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   BGH, 16.01.1963 - 2 StR 591/62   

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https://dejure.org/1963,128
BGH, 16.01.1963 - 2 StR 591/62 (https://dejure.org/1963,128)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1963 - 2 StR 591/62 (https://dejure.org/1963,128)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1963 - 2 StR 591/62 (https://dejure.org/1963,128)
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Sammelgarage

§§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, Mitgewahrsam

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betrug durch Veranlassung der Herausgabe eines Kraftwagens aus einer Sammelgarage durch Vorspiegelung einer Genehmigung des Berechtigten - Maßgeblichkeit der inneren Willensrichtung des Verletzten für die Grenzziehung zwischen Betrug und Diebstahl - Bedeutung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 242, 263

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Sammelgaragenfall - Abgrenzung von Diebstahl und (Dreiecks-)Betrug

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 221
  • NJW 1963, 1068
  • MDR 1963, 512
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.12.1959 - GSSt 1/59

    Inkasso - § 246 StGB, 'Tatbestandslösung'

    Auszug aus BGH, 16.01.1963 - 2 StR 591/62
    Falls der Angeklagte den Wagen durch Betrug erlangt hätte, so wären nachträgliche Äußerungen seines Herrschaftswillens tatbestandlich bedeutungslos (BGHSt 14, 38).
  • BGH, 16.10.1952 - 5 StR 330/52
    Auszug aus BGH, 16.01.1963 - 2 StR 591/62
    Einen solchen nimmt die Rechtsprechung deshalb auch an, wenn der Täter durch die falsche Behauptung einer behördlichen Beschlagnahme die Herausgabe einer fremden beweglichen Sache fordert und sie erreicht, selbst wenn das Opfer die Wegnahme nicht nur duldet, sondern die Sache dem Täter auf dessen Verlangen aushändigt; denn hier ist für einen eigenen freien Willensentschluß des Opfers, das sich dem Zwang fügt, kein Raum (BGHZ 5, 365; BGH NJW 1952, S. 797 Nr. 26; NJW 1953, S. 73 Nr. 17).
  • BGH, 16.04.1952 - II ZR 49/51

    Abgrenzung von Diebstahl und Betrug

    Auszug aus BGH, 16.01.1963 - 2 StR 591/62
    Einen solchen nimmt die Rechtsprechung deshalb auch an, wenn der Täter durch die falsche Behauptung einer behördlichen Beschlagnahme die Herausgabe einer fremden beweglichen Sache fordert und sie erreicht, selbst wenn das Opfer die Wegnahme nicht nur duldet, sondern die Sache dem Täter auf dessen Verlangen aushändigt; denn hier ist für einen eigenen freien Willensentschluß des Opfers, das sich dem Zwang fügt, kein Raum (BGHZ 5, 365; BGH NJW 1952, S. 797 Nr. 26; NJW 1953, S. 73 Nr. 17).
  • BGH, 15.03.2011 - 4 StR 40/11

    Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung und wegen unbefugten Tragens von inländischen

    In einem solchen Fall ist für einen eigenen, freien Willensentschluss des Opfers, das sich dem Zwang fügt, kein Raum (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16. Januar 1963 - 2 StR 591/62, BGHSt 18, 221, 223 m.w.N.).
  • BGH, 12.10.2016 - 1 StR 402/16

    Betrug (Abgrenzung zum Trickdiebstahl); Diebstahl (Trickdiebstahl;

    Es nimmt nicht in den Blick, dass in Fällen, in denen sich der Täter, eine Sache durch Täuschung verschafft - wie hier unter dem Vorwand, nur ein Telefonat führen zu wollen und das Telefon dann zurückzugeben -, für die Abgrenzung von Wegnahme (§ 242 StGB) und Vermögensverfügung (§ 263 StGB) auch die Willensrichtung des Getäuschten und nicht nur das äußere Erscheinungsbild des Tatgeschehens maßgebend ist (BGH, Urteile vom 16. Januar 1963 - 2 StR 591/62, BGHSt 18, 221, 223; vom 9. April 1968 - 1 StR 650/67, JZ 1968, 637; vom 23. Juni 1965 - 2 StR 12/65, GA 1966, 212 und vom 17. Dezember 1986 - 2 StR 537/86, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 2; Beschluss vom 2. August 2016 - 2 StR 154/16).
  • BGH, 26.07.1995 - 4 StR 234/95

    Abgrenzung von Diebstahl und Betrug bei Mitnahme von Waren in

    Geht es aber - wie auch hier den Angeklagten - darum, den Gewahrsam ohne Wissen und damit ohne Einverständnis des Getäuschten aufzuheben, liegt nicht Betrug, sondern Diebstahl vor (st. Rspr.; vgl. BGHSt 18, 221, 223; BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 2; BayObLGSt aaO S. 7; Ruß aaO Rdn. 37 m.w.N.).
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