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   BGH, 03.05.1991 - 2 StR 613/90   

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https://dejure.org/1991,1336
BGH, 03.05.1991 - 2 StR 613/90 (https://dejure.org/1991,1336)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1991 - 2 StR 613/90 (https://dejure.org/1991,1336)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1991 - 2 StR 613/90 (https://dejure.org/1991,1336)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Diebstahls durch Entfernung von Gütern aus der Konkursmasse einer Gesamthandsgemeinschaft trotz Genehmigung derselben - Verurteilung wegen Betrugs im Zusammenhang mit dem Verkauf von zur Konkursmasse gehörenden Gütern - Beihilfe vor Tatbeginn - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 250
  • NStZ 1991, 432
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 13.06.1986 - 3 StR 197/86

    Wertung der Entgegennahme einer nicht zustehenden Aufwandsentschädigung als

    Auszug aus BGH, 03.05.1991 - 2 StR 613/90
    Zwischen der Vermögensbetreuungspflicht und dem Handeln des Täters muß weiter ein innerer Zusammenhang bestehen (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 1; BGH StV 86, 204).

    Zwischen der noch bestehenden Vermögensbetreuungspflicht und der Wegnahme der Gegenstände bestand kein innerer Zusammenhang (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 1).

  • BGH, 30.10.1985 - 2 StR 383/85

    Verwirklichung des Untreuetatbestandes durch einen Rechtsanwalt bei Zurückhaltung

    Auszug aus BGH, 03.05.1991 - 2 StR 613/90
    Zwischen der Vermögensbetreuungspflicht und dem Handeln des Täters muß weiter ein innerer Zusammenhang bestehen (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 1; BGH StV 86, 204).
  • BGH, 06.11.1986 - 1 StR 327/86

    Eigennütziges Handeln des Geschäftsführers

    Auszug aus BGH, 03.05.1991 - 2 StR 613/90
    Ob das Handeln des Angeklagten nach Konkurseröffnung und Übergang der Verfügungsbefugnis auf den Konkursverwalter dennoch gemäß § 14 StGB als Organhandeln im Interesse der Gesellschaften anzusehen wäre, wenn er mit Zustimmung aller Gesellschafter gehandelt hätte (vgl. BGHSt 34, 221, 223; wistra 89, 264), oder ob schon wegen der Art des Handelns und der Unwirksamkeit einer etwaigen Zustimmung (die keine wirksame Erweiterung der Geschäftsführungsbefugnis bewirken konnte) eine solche Bewertung ausscheiden muß, kann hier offen bleiben.
  • BGH, 22.04.2005 - 2 StR 310/04

    "Kannibalen-Fall" muß neu verhandelt werden

    Jedenfalls war das Einverständnis des Opfers nicht geeignet, die Tatbestandsmäßigkeit auch hinsichtlich des geschützten Rechtsguts der Allgemeinheit entfallen zu lassen, da das Opfer hierüber, was aber erforderlich gewesen wäre (vgl. BGHSt 5, 66, 68; BGH NJW 1992, 250), nicht verfügen konnte.
  • BGH, 15.05.2012 - 3 StR 118/11

    Aufgabe der Interessentheorie (Merkmalsüberwälzung; Ziel des § 14 StGB;

    Anm. Gössel; offen gelassen von BGH, Urteil vom 3. Mai 1991 - 2 StR 613/90, NJW 1992, 250, 252).
  • BGH, 23.02.2012 - 1 StR 586/11

    Untreue zulasten von Personenhandelsgesellschaften oder Gesellschaftern (GmbH "

    a) Für die Frage des Nachteilseintritts ist bei einer Kommanditgesellschaft - wie aufgezeigt - nicht allein auf die Gesellschaft, sondern auf das Vermögen der einzelnen Gesellschafter abzustellen (BGH, Beschluss vom 30. August 2011 - 2 StR 652/10; BGH, Urteil vom 3. Mai 1991 - 2 StR 613/90).

    Auch hinsichtlich eines Kommanditisten, der in einer gemäß § 247 StGB privilegierten Beziehung zum Angeklagten stand bzw. steht, scheidet eine Untreue zu dessen Nachteil bei Fehlen eines form- und fristgerechten Strafantrags aus (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 1991 - 2 StR 613/90; BGH, Urteil vom 26. Februar 1987 - 1 StR 5/87).

  • BGH, 10.02.2009 - 3 StR 372/08

    Bankrott (Ankündigung der beabsichtigten Aufgabe der Interessentheorie);

    Anm. Gössel; offen gelassen von BGH NJW 1992, 250, 252).
  • BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02

    Bochumer Urteil gegen Bauinvestor teilweise aufgehoben

    a) Untreue gegenüber der GmbH & Co. KG kommt nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 1992, 250, 251 m. w. N.).
  • BGH, 20.07.1999 - 1 StR 668/98

    BGH hebt auf die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Urteil

    Denn da die Gesellschaft am Vermögen der TLS GmbH & Co KG nicht beteiligt war, konnte sich eine derartige Gefährdung nur aus einer Erhöhung ihres Haftungsrisikos ergeben, die Folge des Vertragsabschlusses hätte sein müssen (vgl. BGH wistra 1984, 71; s. auch BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 25; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 20 betrifft den Fall der Vermögensbeteiligung der GmbH an der KG).
  • BGH, 15.09.2011 - 3 StR 118/11

    Anfrageverfahren zur Aufgabe der Interessentheorie; GmbH; Bankrott; Untreue

    Anm. Gössel; offen gelassen von BGH, Urteil vom 3. Mai 1991 - 2 StR 613/90, NJW 1992, 250, 252).

    c) Der beabsichtigten Verwerfung der Revision stehen jedoch Entscheidungen anderer Strafsenate des Bundesgerichtshofs entgegen (u.a. 1. Strafsenat: Beschluss vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 407/80; Urteil vom 6. November 1986 - 1 StR 327/86, BGHSt 34, 221; 2. Strafsenat: Urteil vom 3. Mai 1991 - 2 StR 613/90, NJW 1992, 250; 4. Strafsenat: Beschluss vom 10. Juli 1979 - 4 StR 270/79; 5. Strafsenat: Urteil vom 29. November 1983 - 5 StR 616/83, wistra 1984, 71; Urteil vom 17. Dezember 1991 - 5 StR 361/91, BGHR StGB § 283 Abs. 1 Konkurrenzen 3; Beschluss vom 14. Dezember 1999 - 5 StR 520/99, NStZ 2000, 206).

  • BGH, 03.02.1993 - 3 StR 606/92

    Auswirkungen einer Sequesterbestellung im Konkurseröffnungsverfahren - Untreue

    In dieser Stellung kann jedoch eine für die Anwendung des § 266 Abs. 1 StGB erhebliche Änderung dadurch eintreten, daß über das Vermögen der GmbH der Konkurs eröffnet und ein Konkursverwalter bestellt wird (vgl. BGH wistra 1991, 305, 307).

    Diese unterliegt auch noch im Falle ihrer Überschuldung dem strafrechtlichen Vermögensschutz gegenüber ihren Gesellschaftern (vgl. BGHR StGB § 266 I Nachteil 25; BGH wistra 1991, 305, 306 m.w.N.).

  • BGH, 12.12.1996 - 4 StR 489/96

    Vorliegen des Untreuetatbestandes durch Beiseiteschaffung von Sicherungsgütern

    Der Pflichtenkreis des Angeklagten könnte so - auch im Hinblick auf das Sicherungsgut (vgl. Kuhn/Uhlenbruck a.a.O. § 1 Rdn. 90 a, § 106 Rdn. 18; Herbert, Die Sequestration im Konkursantragsverfahren [1989] S. 149 ff.) - auf die Wahrnehmung der Gemeinschuldneraufgaben beschränkt worden sein; eine die Täterstellung nach § 266 Abs. 1 StGB begründende Machtposition hätte der Angeklagte dann nicht mehr innegehabt, und eine Bestrafung wegen Untreue käme nicht in Betracht (vgl. BGH wistra 1991, 305, 307; NJW 1993, 1278).

    Der Angeklagte hatte - trotz der Sequestration - daran Gewahrsam, da der Sequester sie noch nicht in Besitz genommen hatte (vgl. BGH wistra 1991, 305).

  • BGH, 13.09.2007 - 5 StR 292/07

    Anforderungen an die Berechnungsdarstellung bei Steuerhinterziehung (Ausnahme bei

    Er hat sich hierdurch nicht - wie vom Landgericht angenommen - wegen Bankrotts (§ 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB), sondern wegen Untreue (§ 266 Abs. 1 StGB) strafbar gemacht (vgl. BGHR StGB § 283 Abs. 1 Geschäftsführer 1, 2).
  • BGH, 25.01.2023 - 6 StR 383/22

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: Vorstandsmitglied einer

  • BGH, 03.04.2007 - 4 StR 601/06

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: Spielraum für eigenständige und selbständige

  • LG Düsseldorf, 02.03.2022 - 25 S 26/20

    Zur Haftung persönlichen eines Geschäftsführers einer Verwalter-GmbH bei

  • LG Düsseldorf, 02.03.2022 - 25 S 26/35
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