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   BGH, 11.11.1976 - 2 StR 572/76   

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https://dejure.org/1976,2847
BGH, 11.11.1976 - 2 StR 572/76 (https://dejure.org/1976,2847)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1976 - 2 StR 572/76 (https://dejure.org/1976,2847)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1976 - 2 StR 572/76 (https://dejure.org/1976,2847)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verkennung des Wesens richterlicher Überzeugungsbildung - Nichtverurteilung eines Angeklagten trotz schwerweigender Beweisanzeichen - Gleichzeitige Aburteilung mehrerer Strafen

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 11.11.1976 - 2 StR 572/76
    Sie läßt besorgen, daß das Landgericht in Verkennung des Wesens richterlicher Überzeugungsbildung einem rein abstrakt vorstellbaren Zweifel Gewicht gegeben und damit übersehen hat, daß die bloß theoretische Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs der richterlichen Feststellung eines durch deutliche Beweise angezeigten Umstands nicht im Wege stehen kann (vgl. BGHSt 10, 208; BGH NJW 1951, 83).
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 45/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung aller

    Sollte das Landgericht zu einer Verurteilung gelangen, wird es unter Auflösung der bisherigen Gesamtstrafe eine neue Gesamtstrafe zu bilden haben (vgl. BGH, Urteile vom 10. November 1976 - 2 StR 572/76; vom 18. Februar 2016 - 1 StR 409/15; Beschluss vom 26. Januar 1999 - 4 StR 556/98).
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 303/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

    Wenn der Angeklagte im neuen Rechtsgang wegen weiterer Fälle verurteilt werden sollte, so wird gleichwohl eine neue Gesamtstrafe zu bilden sein (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1976 - 2 StR 572/76 und Beschluss vom 26. Januar 1999 - 4 StR 556/98 mwN).
  • BGH, 16.02.2005 - 2 StR 384/04

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Strafzumessung beim Versuch (fakultative

    Sollte der neue Tatrichter zu einer Verurteilung in weiteren Fällen kommen, kann er die bisherige Gesamtfreiheitsstrafe auflösen und eine neue Gesamtfreiheitsstrafe bilden (Senatsurteil vom 10. November 1976 - 2 StR 572/76; Beschluß des 1. Strafsenats vom 25. Juli 1995 - 1 StR 350/95; Urteil des 4. Strafsenats vom 26. Januar 1999 - 4 StR 556/98; so mit anderer Begründung auch Urteile vom 7. November 1995 - 1 StR 528/95, vom 25. November 2003 - 1 StR 182/03 und vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 361/03; vgl. auch Beschluß vom 1. September 1998 - 1 StR 421/98; RGSt 74, 387, 391 f. und …
  • BGH, 26.01.1999 - 4 StR 556/98

    Widersprüchliche, unklare oder lückenhafte Beweiswürdigung als vom

    Sollte das Landgericht zur Verurteilung wegen weiterer Fälle gelangen, so wird es unter Auflösung der bisherigen Gesamtstrafe eine neue Gesamtstrafe zu bilden haben (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1976 - 2 StR 572/76 - und Beschluß vom 25. Juli 1995 - 1 StR 350/95).
  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 350/95

    Gesamtstrafe - Anrechnung der Untersuchungshaft - Verbüßung

    Der Tatrichter hatte aus der durch das erste Urteil des Landgerichts vom 15. Juli 1992 rechtskräftig verhängten Freiheitsstrafe von zwei Monaten (wegen eines Vergehens gegen das Fernmeldeanlagengesetz) und aus der durch das nunmehr angefochtene Urteil des Landgerichts verhängten Freiheitsstrafe von vier Jahren (wegen schweren Raubes) eine Gesamtstrafe zu bilden, da es sich um dasselbe Verfahren und damit um eine gleichzeitige Aburteilung i.S.v. § 53 Abs. 1 StGB handelt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. November 1976 - 2 StR 572/76).
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