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   BGH, 22.02.2017 - 2 StR 573/15   

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BGH, 22.02.2017 - 2 StR 573/15 (https://dejure.org/2017,15080)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2017 - 2 StR 573/15 (https://dejure.org/2017,15080)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - 2 StR 573/15 (https://dejure.org/2017,15080)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 17 Satz 1 StGB; § 53 Abs. 1 StGB; § 263 Abs. 1 StGB
    Betrug (Täuschung: konkludente Täuschung durch Übersendung von Rechnungen, mehraktiges Geschehen; Irrtum: Feststellungen des Tatrichters); Verbotsirrtum (Vermeidbarkeit bei anwaltlichem Rat); Tatmehrheit (Deliktsserien)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 StGB, § 263 Abs 1 StGB, § 263 Abs 3 S 2 Nr 1 StGB, § 263 Abs 3 S 2 Nr 2 StGB
    Betrug: Einfordern einer nicht bestehenden Forderung

  • IWW

    § 263 Abs. 3 Nr. 1, 1. Var. StGB, § ... 263 Abs. 3 Nr. 2, 2. Var. StGB, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 263 Abs. 1 StGB, § 357 Abs. 4 BGB, § 263 StGB, § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 1. Alt. StGB, § 49 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Versenden von Rechnungsschreiben mit der Aufforderung zur Zahlung einer Beratungspauschale als Täuschungshandlung; Vergütungspflicht der "Beratung" im Falle des Widerrufs des Mobilfunkvertrags

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Betrug: Täuschung über eine nicht-bestehende vertragliche Forderung, § 263 StGB

  • rewis.io

    Betrug: Einfordern einer nicht bestehenden Forderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versenden von Rechnungsschreiben mit der Aufforderung zur Zahlung einer Beratungspauschale als Täuschungshandlung; Vergütungspflicht der "Beratung" im Falle des Widerrufs des Mobilfunkvertrags

  • datenbank.nwb.de

    Betrug: Einfordern einer nicht bestehenden Forderung

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anwaltliche Rat - und die Frage der Unvermeidbarkeit des Verbotsirrtums

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betrug mittels unberechtigter Rechnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betrug - und der Irrtum des Verfügenden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Betrug durch Täuschung über vergütungspflichtige Beratungsdienstleistung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Betrug durch Täuschung über vergütungspflichtige Beratungsdienstleistung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 215
  • NStZ 2018, 700
  • StV 2018, 31
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13

    Betrug (Irrtum; sachgedankliches Mitbewusstsein; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 22.02.2017 - 2 StR 573/15
    a) Da der Betrugstatbestand voraussetzt, dass die Vermögensverfügung durch den Irrtum des Getäuschten veranlasst worden ist, und das gänzliche Fehlen einer Vorstellung für sich allein keinen tatbestandsmäßigen Irrtum begründen kann, muss der Tatrichter im Urteil mitteilen, wie er sich die Überzeugung davon verschafft hat, dass der Verfügende einem Irrtum erlegen ist (vgl. BGH, Urteile vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NJW 2003, 1198, 1199 f.; vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NStZ 2014, 215, 216; vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NJW 2014, 2132, 2133).

    Auch aus Indizien kann auf das Vorliegen eines Irrtums geschlossen werden (BGH, Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NStZ 2014, 215, 216).

  • BGH, 05.12.2002 - 3 StR 161/02

    Verurteilung eines Zahnarztes wegen Abrechnungsbetruges in Millionenhöhe

    Auszug aus BGH, 22.02.2017 - 2 StR 573/15
    a) Da der Betrugstatbestand voraussetzt, dass die Vermögensverfügung durch den Irrtum des Getäuschten veranlasst worden ist, und das gänzliche Fehlen einer Vorstellung für sich allein keinen tatbestandsmäßigen Irrtum begründen kann, muss der Tatrichter im Urteil mitteilen, wie er sich die Überzeugung davon verschafft hat, dass der Verfügende einem Irrtum erlegen ist (vgl. BGH, Urteile vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NJW 2003, 1198, 1199 f.; vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NStZ 2014, 215, 216; vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NJW 2014, 2132, 2133).
  • BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03

    Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO;

    Auszug aus BGH, 22.02.2017 - 2 StR 573/15
    Voraussetzung dafür ist, dass die Erklärung über die Äußerung einer Rechtsauffassung hinausgeht, die als Werturteil nicht Gegenstand einer Täuschung sein kann, und zugleich einen greifbaren, dem Beweis zugänglichen "Tatsachenkern' enthält (vgl. BGH, Beschluss vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03, BGHSt 48, 331, 344).
  • BGH, 29.04.2008 - 4 StR 125/08

    Konkurrenzen bei gewerbsmäßigem Bandenbetrug (Tatmehrheit; Tateinheit; gesonderte

    Auszug aus BGH, 22.02.2017 - 2 StR 573/15
    Erfüllt bei einer Deliktsserie, an der mehrere Personen beteiligt sind, ein Beteiligter hinsichtlich aller oder einzelner Taten der Serie sämtliche Tatbestandsmerkmale in eigener Person oder leistet er für alle oder einige Einzelakte zumindest einen individuellen, diese fördernden Tatbeitrag, so sind ihm diese Taten als tatmehrheitlich begangen zuzurechnen (BGH, Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 125/08, NStZ-RR 2008, 275).
  • BGH, 26.10.1993 - 4 StR 347/93

    Bestechung und Betrug - Vorliegen einer Unrechtsvereinbarung - Anschein der

    Auszug aus BGH, 22.02.2017 - 2 StR 573/15
    Ob ein betrugsrelevanter Irrtum gegeben ist, ist daher vom Tatrichter unter Ausschöpfung aller Beweismittel festzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1993 - 4 StR 347/93, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 9).
  • BGH, 09.06.2009 - 5 StR 394/08

    Betrugsverfahren wegen der Abrechnung überhöhter Straßenreinigungsentgelte

    Auszug aus BGH, 22.02.2017 - 2 StR 573/15
    Entscheidend ist dabei, welcher Erklärungswert dem Gesamtverhalten des Täters nach dem Empfängerhorizont und der Verkehrsanschauung zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NJW 2009, 2900, 2901).
  • BGH, 06.02.2013 - 1 StR 263/12

    Betrug bei der massenhaften Vortäuschung von Auslagen (Porto-, Telefon- und

    Auszug aus BGH, 22.02.2017 - 2 StR 573/15
    Ist die Beweisaufnahme auf eine Vielzahl Geschädigter zu erstrecken, besteht zudem die Möglichkeit, bereits im Ermittlungsverfahren durch Fragebögen zu ermitteln, aus welchen Gründen die Leistenden die ihr Vermögen schädigende Verfügung vorgenommen haben und das Ergebnis dieser Erhebung in die Hauptverhandlung einzuführen (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NStZ 2013, 422, 423 f.).
  • BGH, 04.04.2013 - 3 StR 521/12

    Anforderungen an das Vertrauen auf die Richtigkeit eines anwaltlichen Gutachtens

    Auszug aus BGH, 22.02.2017 - 2 StR 573/15
    Maßgebend sind die jeweils konkreten Umstände des Einzelfalls (vgl. BGH, Urteile vom 4. April 2013 - 3 StR 521/12, NStZ 2013, 461; vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 253/16 - juris Rn. 58 f.).
  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 430/13

    Anforderungen an die Feststellung und Darlegung des Irrtums beim gewerbsmäßigen

    Auszug aus BGH, 22.02.2017 - 2 StR 573/15
    a) Da der Betrugstatbestand voraussetzt, dass die Vermögensverfügung durch den Irrtum des Getäuschten veranlasst worden ist, und das gänzliche Fehlen einer Vorstellung für sich allein keinen tatbestandsmäßigen Irrtum begründen kann, muss der Tatrichter im Urteil mitteilen, wie er sich die Überzeugung davon verschafft hat, dass der Verfügende einem Irrtum erlegen ist (vgl. BGH, Urteile vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NJW 2003, 1198, 1199 f.; vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NStZ 2014, 215, 216; vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NJW 2014, 2132, 2133).
  • BGH, 17.06.2014 - 2 StR 658/13

    Betrug (Anforderungen an die Urteilsbegründung)

    Auszug aus BGH, 22.02.2017 - 2 StR 573/15
    Belegen deren Angaben das Vorliegen eines Irrtums in den sie betreffenden Fällen, kann auf die Erregung eines Irrtums auch bei anderen Verfügenden geschlossen werden (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 2 StR 658/13, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 21).
  • BGH, 10.12.2014 - 5 StR 405/13

    Abrechnungsbetrug bei Zytostatika-Lösungen (Eignung zur Irreführung als

  • BGH, 01.10.2015 - 3 StR 102/15

    Unzureichende Feststellungen zum Beleg der objektiven und subjektiven Merkmale

  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 253/16

    Freispruch eines Abschleppunternehmers vom Vorwurf der Erpressung durch Anbringen

  • BGH, 14.03.2019 - 4 StR 426/18

    Betrug (Täuschung über Tatsachen: Tatsachenbegriff, konkludente Täuschung durch

    Etwas anderes gilt dann, wenn sie zugleich einen greifbaren, dem Beweis zugänglichen Tatsachenkern enthalten (vgl. BGH, Urteile vom 22. Februar 2017 - 2 StR 573/15, NStZ 2018, 215, 216; vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 359/13, aaO; Beschlüsse vom 6. Oktober 2009 - 4 StR 307/09, NStZ-RR 2010, 146 (Ls); vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03, BGHSt 48, 331, 344).

    Welcher Inhalt einer Erklärung zukommt, hat der Tatrichter anhand des Empfängerhorizonts und der Erwartungen der Beteiligten zu ermitteln und festzustellen (vgl. BGH, Urteile vom 22. Februar 2017 - 2 StR 573/15, aaO, 216; vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06, BGHSt 51, 165, 170; Beschluss vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NJW 2009, 2900, 2901).

    Dies ist der Fall, wenn mit dem Einfordern der Leistung ein Bezug zu einer unzutreffenden Tatsachenbasis hergestellt oder das Vorliegen eines den Anspruch begründenden Sachverhalts behauptet wird (BGH, Urteil vom 22. Februar 2017 - 2 StR 573/15, aaO, 216).

    Wann der Rechtsverkehr der Geltendmachung einer Forderung schlüssig zugleich die Behauptung bestimmter Tatsachen beimisst, ist Tatfrage (vgl. BGH, Urteile vom 22. Februar 2017 - 2 StR 573/15, aaO, 216; vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 405/13, NStZ 2015, 591, 593).

  • BGH, 04.05.2022 - 1 StR 138/21

    Betrug durch AGG-Hopping (konkludente Täuschung: Erklärungsinhalt bei

    Allerdings kann auch in der Geltendmachung einer Forderung, auf die kein Anspruch besteht, eine schlüssige Täuschung über Tatsachen liegen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2019 - 4 StR 426/18 Rn. 13; Urteil vom 22. Februar 2017 - 2 StR 573/15 Rn. 18).

    Wann der Rechtsverkehr der Geltendmachung einer Forderung schlüssig zugleich die Behauptung bestimmter anspruchsbegründender Tatsachen beimisst, ist Tatfrage (BGH, Beschluss vom 14. März 2019 - 4 StR 426/18 Rn. 13; Urteil vom 22. Februar 2017 - 2 StR 573/15 Rn. 18).

  • BGH, 04.05.2022 - 1 StR 3/21

    Betrug durch AGG-Hopping (konkludente Täuschung: Erklärungsinhalt bei

    Allerdings kann auch in der Geltendmachung einer Forderung, auf die kein Anspruch besteht, eine schlüssige Täuschung über Tatsachen liegen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2019 - 4 StR 426/18 Rn. 13; Urteil vom 22. Februar 2017 - 2 StR 573/15 Rn. 18).

    Wann der Rechtsverkehr der Geltendmachung einer Forderung schlüssig zugleich die Behauptung bestimmter anspruchsbegründender Tatsachen beimisst, ist Tatfrage (BGH, Beschluss vom 14. März 2019 - 4 StR 426/18 Rn. 13; Urteil vom 22. Februar 2017 - 2 StR 573/15 Rn. 18).

  • OLG Frankfurt, 09.10.2018 - 2 Ws 51/17

    Betrug durch unrechtmäßige Rechnungen für Telefon-Sexhotline

    Die von den Angeschuldigten möglicherweise erwartete und bezweckte Zahlung der Rechnung beruhe im Weiteren daher nicht auf einem täuschungsbedingtem Irrtum, "zahlen zu müssen", sondern auf dem Wunsch, von den rechnungsstellenden Firmen nicht weiter behelligt zu werden (sog. Zahlung wegen Lästigkeit oder zur Vermeidung von Ärger nach Mahnung; vgl. BGH Beschluss vom 22.02.2017 - 2 StR 573/15 - Einfordern einer nicht bestehenden Forderung, Zahlung wegen Lästigkeit Rn. 33).

    Es ist daher zu prüfen, warum es den Betroffenen "lästig" oder "egal" ist, eine (möglicherweise) nicht bestehende Forderung zu begleichen (vgl. dazu BGH, Beschluss v. 01.10.2015 - 3 StR 102/15 Rn. 12 m.w.N.; BGH, Beschluss v. 04.09.2014 - 1 StR 314/14 Rn. 17ff; BGH, Urteil v. 22.02.2017 - 2 StR 573/15 Rn. 15ff).

  • BGH, 16.05.2017 - 2 StR 169/15

    Urteilsgründe (uneigentliche Organisationsdelikte: Feststellungen zu

    Da der Betrugstatbestand voraussetzt, dass die Vermögensverfügung durch den Irrtum des Getäuschten veranlasst worden ist, müssen die Urteilsgründe regelmäßig ergeben, wer die durch Täuschung verursachte Vermögensverfügung getroffen hat und welche irrtümlichen Vorstellungen dieser Geschädigte dabei hatte (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NJW 2014, 2132, 2133; Senat, Urteil vom 22. Februar 2017 - 2 StR 573/15, Rn. 30 mwN).

    Prozessuale Vereinfachungen der Tatsachenfeststellung können sich im Einzelfall dadurch erreichen lassen, dass Geschädigte schriftlich befragt werden, worauf das Ergebnis unter den Voraussetzungen gemäß § 251 StPO in die Hauptverhandlung eingeführt werden kann (Senat, Urteil vom 22. Februar 2017 - 2 StR 573/15; krit. Beulke/Berghäuser, aaO S. 13, 26 f.).

  • BGH, 17.12.2019 - 1 StR 171/19

    Betrug (Täuschung: Täuschung über Tatsachen durch Prognosen, Aufklärungspflichten

    Etwas anderes gilt dann, wenn sie zugleich einen greifbaren, dem Beweis zugänglichen Tatsachenkern enthalten (vgl. BGH, Urteile vom 22. Februar 2017 - 2 StR 573/15 Rn. 18 und vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 359/13, aaO; Beschlüsse vom 6. Oktober 2009 - 4 StR 307/09 Rn. 3 und vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03 Rn. 41, BGHSt 48, 331, 344).

    Welcher Inhalt einer Erklärung zukommt, hat der Tatrichter anhand des Empfängerhorizonts und der Erwartungen der Beteiligten zu ermitteln und festzustellen (vgl. BGH, Urteile vom 22. Februar 2017 - 2 StR 573/15, aaO und vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06, BGHSt 51, 165 Rn. 20; Beschluss vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 17 Rn. 15).

    Den Inhalt seiner Erklärungen hätte das Landgericht dabei anhand des Empfängerhorizonts und der Erwartungen der Beteiligten ermitteln und feststellen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2019 - 4 StR 426/18 Rn. 13; Urteil vom 22. Februar 2017 - 2 StR 573/15 Rn. 17).

  • BGH, 10.06.2020 - 5 StR 435/19

    Betrug (Täuschung durch Geltendmachung eines Anspruchs; Tatsachenkern;

    Dies ist der Fall, wenn mit dem Einfordern der Leistung ein Bezug zu einer unzutreffenden Tatsachenbasis hergestellt oder das Vorliegen eines den Anspruch begründenden Sachverhalts behauptet wird (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2017 - 2 StR 573/15, NStZ 2018, 215).
  • BGH, 04.09.2019 - 1 StR 579/18

    Handeln für den Betriebsinhaber (Beauftragtenstellung: erforderliche Übernahme

    Die Würdigung dieses Geschehens als Betrug (§ 263 Abs. 1 StGB) ist rechtsfehlerfrei (vgl. insbesondere UA S. 1210 f., 1262: "mit den geschlossenen Verträgen unvereinbar"; "Erträge rechtswidrig vereinnahmt"; Serviceentgelt nicht "Bestandteil des Beförderungsentgelts"; vgl. im Übrigen BGH, Urteil vom 22. Februar 2017 - 2 StR 573/15 Rn. 8, 18; Beschlüsse vom 14. März 2019 - 4 StR 426/18 Rn. 13 und vom 18. Dezember 2018 - 3 StR 270/18 Rn. 10).
  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 246/20

    Bestechung und Vorteilsgewährung gegenüber Schulen (Schulfördervereine;

    Hinzu kommt, dass der Täter nicht vorschnell auf die Richtigkeit eines ihm günstigen Standpunkts vertrauen und seine Augen nicht vor gegenteiligen Ansichten und Entscheidungen verschließen darf (vgl. Senat, Urteil vom 22. Februar 2017 - 2 StR 573/15, NStZ 2018, 215, 217 mwN).
  • LG Mönchengladbach, 12.07.2019 - 28 KLs 2/11

    Versuchter Betrug im Zusammenhang mit der Vermittlung von Optionen an

    Etwas anderes gilt dann, wenn sie zugleich einen greifbaren, dem Beweis zugänglichen Tatsachenkern enthalten (vgl. BGH, Urteile vom 22. Feb 2017 - 2 StR 573/15, NStZ 2018, 215, 216; vom 8. Okt 2014 - 1 StR 359/13, aaO; Beschlüsse vom 6. Okt.

    Welcher Inhalt einer Erklärung zukommt, hat der Tatrichter anhand des Empfängerhorizonts und der Erwartungen der Beteiligten zu ermitteln und festzustellen (vgl. BGH, Urteile vom 22. Feb 2017 - 2 StR 573/15, aaO, 216; vom 15. Dez 2006 - 5 StR 181/06, BGHSt.

  • LG Offenburg, 30.09.2019 - 3 O 474/18

    Haftung bei unzulässiger Abschalteinrichtung und Software-Update

  • BGH, 04.12.2019 - 2 StR 422/18

    Betrug (Irrtumsfeststellung in Fällen gleichförmiger, massenhafter oder

  • OLG Bamberg, 05.12.2019 - 1 U 16/19

    Berufung: Anspruch auf Schadensersatz nach einer fehlgeschlagenen Kapitalanlage

  • OLG Bamberg, 03.04.2019 - 1 U 16/19

    Unvermeidbarer Verbotsirrtum

  • LG Düsseldorf, 23.11.2020 - 17 KLs 14/19
  • VG Ansbach, 31.01.2018 - AN 13b D 17.00766

    Kürzung der Dienstbezüge eines Oberstudienrates aufgrund unzulässiger

  • BGH, 13.11.2019 - 2 StR 307/19

    Betrug (Irrtum: Feststellung in Fällen gleichförmiger, massenhafter oder

  • LG Dortmund, 22.11.2017 - 8 O 117/14
  • KG, 21.10.2021 - 121 Ss 61/21

    Vorliegen und Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums; Unerlässlichkeit der

  • KG, 09.04.2020 - 121 Ss 1/20

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs und

  • LG Göttingen, 08.03.2018 - 5 KLs 14/16
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