhydrochlorid enthält (vgl. BGHSt 32, 162 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83]).
  • BGH, 21.11.1972 - 1 StR 390/72
    Auszug aus BGH, 02.04.1997 - 2 StR 53/97
    Maßgeblicher Zeitpunkt für diese Prognose ist aber die Urteilsfindung (BGHSt 25, 59, 61 [BGH 21.11.1972 - 1 StR 390/72]; Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl., Vorbem. zu §§ 61 ff. Rdn. 10).
  • BGH, 23.09.1986 - 5 StR 330/86

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln - Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 02.04.1997 - 2 StR 53/97
    Neben der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln kann der Besitz von Betäubungsmitteln eigene Bedeutung erlangen (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 1 m.w.N.).
  • BGH, 21.06.2016 - 4 StR 161/16

    Schuldunfähigkeit (Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung oder schweren

    Die positive Feststellung, dass der Angeklagte eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der erheblich verminderten Schuldfähigkeit begangen hat, setzt dabei voraus, dass in der Person des Angeklagten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervorgetreten sind, die sich im Rahmen dessen halten, was bei schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2015 - 2 StR 420/14, juris Rn. 7; ferner Urteil vom 2. April 1997 - 2 StR 53/97, BGHR StGB § 21 Psychose 1, juris Rn. 7; Beschluss vom 15. Juli 1997 - 4 StR 303/97, BGHR StGB § 63 Zustand 26, juris Rn. 6).
  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 265/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Insoweit ist insbesondere zu untersuchen, ob in der Person des Angeklagten oder in seinen Taten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervortreten, die sich im Rahmen dessen halten, was bei schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2015 - 2 StR 420/14; vom 15. Juli 1997 - 4 StR 303/97, BGHR StGB § 63 Zustand 26; Urteil vom 2. April 1997 - 2 StR 53/97, NStZ 1997, 383).
  • BGH, 19.09.2000 - 1 StR 310/00

    Unzutreffende Bejahung der verminderten Schuldfähigkeit bei langjährigem

    Zwar besagt das Vorliegen eines bestimmten Zustandsbildes nach der Klassifikation ICD-10 noch nichts über das Ausmaß drogeninduzierter psychischer Störungen (vgl. BGH NStZ 1997, 383).
  • BGH, 25.09.2003 - 4 StR 316/03

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive

    Hinsichtlich der von der Strafkammer weiter angenommenen Persönlichkeitsstörung vom schizoid-antisozialen Typ bedarf es einer erkennbaren Abgrenzung gegenüber solchen Eigenschaften und Verhaltensweisen, die sich noch innerhalb der Bandbreite menschlichen Verhaltens bewegen und Ursache für strafbares Tun sein können, ohne daß sie die Schuldfähigkeit "erheblich" im Sinne des § 21 StGB berühren (vgl. BGHSt 42, 385, 388; BGHR StGB § 21 Psychose 1, Seelische Abartigkeit 25, 35, 36; § 63 Zustand 26, 29, 34; BGH, Beschl. v. 20. Mai 2003 - 4 StR 174/03).
  • BGH, 07.07.1999 - 1 StR 207/99

    Rücktrittshorizont; Beendeter Versuch; Freiwilligkeit; Rücktritt;

    Die Aufnahme eines bestimmten Krankheitsbilds in die Klassifikation ICD-10 besagt nichts über das Ausmaß psychischer Störungen (vgl. BGH NStZ 1997, 383).
  • BGH, 17.06.2015 - 4 StR 196/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Begehung der

    Insoweit ist insbesondere zu untersuchen, ob in der Person des Beschuldigten oder in seinen Taten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervortreten, die sich im Rahmen dessen halten, was bei schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1997 - 2 StR 53/97, NStZ 1997, 383; Beschlüsse vom 15. Juli 1997 - 4 StR 303/97, BGHR StGB § 63 Zustand 26; vom 19. Februar 2015 - 2 StR 420/14).
  • BGH, 14.02.2019 - 4 StR 566/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Defektzustand;

    Insoweit ist auch zu untersuchen, ob in der Person des Angeklagten letztlich nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervortreten, die sich im Rahmen dessen halten, was bei schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (BGH, Urteil vom 2. April 1997 - 2 StR 53/97 -, NStZ 1997, 383).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1998 - 12d A 5078/97

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Beamten wegen unbefugter

    Aber auch eine psychische Erkrankung führt nicht zwangsläufig dazu, daß der Betreffende generell als vermindert schuldfähig oder gar schuldunfähig anzusehen ist (BGH, Urteil vom 2. April 1997 - 2 StR 53/97 - NStZ 1997, 383).

    Das konkrete Verhalten des Ruhestandsbeamten bei der Tat und in der Zeit davor und danach (vgl. zu diesem Beurteilungskriterium BGH, Urteil vom 2. April 1997 a.a.O.) ergibt für eine Schuldunfähigkeit keinerlei Anhaltspunkte.

  • OLG Bremen, 24.09.2010 - Ws 90/10

    Voraussetzungen für eine Erledigterklärung der Unterbringung in einem

    Vielmehr ist es für die Frage der Unterbringung erforderlich, die Ursachen und Auswirkungen der psychischen Störung festzustellen (BGH, NStZ 1997, 383 ; KG, StV 2007, 432, 433; Fischer, aaO., § 63 Rn. 7).

    Das abschließende normative Urteil über die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ist ausschließlich Sache des Richters (BGHSt 8, 113, 124; BGHR StGB § 20 Affekt 1; BGH, NStZ 1997, 383 ; LK-Schöch, StGB , 12. Auflage 2006, § 20 Rn. 3).

  • BGH, 15.07.1997 - 4 StR 303/97

    Psychopathie als Unterbringungsgrund in einem psychiatrischen Krankenhaus

    "Fehlende Persönlichkeitstiefe, Kritikschwäche, Unvernunft, Unbekümmertheit, Labilität, egozentrisch globalisierende Denkmuster und Frustrationsintoleranz" (UA 14) sind Eigenschaften und Verhaltensweisen, die sich auch innerhalb der Bandbreite menschlichen Verhaltens bewegen und übliche Ursache für ein strafbares Tun sein können, ohne daß sie die Schuldfähigkeit erheblich berühren müssen (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1997 - 2 StR 53/97).
  • BGH, 04.06.1997 - 2 StR 188/97

    Anforderungen an die Erörterung einer verminderte Schuldfähigkeit begründenden

  • BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen); Absehen von

  • BGH, 17.01.2023 - 5 StR 532/22

    Darstellungsanforderungen bei der Anordnung der Unterbringung in einem

  • BGH, 14.07.2010 - 2 StR 278/10

    Widersprüchliche Feststellungen eines Sachverständigen bzgl. einer Aufhebung der

  • BGH, 28.05.2009 - 4 StR 101/09

    Rechtfehlerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darlegung

  • BGH, 29.09.1998 - 4 StR 403/98

    Abgrenzung zwischen unerlaubtem Handeln mit Betäubungsmitteln und Beihilfe zum

  • BGH, 05.09.2019 - 4 StR 206/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen)

  • BGH, 23.08.2000 - 2 StR 162/00

    Verminderte Schuldfähigkeit; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 19.02.2015 - 2 StR 420/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 24.02.2006 - 2 StR 35/06

    Abgabe von Betäubungsmitteln; Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit

  • LG Dortmund, 08.01.2009 - 33 KLs 4/08

    Gewerbsmäßiger Betrug in 169 Einzelfällen durch Fingierung von

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