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   BGH, 16.12.1998 - 2 StR 536/98   

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https://dejure.org/1998,2787
BGH, 16.12.1998 - 2 StR 536/98 (https://dejure.org/1998,2787)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1998 - 2 StR 536/98 (https://dejure.org/1998,2787)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1998 - 2 StR 536/98 (https://dejure.org/1998,2787)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 53 Abs. 3 WaffG; § 52 StGB
    Konkurrenzen (Tateinheit) bei gleichzeitigem Besitz mehrerer Waffen

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2 u. 4; ; WaffG § 53 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1; WaffenG § 53

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1999, 645
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.01.1991 - 2 StR 552/90

    Einfuhr von Schusswaffen und Überlassung an Nichtberechtigte als Ausprägung

    Auszug aus BGH, 16.12.1998 - 2 StR 536/98
    Dies gilt auch hinsichtlich verschiedenartiger Verstöße gegen das Waffengesetz (vgl. BGHR WaffG § 53 Abs. 3 Konkurrenzen 1, 2; BGH, Beschl. v. 11. Juli 1994 - 2 StR 298/94) unabhängig von der rechtlichen Einordnung der Waffen (BGH NStZ 1997, 446).
  • BGH, 13.07.1994 - 2 StR 298/94

    Überlassen einer Waffe - Besitz einer Waffe - Erwerb einer Waffe - Tateinheit -

    Auszug aus BGH, 16.12.1998 - 2 StR 536/98
    Dies gilt auch hinsichtlich verschiedenartiger Verstöße gegen das Waffengesetz (vgl. BGHR WaffG § 53 Abs. 3 Konkurrenzen 1, 2; BGH, Beschl. v. 11. Juli 1994 - 2 StR 298/94) unabhängig von der rechtlichen Einordnung der Waffen (BGH NStZ 1997, 446).
  • BGH, 10.12.1987 - 1 StR 590/87

    Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe - Abänderung eines

    Auszug aus BGH, 16.12.1998 - 2 StR 536/98
    Dies gilt auch hinsichtlich verschiedenartiger Verstöße gegen das Waffengesetz (vgl. BGHR WaffG § 53 Abs. 3 Konkurrenzen 1, 2; BGH, Beschl. v. 11. Juli 1994 - 2 StR 298/94) unabhängig von der rechtlichen Einordnung der Waffen (BGH NStZ 1997, 446).
  • BGH, 13.03.1997 - 1 StR 800/96

    Voraussetzungen einer waffenrechtlichen Dauerstraftat - Abkoppelung des

    Auszug aus BGH, 16.12.1998 - 2 StR 536/98
    Dies gilt auch hinsichtlich verschiedenartiger Verstöße gegen das Waffengesetz (vgl. BGHR WaffG § 53 Abs. 3 Konkurrenzen 1, 2; BGH, Beschl. v. 11. Juli 1994 - 2 StR 298/94) unabhängig von der rechtlichen Einordnung der Waffen (BGH NStZ 1997, 446).
  • BGH, 15.04.1987 - 3 StR 138/87

    Entbehrlichkeit einer förmlichen Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht bei

    Auszug aus BGH, 16.12.1998 - 2 StR 536/98
    Aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhangs ist es naheliegend, zumindest nicht auszuschließen, daß der Angeklagte die Waffen, auf die sich diese Taten bezogen, teilweise gleichzeitig in Besitz hatte (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 1, 2 und 4; BGH, Beschl. v. 19. April 1995 - 3 StR 89/95).
  • BGH, 08.07.1987 - 3 StR 206/87

    Anwendbarkeit des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" bei Unklarheit

    Auszug aus BGH, 16.12.1998 - 2 StR 536/98
    Aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhangs ist es naheliegend, zumindest nicht auszuschließen, daß der Angeklagte die Waffen, auf die sich diese Taten bezogen, teilweise gleichzeitig in Besitz hatte (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 1, 2 und 4; BGH, Beschl. v. 19. April 1995 - 3 StR 89/95).
  • BGH, 29.08.1985 - 4 StR 397/85

    Landfriedensbruch infolge einer Schlägerei auf einem Feuerwehrfest - Beteiligung

    Auszug aus BGH, 16.12.1998 - 2 StR 536/98
    Sie beruht auf den aufrechterhaltenen Schuldsprüchen und wird durch die Aufhebung der Strafaussprüche nicht berührt (vgl. BGHSt 33, 306, 310; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 353 Rdn. 11; Pikart in KK 3. Aufl. § 353 Rdn. 21 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.04.1995 - 3 StR 89/95

    Zweifelssatz - Tateinheit - Tatmehrheit - Fortgesetzte Handlung - Selbständige

    Auszug aus BGH, 16.12.1998 - 2 StR 536/98
    Aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhangs ist es naheliegend, zumindest nicht auszuschließen, daß der Angeklagte die Waffen, auf die sich diese Taten bezogen, teilweise gleichzeitig in Besitz hatte (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 1, 2 und 4; BGH, Beschl. v. 19. April 1995 - 3 StR 89/95).
  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 400/87

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Rechtliches Verhältnis zwischen Totschlag und

    Auszug aus BGH, 16.12.1998 - 2 StR 536/98
    Aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhangs ist es naheliegend, zumindest nicht auszuschließen, daß der Angeklagte die Waffen, auf die sich diese Taten bezogen, teilweise gleichzeitig in Besitz hatte (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 1, 2 und 4; BGH, Beschl. v. 19. April 1995 - 3 StR 89/95).
  • BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09

    Teilrechtskraft; Reichweite der Urteilsaufhebung im Strafausspruch;

    Dies richtet sich nach den für die Rechtsmittelbeschränkung geltenden Grundsätzen (vgl. Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 353 Rdn. 8) und kann etwa der Fall sein bei Einziehungs- (vgl. BGH, Beschl. vom 16. Dezember 1998 - 2 StR 536/98 Rdn. 5) sowie Unterbringungsanordnungen (vgl. BGH bei Holtz MDR 1980, 454 f.; NStZ 1982, 483) oder sonstigen Maßregeln wie der Entziehung der Fahrerlaubnis (vgl. BGH, Beschl. vom 8. Juli 1983 - 3 StR 215/83 Rdn. 4 ff.).
  • BGH, 30.11.2010 - 1 StR 574/10

    Vorsätzliches unerlaubtes Überlassen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe an

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat das gleichzeitige Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen, auch wenn diese nicht unter dieselben Strafbestimmungen fallen, zur Folge, dass die verschiedenartigen Verstöße gegen das Waffengesetz bzw. das Kriegswaffenkontrollgesetz tateinheitlich zusammentreffen (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2003 - 1 StR 457/02, NStZ-RR 2003, 124; BGH, Beschluss vom 13. Januar 2009 - 3 StR 543/08 mwN; BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1998 - 2 StR 536/98 mwN).

    In diesem Fall kann der Besitz und Erwerb sämtlicher vom Angeklagten seit der Errichtung und Bestückung des Waffendepots angesammelter Schusswaffen und Munition, losgelöst von deren waffenrechtlicher Einordnung, zu einer tateinheitlichen waffenrechtlichen Dauerstraftat verbunden sein, deren Bindeglied der zeitgleiche Besitz der vielen Waffen bildet (BGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 1 StR 800/96, NStZ 1997, 446 mwN; BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1998 - 2 StR 536/98).

  • BGH, 04.02.2015 - 2 StR 414/14

    Unerlaubter Waffenbesitz (Tateinheit zwischen mehreren verschiedenartigen

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat das gleichzeitige Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen, auch wenn diese nicht unter dieselben Strafbestimmungen fallen, zur Folge, dass die verschiedenartigen Verstöße gegen das Waffengesetz tateinheitlich zusammentreffen (Senat, Beschluss vom 16. Dezember 1998 - 2 StR 536/98, StV 1999, 645; BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2003 - 1 StR 457/02, NStZ-RR 2003, 124 f., vom 13. Januar 2009 - 3 StR 543/08, vom 30. November 2010 - 1 StR 574/10, StraFo 2011, 61 und vom 15. Januar 2013 - 4 StR 258/12, NStZ-RR 2013, 321, 322).
  • BGH, 17.08.2001 - 2 StR 159/01

    Urteil gegen "Radar-Schützen" aufgehoben

    Der Erwerb und gleichzeitige Besitz mehrerer Schußwaffen, zu denen hier auch die Tatwaffe gehörte, kann zwar zu einer tateinheitlichen waffenrechtlichen Dauerstraftat verbunden sein (vgl. BGH NStZ 1997, 446; 1984, 171; Beschl. v.- 16. Dezember 1998 - 2 StR 536/98).
  • BGH, 02.12.2014 - 4 StR 473/14

    Gleichzeitiger unerlaubter Besitz von Waffen und Munition (Tateinheit)

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat das gleichzeitige Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen, auch wenn diese nicht unter dieselben Strafbestimmungen fallen, zur Folge, dass die verschiedenartigen Verstöße gegen das Waffengesetz tateinheitlich zusammentreffen (BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 1998 - 2 StR 536/98, StV 1999, 645, vom 14. Januar 2003 - 1 StR 457/02, NStZ-RR 2003, 124, vom 13. Januar 2009 - 3 StR 543/08, vom 30. November 2010 - 1 StR 574/10, StraFo 2011, 61, und vom 15. Januar 2013 - 4 StR 258/12, NStZ-RR 2013, 321, 322).
  • BGH, 10.12.2019 - 5 StR 578/19

    Tateinheitlich begangene Waffendelikte bei gleichzeitiger Ausübung der

    Dann besaß sie diese Waffe jedoch naheliegenderweise auch schon bei der Sicherstellung des ersten Schlagringes im Rahmen der Wohnungsdurchsuchung am 20. Dezember 2017 (vgl. zum Zweifelssatz bei partieller Gleichzeitigkeit des Besitzes mehrerer Waffen: BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1998 - 2 StR 536/98, StV 1999, 645 mwN).
  • BGH, 15.01.2013 - 4 StR 258/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Schusswaffen (Tateinheit: Klammerwirkung durch das

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verbindet das gleichzeitige Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen - das vorliegend als Vorrätighalten zum Verkauf bereitgestellter Waffen die Tathandlung des Handeltreibens in Form des Feilhaltens gemäß § 1 Abs. 4 i.V.m. Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 9 WaffG darstellt (vgl. Pauckstadt-Maihold in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, WaffG § 1 Rn. 32; Steindorf, Waffenrecht, 9. Aufl., WaffG § 1 Rn. 63 mwN) - die verschiedenen waffenrechtlichen Verstöße zur Tateinheit (BGH, Beschluss vom 30. November 2010 - 1 StR 574/10, StraFo 2011, 61; Beschluss vom 28. März 2006 - 4 StR 596/05, BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 1; Beschluss vom 16. Dezember 1998 - 2 StR 536/98, StV 1999, 645; Urteil vom 25. August 1986 - 3 StR 183/86, BGHR WaffG § 52a Abs. 1 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 03.08.2000 - 4 StR 290/00

    Waffendelikte; Konkurrenzen; Tatmehrheit; Tateinheit; Unerlaubter Besitz von

    Vielmehr stellt die gleichzeitige Ausübung der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen nur einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar (vgl. BGH StV 1999, 645 m.w.N.), mit der Folge, daß die unerlaubte Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Waffen und das zugleich der Fortsetzung der Ausübung der tatsächlichen Gewalt dienende unerlaubte Führen eine r dieser Waffen tateinheitlich zusammen treffen (BGH aaO; BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2).
  • LG Essen, 04.06.2021 - 21 KLs 1/21

    Betäubungsmittel, Handeltreiben

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat das gleichzeitige Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen, auch wenn diese nicht unter dieselben Strafbestimmungen fallen, zur Folge, dass die verschiedenartigen Verstöße gegen das Waffengesetz tateinheitlich zusammentreffen (Senat, Beschluss vom 16. Dezember 199 - 2 StR 536/98, StV 1999, 645; BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2003 - 1 StR 457/02, NStZ-RR 2003, 124 f., vom 13. Januar 2009 - 3 StR 543/08, vom 30. November 2010 - 1 StR 574/10, StraFo 2011, 61 und vom 15. Januar 2013 - 4 StR 258/12, NStZ-RR 2013, 321, 322).
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