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   BGH, 16.03.1977 - 2 StR 62/77   

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https://dejure.org/1977,8556
BGH, 16.03.1977 - 2 StR 62/77 (https://dejure.org/1977,8556)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1977 - 2 StR 62/77 (https://dejure.org/1977,8556)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1977 - 2 StR 62/77 (https://dejure.org/1977,8556)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestrafung gewerbsmäßigen Bannbruchs bei Zuwiderhandlungen gegen Monopolvorschriften - Gewerbsmäßiger Bannbruch bei Betäubungsmittelstraftaten - Gewerbsmäßiger Schmuggel bei Hinterziehung zu entrichtender Einfuhrumsatzsteuer

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.05.1953 - 3 StR 926/52

    Vergütung eines Vormunds oder eines Pflegers als Vergütung im Sinne des § 352

    Auszug aus BGH, 16.03.1977 - 2 StR 62/77
    Daß die Tat fortgesetzt begangen worden ist, braucht gemäß § 260 Abs. 4 StPO nicht in die Urteilsformel aufgenommen zu werden (vgl. u.a. BGH, Urt. vom 13. Mai 1953 - 3 StR 926/52 - und vom 8. Juli 1958 - 1 StR 266/58 -).
  • BGH, 19.11.1970 - 2 StR 510/70

    Anwendung des festen Umrechnungsmaßstabs bei der Anrechnung einer

    Auszug aus BGH, 16.03.1977 - 2 StR 62/77
    Da nach § 51 StGB die Untersuchungshaft in der Regel angerechnet wird, ist die entsprechende Anordnung überflüssig (vgl. BGHSt 24, 29, 30).
  • BGH, 04.07.1973 - 3 StR 15/73

    Schmuggel von Pflanzenteilchen der "cannabis sativa" - Subsidiarität des

    Auszug aus BGH, 16.03.1977 - 2 StR 62/77
    Der Anwendung des § 396 AO a.F. hätte nämlich die in dieser Vorschrift enthaltene Subsidiaritätsklausel entgegengestanden (BGHSt 25, 215), weil die Tat des Angeklagten in einer anderen Strafbestimmung als Zuwiderhandlung gegen ein Einfuhrverbot mit Strafe bedroht ist (§ 11 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 6 a BetMG).
  • BGH, 16.01.1974 - 2 StR 514/73

    Einfuhr - Durchfuhr - Cannabis - Rauschgift - Besitz von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 16.03.1977 - 2 StR 62/77
    Gegenüber dem Handeltreiben treten Einfuhr und Veräußerung, die das Landgericht als Tatbestandsmerkmal anführt (UA S. 8), zurück, weil sie unselbständige in dem Handeltreiben aufgehende Teilstücke des Geschehens darstellen (BGHSt 25, 290; 25, 385; BGH, Beschluß vom 6. Juni 1975 - 2 StR 167/75).
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 16.03.1977 - 2 StR 62/77
    Gegenüber dem Handeltreiben treten Einfuhr und Veräußerung, die das Landgericht als Tatbestandsmerkmal anführt (UA S. 8), zurück, weil sie unselbständige in dem Handeltreiben aufgehende Teilstücke des Geschehens darstellen (BGHSt 25, 290; 25, 385; BGH, Beschluß vom 6. Juni 1975 - 2 StR 167/75).
  • BGH, 06.06.1975 - 2 StR 167/75

    Verhältnis von unerlaubter Einfuhr und Handeltreiben von Heroin - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 16.03.1977 - 2 StR 62/77
    Gegenüber dem Handeltreiben treten Einfuhr und Veräußerung, die das Landgericht als Tatbestandsmerkmal anführt (UA S. 8), zurück, weil sie unselbständige in dem Handeltreiben aufgehende Teilstücke des Geschehens darstellen (BGHSt 25, 290; 25, 385; BGH, Beschluß vom 6. Juni 1975 - 2 StR 167/75).
  • BGH, 18.03.1976 - 4 StR 65/76

    Revision wegen fehlender Strafaussetzung zur Bewährung - Anrechnung der

    Auszug aus BGH, 16.03.1977 - 2 StR 62/77
    Nur in Ausnahmefällen, etwa dann, wenn die Untersuchungshaft nicht angerechnet werden soll oder wenn Zweifel über die Art der Anrechnung entstehen können, ist die Entscheidung darüber in den Urteilsspruch aufzunehmen (vgl. BGH, Urt. vom 18. März 1976 - 4 StR 65/76 -).
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Eine richterliche Entscheidung wird nur in Ausnahmefällen erforderlich, etwa wenn die Anrechnung ganz oder teilweise unterbleiben soll (§ 51 Abs. 1 Satz 2 StGB 1975), wenn auf Freiheits- und Geldstrafe oder auf mehrere Freiheitsstrafen erkannt wird, so daß zu bestimmen ist, auf welche Strafe die Untersuchungshaft angerechnet werden soll (BGHSt 24, 29, 30; BGH, Urt. vom 18. März 1976 - 4 StR 65/76; Beschl. vom 16. März 1977 - 2 StR 62/77).

    Daher erübrigen sich - worauf hinzuweisen der Senat Anlaß hat - Kennzeichnungen der Tat als gemeinschaftlich oder fortgesetzt oder im Rückfall begangen (BGH, Beschl. vom 16. März 1977 - 2 StR 62/77; BGHSt 23, 237; Willms DRiZ 1976, 82), die Hervorhebung verminderter Schuldfähigkeit des Täters oder der Einordnung der Tat als besonders schwerer oder minder schwerer Fall.

  • BGH, 03.05.1978 - 3 StR 143/78

    Begründetheit einer Revision - Anrechnung der Freiheitsentziehung

    Der Senat hat die Urteilsformel durch die Aufnahme der Entscheidung über die Anrechnung ergänzt, weil sie in diesem Fall geeignet ist, möglichen Zweifeln vorzubeugen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 1972 - 1 StR 536/70 - und 16. März 1977 - 2 StR 62/77).
  • BGH, 01.10.1980 - 3 StR 367/80

    Möglichkeit der Einordnung der Einfuhr von Betäubungsmitteln zum Zwecke des

    "Der Schuldspruch muß jedoch berichtigt werden: Der einfache Bannbruch tritt gegenüber dem Tatbestand des § 11 Abs. 1 Nr. 6 a BetMG zurück (§ 372 Abs. 2 AO 1977; BGH, Beschlüsse vom 16. März 1977 - 2 StR 62/77 und vom 13. Oktober 1978 - 2 StR 480/78).
  • BGH, 04.07.1978 - 2 StR 287/78

    Verwendung eines Bezugsscheins als Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz -

    Gegenüber § 373 Abs. 1 AO tritt aber der Grundtatbestand des § 370 Abs. 1 AO zurück (BGH, Beschluß vom 16. März 1977 - 2 StR 62/77 -).
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