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   BGH, 02.10.1981 - 2 StR 544/81   

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https://dejure.org/1981,6843
BGH, 02.10.1981 - 2 StR 544/81 (https://dejure.org/1981,6843)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1981 - 2 StR 544/81 (https://dejure.org/1981,6843)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1981 - 2 StR 544/81 (https://dejure.org/1981,6843)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erwerb von Flugzeugen für eine Gesellschaft durch einen Zwischenhändler - Vorliegen eines Schadens durch Belastung mit überhöhten Kaufpreisforderungen - Vorliegen eines Vermögensnachteils aufgrund einer Belastung von Kommanditgesellschaften mit zu hohen ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.02.1961 - III ZR 71/60

    Kaufmannseigenschaft einer OHG

    Auszug aus BGH, 02.10.1981 - 2 StR 544/81
    Eine Kommanditgesellschaft kommt als verselbständigtes Gesamthandsvermögen einer juristischen Person zwar sehr nahe, besitzt aber keine eigene Rechtspersönlichkeit (vgl. BGHZ 34, 293, 296).
  • BGH, 14.03.1978 - 1 StR 13/78

    Verurteilung wegen Untreue - Treuhänderstellung in der Eigenschaft als

    Auszug aus BGH, 02.10.1981 - 2 StR 544/81
    Die Chance, höhere Verlustzuweisungen zu erhalten, kann nicht als Ausgleich für diese Vermögensminderung - noch dazu in der Aufbauphase der Gesellschaften - angesehen werden (vgl. auch BGH, Urteil vom 14. März 1978 - 1 StR 13/78).
  • BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den

    Es befindet sich insoweit in Übereinstimmung mit der einhelligen Auffassung mehrerer Strafsenate des Bundesgerichtshofes, die auch vom Schrifttum weitgehend geteilt wird (BGH Beschlüsse vom 2. Oktober 1981 - 2 StR 544/81 - unveröffentlicht und vom 7. August 1984 - 5 StR 312/84 - wistra 1984, 226; BGH Urteile vom 29. November 1983 - 5 StR 616/83 - MDR 1984, 277 [BGH 10.10.1983 - 4 StR 405/83] und vom 6. November 1986 BGHSt 34, 221; Schulte NJW 1984, 1671; Lackner, StGB 16. Aufl. § 266 Anm. 5 b; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 266 Rdn. 16; a.A. Schäfer NJW 1983, 2850; Richter GmbH-Rundschau 1984, 137, 146).

    Die weitere Belastung der Kommanditisten kann dennoch zu einer im Rahmen des § 266 StGB als Nachteil ausreichenden Gefährdung ihres Vermögens führen (BGH Beschluß vom 2. Oktober 1981 - 2 StR 544/81 - aaO).

  • BGH, 29.11.1983 - 5 StR 616/83

    Vorliegen eines, im Rahmen des § 266 Strafgesetzbuch (StGB) relevanten,

    Die Schädigung des Gesamthandsvermögens der Kommanditgesellschaft ist deswegen nur insoweit bedeutsam, als sie gleichzeitig das Vermögen der Gesellschafter berührt (BGH, Beschluß vom 2. Oktober 1981 - 2 StR 544/81 -).
  • BGH, 31.01.1984 - 5 StR 885/83

    Strafbarkeit wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen die Konkursantragspflicht -

    Die Schädigung des Gesamthandsvermögens der Kommanditgesellschaft ist deswegen nur insoweit bedeutsam, als sie gleichzeitig das Vermögen der Gesellschafter berührt (BGH, Beschluß vom 2. Oktober 1981 - 2 StR 544/81 - Urteil vom 29. November 1983 - 5 StR 616/83 -).
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