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   BGH, 16.01.1963 - 2 StR 599/62   

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https://dejure.org/1963,6675
BGH, 16.01.1963 - 2 StR 599/62 (https://dejure.org/1963,6675)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1963 - 2 StR 599/62 (https://dejure.org/1963,6675)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1963 - 2 StR 599/62 (https://dejure.org/1963,6675)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 03.12.1935 - 1 D 1195/34

    Wie ist ein Anstifter zu beurteilen, der durch dieselbe natürliche Handlung einen

    Auszug aus BGH, 16.01.1963 - 2 StR 599/62
    Die nachträgliche Verwendung des Messers durch R. zu mehreren Taten vermag daran nichts zu ändern; infolge der Einheitlichkeit der Beihilfehandlung führt dies zur Anwendung des § 73 StGB (vgl. RGSt 70, 26 zur Anstiftung).
  • BGH, 07.03.1990 - 2 StR 615/89

    Voraussetzungen für die Annahme einer gefährlichen Körperverletzung in der

    Es ist sich bewußt gewesen, daß bereits ein Faustschlag ins Gesicht eine das Leben gefährdende Behandlung darstellen kann (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1963 - 2 StR 599/62; OLG Köln NJW 1983, 2274 [OLG Köln 15.12.1982 - 2 Ss 823/82] ; Hirsch in LK StGB, 10. Aufl., § 223 a Rdn. 22), hat indes nicht festzustellen vermocht, daß der Angeklagte hier eine derartige Folge beabsichtigte; er habe seinem ehemaligen Freund eine Lektion erteilen, ihn aber nicht in Lebensgefahr bringen wollen.
  • BGH, 08.03.1990 - 2 StR 615/89
    Es ist sich bewußt gewesen, daß bereits ein Faustschlag ins Gesicht eine das Leben gefährdende Behandlung darstellen kann (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1963 - 2 StR 599/62; OLG Köln NJW 1983, 2274 [OLG Köln 15.12.1982 - 3 Ss 823/82]; Hirsch in LK StGB, 10. Aufl., § 223 a Rdn. 22), hat indes nicht festzustellen vermocht, daß der Angeklagte hier eine derartige Folge beabsichtigte; er habe seinem ehemaligen Freund eine Lektion erteilen, ihn aber nicht in Lebensgefahr bringen wollen.
  • BGH, 08.12.1971 - 2 StR 637/71

    Drohung mit der Einweisung in ein Heim - Strafbarkeit wegen fortgesetzter

    Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß auch gefährliche Körperverletzung mittels einer lebensgefährdenden Behandlung - Faustschläge ins Gesicht - in Betracht kommt (BGH Urteil vom 16. Januar 1963 - 2 StR 599/62 -).
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