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   BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00   

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BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00 (https://dejure.org/2000,844)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2000 - 2 StR 56/00 (https://dejure.org/2000,844)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - 2 StR 56/00 (https://dejure.org/2000,844)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Zulässigkeit einer Revision gegen ein Berufungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO bei unentschuldigtem Nicht Erscheinen; Verfahrenshindernis (zurückgezogener Strafantrag)

  • lexetius.com

    StPO § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • openjur.de

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 46, 230
  • NJW 2001, 1509
  • NStZ 2001, 440
  • NStZ 2001, 442
  • NStZ 2001, 445
  • StV 2001, 326
  • Rpfleger 2001, 267
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.06.1967 - 5 StR 147/67

    Zulässigkeit einer allgemeinen Sachrüge gegen eine aufgrund Nichterscheinens des

    Auszug aus BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00
    Die Revision gegen ein Berufungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO ist zulässig, auch wenn sie nur eine Sachrüge enthält, mit der behauptet wird, das Amtsgericht habe ein Verfahrenshindernis nicht beachtet, das bereits bei der Verkündung des erstinstanzlichen Urteils vorgelegen habe (Bestätigung von BGHSt 21, 242).

    Es sieht sich daran aber durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 21, 242 f. und weitere Entscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte (z.B. OLG Saarbrücken VRS 44, 190 f.; OLG Stuttgart DAR 64, 46) gehindert, wonach die Revision gegen ein nach § 329 Abs. 1 StPO ergangenes Urteil mit der Sachrüge begründet werden kann und die Erhebung der Sachrüge zur Prüfung der Prozeßvoraussetzungen von Amts wegen führt.

    Das Oberlandesgericht Koblenz kann in dem von ihm beabsichtigten Sinn nicht entscheiden, ohne in einer Rechtsfrage von dem Beschluß des Bundesgerichtshofs in BGHSt 21, 242 f. (und verschiedenen Oberlandesgerichten, u.a. OLG Stuttgart DAR 1964, 46; OLG Köln GA 1971, 27; OLG Saarbrücken VRS 44, 190 f.; OLG Hamm MDR 1973, 694; OLG Karlsruhe NJW 1978.840) abzuweichen.

  • BGH, 16.06.1961 - 1 StR 95/61

    Mangelhafte Revisionsbegründung II

    Auszug aus BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00
    Nach herrschender Meinung (Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. Einl. Kap. 11 Rdn. 20 f. m.w.N.) und ständiger Rechtsprechung seit der Entscheidung in BGHSt 16, 115 f. führt nur ein zulässiges Rechtsmittel zur Prüfung der in erster Instanz übersehenen Verfahrenshindernisse.

    Der Entscheidung BGHSt 16, 115, 119, nach der in erster Instanz übersehene Verfahrenshindernisse bei unzulässigen Revisionen nicht berücksichtigt werden können, läßt sich - entgegen der Auffassung des vorlegenden Gerichts - nicht der allgemeine Grundsatz entnehmen, daß Verfahrenshindernissen in keinem Fall größeres Gewicht beigemessen werden können als sonstigen Rechtsfehlern.

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00
    Verfahrensvoraussetzungen sind nach ständiger Rechtsprechung Umstände, die so schwer wiegen, daß von ihrem Vorhandensein die Zulässigkeit des Verfahrens im Ganzen abhängt (BGHSt 15, 287 f.; 32, 345 f.).

    Verfahrensvoraussetzungen sind nach ständiger Rechtsprechung Umstände, die so schwer wiegen, daß von ihrem Vorhandensein die Zulässigkeit des Verfahrens im Ganzen abhängt (BGHSt 15.287 f.; 26, 84 f.; 32, 345 f.).

  • BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74

    Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten während der

    Auszug aus BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00
    Verfahrensvoraussetzungen sind nach ständiger Rechtsprechung Umstände, die so schwer wiegen, daß von ihrem Vorhandensein die Zulässigkeit des Verfahrens im Ganzen abhängt (BGHSt 15.287 f.; 26, 84 f.; 32, 345 f.).
  • BGH, 23.11.1960 - 4 StR 265/60
    Auszug aus BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00
    Verfahrensvoraussetzungen sind nach ständiger Rechtsprechung Umstände, die so schwer wiegen, daß von ihrem Vorhandensein die Zulässigkeit des Verfahrens im Ganzen abhängt (BGHSt 15, 287 f.; 32, 345 f.).
  • BGH, 27.02.1984 - 3 StR 396/83

    Sonderbotschafter - § 20 GVG, auch "ad-hoc"-Botschafter sind aufgrund von

    Auszug aus BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00
    Dann sei es aber ungereimt, ihm die Überprüfung der Verfahrenshindernisse in der Hauptverhandlung mit der Folge eines Einstellungsurteils nach § 260 Abs. 3 StPO zu verwehren (die Einstellungsmöglichkeit nach § 206 a StPO im Rechtsmittelverfahren für in erster Instanz übersehene Verfahrenshindernisse ist allerdings ebenfalls nicht unstreitig, dagegen Tolksdorf in KK aaO § 206 a Rdn. 4; Meyer-Goßner GA 1973, 366; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 206 Rdn. 6; für zulässig erachtet wird sie u.a. von BGHSt 24, 208 f.; 32, 275 f.; Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 206 a Rdn. 15; Bohnert, GA 1982, 166, 171 f.).
  • OLG Karlsruhe, 28.09.1977 - 3 Ss 204/77
    Auszug aus BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00
    Geschieht dies bei Beginn der Hauptverhandlung, ist durch Urteil nach § 260 Abs. 3 StPO einzustellen (OLG Stuttgart DAR 1964, 46; OLG Karlsruhe NJW 1978, 840; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 329 Rdn. 64, 65; Rautenberg in Heidelberger Kommentar, StPO § 329 Rdn. 6; Paulus in KMR, StPO § 329 Rdn. 6).
  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 694/80

    Zulässigkeit einer Revision im Jugendstrafrecht bei Verwerfung der Berufung wegen

    Auszug aus BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00
    Sie scheiterte allein am Nichterscheinen des Angeklagten (BGHSt 30, 98 f.).
  • BGH, 16.09.1971 - 1 StR 284/71

    Erstreckung eines Beschlusses auf den mitbetroffenen Nichtrevidenten

    Auszug aus BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00
    Dann sei es aber ungereimt, ihm die Überprüfung der Verfahrenshindernisse in der Hauptverhandlung mit der Folge eines Einstellungsurteils nach § 260 Abs. 3 StPO zu verwehren (die Einstellungsmöglichkeit nach § 206 a StPO im Rechtsmittelverfahren für in erster Instanz übersehene Verfahrenshindernisse ist allerdings ebenfalls nicht unstreitig, dagegen Tolksdorf in KK aaO § 206 a Rdn. 4; Meyer-Goßner GA 1973, 366; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 206 Rdn. 6; für zulässig erachtet wird sie u.a. von BGHSt 24, 208 f.; 32, 275 f.; Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 206 a Rdn. 15; Bohnert, GA 1982, 166, 171 f.).
  • OLG Koblenz, 08.02.2023 - 4 ORbs 31 SsBs 1/23

    Bußgeldverfahren, Verjährungsfrist, Berechnung, materielle Frist, Einstellung,

    Die korrekt erhobene Sachrüge führt zur Prüfung des Fehlens von Verfahrensvoraussetzungen und des Vorliegens eines Verfahrenshindernisses (vgl. BGH NStZ 2001, 440 ; OLG Koblenz, Beschluss v. 12.08.2008 - 2 SsBs 54/08; OLG Hamm NZV 2003, 396 ; OLG Köln NZV 2002, 241 ).

    Denn der Ablauf der Verjährung ist -so eine gerichtliche Prüfungsmöglichkeit besteht- von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens zu berücksichtigen, auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren (vgl. BGH NStZ 2001, 440 ; BGHSt 16, 115 ).

  • OLG Koblenz, 12.08.2008 - 2 SsBs 54/08

    Rechtsfolgen der Verjährung im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Die -wie vorliegend- korrekt erhobene Sachrüge führt jedoch zur Prüfung des Fehlens von Verfahrensvoraussetzungen und des Vorliegens eines Verfahrenshindernisses (vgl. BGH NStZ 2001, 440 ; OLG Koblenz ZfS 2005, 363; NStZ-RR 2004, 373; OLG Hamm NZV 2003, 396 ; OLG Köln NZV 2002, 241).

    Denn der Ablauf der Verjährung ist -so eine gerichtliche Prüfungsmöglichkeit besteht- von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens zu berücksichtigen, auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren (vgl. BGH NStZ 2001, 440 ; BGHSt 16, 115).

    Dabei führt die im Rechtsbeschwerdeverfahren ordnungsgemäß erhobene Sachrüge nicht nur zur Prüfung, ob im Anschluss an die amtsgerichtliche Entscheidung Verfahrenshindernisse eingetreten sind, sondern in der Rechtsbeschwerdeinstanz wird auch untersucht, ob das Amtsgericht Verfahrenshindernisse übersehen oder nicht sachgemäß geprüft hat (vgl. BGH NStZ 2001, 440 ; BGHSt 16, 115; Senge in Karlsruher Kommentar zum OWiG , 3. Auflage, § 79 , Rn. 98f.) Die gegenteilige Auffassung (vgl. Meyer-Goßner, Strafprozessordnung , 51. Auflage, § 329 , Rn. 48f., allerdings zu § 329 StPO ) wird der Bedeutung der Verfahrenshindernisse nicht gerecht.

    Ein Verfahrenshindernis soll weiteres Prozedieren mit dem Ziel einer Sachentscheidung gerade verbieten, so dass sie auch bei Vorliegen bereits vor dem amtsgerichtlichen Urteil im Revisionsverfahren gegen das Verwerfungsurteil berücksichtigt werden müssen (vgl. BGH NStZ 2001, 440 m.w.N.; BGH NJW 1984, 2300 ).

    Über die Grenze der Rechtskraft einer Entscheidung und der Zulässigkeit eines Rechtsmittels hinaus ist die Berücksichtigung von bereits in erster Instanz bestehenden Verfahrenshindernissen daher nicht einzuschränken (vgl. BGH NStZ 2001, 440 ).

  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 2 Ss 158/09

    Verfahrenshindernis; Revisionsinstanz, Berücksichtigung

    Dies folge nicht aus der Funktion der Verfahrenshindernisse, ein weiteres Prozessieren zu vermeiden, da im Revisionsverfahren gegen ein Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO gerade noch keine Sachentscheidung vorliege ( BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2000 - 2 StR 56/00 -, zitiert nach juris Rn. 16).

    Auch aus dem Regelungszweck der Verfahrensbeschleunigung des § 329 Abs. 1 StPO sei eine derartige Einschränkung der Prüfungskompetenz nicht herzuleiten, da die beabsichtigte Verfahrensbeschleunigung bereits durch das Unterbleiben einer zweiten Sachprüfung eingetreten sei ( BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2000 - 2 StR 56/00 -, zitiert nach juris Rn. 17).

    Im Gegensatz zu unzulässigen Revisionen, bei denen es um eine Abwägung sonstiger Verfahrenshindernisse und der Rechtskraft gehe und daher in erster Instanz übersehende Verfahrenshindernisse unberücksichtigt bleiben könnten ( BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2000 - 2 StR 56/00 -, zitiert nach juris Rn. 18 mit Verweis auf BGHSt 16, 115, 119 zu dem Fall einer unzulässigen Revision), bestehe bei zulässigen Rechtsmitteln kein Grund dafür, die vorrangige - von Amts wegen - vorzunehmende Prüfung des Fehlens von Verfahrenshindernissen, die das gesamte Verfahren beträfen, einzuschränken ( BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2000 - 2 StR 56/00 -, zitiert nach juris Rn. 18).

    Eine solche Dispositionsbefugnis bestehe indes für Verfahrensvoraussetzungen gerade nicht ( BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2000 - 2 StR 56/00 -, zitiert nach juris Rn. 18).

  • OLG Köln, 04.02.2020 - 1 RVs 240/19

    Verwerfungsurteil, fehlender Eröffnungsbeschluss, Sachrüge

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der dies auf Vorlage des OLG Koblenz für das Verfahrenshindernis des fehlenden (zurückgenommenen) Strafantrags angenommen hat (BGHSt 46, 230 = NStZ 2001, 440).

    Diese Rechtsauffassung wird auch von Teilen der Literatur vertreten (MüKo-StPO- Quentin , § 329 Rz. 11; Löwe/Rosenberg- Gössel , 26. Auflage 2012, § 329 Rz. 65; HK-StPO- Rautenberg/Reichenbach , § 329 Rz. 6; Paulus NStZ 2001, 445; a. A. - Berücksichtigung nur nachträglich entstandener Verfahrenshindernisse - aber Meyer-Goßner, Prozessvoraussetzungen und Prozesshindernisse S. 45 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Auflage 2019, § 329 Rz. 8; SK-StPO- Frisch , 5. Auflage 2016, § 329 Rz. 39; KK-StPO- Paul , 8. Auflage 2019, § 329 Rz. 13; SSW-StPO- Brunner , 3. Auflage 2018, § 329 Rz. 54; Duttge NStZ 2001, 442; wohl auch Radtke/Hohmann- Beukelmann , StPO, § 329 Rz. 37).

    Sie bestehen nicht nur im Interesse des Angeklagten, sondern vielmehr auch im allgemeinen Interesse (BGHSt 46, 230 [236]).

    Dass - wie die Gegenauffassung annimmt - die Anwesenheit des Angeklagten eine Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Sachentscheidung des Berufungsgerichts darstelle (Meyer-Goßner, Prozessvoraussetzungen und Prozesshindernisse S. 46; Duttge NStZ 2001, 442 [443]) ist demgegenüber jedenfalls keine vom Gesetz bruchlos durchgeführte Konzeption, wie die Vorschrift des § 329 Abs. 6 erweist, die (zwar nur, aber immerhin) eine Sachentscheidung über die Gesamtstrafe bei Abwesenheit des Angeklagten gestattet.

  • OLG Bamberg, 19.01.2012 - 2 Ss OWi 1545/11

    Gerichtliches Ordnungswidrigkeitenverfahren in Bayern: Prüfung der örtlichen

    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage bislang offen gelassen (vgl. BGH, Beschluss vom 13.12.2000 - 2 StR 56/00 = BGHSt 46, 230 ff. = StV 2001, 326-328 = NStZ 2001, 440 ff. [unter näherer Darstellung des Streitstandes]).

    Wurde die örtliche Unzuständigkeit erstmals in der Hauptverhandlung erkannt, ist die Behandlung nach § 260 Abs. 3 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG auch dann vorrangig, wenn der Betroffene unentschuldigt der Hauptverhandlung fernbleibt (vgl. schon Paulus NStZ 2001, 445 f.[= Anm. zu BGH a.a.O.]).

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2021 - 2 RVs 5/21

    Wiedereinsetzung, Begründung, Ladungsmangel, öffentliche Zustellung, Anordnung

    Die allein erhobene Sachrüge führt bei dem nach § 329 Abs. 1 StPO ergangenen Verwerfungsurteil nur zu der eingeschränkten Prüfung, ob Verfahrensvoraussetzungen fehlen oder Verfahrenshindernisse bestehen (vgl. BGH NStZ 2001, 440; OLG Köln NJW 2001, 1223).
  • OLG Hamm, 25.10.2016 - 3 RVs 72/16

    Berufung; Verwerfung; Nichterscheinen; Ladung; Gerichtssprache; Rügevorbringen;

    Die erhobene Sachrüge führt bei dem angegriffenen Verwerfungsurteil zu der Überprüfung, ob Verfahrenshindernisse vorliegen; dies gilt auch im Hinblick auf solche Verfahrenshindernisse, die bereits vor Verkündung des erstinstanzlichen Urteils vorgelegen haben und das gesamte Verfahren betreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 13.12.2000, 2 StR 56/00; juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 19.01.2012, 2 SsOWi 1545/11, juris; OLG Celle, Beschluss vom 31.05.2011, 32 Ss 187/10, juris; a.A. Meyer-Goßner, StPO, 16.A., § 329 Rn. 49).
  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 520/19

    Kein Verfahrenshindernis bei fehlendem Hinweis auf den Übergang vom

    Denn ein solcher Verstoß wiegt nicht so schwer, dass von seinem Nichtvorhandensein die Zulässigkeit des Verfahrens im Ganzen - im Interesse der Angeklagten und im öffentlichen Interesse - abhängt (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 1975 - 1 StR 107/74, BGHSt 26, 84, 91; vom 13. Dezember 2000 - 2 StR 56/00, BGHSt 46, 230, 236; LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 206a Rn. 30 mwN).
  • KG, 23.06.2008 - 1 Ss 213/04

    Überlange Verfahrensdauer: Teileinstellung wegen rechtsstaatswidriger

    Zwar kann sie nicht auf die von der Revision des Angeklagten auch erhobene Sachrüge hin erfolgen, denn diese Rüge gegen ein Urteil nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO führt nur zu der Prüfung, ob Verfahrenshindernisse gegeben sind (vgl. BGH NStZ 2001, 440, 441; KG, Beschluß vom 23. Februar 2000 - (4) 1 Ss 28/00 (21/00) - Meyer-Goßner, § 329 StPO Rdn. 49; zu dem Sonderfall eines Urteils nach § 329 Abs. 1 Satz 3 StPO vgl. nachfolgend unter 6.).

    Die Sachrüge führt zwar bei einem reinen Prozeßurteil nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO nur zu der Prüfung, ob Verfahrenshindernisse bestehen (vgl. BGH NStZ 2001, 440, 441; KG, Beschluß vom 23. Februar 2000 - (4) 1 Ss 28/00 (21/00) - Meyer-Goßner, § 329 StPO Rdn. 49), und sie ist unzulässig, wenn sie nur mit sachlichrechtlichen Angriffen gegen das Urteil begründet wird (Meyer-Goßner a.a.O. mit Rsprnachw.).

  • OLG Brandenburg, 03.03.2008 - 1 Ss 14/08

    Strafbefehlsverfahren: Umfang revisionsrechtlicher Überprüfbarkeit eines

    Mit der zulässig erhobenen Sachrüge kann der Rechtsmittelführer jedoch die Überprüfung von Prozessvoraussetzungen und Prozesshindernissen erreichen (vgl. BGH NJW 1967, S. 1476; BGH NStZ 2001, S. 440 ff.).
  • OLG Hamburg, 18.08.2011 - 3-16/11

    Beschleunigtes Verfahren: Voraussetzungen einer wirksamen Anklageerhebung

  • OLG Düsseldorf, 31.07.2012 - 1 RVs 41/12

    Anforderungen an die Darstellung der Tat im Strafbefehl; Rechtsfolgen der

  • OLG Saarbrücken, 16.09.2019 - Ss 44/19

    Bei einem Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO führt die Sachrüge nur

  • OLG Rostock, 27.01.2016 - 21 Ss OWi 2/16

    Bußgeldverfahren: Verfahrensverzögerung in einem

  • OLG Düsseldorf, 08.04.2014 - 2 RVs 35/14

    Ersetzung eines Eröffnungsbeschlusses durch Aufrechterhalten eines Haftbefehls

  • BayObLG, 24.07.2001 - 1St RR 97/01

    Verhinderung des Verteidigers

  • OLG Köln, 24.03.2017 - 1 RVs 15/17

    Anforderungen an den Nachweis einer schriftlichen Vertretungsvollmacht zur

  • OLG Hamm, 13.10.2009 - 2 Ss 324/09

    Pflichtververteidiger; Entpflichtung; neuer Pflichtverteidiger; Gründe

  • OLG Hamm, 03.11.2004 - 4 Ss 359/04

    Verwerfungsurteil; Verfahrensrüge; Begründung; Wohnsitz; Wohnung

  • OLG Bamberg, 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1623/08

    Sachvortrag zum Entschuldigungsgrund der Erkrankung im Falle der

  • OLG Jena, 29.10.2010 - 1 SsBs 45/10

    Verwertbarkeit von Messergebnissen aus einer Abstands- und

  • BayObLG, 20.11.2003 - 5St RR 301/03

    Prüfungsumfang bei Revision gegen ein Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO

  • KG, 27.08.2018 - 3 Ws (B) 194/18

    Nachforschungspflicht bei Terminverlegungsantrag

  • OLG Köln, 21.12.2001 - Ss 507/01

    Anforderungen an eine ausreichende Begründung einer Rechtsbeschwerde i.S.d. § 79

  • OLG Bamberg, 27.01.2009 - 2 Ss OWi 1613/08

    Bußgeldverfahren: Aufklärungs- bzw. Fürsorgepflicht des Richters vor einer

  • OLG Jena, 07.03.2016 - 1 OLG 171 SsBs 65/15

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren wegen

  • OLG Hamm, 12.11.2012 - 3 RBs 253/12

    Bußgeldverfahren; Verwerfung des Einspruchs des Betroffenen gegen den

  • BGH, 23.03.2011 - AnwSt (R) 11/10

    Verbot des Tätigwerdens als Rechtsanwalt wegen Verletzung anwaltlicher Pflichten

  • OLG Bamberg, 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1538/08

    Ausreichende Entschuldigung im Falle des Fernbleibens in der Hauptverhandlung

  • OLG Bamberg, 07.09.2012 - 2 Ss OWi 834/12

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Nichterscheinen des Betroffenen in der

  • OLG Hamm, 10.04.2008 - 5 Ss 126/08

    Verfahrensrüge; Nachholung; Widereinsetzung

  • OLG Jena, 22.02.2018 - 1 OLG 161 SsBs 13/17

    Wirksame Zustellung eines Bußgeldbescheids: Heilung von Zustellungsmängeln durch

  • OLG Hamm, 06.09.2011 - 3 RBs 212/11

    Anforderungen an die Aufklärungsrüge in Bußgeldberfahren

  • OLG Bamberg, 24.07.2012 - 3 Ss 62/12

    Revision im Strafverfahren: Auslegung einer "Verfahrensrüge" bei Beanstandung

  • OLG Hamm, 10.09.2004 - 1 Ss OWi 548/04

    Verfahrensrüge; Verwerfungsurteil; Begründung der Rüge

  • OLG Oldenburg, 14.02.2022 - 1 Ss 221/21

    Aufhebung eines Urteils und Zurückverweisung bei Entscheidung durch unzuständiges

  • OLG Hamm, 11.04.2005 - 4 Ss OWi 220/05

    Fahrpersonalgesetz, Verwerfung wegen Nichterscheinens in der Hauptverhandlung,

  • OLG Naumburg, 08.05.2007 - 1 Ss (B) 138/07
  • OLG Jena, 29.01.2004 - 1 Ss 341/03

    Revision

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