Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.03.2005

Rechtsprechung
   BGH, 10.08.2005 - 2 StR 544/04 (1)   

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https://dejure.org/2005,8412
BGH, 10.08.2005 - 2 StR 544/04 (1) (https://dejure.org/2005,8412)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2005 - 2 StR 544/04 (1) (https://dejure.org/2005,8412)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2005 - 2 StR 544/04 (1) (https://dejure.org/2005,8412)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2005, 655 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 13.08.2008 - 1 StR 162/08

    Fristgemäße Einlegung der Anhörungsrüge und Zurechnung von Verteidigerverschulden

    Die Verteidiger tragen nicht vor, dass ihnen oder dem Verurteilten der Rechtsbehelf des mit dem Anhörungsrügengesetz vom 9. Dezember 2004 (BGBl I S. 3220 ff.) mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in die StPO eingefügten § 356a StPO unbekannt gewesen wäre (anders als in dem dem Beschluss des BGH vom 10. August 2005 - 2 StR 544/04 - zugrunde liegenden Fall).
  • BGH, 06.02.2019 - 5 StR 473/18

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet

    Durch den außerordentlichen Rechtsbehelf des § 356a StPO werden die Frist- und Formerfordernisse der §§ 344, 345 StPO, nach denen eine Bezugnahme auf die Ausführungen eines anderen Verfahrensbeteiligten unzulässig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 1 StR 527/05, NJW 2006, 1220), nicht berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - 2 StR 544/04, StV 2005, 655).
  • BGH, 12.07.2017 - 1 StR 513/11

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

    Denn durch den außerordentlichen Rechtsbehelf des § 356a StPO werden die Frist- und Formerfordernisse des § 344 Abs. 2 und des § 345 StPO nicht berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - 2 StR 544/04).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.03.2005 - 2 StR 544/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6772
BGH, 09.03.2005 - 2 StR 544/04 (https://dejure.org/2005,6772)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2005 - 2 StR 544/04 (https://dejure.org/2005,6772)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2005 - 2 StR 544/04 (https://dejure.org/2005,6772)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Geiselnahme in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit versuchter Nötigung; Konkurrenzverhältnis zwischen Geiselnahme und versuchter Nötigung

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1 a; ; StPO § 357; ; StPO § 357 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 2; StPO § 354 Abs. 1
    Einfluss der Konkurrenzen auf die Strafhöhe

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 199
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.10.2003 - 4 StR 127/03

    Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit (Ursächlichkeit für die Gefährdung im Sinne des

    Auszug aus BGH, 09.03.2005 - 2 StR 544/04
    Der Senat schließt aus, daß das Landgericht allein aufgrund der geänderten Konkurrenzverhältnisse auf eine niedrigere Gesamtstrafe erkannt hätte, weil eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei - wie hier - unverändertem Schuldumfang kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (std. Rspr., vgl. BGHSt 41, 368, 373; 49, 177, 184; BGH NStZ 1997, 233; Beschlüsse vom 24. Februar 2005 - 1 StR 33/05; 28. Oktober 2004 - 3 StR 460/03 und vom 9. Oktober 2003 - 4 StR 127/03).
  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 09.03.2005 - 2 StR 544/04
    Der Senat schließt aus, daß das Landgericht allein aufgrund der geänderten Konkurrenzverhältnisse auf eine niedrigere Gesamtstrafe erkannt hätte, weil eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei - wie hier - unverändertem Schuldumfang kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (std. Rspr., vgl. BGHSt 41, 368, 373; 49, 177, 184; BGH NStZ 1997, 233; Beschlüsse vom 24. Februar 2005 - 1 StR 33/05; 28. Oktober 2004 - 3 StR 460/03 und vom 9. Oktober 2003 - 4 StR 127/03).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 09.03.2005 - 2 StR 544/04
    Der Senat schließt aus, daß das Landgericht allein aufgrund der geänderten Konkurrenzverhältnisse auf eine niedrigere Gesamtstrafe erkannt hätte, weil eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei - wie hier - unverändertem Schuldumfang kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (std. Rspr., vgl. BGHSt 41, 368, 373; 49, 177, 184; BGH NStZ 1997, 233; Beschlüsse vom 24. Februar 2005 - 1 StR 33/05; 28. Oktober 2004 - 3 StR 460/03 und vom 9. Oktober 2003 - 4 StR 127/03).
  • BGH, 24.02.2005 - 1 StR 33/05

    Tateinheit zwischen Nötigung und schwerer räuberischer Erpressung (Abgrenzung von

    Auszug aus BGH, 09.03.2005 - 2 StR 544/04
    Der Senat schließt aus, daß das Landgericht allein aufgrund der geänderten Konkurrenzverhältnisse auf eine niedrigere Gesamtstrafe erkannt hätte, weil eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei - wie hier - unverändertem Schuldumfang kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (std. Rspr., vgl. BGHSt 41, 368, 373; 49, 177, 184; BGH NStZ 1997, 233; Beschlüsse vom 24. Februar 2005 - 1 StR 33/05; 28. Oktober 2004 - 3 StR 460/03 und vom 9. Oktober 2003 - 4 StR 127/03).
  • BGH, 28.10.2004 - 3 StR 460/03

    Bestechung (Konkretisierung der pflichtwidrigen Diensthandlung); Vorteilsnahme;

    Auszug aus BGH, 09.03.2005 - 2 StR 544/04
    Der Senat schließt aus, daß das Landgericht allein aufgrund der geänderten Konkurrenzverhältnisse auf eine niedrigere Gesamtstrafe erkannt hätte, weil eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei - wie hier - unverändertem Schuldumfang kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (std. Rspr., vgl. BGHSt 41, 368, 373; 49, 177, 184; BGH NStZ 1997, 233; Beschlüsse vom 24. Februar 2005 - 1 StR 33/05; 28. Oktober 2004 - 3 StR 460/03 und vom 9. Oktober 2003 - 4 StR 127/03).
  • BGH, 03.04.2019 - 5 StR 87/19

    Rüge der Abwesenheit eines beisitzenden Richters an einem Hautverhandlungstag

    d) Nach § 357 Satz 1 StPO ist die Teilaufhebung auf die nichtrevidierenden Mitangeklagten W. und S. zu erstrecken, auch wenn sich dieses Ergebnis nicht auf die Gesamtstrafen auswirkt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. August 2018 - 3 StR 301/18, NStZ-RR 2018, 352, 353; 9. März 2005 - 2 StR 544/04, NStZ-RR 2005, 199, 200; vom 14. Mai 1996 - 1 StR 245/96, NStZ 1996, 507, 508).
  • BGH, 02.12.2014 - 4 StR 473/14

    Gleichzeitiger unerlaubter Besitz von Waffen und Munition (Tateinheit)

    Er schließt aus, dass das Landgericht allein aufgrund der geänderten Konkurrenzverhältnisse eine niedrigere Strafe verhängt hätte, weil eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei - wie hier - unverändertem Schuldumfang kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 184; Beschlüsse vom 9. März 2005 - 2 StR 544/04, NStZ-RR 2005, 199, 200, und vom 6. Dezember 2012 - 2 StR 294/12).
  • BGH, 07.08.2018 - 3 StR 301/18

    Konkurrenzen im Betäubungsmittelstrafrecht (Verhältnis von Handeltreiben und

    Nach § 357 Satz 1 StPO ist die Teilaufhebung auf den Mitangeklagten N. zu erstrecken, auch wenn sich dies im Ergebnis nicht auf die Gesamtstrafe auswirkt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. März 2005 - 2 StR 544/04, NStZ-RR 2005, 199, 200; vom 2. August 2000 - 3 StR 218/00, juris Rn. 3, 7; vom 14. Mai 1996 - 1 StR 245/96, NStZ 1996, 507, 508; vom 31. Juli 1996 - 3 StR 269/96 bei Kusch NStZ 1997, 379; vom 19. April 2011 - 3 StR 230/10, juris Rn. 27).
  • BGH, 27.06.2018 - 4 StR 116/18

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Er schließt aus, dass das Landgericht allein aufgrund der geänderten Konkurrenzverhältnisse eine niedrigere Strafe verhängt hätte, weil eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei - wie hier - unverändertem Schuldumfang kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 184; Beschlüsse vom 9. März 2005 - 2 StR 544/04, NStZ-RR 2005, 199, 200 und vom 2. Dezember 2014 - 4 StR 473/14).
  • BGH, 18.03.2020 - 3 StR 558/19

    Nur eine Betrugstat bei mehreren auf einer Täuschung beruhenden

    Die veränderte konkurrenzrechtliche Bewertung der Straftaten berührt deren Unrechts- und Schuldgehalt nicht (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 9. März 2005 - 2 StR 544/04, NStZ-RR 2005, 199, 200; vom 7. Juli 2015 - 3 StR 190/15, juris Rn. 6 mwN) und ändert nichts an dem vom Landgericht festgestellten Erziehungsbedarf.
  • BGH, 06.12.2012 - 2 StR 294/12

    Gewerbsmäßiger Betrug (Tateinheit bei Schneeballsystemen)

    Er schließt aus, dass das Landgericht allein aufgrund der geänderten Konkurrenzverhältnisse eine niedrigere Strafe verhängt hätte, weil eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei - wie hier - unverändertem Schuldumfang kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 184; Beschluss vom 9. März 2005 - 2 StR 544/02, NStZ-RR 2005, 199, 200).
  • BGH, 31.01.2019 - 4 StR 471/18

    Tateinheit (natürliche Handlungseinheit)

    Der Senat schließt aus, dass das Landgericht allein aufgrund der geänderten Konkurrenzverhältnisse auf niedrigere Freiheitsstrafen erkannt hätte, weil eine unterschiedliche konkurrenzrechtliche Beurteilung bei unverändertem Schuldumfang kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 184; Beschlüsse vom 9. März 2005 - 2 StR 544/04, NStZ-RR 2005, 199, 200; vom 27. Juni 2018 - 4 StR 116/18, NStZ 2019, 97 mwN).
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