Rechtsprechung
   BGH, 07.11.1986 - 2 StR 563/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,455
BGH, 07.11.1986 - 2 StR 563/86 (https://dejure.org/1986,455)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1986 - 2 StR 563/86 (https://dejure.org/1986,455)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1986 - 2 StR 563/86 (https://dejure.org/1986,455)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,455) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 171
  • StV 1987, 100
  • StV 1987, 101
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.01.1985 - 5 StR 828/84

    Offensichtliches Fehlen der Begründetheit eines Rechtsfehlers

    Auszug aus BGH, 07.11.1986 - 2 StR 563/86
    Einem Angeklagten darf nicht zum Nachteil gereichen, daß er die Tat bestreitet und infolgedessen auch keine Schuldeinsicht und Reue zeigt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85; Beschluß vom 8. Januar 1985 - 5 StR 828/84 sowie die Übersicht in Strafverteidiger 1985, 205, 207).
  • BGH, 24.07.1985 - 3 StR 127/85

    Strafschärfende Verwertung - Verwertung des Nachtatverhaltens bei der

    Auszug aus BGH, 07.11.1986 - 2 StR 563/86
    Einem Angeklagten darf nicht zum Nachteil gereichen, daß er die Tat bestreitet und infolgedessen auch keine Schuldeinsicht und Reue zeigt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85; Beschluß vom 8. Januar 1985 - 5 StR 828/84 sowie die Übersicht in Strafverteidiger 1985, 205, 207).
  • BGH, 30.07.1985 - 1 StR 340/85

    Zulässigkeit der Beurteilung von Leugnen und "Unbelehrbarkeit" als

    Auszug aus BGH, 07.11.1986 - 2 StR 563/86
    Eine andere Bewertung ist nur zulässig, wenn der Angeklagte bei seiner Verteidigung ein Verhalten an den Tag legt, das im Hinblick auf die Art der Tat und die Persönlichkeit des Täters auf besondere Rechtsfeindschaft und Gefährlichkeit schließen läßt (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Juli 1985 - 1 StR 340/85).
  • BGH, 07.08.2014 - 3 StR 105/14

    Schwerer Bandendiebstahl (Fehlen einer die Annahme der Bandenabrede tragenden

    Soweit die Strafkammer den bestimmenden Einfluss des Angeklagten V. auf die Mitangeklagten daneben aus dessen Verhalten in der Hauptverhandlung gefolgert hat, lassen die pauschal gehaltenen Ausführungen besorgen, dass sie zulässiges Verteidigungsverhalten strafschärfend berücksichtigt hat (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 7. November 1986 - 2 StR 563/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; vom 29. Januar 2014 - 1 StR 589/13, NStZ 2014, 396, 397).
  • BayObLG, 15.08.2023 - 204 StRR 292/23

    Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht bei Beleidigungen

    Soweit auf die mangelnde Schuldeinsicht abgestellt wird, verkennt das Berufungsgericht aber, dass das Bestreiten der Tat dem Angeklagten nicht als Uneinsichtigkeit angelastet werden darf, solange er die Grenzen zulässiger Verteidigung nicht überschreitet [vgl. zur Strafzumessung allgemein BGH, Beschluss vom 07.11.1986 - 2 StR 563/86 -, NStZ 1987, 171, juris Rn. 5; zu § 47 Abs. 1 StGB im besonderen BayObLG, Beschluss vom 11.01.1996 - 3St RR 105/95 -, wistra 1996, 236, juris Rn. 29 f.; KG, Beschluss vom 28.02.2001 - (4) 1 Ss 22/01 (23/01) -, juris Rn. 6 m.w.N.].

    Eine andere Bewertung ist nur zulässig, wenn der Angeklagte bei seiner Verteidigung ein Verhalten an den Tag legt, das im Hinblick auf die Art der Tat und die Persönlichkeit des Täters auf besondere Rechtsfeindschaft und Gefährlichkeit schließen lässt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 07.11.1986 - 2 StR 563/86 -, NStZ 1987, 171, juris Rn. 5, und vom 24.07.1985 - 3 StR 127/85 -, NStZ 1985, 545, juris Rn. 9).

  • BGH, 05.07.2016 - 4 StR 188/16

    Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (eignungsbezogene

    Sowohl das Unterbleiben einer Entschuldigung als auch das Fehlen eines zum Ausdruck gebrachten Bedauerns lassen aber ohne weitere - hier nicht festgestellte - Umstände keinen Schluss auf eine rechtsfeindliche, durch besondere Rücksichtslosigkeit oder Gleichgültigkeit gegenüber Interessen und Rechtsgütern anderer geprägte Gesinnung oder Gefährlichkeit des Angeklagten zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. September 1999 - 2 StR 392/99, NStZ-RR 2000, 362; vom 18. Mai 1994 - 5 StR 270/94, StV 1995, 132; vom 7. November 1986 - 2 StR 563/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4).
  • BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92

    Keine nachteilige Verwertung zulässigen Verteidigungsverhaltens bei

    Einem Angeklagten darf aber nicht zum Nachteil gereichen, daß er die Tat bestreitet (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4).

    Etwas anderes kann für ein Verteidigungsverhalten gelten, welches, über das zum Bestreiten Notwendige hinausgehend, besondere Skrupellosigkeit gegenüber anderen erkennen läßt und den Schluß rechtfertigt, der Angeklagte werde sich auch zukünftig im Umgang mit Mitmenschen entsprechend rechtsfeindlich verhalten (BGH, Beschl. v. 30. Juli 1985 - 1 StR 340/85; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; BGH NStZ 1987, 406).

  • BGH, 10.01.2017 - 4 StR 521/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung von Nachtatverhalten)

    Eine andere Bewertung wäre nur in Betracht gekommen, wenn die Angeklagte bei ihrer Verteidigung ein Verhalten an den Tag gelegt hätte, das im Hinblick auf ihre Persönlichkeit und die Art der Tat auf eine besondere Rechtsfeindlichkeit und Gefährlichkeit schließen ließe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 1993 - 1 StR 655/93, StV 1994, 125; vom 7. November 1986 - 2 StR 563/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; vom 9. Juni 1983 - 4 StR 257/83, NStZ 1983, 453); ein derartiges Verteidigungsverhalten ist hier indes weder festgestellt noch sonst ersichtlich.
  • BGH, 16.01.2003 - 1 StR 512/02

    Anschluss des Nebenklageberechtigten (Zeitpunkt des Anschlusses); Hinweispflicht;

    Wie bei der Strafzumessung darf allerdings zulässiges Verteidigungsverhalten auch im Zusammenhang mit Sicherungsverwahrung nicht zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden (vgl. nur BGH StV 1993, 469; BGH b. Pfister NStZ-RR 2000, 365 m.w.N.), selbst wenn der Schuldspruch schon rechtskräftig ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4, 19 m. w.N.; zum Vollstreckungsverfahren vgl. demgegenüber OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 346 f. m.w.N.).
  • BGH, 29.01.2014 - 1 StR 589/13

    Unzulässige Strafschärfung infolge des Verteidigungsverhaltens (Strafzumessung)

    Eine andere Bewertung ist nur zulässig, wenn ein Angeklagter bei seiner Verteidigung ein Verhalten an den Tag legt, das im Hinblick auf die Art der Tat und die Persönlichkeit des Täters auf besondere Rechtsfeindlichkeit und Gefährlichkeit schließen lässt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. November 1986 - 2 StR 563/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; vom 4. November 1993 - 1 StR 655/93, StV 1994, 125).
  • BGH, 15.05.2012 - 3 StR 121/12

    Betrug zum Nachteil einer Versicherung (Bestreiten der Tat in einem

    Eine andere Bewertung ist nur zulässig, wenn der Angeklagte bei seiner Verteidigung ein Verhalten an den Tag legt, das im Hinblick auf die Art der Tat und die Persönlichkeit des Täters auf besondere Rechtsfeindlichkeit und Gefährlichkeit schließen lässt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. November 1986 - 2 StR 563/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; vom 4. November 1993 - 1 StR 655/93, StV 1994, 125).
  • BGH, 07.11.1995 - 1 StR 657/95

    Strafschärfung - Rechtskraft des Urteils - Bestreitern der Tat

    Das Bestreiten einer Tat - und daraus folgend die Weigerung, Hintermänner der Tat zu benennen - dürfen aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann nicht zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden, wenn der Schuldspruch bereits rechtskräftig und nur noch über die Strafe zu befinden ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4, 19 jew. m.w.Nachw.).

    Besonderheiten, die die Annahme rechtfertigen könnten, der Angeklagte habe bei seiner Verteidigung ein Verhalten an den Tag gelegt, das die Besorgnis begründet, er behalte sich vor, erneut einschlägig straffällig zu werden, oder die sonst auf seine besondere Rechtsfeindschaft und Gefährlichkeit schließen ließen (zur Zulässigkeit der strafschärfenden Berücksichtigung solchen Verteidigungsverhaltens vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4 m.w.Nachw.), ergeben die Urteilsgründe nicht.

  • BGH, 20.03.2002 - 2 StR 48/02

    Berücksichtigung von Verteidigungsverhalten bei der Strafzumessung; regelmäßig

    Dem Angeklagten kann selbst bei einem rechtskräftigen Schuldspruch nicht vorgeworfen werden, daß er nicht (in vollem Umfang) geständig ist (vgl. u.a. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4).
  • BGH, 26.04.1988 - 1 StR 43/88

    Ursächlichkeit des Täuschungsverhaltens für den Schadenseintritt - Auswirkungen

  • BGH, 17.03.2005 - 5 StR 57/05

    Unzulässige Strafschärfung infolge des Nachtatverhaltens (zulässiges

  • BGH, 25.02.2000 - 2 StR 555/99

    Prognose bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - 5 Ss 172/04

    Überprüfung des Schuldspruchs auf Grund der allgemeinen Sachrüge

  • BGH, 05.03.2002 - 3 StR 18/02

    Strafzumessung (Abgrenzung rechtsfeindlicher Gesinnung von zulässigem

  • BGH, 13.01.1993 - 3 StR 491/92

    Hilfsbeweisantrag bezogen auf Indiztatsachen - Feststellung und Würdigung des

  • BGH, 25.04.2001 - 3 StR 117/01

    Berücksichtigung von zulässigem Verteidigungsverhalten

  • BGH, 23.10.1992 - 2 StR 483/92

    Zulässigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung von direktem Vorsatz beim

  • BGH, 23.09.1992 - 1 StR 501/92

    Berücksichtigung unterbliebener Bemühungen um Schadenswiedergutmachung bei

  • OLG Köln, 21.05.2002 - Ss 135/02
  • BGH, 25.04.1997 - 3 StR 25/97

    Vorwerfbarkeit von fehlender Schuldeinsicht und fehlender innerer Abkehr von der

  • BGH, 30.07.1998 - 4 StR 400/98

    Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils wegen Verletzung sachlichen Rechts -

  • BGH, 18.05.1994 - 5 StR 270/94

    Strafschärfung - Geständnis - Auseinandersetzung mit der Tat

  • BGH, 07.09.1993 - 1 StR 281/93

    Prüfung eines Rechtsfehlers in einem Urteil bei Gelangen von Delikten in das

  • BGH, 10.02.1993 - 2 StR 475/92

    Begriff des "Dienens zum Wohnen" bei § 306 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

  • BGH, 16.09.1988 - 2 StR 124/88

    Umfang der Würdigung des Verhaltens des Angeklagten in der Hauptverhandlung bei

  • BGH, 28.09.1999 - 4 StR 448/99

    Gefährliche Körperverletzung; Nachtatverhalten; Strafrahmenwahl; Strafzumessung

  • BGH, 20.01.1998 - 4 StR 593/97

    Fehlende Reue und Einsicht als Schuldzumessungsgrund bei Verurteilung wegen

  • BGH, 04.11.1993 - 1 StR 655/93

    Straferschwerende Berücksichtigung eines Verteidigungsvorbringens

  • BGH, 23.03.1993 - 4 StR 100/93

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Aussagenotstands - Strafschärfende

  • BGH, 02.09.1994 - 3 StR 361/94

    Aufhebung eines Urteils im Rechtsfolgenausspruch - Fehlende Einsichtsfähigkeit

  • OLG Köln, 06.11.1998 - Ss 507/98

    "Uneinsichtigkeit" des Angeklagten als Begründung für die Verhängung eines

  • BGH, 10.08.1994 - 3 StR 308/94

    Vorliegen einer ungünstigen Sozialprognose wegen Nichtbereuens der Tat

  • BGH, 30.03.1993 - 5 StR 48/93

    Formerfordernisse für Verfahrensrügen

  • BGH, 02.10.1991 - 3 StR 342/91

    Strafaussetzung zur Bewährung - Auseinandersetzung mit der die Tat bestreitenden

  • BGH, 15.10.1997 - 3 StR 515/97

    Berücksichtigungsfähigkeit fehlender Reue für die Strafzumessung bei einem

  • BGH, 22.03.1995 - 2 StR 721/94

    Strafverschärfung - Strafzumessung - Strafänderung - Leugnen des Angeklagten

  • BGH, 23.03.1994 - 5 StR 121/94

    Kriterien für die Strafzumessung bei Körperverletzung mit Todesfolge - Annahme

  • BGH, 03.03.1993 - 2 StR 24/93

    Strafschärfende Berücksichtigung einer missbilligenden Einstellung gegenüber den

  • BGH, 17.02.1993 - 3 StR 28/93

    Wirksamkeit der Berücksichtigung des Umstandes dass er kein Bedaueren über die

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht