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   BGH, 10.01.2007 - 2 StR 555/06   

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https://dejure.org/2007,7252
BGH, 10.01.2007 - 2 StR 555/06 (https://dejure.org/2007,7252)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2007 - 2 StR 555/06 (https://dejure.org/2007,7252)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2007 - 2 StR 555/06 (https://dejure.org/2007,7252)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 265 Abs. 1 StPO; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK
    Mord (Heimtücke; Arglosigkeit zum Zeitpunkt des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs); Hinweispflicht (Angabe der einem Gesichtspunkt zugrundeliegenden tatsächlichen Umstände; effektive Verteidigung; Fairness des Verfahrens)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rüge einer Verletzung der Hinweispflicht auf die Veränderung eines rechtlichen Gesichtpunktes ; Hinweis auf die zur Schlussfolgerung heimtückischen Verhaltens führenden tatsächlichen Umstände

  • Judicialis

    StPO § 265 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265 Abs. 1; StGB § 211 Abs. 2
    Substantiierung des Hinweises auf "Heimtückemord"; Heimtücke bei erwartetem Angriff

  • rechtsportal.de

    StPO § 265 Abs. 1 ; StGB § 211 Abs. 2
    Substantiierung des Hinweises auf "Heimtückemord"; Heimtücke bei erwartetem Angriff

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 102
  • StV 2007, 229
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.04.2005 - 5 StR 22/05

    Beweiswürdigung (Verletzungsvorsatz und Tötungsvorsatz); Urteilsgründe (Darlegung

    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 2 StR 555/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Feststellung der die Wehrlosigkeit des Mordopfers begründenden Arglosigkeit aber auf den Zeitpunkt der ersten mit Tötungsvorsatz ausgeführten Tathandlung an (vgl. BGHSt 32, 382, 384; BGH NJW 1996, 471; NStZ 2006, 96; 2006, 503 f.; NStZ-RR 2005, 201 f.; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 211 Rdn. 17 m.w.N.).
  • BGH, 20.02.2002 - 5 StR 545/01

    Mord (niedrige Beweggründe - Wut; Heimtücke; Arglosigkeit; Wehrlosigkeit;

    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 2 StR 555/06
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann namentlich dann gegeben sein, wenn das Opfer bei Beginn der Tötungshandlung zwar nicht mehr arglos ist, ihm nach Erkenntnis der Gefahr aber aufgrund der kurzen bis zum Angriff verbleibenden Zeitspanne und der örtlichen Gegebenheiten eine Möglichkeit der Abwehr nicht mehr gegeben ist (vgl. BGH NStZ 2002, 368 f.; 2006, 502, 503).
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 2 StR 555/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Feststellung der die Wehrlosigkeit des Mordopfers begründenden Arglosigkeit aber auf den Zeitpunkt der ersten mit Tötungsvorsatz ausgeführten Tathandlung an (vgl. BGHSt 32, 382, 384; BGH NJW 1996, 471; NStZ 2006, 96; 2006, 503 f.; NStZ-RR 2005, 201 f.; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 211 Rdn. 17 m.w.N.).
  • BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05

    Selbstmordversuch auf der Autobahn - Verurteilung wegen dreifachen Mordes

    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 2 StR 555/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Feststellung der die Wehrlosigkeit des Mordopfers begründenden Arglosigkeit aber auf den Zeitpunkt der ersten mit Tötungsvorsatz ausgeführten Tathandlung an (vgl. BGHSt 32, 382, 384; BGH NJW 1996, 471; NStZ 2006, 96; 2006, 503 f.; NStZ-RR 2005, 201 f.; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 211 Rdn. 17 m.w.N.).
  • BGH, 22.08.1995 - 1 StR 393/95

    Mordmerkmale der "Heimtücke" und der "niedrigen Beweggründe"; keine Aufhebung des

    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 2 StR 555/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Feststellung der die Wehrlosigkeit des Mordopfers begründenden Arglosigkeit aber auf den Zeitpunkt der ersten mit Tötungsvorsatz ausgeführten Tathandlung an (vgl. BGHSt 32, 382, 384; BGH NJW 1996, 471; NStZ 2006, 96; 2006, 503 f.; NStZ-RR 2005, 201 f.; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 211 Rdn. 17 m.w.N.).
  • BGH, 27.06.2006 - 1 StR 113/06

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, Ausnutzungsbewusstsein:

    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 2 StR 555/06
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann namentlich dann gegeben sein, wenn das Opfer bei Beginn der Tötungshandlung zwar nicht mehr arglos ist, ihm nach Erkenntnis der Gefahr aber aufgrund der kurzen bis zum Angriff verbleibenden Zeitspanne und der örtlichen Gegebenheiten eine Möglichkeit der Abwehr nicht mehr gegeben ist (vgl. BGH NStZ 2002, 368 f.; 2006, 502, 503).
  • BGH, 11.10.2005 - 1 StR 250/05

    Anstiftung zum Mord (Heimtücke; Arglosigkeit bei nicht abwehrbarem Angriff;

    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 2 StR 555/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Feststellung der die Wehrlosigkeit des Mordopfers begründenden Arglosigkeit aber auf den Zeitpunkt der ersten mit Tötungsvorsatz ausgeführten Tathandlung an (vgl. BGHSt 32, 382, 384; BGH NJW 1996, 471; NStZ 2006, 96; 2006, 503 f.; NStZ-RR 2005, 201 f.; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 211 Rdn. 17 m.w.N.).
  • BGH, 12.01.2011 - 1 StR 582/10

    Erforderlicher gerichtlicher Hinweis beim Austausch der Bezugstat eines

    Gerade wenn es ständiger Rechtsprechung entspricht, dass ein richterlicher Hinweis nach § 265 StPO gewissen Mindestanforderungen entsprechen muss, wozu auch die Angabe gehört, durch welche Tatsachen das Gericht die gesetzlichen Merkmale als erfüllt ansieht (vgl. hierzu u.a. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 2 StR 555/06; BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 4 StR 335/06 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 21. April 2004 - 2 StR 363/03 mwN; BGH, Urteil vom 24. November 1992 - 1 StR 368/92 mwN), liegt es nahe, überhaupt einen entsprechenden Hinweis zu verlangen, wenn - wie hier - das Tatverhalten, das zur Ausfüllung des gesetzlichen Straftatbestandes dient, wesentlich von dem Anklagevorwurf abweicht.
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