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   BGH, 10.01.1992 - 2 StR 580/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5414
BGH, 10.01.1992 - 2 StR 580/91 (https://dejure.org/1992,5414)
BGH, Entscheidung vom 10.01.1992 - 2 StR 580/91 (https://dejure.org/1992,5414)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 1992 - 2 StR 580/91 (https://dejure.org/1992,5414)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellung der Schuldfähigkeit durch das Tatgericht - Strafprozessuale Möglichkeiten der Feststellung der Schuldfähigkeit bei hirnorganischer Erkrankung - Anforderungen an die Feststellung der Tatmotive bei Tötungsdelikten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1992, 503
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.05.1975 - 5 StR 115/75

    Voraussetzungen für die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei

    Auszug aus BGH, 10.01.1992 - 2 StR 580/91
    Insoweit wird jedoch wegen der Voraussetzungen der Anordnung der Sicherungsverwahrung auf die Stellungnahme des Generalbundesanwalts verwiesen (vgl. auch BGHSt 26, 152 ff).
  • BGH, 09.04.2002 - 5 StR 110/02

    Mord zur Befriedigung des Sexualtriebs; Heimtücke; Überraschungseffekt;

    Trotz der für sich nicht bedenklichen gesicherten Annahme der Voraussetzungen des § 21 StGB erscheint nicht ganz zweifelsfrei, ob das Schwurgericht mit Hilfe des gehörten Sachverständigen sämtliche in Betracht zu ziehenden schwierigen Probleme im Zusammenhang mit der Epilepsieerkrankung des Angeklagten - mit der denkbaren Folge einer noch stärkeren psychischen Beeinträchtigung bei Tatbegehung - hinreichend bedacht hat (vgl. dazu nur BGH StV 1992, 503; BGHR StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 10 m. w. N.; Bleuler, Lehrbuch der Psychiatrie 15. Aufl. S. 379, 404; Rasch, Forensische Psychiatrie 2. Aufl. S. 209 f.).

    Die neu erkennende Strafkammer wird zu erwägen haben, ob sie sich der Hilfe eines auf dem Gebiet epileptischer Anfallsleiden besonders erfahrenen Sachverständigen versichern sollte (vgl. BGH StV 1992, 503).

  • BGH, 25.09.2018 - 3 StR 621/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer

    Überdies zeigt sich beim Angeklagten eine beginnende kognitive Schwäche und er erlitt möglicherweise - die Kammer hat offen gelassen, ob sie seiner Einlassung insoweit gefolgt ist - kurz vor der Tat einen epileptischen Anfall (zu den möglichen Auswirkungen auf die Schuldfähigkeit vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 1992 - 2 StR 580/91, StV 1992, 503; vom 9. April 2002 - 5 StR 110/02, juris Rn. 9).
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