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   BGH, 08.06.2016 - 2 StR 539/15   

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https://dejure.org/2016,22550
BGH, 08.06.2016 - 2 StR 539/15 (https://dejure.org/2016,22550)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2016 - 2 StR 539/15 (https://dejure.org/2016,22550)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - 2 StR 539/15 (https://dejure.org/2016,22550)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz EMRK; § 261 StPO; § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG; § 46b StGB; § 55 Abs. 1 StPO; § 228 Abs. 1 StPO
    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Zeuge, der mit Aussage zugleich strafrechtliche Vorteile erstrebt: besondere Anforderungen an Beweiswürdigung; Zeuge vom Hörensagen; revisionsrechtliche Überprüfbarkeit: Lückenhaftigkeit, einzelne Lücken nicht ausreichend); ...

  • HRR Strafrecht

    § 464 Abs. 3 StPO; § 467 Abs. 1 StPO
    Sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung (keine Sachdienlichkeit neben der Einlegung der Revision)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 Abs 1 StPO, § 228 StPO, § 244 Abs 2 StPO, § 261 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Verfahrensrüge der Nichtaussetzung der Hauptverhandlung wegen der Strafverfolgungsgefahr eines Zeugen; Beweiswürdigung von Angaben eines Zeugen vom Hörensagen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 467 Abs 1 StPO
    Freispruch im Strafverfahren: Sachdienlichkeit der vorsorglichen Kostenbeschwerde der Staatsanwaltschaft bei Revisionseinlegung

  • IWW

    § 467 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung neben der Revision

  • Wolters Kluwer

    Rüge einer fehlerhaften Ablehnung des Antrags der Staatsanwaltschaft auf Aussetzung der Hauptverhandlung; Anforderungen an die Mitteilung der tatrichterlichen Beweiswürdigung in den Urteilsgründen; Berücksichtigung des Interesses des Angeklagten an einem beschleunigten ...

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Verfahrensrüge der Nichtaussetzung der Hauptverhandlung wegen der Strafverfolgungsgefahr eines Zeugen; Beweiswürdigung von Angaben eines Zeugen vom Hörensagen

  • ra.de
  • rewis.io

    Freispruch im Strafverfahren: Sachdienlichkeit der vorsorglichen Kostenbeschwerde der Staatsanwaltschaft bei Revisionseinlegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rüge einer fehlerhaften Ablehnung des Antrags der Staatsanwaltschaft auf Aussetzung der Hauptverhandlung; Anforderungen an die Mitteilung der tatrichterlichen Beweiswürdigung in den Urteilsgründen; Berücksichtigung des Interesses des Angeklagten an einem beschleunigten ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 344 Abs. 2 S. 2; EMRK Art. 6 Abs. 1 S. 1
    Rüge einer fehlerhaften Ablehnung des Antrags der Staatsanwaltschaft auf Aussetzung der Hauptverhandlung; Anforderungen an die Mitteilung der tatrichterlichen Beweiswürdigung in den Urteilsgründen; Berücksichtigung des Interesses des Angeklagten an einem beschleunigten ...

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das hat der schon einmal gemacht...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Aussetzungsantrag der Staatsanwaltschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Richterliche Beweiswürdigung - und die Urteilsgründe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Zeuge - und seine Gefahr der Strafverfolgung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kronzeuge vom Hörensagen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Auskunftsverweigerungsrecht eines Zeugen ohne Zeugnisverweigerungsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 383
  • StV 2016, 774
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 2 StR 539/15
    Dies gilt nicht nur in Fällen, in denen die vom Gericht unmittelbar vernommenen Zeugen über Angaben einer anonymen Gewährsperson berichten (dazu BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81, BVerfGE 57, 250, 292; BGH, Urteil vom 1. August 1962 - 3 StR 28/62, BGHSt 17, 382, 383 f.; Urteil vom 16. April 1985 - 5 StR 718/84, BGHSt 33, 178, 181).

    Besteht in der Hauptverhandlung in einer solchen Situation auch keine Möglichkeit für das Gericht und die Verteidigung, durch Befragung des Tatzeugen, der erhebliche Eigeninteressen verfolgt, die Glaubhaftigkeit der Fremdbelastung zu überprüfen, ist die Verurteilung nur gerechtfertigt, wenn die belastenden Angaben durch weitere aussagekräftige Indizien unterstützt werden (vgl. Frahm, Die allgemeine Kronzeugenregelung. Dogmatische Probleme und Rechtspraxis des § 46b StGB, 2014, S. 265 ff.; Weider in Festschrift für Widmaier, 2008, S. 599, 602 f.; zu einer solchen Beweiswürdigungslösung beim Zeugnis vom Hörensagen über Aussagen eines anonymen Gewährsmanns BVerfG aaO, BVerfGE 57, 250, 292; BGH aaO, BGHSt 17, 382, 386; bei Verletzung des Konfrontationsrechts BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 169/00, BGHSt 46, 93, 106).

  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 2 StR 539/15
    Dies gilt nicht nur in Fällen, in denen die vom Gericht unmittelbar vernommenen Zeugen über Angaben einer anonymen Gewährsperson berichten (dazu BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81, BVerfGE 57, 250, 292; BGH, Urteil vom 1. August 1962 - 3 StR 28/62, BGHSt 17, 382, 383 f.; Urteil vom 16. April 1985 - 5 StR 718/84, BGHSt 33, 178, 181).

    Besteht in der Hauptverhandlung in einer solchen Situation auch keine Möglichkeit für das Gericht und die Verteidigung, durch Befragung des Tatzeugen, der erhebliche Eigeninteressen verfolgt, die Glaubhaftigkeit der Fremdbelastung zu überprüfen, ist die Verurteilung nur gerechtfertigt, wenn die belastenden Angaben durch weitere aussagekräftige Indizien unterstützt werden (vgl. Frahm, Die allgemeine Kronzeugenregelung. Dogmatische Probleme und Rechtspraxis des § 46b StGB, 2014, S. 265 ff.; Weider in Festschrift für Widmaier, 2008, S. 599, 602 f.; zu einer solchen Beweiswürdigungslösung beim Zeugnis vom Hörensagen über Aussagen eines anonymen Gewährsmanns BVerfG aaO, BVerfGE 57, 250, 292; BGH aaO, BGHSt 17, 382, 386; bei Verletzung des Konfrontationsrechts BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 169/00, BGHSt 46, 93, 106).

  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 2 StR 539/15
    Besteht in der Hauptverhandlung in einer solchen Situation auch keine Möglichkeit für das Gericht und die Verteidigung, durch Befragung des Tatzeugen, der erhebliche Eigeninteressen verfolgt, die Glaubhaftigkeit der Fremdbelastung zu überprüfen, ist die Verurteilung nur gerechtfertigt, wenn die belastenden Angaben durch weitere aussagekräftige Indizien unterstützt werden (vgl. Frahm, Die allgemeine Kronzeugenregelung. Dogmatische Probleme und Rechtspraxis des § 46b StGB, 2014, S. 265 ff.; Weider in Festschrift für Widmaier, 2008, S. 599, 602 f.; zu einer solchen Beweiswürdigungslösung beim Zeugnis vom Hörensagen über Aussagen eines anonymen Gewährsmanns BVerfG aaO, BVerfGE 57, 250, 292; BGH aaO, BGHSt 17, 382, 386; bei Verletzung des Konfrontationsrechts BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 169/00, BGHSt 46, 93, 106).
  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01

    Zum Auskunftsverweigerungsrecht über bereits rechtskräftig abgeurteilte Taten -

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 2 StR 539/15
    Das gilt aber nicht, wenn zwischen der abgeurteilten Tat und weiteren Straftaten, deretwegen der Zeuge noch verfolgt werden kann, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu der abgeurteilten Tat die Gefahr der Verfolgung wegen anderer Taten mit sich bringt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01, NJW 2002, 1411, 1412; BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 326/06, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 9; SSW/Eschelbach, StPO, 2. Aufl., § 55 Rn. 8; LR/Ignor/Bartheau, StPO, 26. Aufl., § 55 Rn. 11; SK/Rogall, StPO, 4. Aufl., § 55 Rn. 27, 40; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 55 Rn. 8; KK/Senge, StPO, 7. Aufl., § 55 Rn. 5).
  • BGH, 07.07.2004 - 5 StR 71/04

    Beweiswürdigung bei Aussagen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 2 StR 539/15
    Dies muss erst recht gelten, wenn ein unmittelbarer Tatzeuge mit seinen Angaben, die einen anderen belasten, zugleich Vorteile im Sinne von § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG oder § 46b StGB, einschließlich der Verschonung von Untersuchungshaft, erstrebt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2004 - 5 StR 71/04, StV 2004, 578, 579).
  • BGH, 19.12.2006 - 1 StR 326/06

    Aufklärungspflicht (Aufklärungsrüge; Verletzung durch zu weitgehende Zuerkennung

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 2 StR 539/15
    Das gilt aber nicht, wenn zwischen der abgeurteilten Tat und weiteren Straftaten, deretwegen der Zeuge noch verfolgt werden kann, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu der abgeurteilten Tat die Gefahr der Verfolgung wegen anderer Taten mit sich bringt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01, NJW 2002, 1411, 1412; BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 326/06, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 9; SSW/Eschelbach, StPO, 2. Aufl., § 55 Rn. 8; LR/Ignor/Bartheau, StPO, 26. Aufl., § 55 Rn. 11; SK/Rogall, StPO, 4. Aufl., § 55 Rn. 27, 40; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 55 Rn. 8; KK/Senge, StPO, 7. Aufl., § 55 Rn. 5).
  • BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84

    Vernehmung der Verhörsperson von V-Leuten

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 2 StR 539/15
    Dies gilt nicht nur in Fällen, in denen die vom Gericht unmittelbar vernommenen Zeugen über Angaben einer anonymen Gewährsperson berichten (dazu BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81, BVerfGE 57, 250, 292; BGH, Urteil vom 1. August 1962 - 3 StR 28/62, BGHSt 17, 382, 383 f.; Urteil vom 16. April 1985 - 5 StR 718/84, BGHSt 33, 178, 181).
  • BVerfG, 26.11.1984 - 2 BvR 1409/84
    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 2 StR 539/15
    Eine Verfolgungsgefahr besteht zwar im Allgemeinen nicht mehr, wenn ein rechtskräftiges Urteil gegen den Zeugen in derselben Sache vorliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. November 1984 - 2 BvR 1409/84, NStZ 1985, 277).
  • BGH, 28.10.2010 - 3 StR 317/10

    Revision im Strafverfahren: Beanstandung von Beweiswürdigung und nicht erhobener

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 2 StR 539/15
    Bei der Prüfung, ob eine solche Lücke vorliegt, ist es nicht Sache des Revisionsgerichts, aufgrund der Sachrüge der Staatsanwaltschaft Mutmaßungen darüber anzustellen, ob weitere Beweise zur Aufklärung der Tatvorwürfe zur Verfügung gestanden hätten, aber nicht erhoben, oder zwar erhoben, aber nicht im Urteil gewürdigt wurden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 317/10, NStZ-RR 2011, 88 f.; Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13; Urteil vom 5. November 2015 - 4 StR 183/15, NStZ-RR 2016, 54, 55).
  • BGH, 13.09.2011 - 5 StR 308/11

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung eines Gerichts im

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 2 StR 539/15
    Der Aufklärungsgehilfe kann in dieser Situation ein schlüssiges Gesamtbild auch dann erzeugen, wenn er nur einen Personentausch vornimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 308/11).
  • BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die

  • BGH, 05.11.2015 - 4 StR 183/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit:

  • BGH, 21.04.2016 - 2 StR 435/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (unzureichende Feststellung von Indiztatsachen)

  • BGH, 15.12.2021 - 3 StR 441/20

    Urteil im sog. NSU-Verfahren auch hinsichtlich des Angeklagten André E. und damit

    Eine revisionsrechtlich beachtliche Lücke liegt vielmehr erst vor, wenn eine wesentliche Feststellung überhaupt nicht erörtert oder ein aus den Urteilsgründen ersichtliches bedeutsames Beweisergebnis übergangen wird (s. BGH, Urteile vom 23. Juni 2010 - 2 StR 35/10, aaO; vom 5. November 2015 - 4 StR 183/15, NStZ-RR 2016, 54, 55; vom 8. Juni 2016 - 2 StR 539/15, juris Rn. 18; KKStPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 13).
  • BGH, 22.09.2016 - 2 StR 27/16

    Anfrageverfahren (Bindungswirkung des Anfragebeschlusses erst durch zustimmenden

    Der Zeuge Ma. war zur Zeit der Hauptverhandlung bereits rechtskräftig verurteilt, ohne dass die Revision - im Hinblick auf die Zulässigkeit der Verfahrensrüge bedenklich (vgl. Senatsurteil vom 8. Juni 2016 - 2 StR 539/15) - den Umfang seiner Verurteilung mitteilt.
  • BGH, 28.06.2023 - 4 StR 212/22

    BGH verwirft Staatsanwaltschaftsrevision gegen Teilfreispruch vom Vorwurf des

    Eine Verletzung des § 228 Abs. 1 Satz 1 StPO wird zwar nicht selbständig geltend gemacht; dem Vorbringen kann aber entnommen werden, dass auch insoweit ein Ermessensfehler behauptet werden soll (vgl. zu solcher Konstellation auch BGH, Urteil vom 8. Juni 2016 - 2 StR 539/15 Rn. 11 ff.; Urteil vom 24. Juli 1990 - 5 StR 221/89, juris Rn. 23 [insoweit in BGHSt 37, 141 nicht abgedruckt]).

    Da über die - gesetzlich nicht ausdrücklich geregelte - Aussetzung des Verfahrens zum Zweck der Sachaufklärung nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände, namentlich unter Beachtung der gegenläufigen Verfahrensmaxime der Beschleunigung, entschieden werden kann, müssen insbesondere diejenigen Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich ergibt, welches Ausmaß an Verzögerung mit der beantragten Verfahrensaussetzung verbunden gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 2016 - 2 StR 539/15 Rn. 11; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 228 Rn. 10).

    Infolgedessen könnte dem Zeugen Er.   auch nach dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens wegen des Tötungsdelikts das von ihm gegenüber dem Landgericht geltend gemachte (umfassende) Auskunftsverweigerungsrecht betreffend seine etwaigen Kontakte zu dem Angeklagten zugestanden haben (vgl. zum Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts nach § 55 StPO bei im Zusammenhang miteinander stehenden Straftaten BGH, Urteil vom 6. April 2017 - 3 StR 5/17, NStZ 2017, 546, 547; Urteil vom 8. Juni 2016 - 2 StR 539/15 Rn. 13).

  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 596/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Umgang mit Aussagen tatbeteiligter Zeugen)

    Daher vermag sie ein schlüssiges Gesamtbild auch dann zu erzeugen, wenn sie im Rahmen der Schilderung eines im Übrigen selbst erlebten Geschehens die einem Beteiligten zukommende Rolle falsch beschreibt, um etwa eine größere eigene Tatbeteiligung oder die Beteiligung eines Dritten zu vertuschen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 2 StR 539/15 Rn. 24).

    Sie sind aber entgegen den Wertungen der Strafkammer für die Tatbeteiligung des Angeklagten und die Art seiner Mitwirkung keine wesentlich glaubhaftigkeitssteigernden Aspekte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2016 - 2 StR 539/15 Rn. 24; vom 21. Juli 2011 - 5 StR 32/11 Rn. 7 und vom 1. Februar 2007 - 5 StR 494/06 Rn. 13).

  • OLG Karlsruhe, 14.12.2016 - 2 Ws 343/16

    Haftbeschwerde: Weitere Beschwerde gegen einen nicht vollzogenen Haftbefehl;

    Zum anderen ist N B hinsichtlich der von ihm wiedergegebenen Äußerungen Ös eine bloße Auskunftsperson vom Hörensagen, was den Beweiswert ebenfalls einschränkt (BGH StV 2016, 774; wistra 2013, 400; StV 2011, 270; 2003, 604; NStZ 2002, 636; Beschluss vom 4.3.2003 - 4 StR 543/02, juris).
  • BGH, 29.03.2023 - 2 StR 306/22

    Beweiswürdigung (Zeugen von Hörensagen: Zulässigkeit, geringerer Beweiswert,

    Sind Zeugen, die über die zu beweisende Tatsache aus eigener Wahrnehmung berichten können, nicht vorhanden, aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht erreichbar oder ändern sie in der Hauptverhandlung ihr Aussageverhalten, darf an ihrer Stelle ein Zeuge vom Hörensagen vernommen werden (vgl. Senat, Urteil vom 8. Juni 2016 - 2 StR 539/15, StV 2016, 774, 775; BGH, Urteile vom 1. August 1962 - 3 StR 28/62, BGHSt 17, 382, 383, und vom 30. Oktober 1951 - 1 StR 67/51, BGHSt 1, 373, 375 f.; MüKo-StPO/Miebach, § 261 Rn. 293).
  • LG Aachen, 16.02.2022 - 52 Ks 16/21

    Aussageverweigerungsrecht des Zeugen

    Die Verfolgungsgefahr kann schließlich auch bereits deutlich vor der Schwelle des § 152 Abs. 2 StPO liegen: Nämlich dann, wenn aus der Antwort bereits Rückschlüsse auf eine Tat möglich wären und die Antwort so - vergleichbar einem Mosaikstein - im Rahmen einer etwaigen Beweisführung für die Begründung oder Erhärtung eines Tatverdachtes bedeutsam werden könnte (BVerfG wistra 2010, 299; BGH NStZ 2010, 463; BGH NStZ-RR 2011, 316; BGH StV 2016, 774 f.).
  • BGH, 24.04.2019 - 2 StR 14/19

    "Vorsorgliche" sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die

    Entspricht eine Kostenentscheidung - wie hier - der Rechtslage, wird eine gesonderte ("vorsorgliche') Anfechtung regelmäßig nicht in Betracht kommen (vgl. auch Nr. 147 Abs. 1 Satz 2 RiStBV); Senat, Urteil vom 16. April 2014 - 2 StR 608/13, juris Rn. 29; Beschluss vom 8. Juni 2016 - 2 StR 539/15, NStZ-RR 2016, 383).
  • OLG Zweibrücken, 15.06.2020 - 1 OLG 2 Ss 79/19

    Revisionsrechtliche Prüfung der Beweiswürdigung des Tatrichters hinsichtlich

    Aus einzelnen Lücken kann daher nicht ohne weiteres abgeleitet werden, der Tatrichter habe wesentliche Wertungsgesichtspunkte nicht bedacht (BGH, Urteil vom 28.10.2010 - 3 StR 317/10, juris, Rn. 10; BGH, Urteil vom 05.12.2013 - 4 StR 371/13, juris, Rn. 12; BGH, Urteil vom 08.06.2016 - 2 StR 539/15, juris, Rn. 18).
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