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   BGH, 25.11.2014 - 2 StR 608/12   

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https://dejure.org/2014,43996
BGH, 25.11.2014 - 2 StR 608/12 (https://dejure.org/2014,43996)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2014 - 2 StR 608/12 (https://dejure.org/2014,43996)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2014 - 2 StR 608/12 (https://dejure.org/2014,43996)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.05.2006 - 1 StR 57/06

    (keine) Revisionserstreckung bei Revisionsausschluss gemäß § 55 Abs. 2 JGG

    Auszug aus BGH, 25.11.2014 - 2 StR 608/12
    Für eine Rechtskraftdurchbrechung gemäß § 357 StPO in der auf die Revision des Angeklagten K. ergangenen Senatsentscheidung vom 12. Juni 2013 ist damit kein Raum (vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Mai 2006 - 1 StR 57/06, BGHSt 51, 34, 39; Gericke in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl., § 357 Rdn. 12).
  • BGH, 19.12.2013 - 2 StR 164/11

    Unstatthafte Gegenvorstellung

    Auszug aus BGH, 25.11.2014 - 2 StR 608/12
    Eine Gegenvorstellung ist daher grundsätzlich nicht statthaft (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2013 - 2 StR 164/11 mwN).
  • BGH, 29.03.2000 - 2 StR 541/99

    Keine nachträgliche Revisionserstreckung auf Mitverurteilte

    Auszug aus BGH, 25.11.2014 - 2 StR 608/12
    Abgesehen davon, dass dem Senat eine nachträgliche Änderung seiner Entscheidung grundsätzlich nicht möglich ist (vgl. auch Senat, Beschluss vom 29. März 2000 - 2 StR 541/99, StV 2002, 12 mwN), liegen die Voraussetzungen des § 357 StPO nicht vor.
  • BGH, 02.09.2015 - 1 StR 135/15

    Gegenvorstellung

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2014 - 2 StR 608/12), ob - wie gelegentlich vertreten (Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 58. Aufl., Vor § 296 Rn. 25 mwN) - eine Gegenvorstellung dann statthaft und zulässig sein kann, wenn ein Rechtsmittel wegen eines Irrtums des Rechtsmittelgerichts auf tatsächlicher Ebene rechtsfehlerhaft als unzulässig verworfen worden ist.
  • BGH, 14.10.2020 - 5 StR 279/20

    Unzulässigkeit der alternativen Benennung mehrerer Beweismittel im Beweisantrag;

    Da durch den Empfänger der Durchfuhrversuch anschließend mit Rat und Tat weiter gefördert wurde, könnte dies eine objektive Beihilfehandlung zur Haupttat darstellen (vgl. zur sogenannten Förderungsformel der Rechtsprechung nur BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252, 257 f. mwN; vgl. zur möglichen Beihilfe zur Haupttat durch Beihilfe zur Beihilfe auch BGH, Beschluss vom 25. November 2014 - 2 StR 608/12).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.06.2013 - 2 StR 608/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,18250
BGH, 12.06.2013 - 2 StR 608/12 (https://dejure.org/2013,18250)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2013 - 2 StR 608/12 (https://dejure.org/2013,18250)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2013 - 2 StR 608/12 (https://dejure.org/2013,18250)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
    Unbefugtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Handeln aus Eigennutz; Vorsatz bzgl. einer nicht geringen Menge)

  • lexetius.com
  • openjur.de

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.11.2004 - 3 StR 424/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; eigennütziges

    Auszug aus BGH, 12.06.2013 - 2 StR 608/12
    Soweit das Landgericht weiter auf die Erwartung des Angeklagten abstellt, A. werde ihm - in Folge des entstandenen "Respekts" - gestatten, von ihm gewünschte Gegenstände wie Handys und Jogginganzüge auch über G. einschmuggeln zu lassen (UA S. 123), kann der Senat ohne nähere Feststellungen zu den Gründen für diese Erwartung jedenfalls nicht ausschließen, dass es sich lediglich um eine vage Hoffnung handelte, die angesichts der gebotenen zurückhaltenden Auslegung nicht als objektiv messbarer Vorteil ausreicht (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 2004 - 3 StR 424/04, insoweit in NStZ-RR 2005, 88 nicht abgedruckt).
  • BGH, 06.11.2012 - 2 StR 410/12

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (für die Eigennützigkeit erforderliche

    Auszug aus BGH, 12.06.2013 - 2 StR 608/12
    Sein Handeln muss vom Streben nach Gewinn geleitet sein oder er muss sich sonst irgendeinen persönlichen Vorteil von ihm versprechen, durch den er materiell oder immateriell besser gestellt wird (vgl. nur Senat, Beschluss vom 6. November 2012 - 2 StR 410/12, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 80).
  • BGH, 13.09.2016 - 4 StR 304/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Denn sie hat weder festgestellt, dass die erworbenen Mengen zunächst jeweils insgesamt zum Handel bestimmt waren, noch hat sie festgestellt, dass die Angeklagte hinsichtlich der Eigenbedarfsmengen einen ihre Eigennützigkeit begründenden mittelbaren oder unmittelbaren Vorteil erlangt hat (vgl. dazu etwa BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2013 - 2 StR 608/12, juris Rn. 10; vom 12. August 2015 - 4 StR 312/15, juris Rn. 4; vom 16. März 2016 - 4 StR 42/16, NStZ-RR 2016, 212, 213).
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