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   BGH, 04.04.1959 - 2 StR 596/58   

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https://dejure.org/1959,1583
BGH, 04.04.1959 - 2 StR 596/58 (https://dejure.org/1959,1583)
BGH, Entscheidung vom 04.04.1959 - 2 StR 596/58 (https://dejure.org/1959,1583)
BGH, Entscheidung vom 04. April 1959 - 2 StR 596/58 (https://dejure.org/1959,1583)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unerfahrenheit i.S.d. Wuchergesetze - Unerfahrenheit als Eigenschaft beruhend auf einem Mangel an Geschäftskenntnis und Lebenserfahrung des Ausgebeuteten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 13, 233
  • NJW 1959, 1787
  • MDR 1959, 939
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.12.1957 - 1 StR 400/57
    Auszug aus BGH, 04.04.1959 - 2 StR 596/58
    Denn Unerfahrenheit ist eine auf Mangel an Geschäftskenntnis und Lebenserfahrung beruhende Eigenschaft des Ausgebeuteten, durch die er gegenüber dem Durchschnittsmenschen benachteiligt ist (im Anschluß an BGHSt 11, 182).

    Unter Berufung auf BGHSt 11, 182 wird im Urteil hierzu ausgeführt, als Unerfahrenheit sei eine dem Menschen anhaftende Eigenschaft zu verstehen, die auf einem Mangel an Geschäftskenntnis und Lebenserfahrung im allgemeinen oder auf beschränkten Gebieten des menschlichen Wirkens beruhe und ihrem Wesen nach eine Einschränkung der Befähigung zur Wahrnehmung oder richtigen Beurteilung von Zuständen oder Geschehnissen irgendwelcher Art zur Folge habe.

  • RG, 10.06.1904 - 147/04

    Zum Begriff der "Unerfahrenheit" in den Strafbestimmungen gegen Wucher.

    Auszug aus BGH, 04.04.1959 - 2 StR 596/58
    Das angeführte Urteil des Bundesgerichtshofs, das auch in seiner Formulierung nahezu wörtlich an frühere Rechtsprechung anschließt (vgl. RGSt 37, 205; RG LZ 1926, 819; RAG 5, 52), betraf die Ausbeutung amerikanischer Soldaten, die mit den deutschen Verhältnissen und Preisen auf dem Wohnungsmarkt nicht vertraut waren.

    Denn Unerfahrenheit darf nicht allgemein mit Unkenntnis über die Bedeutung und Tragweite des abzuschließenden Einzelgeschäfts gleichgesetzt werden, wie schon das Reichsgericht in RGSt 37, 205 mit Nachdruck betont hat.

  • BGH, 08.10.1957 - 5 StR 366/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.04.1959 - 2 StR 596/58
    In diesem Sinne hat bereits der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil 5 StR 366/57 vom 8. Oktober 1957 entschieden (vgl. Dallinger in MDR 1958, 139).
  • BGH, 08.04.1954 - 4 StR 866/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.04.1959 - 2 StR 596/58
    In diesem Verfahren sehen die Angeklagten unter Berufung auf das Urteil des 4. Strafsenats 4 StR 866/53 vom 8. April 1954 einen Verstoß gegen § 59 StPO, da jedem Zeugen einzeln die Eidesformel vorgesprochen werden müsse.
  • BGH, 14.06.1955 - 2 StR 136/55
    Auszug aus BGH, 04.04.1959 - 2 StR 596/58
    Diese Erwägung ist unzulässig (BGHSt 7, 359).
  • BGH, 04.11.1955 - 5 StR 421/55
    Auszug aus BGH, 04.04.1959 - 2 StR 596/58
    Bei der Würdigung beruft sich die Strafkammer zutreffend auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (5. Strafsenat) in NJW 1956, 313.
  • BGH, 26.09.1957 - 4 StR 301/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.04.1959 - 2 StR 596/58
    Es bedarf indessen keiner Entscheidung hierüber; denn der 4. Strafsenat hat schon in seinem späteren Urteil 4 StR 301/57 vom 26. September 1957 darauf hingewiesen, daß auf dem gerügten Verfahren ein Urteil oft nicht beruhen wird.
  • BGH, 29.04.1983 - 2 StR 563/82

    Kreditwucher

    Unerfahrenheit i.S. des § 302 a StGB ist eine auf Mangel an Geschäftskenntnis und Lebenserfahrung beruhende Eigenschaft des Ausgebeuteten, durch die er sich vom Durchschnittsmenschen unterscheidet; sie darf nicht allgemein mit Unkenntnis über die Bedeutung und Tragweite des abzuschließenden Einzelgeschäfts gleichgesetzt werden (BGHSt 13, 233).

    Bei der gegenteiligen Auslegung werden Elemente des Betrugstatbestandes auf den Wuchertatbestandübertragen und die Grenzen zwischen beiden verwischt (vgl. BGHSt 13, 233, 234).

  • BGH, 11.05.1966 - 2 StR 32/66

    Verurteilung wegen Betruges und Unterschlagung - Ungerechtfertigte Ablehnung

    Auf die Möglichkeit eines nur gedachten anderen Verlaufes kann es für innere Vorgänge nicht ankommen (BGHSt 13, 13; BGH Urteil vom 8. Oktober 1957 - 5 StR 366/57 - bei Dallinger MDR 1958, 139 und Urteil vom 4. April 1959 - 2 StR 596/58 -).
  • BGH, 11.08.1970 - 1 StR 301/70

    Anforderungen an die Angabe des Beweisthemas bei Erhebung der Aufklärungsrüge -

    "Unerfahrenheit" ist der Mangel an Geschäftskenntnis und Lebenserfahrung, der die Fähigkeit zur Wahrnehmung oder zutreffenden Beurteilung wirtschaftlicher Zustände und rechtsgeschäftlicher Vorgänge ausschließt oder beeinträchtigt (vgl. BGHSt 11, 186 [BGH 03.12.1957 - 1 StR 400/57]; 13, 233) [BGH 04.04.1959 - 2 StR 596/58].
  • BGH, 24.04.1968 - 2 StR 263/67

    Liquidationsvergleich mit einer Mindestquote im Vergleichsverfahren - Frage nach

    Die Meinung der Strafkammer und des Beschwerdeführers, es bedürfe außerdem des Nachweises, daß der Dritte die Vermögensverfügung nicht getroffen hätte, wenn ihm der wahre Sachverhalt bekannt gewesen wäre, ist abwegig; denn "die innere Verknüpfung zwischen dem Irrtum und der von ihn veranlaßten Vermögensverfügung wird nicht dadurch aufgehoben, daß der Getäuschte sonst andere Erwägungen angestellt hätte,die er in Wirklichkeit nicht angestellt hat" (vgl. BGHSt 13, 13; EGH Urteil vom 8. Oktober 1957 - 5 StR 366/57 - bei Dallinger in MDR 1950, 139; Urteil des erkennenden Senats vom 4. April 1959 S. 5 - 2 StR 596/58).
  • BGH, 08.02.1967 - 2 StR 466/66

    Unbefugtes Führen eines inländischen akademischen Grades - Anspruch des

    Unrichtig ist es allerdings, daß das Landgericht nur dann einen vollendeten Betrug als gegeben ansehen will, wenn es davon überzeugt ist, daß der Geschädigte seine Vermögensverfügung bei Kenntnis des wahren Sachverhalts nicht getroffen hätte (vgl. BGH Urt. v. 8. Oktober 1957 - 5 StR 366/57 - bei Dallinger MDR 1958, 139; Urt. v. 4. April 1959 - 2 StR 596/58 -).
  • BGH, 16.02.1966 - 2 StR 477/65

    Vorschieben eines fingierten Kaufs zum Zweck der Kreditbeschaffung -

    Auf die Möglichkeit eines nur gedachten Verlaufs kann es für innere Vorgänge nicht ankommen (BGH Urt. v. 8. Oktober 1957 - 5 StR 366/57 - bei Dallinger NDR 58, 139 und Urt. v. 4. April 1959 - 2 StR 596/58 -).
  • BGH, 22.05.1963 - 2 StR 122/63

    Rechtsmittel

    Es ist allein entscheidend, wie der Entschluß des Wogenvermieters, gegen den Angeklagten nicht vorzugehen, tatsächlich zustande kam; darauf, ob G. auch bei einem gedachten anderen Verlauf, ohne die Täuschung, damals gegen den Angeklagten nichts unternommen hätte, kommt es nicht an (vgl. BGHSt 13, 13; Urteil des Senats vom 4. April 1959 - 2 StR 596/58).
  • BGH, 28.11.1967 - 1 StR 531/67

    Verurteilung wegen Wucherns und Betruges - Betreiben von Kreditgeschäften

    Für den Begriff der Unerfahrenheit kommt es nicht auf die bloße Unkenntnis der Bedeutung und Tragweite des abgeschlossenen Geschäfts, sondern auf allgemeine Merkmale an, die den Ausgebeuteten hinsichtlich seiner Geschäftskenntnisse und Lebenserfahrung gegenüber dem Durchschnittsmenschen als benachteiligt erscheinen lassen (BGHSt 13, 233 [BGH 04.04.1959 - 2 StR 596/58]).
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