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   BGH, 26.01.1977 - 2 StR 613/76   

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https://dejure.org/1977,421
BGH, 26.01.1977 - 2 StR 613/76 (https://dejure.org/1977,421)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1977 - 2 StR 613/76 (https://dejure.org/1977,421)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1977 - 2 StR 613/76 (https://dejure.org/1977,421)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Steuerhehlerei - Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung einer Strafkammer - Entbindung des Hauptschöffen und dessen Ersetzung durch einen Hilfsschöffen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 105
  • BGHSt 27, 105 (zu 1./2.)
  • NJW 1977, 1889 (Ls.)
  • NJW 1977, 965
  • MDR 1977, 510
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.05.1957 - 2 StR 174/57
    Auszug aus BGH, 26.01.1977 - 2 StR 613/76
    Er berief sich für diese Ansicht in einem Aktenvermerk auf BGHSt 10, 252, 254; OLG Celle, MDR 1972, 261 f; Kleinknecht, Anm. 2 zu § 52 GVG sowie KMR, Anm. 3 b zu § 52 GVG.

    Das gilt auch für das Urteil des Senats in BGHSt 10, 252, auf das sich das Oberlandesgericht Celle - allerdings zu Unrecht - für seine Meinung berufen hat.

  • BGH, 28.11.1958 - 1 StR 449/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.01.1977 - 2 StR 613/76
    Der Senat ist zwar bereits damals von dem hier vertretenen Standpunkt ausgegangen, hat dazu aber keine Ausführungen gemacht, da zu ihnen kein Anlaß bestand, auch nicht später in der Entscheidung BGHSt 22, 289 ff. Unter diesen Umständen erweist sich die - an sich fehlerhafte - Entbindung des Schöffen Lindner noch nicht als eine "Entziehung" des gesetzlichen Richters (vgl. BVerfGE 29, 45, 48; 30, 165, 167; BGHSt 12, 227, 234; 25, 66, 71 f).
  • BVerfG, 27.01.1971 - 2 BvR 507/69

    Begriff des "ausgeschlossenen" Richters

    Auszug aus BGH, 26.01.1977 - 2 StR 613/76
    Der Senat ist zwar bereits damals von dem hier vertretenen Standpunkt ausgegangen, hat dazu aber keine Ausführungen gemacht, da zu ihnen kein Anlaß bestand, auch nicht später in der Entscheidung BGHSt 22, 289 ff. Unter diesen Umständen erweist sich die - an sich fehlerhafte - Entbindung des Schöffen Lindner noch nicht als eine "Entziehung" des gesetzlichen Richters (vgl. BVerfGE 29, 45, 48; 30, 165, 167; BGHSt 12, 227, 234; 25, 66, 71 f).
  • BGH, 27.10.1972 - 2 StR 105/70

    Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts und der

    Auszug aus BGH, 26.01.1977 - 2 StR 613/76
    Der Senat ist zwar bereits damals von dem hier vertretenen Standpunkt ausgegangen, hat dazu aber keine Ausführungen gemacht, da zu ihnen kein Anlaß bestand, auch nicht später in der Entscheidung BGHSt 22, 289 ff. Unter diesen Umständen erweist sich die - an sich fehlerhafte - Entbindung des Schöffen Lindner noch nicht als eine "Entziehung" des gesetzlichen Richters (vgl. BVerfGE 29, 45, 48; 30, 165, 167; BGHSt 12, 227, 234; 25, 66, 71 f).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BGH, 26.01.1977 - 2 StR 613/76
    Der Senat ist zwar bereits damals von dem hier vertretenen Standpunkt ausgegangen, hat dazu aber keine Ausführungen gemacht, da zu ihnen kein Anlaß bestand, auch nicht später in der Entscheidung BGHSt 22, 289 ff. Unter diesen Umständen erweist sich die - an sich fehlerhafte - Entbindung des Schöffen Lindner noch nicht als eine "Entziehung" des gesetzlichen Richters (vgl. BVerfGE 29, 45, 48; 30, 165, 167; BGHSt 12, 227, 234; 25, 66, 71 f).
  • BGH, 18.12.1968 - 2 StR 322/68

    Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Laienrichters wegen von ihm im

    Auszug aus BGH, 26.01.1977 - 2 StR 613/76
    Der Senat ist zwar bereits damals von dem hier vertretenen Standpunkt ausgegangen, hat dazu aber keine Ausführungen gemacht, da zu ihnen kein Anlaß bestand, auch nicht später in der Entscheidung BGHSt 22, 289 ff. Unter diesen Umständen erweist sich die - an sich fehlerhafte - Entbindung des Schöffen Lindner noch nicht als eine "Entziehung" des gesetzlichen Richters (vgl. BVerfGE 29, 45, 48; 30, 165, 167; BGHSt 12, 227, 234; 25, 66, 71 f).
  • BGH, 06.08.1987 - 4 StR 319/87

    Ausschluss eines Schöffen vom Schöffenamt bei schwebenden Strafverfahren -

    Der Bundesgerichtshof hat zwar in BGHSt 27, 105 [BGH 26.01.1977 - 2 StR 613/76] zum Ausdruck gebracht, daß ein Schöffe nicht schon deshalb verhindert ist, das Schöffenamt wahrzunehmen, weil bezüglich seiner Person ein Prüfungsverfahren nach § 52 GVG anhänig ist.

    Das bedeutet aber nur, daß über die Amtsunfähigkeit unabhänig vom Stand des Prüfungsverfahrens - auch unabhängig davon, ob ein solches überhaupt eingeleitet ist - zu entscheiden ist (BGHSt 27, 105, 107) [BGH 26.01.1977 - 2 StR 613/76].

  • BGH, 07.06.2005 - 2 StR 21/05

    Kammerbesetzung (ordentlicher Sitzungstag; außerordentlicher Sitzungstag; freier

    Angesichts der Tatsache, daß diese Fallkonstellation bisher nicht vom Bundesgerichtshof entschieden ist, erscheint die Heranziehung der Schöffen, die für den dem Hauptverhandlungstermin vorangehenden Sitzungstag ausgelost waren, zwar fehlerhaft, jedoch nicht als willkürliche, unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbare Entziehung des gesetzlichen Richters (zu diesem Erfordernis vgl. BGHSt 25, 66, 72; 239, 241; 27, 105, 107; 34, 121, 123; Classen in v. Mangoldt/Klein/Starck, Bonner GG 4. Aufl. Art. 101 Abs. 1 Rdn. 31; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 338 Rdn. 6 - jew. m.w.N.).
  • BGH, 04.12.1992 - BLw 19/92

    Formelle und materielle Einzelfragen zum Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Mit Recht hat das Kreisgericht aber ausgeführt, daß ein ehrenamtlicher Richter, der im Verfahren nach § 4 Abs. 1 und 2 LwVG berufen worden ist, dieses Amt solange ausübt, als er nicht seines Amtes enthoben worden ist (§ 7 LwVG; vgl. auch BGHSt 27, 105, 106 [BGH 26.01.1977 - 2 StR 613/76] zu §§ 52, 54 GVG).
  • BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung - Heranziehung eines

    Die vertretbare Beantwortung einer vom Gesetz nicht geregelten, die Heranziehung von Schöffen betreffenden Zweifelsfrage verstößt aber weder gegen den Grundsatz der Mitwirkung des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 16 Satz 2 GVG), noch führt sie zu einer vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts im Sinne von § 338 Nr. 1 StPO (BGHSt 27, 105, 107 [BGH 26.01.1977 - 2 StR 613/76]; BGH GA 1976, 142; a.A. BGH JR 1978, 210, 211 in einem obiter dictum).
  • BGH, 08.04.1981 - 3 StR 88/81

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Rüge einer fehlerhaften

    Durch die vertretbare Beantwortung einer vom Gesetz nicht ausdrücklich geregelten Frage wird aber weder gegen Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 16 Satz 2 GVG verstoßen noch eine fehlerhafte Gerichtsbesetzung herbeigeführt (BGH GA 1976, 142; vgl. auch BGHSt 25, 66, 71; 27, 105, 107) [BGH 26.01.1977 - 2 StR 613/76].

    Es kann deshalb keine Rede davon sein, daß der Vorsitzende, indem er sich im Ergebnis der Auffassung von Kleinknecht und Schäfer angeschlossen hat, einen klar zutage liegenden Gesetzesverstoß oder einen willkürlichen Eingriff in die Besetzung des Gerichts - und nur eine solche Handlungsweise hätte zu einer gesetzeswidrigen Gerichtsbesetzung geführt (vgl. BGHSt 27, 105, 107) [BGH 26.01.1977 - 2 StR 613/76] - begangen hätte.

  • OLG Dresden, 28.10.2021 - 3 Ws 95/21

    Wann und wie wird die Entscheidung über die Besetzungsreduktion nach neuem Recht

    Wenngleich somit die Entscheidung des Kammervorsitzenden zur Entbindung des Ersatzschöffen von einem Tatsachenirrtum beeinflusst war, so kann - auch bei Anwendung des bei der Willkürprüfung anzulegenden, auf Verhinderung einer manipulative Richterauswahl ausgerichteten Maßstabs - von einem klar zutage getretenen Gesetzesverstoß oder einem willkürlichen Eingriff in die Besetzung des Gerichts nicht die Rede sein (vgl. BGHSt 27, 105).
  • BGH, 21.06.1978 - 3 StR 81/78

    Strafbarkeit wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung - Voraussetzungen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt eine Verhinderung im Sinne des § 54 GVG nicht schon darin, daß bezüglich eines Schöffen ein Prüfungsverfahren nach § 52 GVG anhängig ist (BGHSt 27, 105 gegen OLG Celle MDR 1972, 261, 262; vgl. auch Kleinknecht a.a.O. § 52 GVG Rdn 4); denn nicht jeder Fall, der zur Streichung aus der Schöffenliste Anlaß gibt, stellt zugleich einen Hinderungsgrund für einzelne Sitzungstage im Sinne von § 54 GVG dar.
  • BGH, 25.09.1986 - II ZR 31/86

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts bei Verhinderung des Vorsitzenden Richters

    Sie ist zwar in § 21 g Abs. 2 GVG nicht ausdrücklich vorgesehen, doch ist § 21 e Abs. 4 GVG, wonach das Präsidium anordnen kann, daß ein Richter oder Spruchkörper, der in einer Sache tätig geworden ist, für diese nach Änderung der Geschäftsverteilung zuständig bleibt, entsprechend anwendbar (vgl. BGH, Urteil v. 26. Januar 1977 - 2 StR 613/76, NJW 1977, 965, 966; Kissel, GVG, Rdnr. 133 zu § 21 e und Rdnr. 12 zu § 21 g).
  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 114/86

    Verteilung der Hauptschöffenplätze: Berücksichtigung des Bezirks einer

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß nicht jeder Fehler bei der Schöffenheranziehung zu einer vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts im Sinne des § 338 Nr. 1 GVG führt (u.a. BGHSt 25, 66, 71 [BGH 27.10.1972 - 2 StR 105/70]; 26, 206, 208 ff [BGH 14.10.1975 - 1 StR 108/75]; 27, 105, 107 [BGH 26.01.1977 - 2 StR 613/76]; 29, 283, 287 f [BGH 10.06.1980 - 5 StR 464/79]; 33, 290, 292 ff [BGH 13.08.1985 - 1 StR 330/85]).
  • BGH, 03.07.1979 - 1 StR 137/79

    Reihenfolge der Heranziehung von Hilfsschöffen - Der für den Stand der

    Der Senat läßt offen, ob dennoch die Rüge nicht durchgreifen kann, weil die beanstandete Besetzung der Strafkammer nicht auf "einem klar zutage liegenden Gesetzesverstoß oder einem willkürlichen Eingriff" beruht (vgl. BGHSt 25, 66, 72; 25, 239, 241 [BGH 24.10.1973 - 2 StR 613/72]; 27, 105, 107 [BGH 26.01.1977 - 2 StR 613/76]; BGH GA 1976, 141, 142), oder ob die Rüge durchgreifen muß, weil es bei der Zuziehung "falscher" Schöffen nicht darauf ankommt, ob sie lediglich Folge einer vertretbaren Rechtsansicht oder Handhabung der gesetzlichen Bestimmungen ist (so BGH JR 1978, 210 mit Anm. von K. Meyer).
  • BFH, 26.09.1990 - IV R 121/89

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Voraussetzungen für das Vorliegne

  • BGH, 17.09.1984 - 3 StR 369/84

    Konkurrenzverhältnis zwischen § 27 VersG und § 125 StGB sowie § 125a StGB -

  • BayObLG, 14.09.1998 - 1 ObOWi 481/98

    Entziehung des gesetzlichen Richters durch Nichtbeachtung des

  • BGH, 14.11.1978 - 5 StR 546/78

    Gemeinschaftlicher Betrug - Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts -

  • BGH, 15.11.1978 - 2 StR 503/77

    Vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts - Ersetzung des

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