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BGH, 07.01.1959 - 2 StR 550/58 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Leserlichkeit der Unterzeichnung einer Revisionsbegründung bei Entbehren des Schriftzugs von charakteristischen Merkmale
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 12, 317
- NJW 1959, 734
- MDR 1959, 413
Wird zitiert von ... (70) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.10.1951 - 3 StR 513/51
Auszug aus BGH, 07.01.1959 - 2 StR 550/58
Die Schriftform ist bereits dann gewahrt, wenn aus dem Schriftstück in irgendeiner, jeden Zweifel ausschließenden Weise, ersichtlich ist, von wem es herrührt (BGHSt 2, 77, 78 mit nachweisen). - RG, 09.10.1922 - VI 629/22
1. Ist bei einheitlicher, teils leichter teils gefährlicher Körperverletzung ein …
Auszug aus BGH, 07.01.1959 - 2 StR 550/58
Hierzu verlangte das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung, daß der Verteidiger oder ein Rechtsanwalt die Revisionsbegründung eigenhändig durch entsprechende Schriftzeichen mit seinem vollem bürgerlichen Namen unterschreibt (RGSt 57, 81; 69, 137). - BVerwG, 18.11.1955 - II C 180.54
Unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung - Versäumnis der rechtzeitigen …
Auszug aus BGH, 07.01.1959 - 2 StR 550/58
Nur so wird auch der Zweck der Formvorschrift erreicht: es soll mit weitgehender Sicherheit feststehen, wer die Verantwortung für die Revisionsrechtfertigung trägt (vgl. auch OLG Düsseldorf in NJW 1956, 923). - RG, 18.02.1921 - IV 1464/20
Zum Begriff des Tätigseins als Polizeibeamter.
Auszug aus BGH, 07.01.1959 - 2 StR 550/58
Hierzu gehört, soweit der Täter einen Vermögensvorteil erstrebt, der direkte Vorsatz; hinsichtlich der Rechtswidrigkeit dieses Vermögensvorteils genügt dagegen bedingter Vorsatz (RGSt 55, 251, 260). - RG, 22.02.1935 - 4 D 209/35
Genügt zur Unterzeichnung der Revisionsbegründung die Unterfertigung mit einem …
Auszug aus BGH, 07.01.1959 - 2 StR 550/58
Hierzu verlangte das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung, daß der Verteidiger oder ein Rechtsanwalt die Revisionsbegründung eigenhändig durch entsprechende Schriftzeichen mit seinem vollem bürgerlichen Namen unterschreibt (RGSt 57, 81; 69, 137).
- BVerfG, 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00
Zum Schriftformerfordernis bei der Einlegung eines Einspruchs gegen einen …
Ausgehend von dieser Zweckbestimmung des Schriftformerfordernisses hält der Bundesgerichtshof in Strafsachen unter Rückgriff auf reichsgerichtliche Rechtsprechung (RGSt 62, 53 ; 63, 246 ; 67, 385 ) die eigenhändige Unterzeichnung nicht für eine wesentliche Voraussetzung der Schriftlichkeit; entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart (…NStZ 1997, S. 152), auf die das Landgericht in seiner Entscheidung Bezug nimmt, genügt es vielmehr, wenn aus dem Schriftstück ansonsten in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt und dass kein bloßer Entwurf vorliegt (BGHSt 2, 77, 78; 12, 317;… BGH NJW 1984, S. 1974;… NStZ-RR 2000, S. 305;… BGH [2. Strafsenat] vom 17. April 2002 - 2 StR 63/02 - s. auch OLG Zweibrücken, NStZ 1984, S. 576;… VRS 64, S. 443, 444). - LG Aachen, 15.01.2021 - 60 Qs 52/20
Unterschriftenmangel; faktische Öffentlichkeit; Beleidigung
Zu einer wirksamen Unterzeichnung ist ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug erforderlich, der sich nicht nur als Namenskürzel (Paraphe) darstellt, sondern charakteristische Merkmale einer Unterschrift mit vollem Namen aufweist und die Nachahmung durch einen Dritten zumindest erschwert (s. hierzu BGH, Urt. v. 07.01.1959 - 2 StR 550/58, BGHSt 12, 317 = NJW 1959, 734, juris Rn. 10;… BGH, Beschl. v. 25.01.2017 - XII ZB 504/15, NJW-RR 2017, 386, juris Rn. 13;… BGH, Beschl. v. 20.03.2019 - 3 StR 452/18, juris Rn. 2;… BeckOK-StPO/ Peglau , Stand: 01.07.2020, § 275 Rn. 25 m.w.Nachw.;… MüKo-StPO/ Valerius , 1. Aufl. 2016, § 275 Rn. 25). - BGH, 13.07.1967 - Ia ZB 1/67
Anmeldung eines Patents eine Messvorrichtung betreffend - Anforderungen an die …
So hat das Kammergericht (AnwBl 1955, 71) eine Unterschrift, die mit fünf lesbaren Buchstaben beginnt und in einem unbestimmten Strich endet, nicht genügen lassen, während der Bundesgerichtshof Schriftgebilde, deren Lesbarkeit noch hinter jener vom Kammergericht getadelten Unterschrift zurückstand, für gerade noch ausreichend gehalten hat (BGH MDR 1964, 747 = JVBl 1964, 166; BGHSt 12, 317 - Bl 1959, 202 = NJW 1959, 734).Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs läßt sich dahin zusammenfassen, daß den Anforderungen an eine eigenhändige Unterschrift dann genügt ist, wenn der Schriftzug individuell und einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist und sich so als eine die Identität des Unterzeichnenden ausreichend kennzeichnende Unterschrift seines Namens darstellt (BGH LM Nr. 8 zu § 170 ZPO = MDR 1960, 396, 397 [BGH 21.01.1960 - VIII ZR 198/59]; BGHSt 12, 317; so auch OLG Düsseldorf NJW 1956, 923 [OLG Düsseldorf 23.02.1956 - 1 Ss 918/55 1131]).
Eine erkennbar abgekürzte Form des Namens kann nicht als Unterzeichnung anerkannt werden; sie ist auch in der Rechtsprechung nicht anerkannt worden (RGSt 37, 81, 82; 69, 137, 138; BayObLGSt 20, 297; OLG Köln LZ 1926, 243; BGHSt 12, 317).
Sie würde zu dem bedenklichen Ergebnis führen, daß man schließlich einem von jedem Zusammenhang mit der Schrift gelösten willkürlichen Zeichen die Bedeutung einer Unterschrift zuerkennen müßte, wenn nur der "Unterzeichnende" zum Ausdruck bringt, daß er mittels eines solchen Zeichens die Verantwortung für das Schriftstück zu übernehmen beabsichtigt (so auch BGHSt 12, 317).
- OLG Koblenz, 17.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 19/18
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in …
Die Unterschrift der Bußgeldrichterin unter dem angefochtenen Urteil trägt deutlich individualisierte Züge und genügt damit den an sie zu stellenden Anforderungen; lesbar braucht sie nicht zu sein (vgl. (BGHSt 12, 317, 318;…BGHR StPO § 275 Abs. 2 S. 1 Unterschrift 1). - OLG Düsseldorf, 13.07.2020 - 4 RBs 46/20
Rotlichtverstoß, Feststellungen, Anforderungen, Beweiswürdigung
Der - in nicht unbedenklicher Weise abstrahierte - Schriftzug der Tatrichterin unter der Urteilsurkunde gibt des Weiteren Anlass zu dem Hinweis, dass die Unterschrift die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnende Schriftzüge mit individuellen, charakteristischen Merkmalen aufweisen muss, die die Nachahmung erschweren, sich als Wiedergabe eines Namens darstellen und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lassen (BGH, Beschluss vom 30. August 1988 - 1 StR 377/88 -, ; BGHSt 12, 317). - BGH, 27.09.2002 - 5 StR 97/02
Umsatzsteuerhinterziehung (Vollendung; Scheinfirmen; Vorsteuererstattungen; …
Hierfür wird eine Lesbarkeit des Namenszuges nicht gefordert; es genügt ein individueller Schriftzug mit charakteristischen Merkmalen (vgl. BGH NJW 1997, 3380, 3381; NJW 1987, 1333, 1334; BB 1970, 52), so daß eine Unterscheidungsmöglichkeit gegenüber anderen Unterschriften gewährleistet ist (vgl. BGHSt 12, 317). - OLG Nürnberg, 07.12.2006 - 2 St OLG Ss 260/06
Wahrung des Schriftformerfordernisses bei der Einlegung der Revision; …
Die Schriftform ist bereits dann gewahrt, wenn aus dem Schriftstück in irgendeiner, jeden Zweifel ausschließenden Weise ersichtlich ist, von wem es herrührt (BGHSt 12, 317;… Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. Einl. Rn. 128).Was unter einer Unterzeichnung in diesem Sinne zu verstehen ist, ergibt sich aus dem Sprachgebrauch sowie dem Sinn und Zweck der Formvorschrift (BGHSt 12, 317, 318).
Darüber hinaus gehört es zum Wesen der Unterzeichnung, dass der Schriftzug einen individuellen und einmaligen Charakter aufweist, der die Identität des Unterzeichnenden ausreichend kennzeichnet, und somit die Nachahmung durch einen beliebigen Dritten zumindest erschwert (vgl. BGHSt 12, 317, 319 f.; BGH MDR 1964, 747; NJW 1967, 2310; NJW 1974, 1090; NJW 1975, 1704; NJW 1982, 1467; NJW 1985, 1227; BayObLGSt 2003, 73; OLG Nürnberg NJW 1961, 1777;… Blaese/Wielop Förmlichkeiten der Revision in Strafsachen 2. Aufl. S. 131;… Kuckein in: Karlsruher Kommentar zur StPO 5. Aufl. § 345 Rn. 12;… Meyer-Goßner a.a.O. Rn. 129).
Im Ergebnis muss mit dem Namen des Unterzeichenden ein Mindestmaß an Ähnlichkeit in dem Sinne bestehen, dass ein Dritter, der den Namen des Unterzeichnenden kennt, ihn aus dem Schriftbild noch herauslesen kann (so auch BGHSt 12, 317, 319;… Meyer-Goßner a.a.O.).
Diese gesteigerten Anforderungen dienen dazu, bei bestimmenden Schriftsätzen im Interesse eines gesicherten Verfahrensablaufs von vornherein möglichst jeden Zweifel darüber auszuschließen, dass die jeweils erklärte Prozesshandlung von einem Rechtsanwalt herrührt, der aufgrund seiner Sachkunde für den Inhalt des Schriftsatzes die volle Verantwortung übernommen hat (vgl. BGHSt 12, 317, 139; BGH NJW 1975, 1704).
- OLG Brandenburg, 24.09.2012 - 53 Ss 128/12
Revisionsbegründungsschrift: Anforderungen an eine Unterzeichnung
Die Schriftform ist bereits dann gewahrt, wenn aus dem Schriftstück in irgendeiner, jeden Zweifel ausschließenden Weise ersichtlich ist, von wem es herrührt (vgl. BGHSt 12, 317;… Meyer-Goßner StPO 55. Auflage Einl. Rn. 128).Was unter einer Unterzeichnung in diesem Sinne zu verstehen ist, ergibt sich aus dem Sprachgebrauch sowie dem Sinn und Zweck der Formvorschrift (vgl. BGHSt 12, 317).
Darüber hinaus gehört es zum Wesen der Unterzeichnung, dass der Schriftzug einen individuellen und einmaligen Charakter aufweist, der die Identität des Unterzeichnenden ausreichend kennzeichnet, und somit die Nachahmung durch einen beliebigen Dritten zumindest erschwert (vgl. BGHSt 12, 317; BGH MDR 1964, 747; NJW 1967, 2310; NJW 1974, 1090; NJW 1975, 1704; NJW 1982, 1467; NJW 1985, 1227; BayObLGSt 2003, 73; OLG Nürnberg NJW 1961, 1777;… Kuckein in: Karlsruher Kommentar zur StPO 5. Aufl. § 345 Rn. 12;… Meyer-Goßner a.a.O. Rn. 129;… BFH/NV 2002, 1604).
Im Ergebnis muss mit dem Namen des Unterzeichnenden ein Mindestmaß an Ähnlichkeit in dem Sinne bestehen, dass ein Dritter, der den Namen des Unterzeichnenden kennt, ihn aus dem Schriftbild noch herauslesen kann (so auch BGHSt 12, 317;… Meyer-Goßner a.a.O.).
Diese gesteigerten Anforderungen dienen dazu, bei bestimmenden Schriftsätzen im Interesse eines gesicherten Verfahrensablaufs von vornherein möglichst jeden Zweifel darüber auszuschließen, dass die jeweils erklärte Prozesshandlung von einem Rechtsanwalt herrührt, der aufgrund seiner Sachkunde für den Inhalt des Schriftsatzes die volle Verantwortung übernommen hat (vgl. BGHSt 12, 317; BGH NJW 1975, 1704).
- BGH, 29.10.1986 - IVa ZB 13/86
Anforderungen an eine gültige Unterschrift - Anforderungen an die Unterschrift …
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat bereits 1959 mit Recht ausgeführt, es könne nicht genügen, daß der Unterzeichnende das von ihm Geschriebene als Unterschrift gelten lassen will (BGHSt 12, 317, 318).Die - hier nach §§ 518 Abs. 4, 130 Ziff. 6 ZPO erforderliche - Unterschrift unter einem bestimmenden Schriftsatz braucht nicht lesbar zu sein (ständige Rechtsprechung schon des Reichsgerichts, vgl. die Nachweise bei BGHSt 12, 317; soweit ersichtlich zuletzt Beschlüsse vom 11. und 23.10.1984 - X ZB 11/84 und VI ZB 11 und 12/84 - VersR 1985, 164 und 59).
Allerdings stellen einige Entscheidungen auf das Erfordernis der Erkennbarkeit von Buchstaben nicht ausdrücklich oder sogar ausdrücklich nicht ab (BGHSt 12, 317; Urteil vom 21.1.1960 - VIII ZR 198/59 - LM ZPO § 170 Nr. 8; BAG NJW 1982, 1016).
- BGH, 11.10.1984 - X ZB 11/84
"Servomotor"; Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes
Eine den Erfordernissen des § 130 Nr. 6 ZPO und des § 73 Abs. 2 Satz 1 PatG genügende Unterschrift setzt danach ein aus Buchstaben einer üblichen Schrift bestehendes Gebilde voraus (BGH NJW 1975, 1704), das nicht lesbar zu sein braucht (BGHSt 12, 317; BGH NJW 1975, 1704; NJW 1982, 1467).Erforderlich, aber auch genügend, ist das Vorliegen eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden individuellen Schriftzuges, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist und sich als Unterschrift eines Namens darstellt (BGH GRUR 1968, 108 - Paraphe; NJW 1982, 1467), und die Nachahmung durch einen beliebigen Dritten mindestens erschwert (BGHSt 12, 317).
- OLG Koblenz, 10.11.2021 - 3 OWi 32 SsBs 119/21
Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Wirksamkeit einer …
- VG Aachen, 25.05.2023 - 4 K 1827/22
Personalausweis; Unterschrift
- BGH, 20.03.2019 - 3 StR 452/18
Strafzumessung im Jugendstrafrecht (Bedeutung des Erziehungsgedanken bei der …
- LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 41/20
Beleidigung von Polizeibeamten; Wahrnehmung berechtigter Interessen; …
- BGH, 26.01.2000 - 3 StR 588/99
Verwerfung der Revision als unzulässig
- BGH, 15.03.2011 - 1 StR 33/11
Rüge der mangelnden Anwesenheit eines Protokollführers; kein Verwertungsverbot …
- BGH, 21.03.1974 - VII ZB 2/74
Unterschrift - Rechtsanwalt - Gekrümmte Linie - Anerkennung
- OLG Saarbrücken, 20.05.2016 - Ss 28/16
Strafsache: Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch …
- BGH, 04.06.1975 - I ZR 114/74
Anforderungen an eine "Unterschrift" im Sinne des § 130 Nr. 6 ZPO …
- BFH, 20.09.1991 - III R 36/90
Zur Unterzeichnung einer Prozeßvollmacht mit einem der beiden Namen eines …
- BAG, 28.03.1977 - 3 AZR 652/76
Berufungsschrift - Unterschrift durch eine postulationsfähige Person - Lesbarkeit …
- BFH, 14.01.1972 - III R 88/70
Revisionsschrift - Revisionsbegründungsschrift - Rechtsmittelführer - …
- LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 43/20
Unfallort; Sichentfernen; Kollisionsort
- OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 1 Ws 218/12
Zulässige Berufungseinlegung durch "SMS-to-Fax-Service"
- LAG Hamm, 27.06.2018 - 4 Sa 1521/17
Schriftform; Paraphe; betriebsbedingte Kündigung; Betriebsschließung; greifbare …
- OLG Brandenburg, 27.12.2019 - 53 Ss OWi 675/19
Anforderungen an die Unterzeichnung des Urteils
- BayObLG, 28.05.2003 - 1 ObOWi 177/03
Anforderungen an die Unterschrift unter ein Urteil
- OLG Stuttgart, 14.11.2001 - 3 U 123/01
Unterschrift im Sinne des § 13 BeurkG als Voraussetzung für wirksamen notariellen …
- OLG Dresden, 13.02.2014 - 2 Ws 658/13
Wahrung des Schriftformerfordernisses bei Beschwerdeeinreichung durch die …
- BGH, 23.06.1983 - 1 StR 351/83
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Wirksamer …
- BGH, 11.07.1985 - VII ZB 6/85
Vorschriftsmäßige Besetzung eines Spruchkörpers bei vakanter Vorsitzendenstelle
- BGH, 09.03.1982 - 1 StR 817/81
Anforderungen an strafrechtlichen Revisionsantrag und dessen Begründung - …
- BGH, 14.05.1964 - VII ZR 57/63
- OLG Hamburg, 20.11.2020 - 2 Rev 55/20
Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Unterzeichnung der …
- BGH, 30.10.1970 - 3 StR 4/70
Konkrete Gefährdung im Sinne des § 109g StGB - Begriff der konkreten Gefährdung - …
- OLG Frankfurt, 02.08.2006 - 3 Ws 699/06
Drogenabhängige Straftäter: "Alsbaldiger" Beginn der Behandlung derselben Art bei …
- BSG, 07.12.2022 - B 5 R 56/22 BH
Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags; Strichfolgen in stets wechselnder …
- BGH, 20.11.1986 - III ZR 18/86
Unterschrift eines Rechtsanwalts als Wirksamkeitsvoraussetzung für die Einlegung …
- BGH, 30.08.1988 - 1 StR 377/88
Strafprozeßrecht: Unterschrift des Richters
- OLG Oldenburg, 20.10.1987 - Ss 530/87
Richter; Urteilsunterzeichnung; Anforderungen an Schriftbild
- LAG Niedersachsen, 28.03.2000 - 12 Sa 1550/99
Unterschriften in Berufungseinlegungs- und Berufungsbegründungsschrift als …
- BGH, 27.10.1983 - VII ZB 9/83
Identifizierbarkeit des im Rechtsmittelverfahren Prozessbevollmächtigten als …
- BGH, 20.09.1974 - IV ZB 27/74
Unterzeichnung - Empfangsbekenntnis - Individueller Charakter - Paraphe
- BFH, 20.09.1991 - III R 115/89
Bestimmung des Erstreckungsumfangs einer Vollmachtsurkunde auf die Durchführung …
- BAG, 04.03.1980 - 6 AZR 175/78
- OLG Brandenburg, 11.01.2023 - 1 OLG 53 Ss OWi 584/22
Anforderungen an die richterliche Unterzeichnung der Urteilsgründe
- OLG Hamm, 30.10.2003 - 2 Ws 259/03
Berufung, Schriftform, Wahrung, Wirksamkeit, Erkennbarkeit des Verfassers
- BGH, 28.03.1974 - VII ZB 10/74
Eigenhändige Unterschrift - Schriftsatzerfordernisse
- OLG Hamm, 05.08.2021 - 1 RVs 48/21
Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch bei …
- OLG Hamburg, 13.08.2019 - 2 Rev 39/18
Strafverfahren: Unwirksamkeit einer Berufungsbeschränkung auf den …
- OLG Düsseldorf, 29.04.1998 - 3 Ws 246/98
- BGH, 22.12.1970 - VI ZB 18/70
Schriftverkehr - Unterschrift - Fristversäumnis - Unabwendbarer Zufall - Wohnort
- OLG Dresden, 21.02.2001 - Ss OWi 59/01
Unterschrift; Revision; Rechtsbeschwerde; Rechtsmittelbegründung; …
- ArbG Solingen, 28.07.2004 - 2 Ca 552/04
Nichtigkeit einer ordentlichen Kündigung wegen der Unterzeichnung mit einer …
- KG, 17.05.1990 - 5 Ws (B) 130/90
Rechtmäßigkeit i.R.d. Festsetzung einer Geldbuße wegen Zuwiderhandlung gegen das …
- KG, 17.05.1990 - 2 Ss 107/90
- BGH, 21.01.1960 - VIII ZR 198/59
Nichteinhaltung der Berufungsfrist wegen nicht ordnungsgemäßer Zustellung eines …
- BGH, 09.07.1959 - V BLw 31/58
Rechtsmittel
- OLG Düsseldorf, 09.10.1995 - 5 Ss 257/95
- BGH, 19.11.1959 - II ZR 73/59
Rechtsmittel
- BayObLG, 02.07.1999 - 3 ObOWi 65/99
Prüfungskompetenz des Tatrichters gemäß § 346 Abs. 1 StPO hinsichtlich der …
- BGH, 05.06.1985 - VIII ZR 269/84
Notwendigkeit des Unterschreibens einer Berufungsschrift durch einen beim …
- BGH, 28.04.1983 - IX ZR 75/82
Anforderungen an die Unterschrift unter eine Berufungsbegründungsschrift
- BGH, 04.11.1975 - IX ZB 343/74
Rechtsmittel
- BPatG, 11.03.1974 - 9 W (pat) 153/72
- BPatG, 04.03.1974 - 4 W (pat) 12/73
- BGH, 01.06.1960 - 2 StR 256/60
Ordnungsgemäße Unterzeichnung einer Revisionsbegründungsschrift
- BayObLG, 12.04.1990 - 3 ObOWi 74/89
- BGH, 18.09.1967 - III ZR 124/67
Öffentliches Testament mit dem Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift des …
- BGH, 12.01.1967 - III ZR 209/64
Testamentsanfechtung wegen Testierunfähigkeit des Erblassers im Zeitpunkt der …