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   BGH, 21.12.1983 - 2 StR 566/83   

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BGH, 21.12.1983 - 2 StR 566/83 (https://dejure.org/1983,990)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1983 - 2 StR 566/83 (https://dejure.org/1983,990)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 566/83 (https://dejure.org/1983,990)
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Fassadenbauer

§ 263 StGB, Erfüllungsbetrug, erlangte vertragliche Position als Vermögensbestandteil

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines Vermögenschadens bei Zahlung eines nicht gerechtfertigten Mehrbetrags - Umfang einer nach dem Vertrag zu erbringenden, dort gesondert ausgewiesenen Einzelleistung als Gegenstand der Täuschung und Vermögensverfügung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Vermögensschädigung durch außervertragliche Erbringung überflüssiger Mehrleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 263

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betrug - Günstige Leistungen - Vorspiegelung - Fassadenbauer

Papierfundstellen

  • BGHSt 32, 211
  • NJW 1984, 1469
  • NJW 1985, 75
  • MDR 1984, 417
  • StV 1984, 377
  • BB 1984, 1072
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 2 StR 566/83
    Gegenstand der Täuschung und Vermögensverfügung war hier weder die Leistung des Angeklagten in ihrer Gesamtheit, die mit der gleichartigen Leistung eines anderen verglichen werden könnte, noch die zugesicherte Eigenschaft einer Sache (vgl. BGHSt 16, 220 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]), sondern der Umfang einer nach dem Vertrag zu erbringenden, dort gesondert ausgewiesenen Einzelleistung (Position Blechmaterial).

    Die von der Revision besonders hervorgehobene Entscheidung BGHSt 16, 220 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60] betraf einen anders liegenden Fall.

  • BGH, 20.07.1966 - 2 StR 188/66

    Selbstfahrer - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung aufgrund der Täuschung

    Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 2 StR 566/83
    Eine konkrete Vermögensgefährdung (vgl. BGHSt 21, 112, 113) kann auch nicht aus der Tatsache geschlossen werden, daß sie mit dem Angeklagten überhaupt vertragliche Vereinbarungen trafen; dessen Plan, die Kunden später durch falsche Berechnungen zu übervorteilen, reicht insoweit angesichts des eindeutigen schriftlichen, für die Kunden sprechenden Vertragsinhalts nicht aus.
  • BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61

    Melkmaschine

    Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 2 StR 566/83
    Auch die dortige Entscheidung (ebenso BGHSt 16, 321) läßt überdies die Möglichkeit offen, daß unter besonderen Umständen trotz Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung der Getäuschte nach dem "vernünftigen Urteil eines unbeteiligten Dritten" geschädigt sein kann (a.a.O. 222).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    (a) Als Eingehungsbetrug werden Fallgestaltungen bezeichnet, in denen bereits der Abschluss eines gegenseitigen Vertrags und nicht erst die auf Grundlage des Vertrags erfolgende Leistungserbringung zu einem Vermögensschaden führt (vgl. BGHSt 16, 220 ; 23, 300 ; 30, 388 ; 32, 211 ; 45, 1 ; Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 263 Rn. 176).

    Dabei wird der Vermögensschaden teilweise als schadensgleiche konkrete Vermögensgefährdung beschrieben (vgl. BGHSt 23, 300 ; 32, 211 ; Dannecker, in: Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2011, § 263 StGB Rn. 99, 101; Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 263 Rn. 164, 176; Cramer/Perron, in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl. 2010, § 263 Rn. 127, 131 f.).

    Als Erfüllungsbetrug werden demgegenüber Fallgestaltungen bezeichnet, in denen erst die Abwicklung des Vertrags zu einem Vermögensschaden führt (vgl. BGHSt 32, 211 ; BGH, Urteil vom 8. Januar 1992 - 2 StR 102/91 -, NJW 1992, S. 921 ; Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 263 Rn. 175, 177).

  • BGH, 28.04.2016 - 4 StR 317/15

    Verurteilung eines Düsseldorfer Kunsthändlers wegen Betrugs weitgehend bestätigt

    Wird im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses über den Umfang einer nach dem Vertrag zu erbringenden Leistung getäuscht und wird daraufhin von dem Getäuschten in vermeintlicher Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen eine Leistung erbracht, auf die der Täuschende nach dem Vertragsinhalt keinen Anspruch hatte, so erleidet der Getäuschte in dieser Höhe einen Vermögensschaden (Erfüllungsbetrug; vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 566/83, BGHSt 32, 211, 213).

    Dass der Angeklagte bereits bei der Annahme der Kaufaufträge dieses Vorgehen geplant hatte, ändert daran nichts (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 566/83, BGHSt 32, 211, 214).

  • OLG Hamm, 07.02.2011 - 5 Ws 459/10

    Deliktscharakter des Betrugs; Voraussetzungen für die Annahme eines

    Der Staatsanwaltschaft ist zwar zuzugeben, dass der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung sich nicht immer stringent an diese Grundsätze hält (vgl. BGHSt 32, 211,214 a.E.).
  • OLG Koblenz, 31.07.2007 - 2 Ss 162/07
    Daraus folgt, dass bei Lieferung einer mängelbehafteten Sache ein Schaden selbst dann gegeben ist, wenn der Wert der mängelbehafteten Sache dem Wert der Gegenleistung entspricht oder diesen sogar übersteigt ( BGHSt 32, 211, 213 f.; Tiedemann a.a.O. § 263 Rdnr. 202; SK-Hoyer a.a.O.: § 263 Rdnr. 42).
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