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   BGH, 15.04.2014 - 2 StR 566/13   

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https://dejure.org/2014,15934
BGH, 15.04.2014 - 2 StR 566/13 (https://dejure.org/2014,15934)
BGH, Entscheidung vom 15.04.2014 - 2 StR 566/13 (https://dejure.org/2014,15934)
BGH, Entscheidung vom 15. April 2014 - 2 StR 566/13 (https://dejure.org/2014,15934)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 172
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 22.06.2023 - 4 StR 481/22

    Verwendung eines Kfz als gefährliches Werkzeug wegen der Fahrt in die

    Zwar kann es sich beim Wert der gestohlenen Sache um einen für die Strafzumessung beim Diebstahl bestimmenden Grund im Sinne von § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO handeln (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2014 - 2 StR 566/13, StV 2015, 172).
  • BGH, 29.11.2017 - 5 StR 335/17

    Betrug (Zusammenarbeit mehrerer Beteiligter im Rahmen einer Tatserie; Aufbau und

    Das neue Tatgericht wird deshalb den bei den einzelnen Taten verursachten Gesamtschaden jeweils zu ermitteln und die Einzelstrafen gegebenenfalls nach den festgestellten Schadenssummen differenzierend festzusetzen haben (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 1999 - 4 StR 626/98, NStZ 1999, 244, 245; vom 6. November 2002 - 5 StR 361/02, NStZ-RR 2003, 72 f.; vom 4. Februar 2014 - 3 StR 347/13, NStZ 2014, 457, und vom 15. April 2014 - 2 StR 566/13, StV 2015, 172).
  • BGH, 09.04.2015 - 2 StR 19/15

    Bindung des neuen Tatgerichts an die Urteilfeststellung bei Aufhebung des Urteils

    Das Urteil des Landgerichts vom 30. Juli 2013 war durch den Beschluss des Senats vom 15. April 2014 - 2 StR 566/13 - in 'sämtlichen Einzelstrafaussprüchen sowie im Gesamtstrafenausspruch mit den Feststellungen aufgehoben' worden.
  • BGH, 23.08.2016 - 2 StR 25/16

    Nachträglicher Bildung der Gesamtstrafe (maßgeblicher Vollstreckungsstand)

    Dieses Urteil hat der Senat auf die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 15. April 2014 - 2 StR 566/13 - im Schuldspruch in den Fällen II.37-II.39 der Urteilsgründe mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache insoweit an das zuständige Amtsgericht Wiesbaden zurückverwiesen.
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