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   BGH, 01.04.2009 - 2 StR 601/08   

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https://dejure.org/2009,7411
BGH, 01.04.2009 - 2 StR 601/08 (https://dejure.org/2009,7411)
BGH, Entscheidung vom 01.04.2009 - 2 StR 601/08 (https://dejure.org/2009,7411)
BGH, Entscheidung vom 01. April 2009 - 2 StR 601/08 (https://dejure.org/2009,7411)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 21 StGB; § 261 StPO
    Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen (Ausnutzungsbewusstsein; verminderte Schuldfähigkeit: schwere andere seelische Abartigkeit; tiefgreifende Bewusstseinsstörung bei Tötungsdelikten); Abweichung von der Beurteilung eines kompetenten Sachverständigen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründungstiefe in den Urteilsgründen bei Abweichung von dem vom Gericht eingeholten Gutachten eines Sachverständigen; Berücksichtigung der Annahme einer verminderten Schuldfähigkeit i.R.d. tatbestandlichen Prüfung von Mordmerkmalen

  • Judicialis

    StGB § 21

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 571
  • NStZ-RR 2010, 165
  • NJ 2011, 400
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.04.2003 - 2 StR 503/02

    Heimtücke (verminderte Schuldfähigkeit während eines Teils der Tathandlung; Arg-

    Auszug aus BGH, 01.04.2009 - 2 StR 601/08
    Dabei steht nicht jede affektive Erregung der Annahme eines Ausnutzungsbewusstseins in diesem Sinne entgegen (BGH NStZ 2003, 535; 2005, 688 f.).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 01.04.2009 - 2 StR 601/08
    Zudem lassen die Urteilsausführungen besorgen, dass das Landgericht den Zweifelssatz fehlerhaft auch auf die Rechtsfrage, ob die Beeinträchtigung des Angeklagten im Sinne von § 21 StGB erheblich ist, angewandt hat (vgl. BGHSt 43, 66, 77; BGH NStZ 2005, 149, 150).
  • BGH, 02.10.1986 - 1 StR 238/86

    Heranziehung eines Sachverständigengutachtens bei Geltendmachung angeblicher

    Auszug aus BGH, 01.04.2009 - 2 StR 601/08
    Wenn der Tatrichter aber eine Frage, für die er geglaubt hat, des Rates eines Sachverständigen zu bedürfen, im Widerspruch zu dem Gutachten lösen will, muss er die maßgeblichen Darlegungen des Sachverständigen wiedergeben und seine Gegenansicht unter Auseinandersetzung mit diesen begründen (BGHR StPO § 261 Sachverständiger 1; Fischer StGB 56. Aufl. § 20 Rdn. 65 m.w.N.).
  • BGH, 28.09.2004 - 1 StR 317/04

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Affekt und gegenindizierende

    Auszug aus BGH, 01.04.2009 - 2 StR 601/08
    Zudem lassen die Urteilsausführungen besorgen, dass das Landgericht den Zweifelssatz fehlerhaft auch auf die Rechtsfrage, ob die Beeinträchtigung des Angeklagten im Sinne von § 21 StGB erheblich ist, angewandt hat (vgl. BGHSt 43, 66, 77; BGH NStZ 2005, 149, 150).
  • BGH, 22.01.2004 - 4 StR 319/03

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, entscheidender Zeitpunkt, kein

    Auszug aus BGH, 01.04.2009 - 2 StR 601/08
    Diese Indizien sind dabei im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ-RR 2004, 234, 235 m.w.N.), die das Landgericht nicht vorgenommen hat.
  • BGH, 10.11.2004 - 2 StR 248/04

    Mord (niedrige Beweggründe; Heimtücke; subjektiver Tatbestand;

    Auszug aus BGH, 01.04.2009 - 2 StR 601/08
    Dabei steht nicht jede affektive Erregung der Annahme eines Ausnutzungsbewusstseins in diesem Sinne entgegen (BGH NStZ 2003, 535; 2005, 688 f.).
  • BGH, 27.02.2008 - 2 StR 603/07

    Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Erkennen des Angriffs; Einsichtsfähigkeit);

    Auszug aus BGH, 01.04.2009 - 2 StR 601/08
    Es hat im Gegenteil die gegen eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung sprechenden Anzeichen, die sich aus der von der Sachverständigen herangezogenen Handlungsanalyse und der detaillierten Erinnerung des Angeklagten an das Geschehen ergeben (vgl. BGH NStZ 2008, 510, 512), völlig außer Betracht gelassen.
  • BGH, 13.02.2007 - 5 StR 508/06

    Abgrenzung von Mord und Totschlag (Heimtücke: Arglosigkeit und Wehrlosigkeit;

    Auszug aus BGH, 01.04.2009 - 2 StR 601/08
    Vor diesem Hintergrund hält es sich im Rahmen des tatrichterlichen Beurteilungsspielraums, dass das Landgericht die für den Angeklagten bestimmenden Motive in ihrer Gesamtheit nicht als niedrig im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB gewertet hat (vgl. BGH NStZ 2007, 330, 331).
  • BGH, 10.02.2010 - 2 StR 391/09

    Verfahren wegen Angriffs mit einer Machete im Streit um vermeintliches

    Andererseits hindert aber nicht jede affektive Erregung oder heftige Gemütsbewegung einen Täter daran, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat zu erkennen (BGH NStZ 2006, 167, 169; 2009, 571, 572, jew. m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 05.04.2013 - 17 Ks 2/13

    Mord im Neusser Jobcenter: Lebenslang für Ahmed S.

    Eine affektive Erregung ist bei vorsätzlichen Tötungsdelikten, bei denen im Regelfall gefühlsmäßige Regungen eine Rolle spielen, eher der Normalfall (vgl. BGH Urteil vom 1. April 2009 - 2 StR 601/08 - NStZ 2009, 571 [572]).
  • BGH, 06.12.2012 - 4 StR 360/12

    Beweiswürdigung (Gesamtbetrachtung; Umgang mit Sachverständigengutachten)

    Wenn der Tatrichter aber eine Frage, für die er geglaubt hat, des Rates eines Sachverständigen zu bedürfen, im Widerspruch zu dem Gutachten lösen will, muss er die maßgeblichen Darlegungen des Sachverständigen wiedergeben und seine Gegenansicht unter Auseinandersetzung mit diesen begründen, damit ersichtlich wird, dass er mit Recht das bessere Fachwissen für sich in Anspruch nimmt (BGH, Urteil vom 1. April 2009 - 2 StR 601/08, NStZ 2009, 571, und Beschluss vom 22. Mai 2012 - 5 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 287, 288; KK-Schoreit, StPO, 6. Aufl., § 261 Rn. 33).
  • BGH, 12.07.2017 - 1 StR 408/16

    Ablehnung von Beweisanträgen (gebotene Hinzuziehung eines psychologischen

    Es muss dann aber die maßgeblichen Überlegungen des Sachverständigen wiedergeben und seine Gegenansicht unter Auseinandersetzung mit diesen begründen (BGH, Beschluss vom 29. September 2016 - 2 StR 63/16 Rn. 6, NStZ-RR 2017, 88, 89, mwN; BGH, Urteil vom 1. April 2009 - 2 StR 601/08 Rn. 11, NStZ 2009, 571, 572).
  • BGH, 29.09.2016 - 2 StR 63/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Abweichung von einem Sachverständigengutachten:

    Wenn das Tatgericht aber eine Frage, für die es geglaubt hat, des Rates eines Sachverständigen zu bedürfen, im Widerspruch zu dem Gutachten lösen will, muss es die maßgeblichen Überlegungen des Sachverständigen wiedergeben und seine Gegenansicht unter Auseinandersetzung mit diesen begründen, damit ersichtlich wird, dass es mit Recht das bessere Fachwissen für sich in Anspruch nimmt (vgl. Senat, NStZ 2009, 571; ferner BGH, NStZ-RR 2015, 82; st. Rspr.).
  • LG Regensburg, 16.12.2020 - Ks 103 Js 28875/19

    Hauptverhandlung, Angeklagte, Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnis, Wohnung,

    Diese Indizien sind dabei im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu beurteilen (BGH, Urteil vom 01.04.2009, Az. Ks 138 Js 94957/16 -2 StR 601/08 = NStZ 2009, 571).
  • BGH, 02.12.2014 - 4 StR 381/14

    Angeklagte Tat (Veränderung des Geschehensbilds im Laufe des Verfahrens);

    Die Urteilsgründe genügen den besonderen, an diese Beweiskonstellation zu stellenden Anforderungen nicht (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2003 - 1 StR 524/02, StV 2003, 486; Urteil vom 1. April 2009 - 2 StR 601/08, NStZ 2009, 571; Beschluss vom 24. Februar 2011 - 4 StR 488/10; Beschluss vom 22. Mai 2012 - 5 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 287, 288).
  • BGH, 20.07.2011 - 5 StR 246/11

    Totschlag; erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Gesamtwürdigung aller Umstände;

    Deshalb kann der Senat nicht prüfen, ob der Gutachter und ihm folgend die Schwurgerichtskammer die schwierige Frage, ob ein etwaiger Affekt das Gewicht einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung erlangt hat, im Wege der gebotenen Gesamtwürdigung (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 1. April 2009 - 2 StR 601/08, NStZ 2009, 571, 572, und vom 22. Januar 2004 - 4 StR 319/03, NStZ-RR 2004, 234, 235 mwN) rechtlich einwandfrei beantwortet hat.
  • KG, 05.04.2011 - 2 Ws 102/11

    Jugendstrafe: Prüfung einer Strafrestaussetzung zur Bewährung bei einer im

    Durch die Verweisung auf § 454 Abs. 1 StPO, der sich unmittelbar auf das Verfahren nach § 57 StGB - nicht aber auf das Verfahren nach § 88 JGG bezieht -, wird deutlich, daß auch die materiellen Maßstäbe des Vollstreckungsrechts für Erwachsene gelten sollen (vgl. OLG Nürnberg NStZ-RR 2010, 165; OLG München StraFo 2009, 125).
  • BGH, 09.03.2011 - 2 StR 467/10

    Grenzen der Revisibilität der Beweiswürdigung (Auseinandersetzung mit einem

    So hat es die Ausführungen der Sachverständigen in nachprüfbarer Weise wiedergegeben, sich mit ihnen auseinandergesetzt und seine abweichende Auffassung nachvollziehbar begründet (zu diesen Anforderungen vgl. BGH NStZ 2009, 571 mwN).
  • BGH, 20.06.2023 - 5 StR 58/23

    Voruassetzungen eines schuldrelevanten Affekts; Prüfung des Eingangsmerkmals der

  • LG Düsseldorf, 15.06.2011 - 17 Ks 7/11
  • LG Düsseldorf, 12.06.2013 - 17 Ks 3/13

    Verurteilung wegen der Tötung einer Seniorin aus Neuss

  • LG Düsseldorf, 19.12.2012 - 17 Ks 18/12

    Beweiswürdigung im Zusammenhang mit versuchtem Totschlag unter Eheleuten

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