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   BGH, 16.02.2000 - 2 StR 582/99 (1)   

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BGH, 16.02.2000 - 2 StR 582/99 (1) (https://dejure.org/2000,1422)
BGH, Entscheidung vom 16.02.2000 - 2 StR 582/99 (1) (https://dejure.org/2000,1422)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 2000 - 2 StR 582/99 (1) (https://dejure.org/2000,1422)
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Messerstiche gegen entwaffneten Angreifer

§§ 212, 13, 22 StGB, keine Ingerenz bei rechtmäßigem Notwehrverhalten (§ 32 StGB), zur Frage der Kausalität eines Notwehrexzesses für den Tod, Strafbarkeit des untauglichen Versuchs durch Unterlassen

Volltextveröffentlichungen (11)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafrecht AT, Unterlassen, Notwehr, Garantenstellung nach berechtigter Notwehr?

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 414
  • StV 2001, 616
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 29.07.1970 - 2 StR 221/70

    Garantenstellung des Angegriffenen

    Auszug aus BGH, 16.02.2000 - 2 StR 582/99
    Die Verletzung eines Angreifers in Notwehr macht daher in der Regel den Angegriffenen nicht zum Garanten für das Leben des Angreifers (vgl. BGH, Urt. v. 29. Juli 1970 - 2 StR 221/70, auszugsweise wiedergegeben in BGHSt 23, 327 und BGH MDR 1971, 59; vgl. auch Bringewat MDR 1971, 716, 717; insoweit auch zustimmend Maiwald JuS 1981, 473, 483).

    Ein Ausnahmefall, daß der Angreifer "zurechnungsunfähig oder sonst schuldlos ist" (vgl. BGHSt 23, 327, 328), liegt hier nicht vor.

    Denn auf die Erfolgsaussichten der Hilfeleistung kommt es grundsätzlich nicht an (vgl. u.a. BGH NStZ 1985.409.410; BGH, Urt. v. 29. Juli 1970 - 2 StR 221/70, insoweit nicht in BGHSt 23.327 abgedruckt).

  • BGH, 22.09.1992 - 5 StR 379/92

    Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 16.02.2000 - 2 StR 582/99
    Der Versuch eines unechten Unterlassungsdeliktes ist strafbar (vgl. BGHSt 38, 356, 358 m.w.N.).

    Ob in Fällen des Unterlassens der "untaugliche Versuch" strafbar ist, ist jedenfalls im Schrifttum für Einzelfälle umstritten (vgl. die Hinweise in BGHSt 38, 356, 359).

  • BGH, 16.07.1993 - 2 StR 294/93

    Rheinschiffer - §§ 211, 13, 22 StGB, Unterlassen, zur Zumutbarkeit von ungewissen

    Auszug aus BGH, 16.02.2000 - 2 StR 582/99
    Zwar verpflichtet das Recht auch denjenigen nicht zu sinnlosem Tun, der aufgrund einer Garantenstellung gehalten ist, einen bestimmten Erfolg abzuwenden: aber nur die sicher voraussehbare Erfolglosigkeit eines Rettungsbemühen, läßt die Handlungspflicht entfallen (vgl. u.a. BGHR StGB § 13 Abs. 1 Zumutbarkeit 1 = NStZ 1994, 29 = NJW 1994, 1357 = JR 1994, 510 mit Anm. Loos) Hier war die Erfolglosigkeit zumutbarer Hilfsmaßnahmen des Angeklagten (z.B. telefonische Benachrichtigung von Polizei/Notarzt) nicht sicher vorauszusehen; er selbst hielt demgemäß eine Rettung auch für möglich.

    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 16. Juli 1993 - 2 StR 294/93 (= NStZ 1994, 29) bereits entschieden, daß in vergleichbaren Fällen ein strafbarer untauglicher Versuch gegeben sein kann.

  • BGH, 23.09.1997 - 1 StR 430/97

    gemeinsame Suche nach dem Auto - §§ 212, 13 StGB, Garantenstellung,

    Auszug aus BGH, 16.02.2000 - 2 StR 582/99
    Denn das Bestehen einer Garantenstellung aus vorangegangenem Verhalten setzt jedenfalls eine Pflichtwidrigkeit voraus (vgl. u.a. BGH NStZ 1998, 83; vgl. auch BGHSt 37, 106, 115).

    Pflichtwidriges Vorverhalten begründet nur dann eine Garantenstellung, wenn es die nahe Gefahr des Eintritts des konkret untersuchten tatbestandsmäßigen Erfolges verursacht (vgl. u.a. BGH NStZ 1998, 83; BGH StV 1998, 127, 128; BGH NJW 1992, 1246, 1247; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 3).

  • BGH, 22.09.1983 - 4 StR 250/83

    Vorsätzliche Brandstiftung durch Unterlassen bei Vorliegen einer Garantenstellung

    Auszug aus BGH, 16.02.2000 - 2 StR 582/99
    Das vorsätzliche Unterlassen von Hilfsmaßnahmen ist aber nur dann als vollendete Tat strafbar, wenn festgestellt wird, daß der Angeklagte durch das Ergreifen solcher Maßnahmen den Erfolg hätte verhindern können; denn nur dann kann das Unterlassen für den Erfolgseintritt ursächlich geworden sein (vgl. u.a. BGHR StGB § 13 Abs. 1 Brandstiftung 1; BGH StV 1984, 247 m.w.N.).
  • BGH, 07.11.1986 - 2 StR 494/86

    Keine Garantenstellung aus Notwehrsituation

    Auszug aus BGH, 16.02.2000 - 2 StR 582/99
    Da die ersten Stiche in Notwehr erfolgten, haben sie hier zu keiner Garantenstellung des Angeklagten geführt (vgl. BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 2 = NJW 1987, 850).
  • BGH, 08.04.1960 - 4 StR 2/60

    Opel Kapitän - § 323c StGB, "Unglückfall" / "Erforderlichkeit", maßgeblicher

    Auszug aus BGH, 16.02.2000 - 2 StR 582/99
    Regelmäßig schließt nur der sofortige Tod des Opfers die Erforderlichkeit der Hilfeleistung aus (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, insoweit in NStZ 1984, 328 nicht abgedruckt; BGHSt 14, 213, 216; 16, 200, 203).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 83/61
    Auszug aus BGH, 16.02.2000 - 2 StR 582/99
    Regelmäßig schließt nur der sofortige Tod des Opfers die Erforderlichkeit der Hilfeleistung aus (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, insoweit in NStZ 1984, 328 nicht abgedruckt; BGHSt 14, 213, 216; 16, 200, 203).
  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 429/86

    Handlungspflicht bei fahrlässiger Verursachung eines Brandes

    Auszug aus BGH, 16.02.2000 - 2 StR 582/99
    Das vorsätzliche Unterlassen von Hilfsmaßnahmen ist aber nur dann als vollendete Tat strafbar, wenn festgestellt wird, daß der Angeklagte durch das Ergreifen solcher Maßnahmen den Erfolg hätte verhindern können; denn nur dann kann das Unterlassen für den Erfolgseintritt ursächlich geworden sein (vgl. u.a. BGHR StGB § 13 Abs. 1 Brandstiftung 1; BGH StV 1984, 247 m.w.N.).
  • BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90

    Verwüstung einer Wohnung aufgrund geglaubter Zahlungsansprüche - Anzünden von

    Auszug aus BGH, 16.02.2000 - 2 StR 582/99
    Pflichtwidriges Vorverhalten begründet nur dann eine Garantenstellung, wenn es die nahe Gefahr des Eintritts des konkret untersuchten tatbestandsmäßigen Erfolges verursacht (vgl. u.a. BGH NStZ 1998, 83; BGH StV 1998, 127, 128; BGH NJW 1992, 1246, 1247; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 3).
  • BGH, 25.09.1991 - 3 StR 95/91

    Garantenstellung aus körperlicher Mißhandlung bei späterer Tötung des

  • BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83

    Inhalt und Zeitpunkt der Hinweispflicht des Gerichtes bei einer mehrere

  • BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89

    Strafrechtliche Produkthaftung: Lederspray

  • BGH, 15.04.1997 - 4 StR 116/97

    spontaner Vergewaltigungsentschluß - §§ 224 Abs. 1 Nr. 4, 25 Abs. 2 StGB, Grenzen

  • OLG Hamburg, 08.06.2016 - 1 Ws 13/16

    Tätigkeit des Vereins Sterbehilfe Deutschland: Teilweise Verfahrenseröffnung

    Die Erfolglosigkeit dieser möglichen Hilfsmaßnahme war nicht sicher vorauszusehen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 2000 - 2 StR 582/99, NStZ 2000, 414, 415; BGH, Beschluss vom 16. Juli 1993 - 2 StR 294/93, NStZ 1994, 29).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

    Denn eine Handlungspflicht des Garanten für das Leben eines anderen entfällt, wenn die gebotenen Rettungsbemühungen sicher erfolglos geblieben wären (BGH, Urteil vom 16. Februar 2000 - 2 StR 582/99, NStZ 2000, 414, 415; Weigend in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 13 Rdn. 63).

    g) Soweit eine Verurteilung der Angeklagten nach § 323c StGB in Betracht kam (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 2000 - 2 StR 582/99, NStZ 2000, 414, 415; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 323c Rn. 18), hat der Senat das Verfahren in der Hauptverhandlung gemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellt.

  • BGH, 11.09.2019 - 2 StR 563/18

    Begehen durch Unterlassen (Garantenstellung aufgrund: Zugehörigkeit zu einer

    Voraussetzung für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit ist allgemein nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein pflichtwidriges Vorverhalten die nahe Gefahr des Eintritts des konkreten tatbestandsmäßigen Erfolgs verursacht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 23. September 1997 ? 1 StR 430/97, NStZ 1998, 83, 84; Senat, Urteil vom 16. Februar 2000 ? 2 StR 582/99, StV 2001, 616).
  • BGH, 19.08.2020 - 1 StR 474/19

    Versuchter Verdeckungsmord (Vorsatz: Möglichkeit der Verdeckungsabsicht bei

    Hinsichtlich der hypothetischen Kausalität genügt bedingter Vorsatz dahingehend, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, sein Eingreifen könne den Erfolg abwenden (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 96/84, BGHSt 32, 367, 370; vom 16. Februar 2000 - 2 StR 582/99 Rn. 18 f. und vom 11. April 2001 - 3 StR 456/00, BGHSt 46, 373, 379; implizit auch Urteil vom 6. Mai 1960 - 4 StR 117/60, BGHSt 14, 282, 284; Beschlüsse vom 3. Mai 1984 - 4 StR 266/84 Rn. 4 und vom 13. Juni 2002 - 4 StR 51/02 Rn. 6; Roxin, Strafrecht, Allgemeiner Teil II, 2003, § 31 Rn. 186; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 13 Rn. 87; LK-StGB/Weigend, 13. Aufl., § 13 Rn. 73; SSW-StGB/Kudlich, 4. Aufl., § 13 Rn. 38).
  • BGH, 13.06.2002 - 4 StR 51/02

    Vollendeter Totschlag durch Unterlassen; Ingerenz (lebensgefährdende Behandlung);

    Nach der Gesamtheit der rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen haben sich die Angeklagten B. und S. im Fall II 2 jeweils (lediglich) wegen versuchten Totschlags (durch Unterlassen) strafbar gemacht (vgl. BGHSt 38, 356, 358 ff.; 40, 257, 270 ff.; BGH NStZ 2000, 414, 415).
  • OLG Naumburg, 05.08.2004 - 2 U 42/04

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung eines Anspruchs aus unerlaubter

    Eine strafrechtliche Garantenstellung aus Ingerenz setzt voraus, dass das vorangegangene Verhalten pflichtwidrig (BGH NStZ 2000, 414) oder zumindest objektiv rechtswidrig war (BGHSt 37, 107, 115 f.).
  • BGH, 12.08.2009 - 2 StR 262/09

    Garantenstellung durch Ingerenz; rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung

    Zwar fehlt es für die vom Landgericht ausdrücklich so bezeichnete Garantenstellung aus Ingerenz an Feststellungen dazu, dass das in Betracht kommende Vorverhalten zu einer den Angeklagten zuzurechnenden Gefahrerhöhung im Sinne einer nahe liegenden Gefahr des Erfolgseintritts geführt hat (vgl. BGH NStZ 1998, 83, 84; NJW 1999, 69, 71; NStZ 2000, 414; 583).
  • BGH, 21.03.2001 - 1 StR 19/01

    Mord; Totschlag; Erschöpfende Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung bei inneren

    b) Bei einer nur auf eine Körperverletzung gerichteten Vorstellung käme auch eine Beteiligung am Tötungsdelikt des P. durch Unterlassen in Betracht, wenn eine Garantenpflicht des Angeklagten zur Verhinderung der Tötungshandlung aufgrund vorausgegangenen gefährdenden Tuns bestand (vgl. BGH NStZ 1992, 31; NStZ 1998, 83; StV 1998, 127; NStZ 2000, 414; 583).
  • OLG Hamm, 12.03.2003 - 13 U 144/02

    Haftung für das Inbrandsetzen eines Gebäudes durch Dritte

    Sein vorangegangenes Tun begründete im Hinblick auf diese Handlungsweise der Zeugin L keine spezifische Gefahrenlage, die ihm als rechtswidriges, haftungsrechtliches Versagen vorgeworfen werden könnte (vgl. BGH NStZ 2000, 414; Dreher / Tröndle, StGB, 46. Aufl., § 13, Rn. 11).
  • OLG Koblenz, 25.10.2006 - 1 Ss 197/06
    Einem Verunglückten muss selbst dann Hilfe geleistet werden, wenn sich aus der Rückschau die befürchtete Folge des Unglücks als von Anfang an unabwendbar, die Hilfe sich letztlich als vergeblich erweist (BGHSt 14, 213, 216, 16, 200, 205; 17, 166, 169; 32, 367, 381; BGH JR 1956, 347; NStZ 1985, 409; NStZ 1985, 501; NStZ 2000, 414; Urteil 4 StR 365/99 v. 20.01.2000).
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