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Rechtsprechung
   BGH, 09.05.2012 - 2 StR 620/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11141
BGH, 09.05.2012 - 2 StR 620/11 (https://dejure.org/2012,11141)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2012 - 2 StR 620/11 (https://dejure.org/2012,11141)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - 2 StR 620/11 (https://dejure.org/2012,11141)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 24 StPO
    Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im Zusammenhang mit der Besetzung des Vorsitzes des 2. Strafsenates (Druck durch das Präsidium)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 2 StPO
    Ablehnungsgesuch gegen Richter eines Strafsenats des BGH: Auseinandersetzung der abgelehnten Richter mit dem Präsidium des BGH über die Verfassungsmäßigkeit der Regelung der Geschäftsverteilung des Strafsenats

  • Wolters Kluwer

    Vorschriftswidrige Besetzung eines Strafsenates aufgrund einer durch Druck des Präsidiums des BGH erzeugten fehlenden Unabhängigkeit der Richter

  • rewis.io

    Ablehnungsgesuch gegen Richter eines Strafsenats des BGH: Auseinandersetzung der abgelehnten Richter mit dem Präsidium des BGH über die Verfassungsmäßigkeit der Regelung der Geschäftsverteilung des Strafsenats

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 24 Abs. 2
    Vorschriftswidrige Besetzung eines Strafsenates aufgrund einer durch Druck des Präsidiums des BGH erzeugten fehlenden Unabhängigkeit der Richter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Neues im Besetzungsstreit beim BGH - Beschleunigung über alles

Besprechungen u.ä. (5)

  • De-legibus-Blog (Entscheidungsbesprechung)

    Wie der BGH gegen den BGH ermittelt

  • De-legibus-Blog (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Machtkampf am BGH: "Mein persönliches Schicksal ist unerheblich”

  • De-legibus-Blog (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Von doppelten Vorsitzenden und doppelten Krisen

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Der zur Zuständigkeit genötigte Richter (RA'in Andrea Groß-Bölting; ZIS 2012, 371)

  • drschmitz.info (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    BGH-Präsident sichtet nach Ablehnungsgesuchen die dienstlichen Erklärungen der Richter

In Nachschlagewerken

Sonstiges (10)

  • faz.net (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 25.05.2012)

    Personalstreit am BGH: Offene Diskussion oder offener Rechtsbruch?

  • gross-boelting.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Dienstliche Erklärung vom 14.03.12 von RiBGH Prof. Dr. Fischer

  • gross-boelting.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Dienstliche Erklärung vom 15.03.12 von VRiBGH Dr. Ernemann

  • gross-boelting.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Dienstliche Erklärung vom 20.03.12 von RiBGH Dr. Ott

  • gross-boelting.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Dienstliche Erklärung vom 23.03.12 von RiBGH Dr. Berger

  • gross-boelting.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Dienstliche Äußerung vom 28.03.12 von RiBGH Dr. Berger

  • gross-boelting.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Dienstliche Erklärung vom 26.03.12 von RiBGH Dr. Eschelbach

  • gross-boelting.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Selbstanzeige vom 28.03.12 von RiBGH Dr. Eschelbach

  • gross-boelting.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Selbstanzeige von RiBGH Dr. Ott

  • gross-boelting.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Dienstliche Erklärung vom 4.4.12 von RiBGH Prof. Dr. Krehl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2012, 449
  • StV 2012, 516
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.01.2012 - 2 StR 346/11

    Vorsitz im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - 2 StR 620/11
    Die abgelehnten Richter hätten als Mitglieder der Spruchgruppe 2 des 2. Strafsenates mit Beschluss vom 11. Januar 2012 ( 2 StR 346/11) festgestellt, dass der Senat nicht ordnungsgemäß besetzt sei und das Verfahren ausgesetzt, weil die Zuweisung des Senatsvorsitzes an den abgelehnten Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann durch den Geschäftsverteilungsplan des Bundesgerichtshofs mit Verfassungsrecht nicht in Einklang stehe (anders die Spruchgruppe 1 des 2. Strafsenates, vgl. Urteil vom 11. Januar 2012 - 2 StR 482/11).

    Aus Presseveröffentlichungen gehe hervor, dass ein Mitglied des Senats in der mündlichen Verhandlung über die Strafsache 2 StR 346/11 am 8. Februar 2012 dem Präsidium des Bundesgerichtshofs vorgeworfen habe, in dieser Sache auf die Rechtsprechung des Senates Einfluss genommen zu haben.

    Da der Beschwerdeführer auf Grund des Beratungsgeheimnisses nicht wissen könne, wie die Richter abgestimmt hätten, lehne er sämtliche Richter ab, die Mitglieder derjenigen Spruchgruppe waren, die die Entscheidungen vom 11. Januar 2012 und vom 8. Februar 2012 im Verfahren 2 StR 346/11 getroffen hätten, soweit diese nunmehr auch zur Entscheidung über die vorliegende Sache vorgesehen seien.

  • BVerfG, 19.08.1996 - 2 BvR 115/95

    Besorgnis der Befangenheit in Strafvollzugssachen

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - 2 StR 620/11
    Die Vorschrift ist einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG), die garantieren, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfG 2 BvR 958/06 vom 27. Dezember 2006 = NJW 2007, 1670 mwN; 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996 = NJW 1996, 3333).

    Ob nach § 24 Abs. 2 StPO die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit stattfindet, beurteilt sich stets im Hinblick auf das konkrete Verfahren; ist ein Bezug zum konkreten Verfahrensgegenstand gegeben, kann nicht von einer verfahrensübergreifenden Generalablehnung die Rede sein, die gesetzlich nicht vorgesehen ist (BVerfG 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996 = NJW 1996, 3333).

  • BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 958/06

    Adhäsionsverfahren; Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Befangenheit;

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - 2 StR 620/11
    Die Vorschrift ist einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG), die garantieren, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfG 2 BvR 958/06 vom 27. Dezember 2006 = NJW 2007, 1670 mwN; 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996 = NJW 1996, 3333).
  • BGH, 27.04.1972 - 4 StR 149/72

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - 2 StR 620/11
    Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters ist gerechtfertigt, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfG NJW 1995, 1277; BVerfGE 88, 1, 4; BGH, Beschluss vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336, 338; Meyer-Goßner StPO 54. Aufl. 2011 § 24 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 11.01.2012 - 2 StR 482/11

    Vorsitz im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - 2 StR 620/11
    Die abgelehnten Richter hätten als Mitglieder der Spruchgruppe 2 des 2. Strafsenates mit Beschluss vom 11. Januar 2012 ( 2 StR 346/11) festgestellt, dass der Senat nicht ordnungsgemäß besetzt sei und das Verfahren ausgesetzt, weil die Zuweisung des Senatsvorsitzes an den abgelehnten Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann durch den Geschäftsverteilungsplan des Bundesgerichtshofs mit Verfassungsrecht nicht in Einklang stehe (anders die Spruchgruppe 1 des 2. Strafsenates, vgl. Urteil vom 11. Januar 2012 - 2 StR 482/11).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 1213/85

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters - Selbstablehnung

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - 2 StR 620/11
    Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters ist gerechtfertigt, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfG NJW 1995, 1277; BVerfGE 88, 1, 4; BGH, Beschluss vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336, 338; Meyer-Goßner StPO 54. Aufl. 2011 § 24 Rn. 8 mwN).
  • BVerfG, 16.02.1995 - 2 BvR 1852/94

    Limbach

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - 2 StR 620/11
    Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters ist gerechtfertigt, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfG NJW 1995, 1277; BVerfGE 88, 1, 4; BGH, Beschluss vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336, 338; Meyer-Goßner StPO 54. Aufl. 2011 § 24 Rn. 8 mwN).
  • OLG Jena, 15.08.2016 - 1 Ws 305/16

    Strafvollstreckungssache: Unterbliebene Anzeige der Mitwirkung zweier miteinander

    Sie dient - ebenso wie die ihr zugrunde liegenden Vorschriften über die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit, die ihrerseits einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG) sind (vgl. BGH, Beschluss vom 09.05.2012, 2 StR 620/11, bei juris) - der Sicherung des Anspruchs der Verfahrensbeteiligten auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG.
  • OLG Hamm, 09.01.2014 - 5 RVs 134/13

    Ermessensspielraum des Vorsitzenden bei der Anordnung der Fesselung des

    Maßgeblich sind insoweit der Standpunkt eines vernünftigen Angeklagten und die Vorstellungen, die sich ein geistig gesunder, bei voller Vernunft befindlicher Prozessbeteiligter bei der ihm zumutbaren ruhigen Prüfung der Sachlage machen kann (vgl. BGH, StV 2012, 449).
  • BGH, 04.07.2012 - 2 StR 622/11

    Unparteilichkeit des Richters am BGH Prof. Dr. Krehl (Anzeige von Umständen, die

    Der Senat hat - u.a. in vorliegendem Verfahren - bereits mit Beschlüssen vom 9. Mai 2012 ( 2 StR 620/11, 2 StR 622/11 und 2 StR 25/12) Befangenheitsgesuche gegen Prof. Dr. Krehl auf der Grundlage der damaligen dienstlichen Erklärungen des Richters als unbegründet zurückgewiesen.
  • LG Karlsruhe, 10.01.2023 - 4 KLs 730 Js 21302/17

    Rechtsbeugung, Bestechlichkeit und Vorteilsannahme eines Richters

    Maßgeblich ist also die Erwägung, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung der mitgeteilten Umstände Anlass hätte, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 09.05.2012 - 2 StR 620/11, StV 2012, 449).
  • BGH, 04.07.2012 - 2 StR 122/12

    Unparteilichkeit des Richters am BGH Prof. Dr. Krehl (Anzeige von Umständen, die

    Der Senat hat bereits mit Beschlüssen vom 9. Mai 2012 ( 2 StR 620/11, 2 StR 622/11 und 2 StR 25/12) Befangenheitsgesuche gegen Prof. Dr. Krehl auf der Grundlage der damaligen dienstlichen Erklärungen des Richters als unbegründet zurückgewiesen.
  • BGH, 04.07.2012 - 2 StR 605/11

    Unparteilichkeit der Richter am BGH Prof. Dr. Krehl und Prof. Dr. Fischer

    Der Senat hat bereits mit Beschlüssen vom 9. Mai 2012 ( 2 StR 620/11, 2 StR 622/11 und 2 StR 25/12) Befangenheitsgesuche auf der Grundlage der damaligen dienstlichen Erklärungen der Richter als unbegründet zurückgewiesen.
  • BGH, 04.07.2012 - 2 StR 572/11

    Unparteilichkeit der Richter am BGH Prof. Dr. Krehl und Prof. Dr. Fischer

    Der Senat hat bereits mit Beschlüssen vom 9. Mai 2012 ( 2 StR 620/11, 2 StR 622/11 und 2 StR 25/12) Befangenheitsgesuche auf der Grundlage der damaligen dienstlichen Erklärungen der Richter als unbegründet zurückgewiesen.
  • BGH, 04.07.2012 - 2 StR 43/12

    Anzeige der möglichen Befangenheit durch einen Richter des BGH

    Der Senat hat bereits mit Beschlüssen vom 9. Mai 2012 ( 2 StR 620/11, 2 StR 622/11 und 2 StR 25/12) Befangenheitsgesuche gegen Prof. Dr. Krehl auf der Grundlage der damaligen dienstlichen Erklärungen des Richters als unbegründet zurückgewiesen.
  • BGH, 22.11.2012 - 2 StR 28/12

    Ablehnungsantrag (Besorgnis der Befangenheit)

    Eine unsachliche Beeinflussung der genannten Richter bei ihrer Entscheidung über die Besetzungsfrage durch das Präsidium liegt nicht vor (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 2 BvR 610, 625/12, NJW 2334, 2337; BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2012 - 2 StR 620/11 und 2 StR 25/12, vom 20. Juni 2012 - 2 StR 61/12 sowie 2 StR 166/12).
  • OLG Stuttgart, 28.02.2019 - 4 Ws 42/19

    Richterablehnung im Beschwerdeverfahren in Strafsachen: Zeitliche Zulässigkeit

    Dies ist der Fall, wenn aus der objektivierten Sicht des ablehnungsberechtigten Verfahrensbeteiligten bei vernünftiger und ruhiger Prüfung aller Umstände Grund zu der Annahme besteht, dass die abgelehnten Richter ihm gegenüber eine innere Haltung einnehmen, die ihre Unparteilichkeit oder Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (BGH, Urteil vom 9. Februar 1951, - 3 StR 48/50, juris Rn. 5, 8; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 2 StR 620/11, juris Rn. 4; Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 24 Rn. 8).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.07.2012 - 2 StR 620/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22906
BGH, 12.07.2012 - 2 StR 620/11 (https://dejure.org/2012,22906)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2012 - 2 StR 620/11 (https://dejure.org/2012,22906)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - 2 StR 620/11 (https://dejure.org/2012,22906)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 2 StPO
    Unbegründete Ablehnung des Richters am BGH Krehl wegen Besorgnis der Befangenheit trotz Anzeige der Befangenheit (Besetzungsstreit am BGH)

  • lexetius.com
  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.05.2012 - 2 StR 25/12

    Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - 2 StR 620/11
    Der Senat hat - u.a. in vorliegendem Verfahren - bereits mit Beschlüssen vom 9. Mai 2012 (2 StR 620/11, 2 StR 622/11 und 2 StR 25/12) Befangenheitsgesuche gegen Prof. Dr. Krehl auf der Grundlage der damaligen dienstlichen Erklärungen des Richters als unbegründet zurückgewiesen.
  • BGH, 20.06.2012 - 2 StR 61/12

    Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - 2 StR 620/11
    Mit Beschlüssen vom 20. Juni 2012 ( 2 StR 61/12 und 2 StR 166/12) hat der Senat u.a. Prof. Dr. Krehl betreffende - weitere - Befangenheitsgesuche als unbegründet zurückgewiesen.
  • BGH, 20.06.2012 - 2 StR 166/12

    Hinderung an der Mitwirkung über Ablehnungsgesuche im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - 2 StR 620/11
    Mit Beschlüssen vom 20. Juni 2012 ( 2 StR 61/12 und 2 StR 166/12) hat der Senat u.a. Prof. Dr. Krehl betreffende - weitere - Befangenheitsgesuche als unbegründet zurückgewiesen.
  • BGH, 09.05.2012 - 2 StR 622/11

    Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - 2 StR 620/11
    Der Senat hat - u.a. in vorliegendem Verfahren - bereits mit Beschlüssen vom 9. Mai 2012 (2 StR 620/11, 2 StR 622/11 und 2 StR 25/12) Befangenheitsgesuche gegen Prof. Dr. Krehl auf der Grundlage der damaligen dienstlichen Erklärungen des Richters als unbegründet zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   BGH, 24.04.2012 - 2 StR 620/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,6293
BGH, 24.04.2012 - 2 StR 620/11 (https://dejure.org/2012,6293)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2012 - 2 StR 620/11 (https://dejure.org/2012,6293)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2012 - 2 StR 620/11 (https://dejure.org/2012,6293)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,6293) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 24 StPO
    Gesetzlicher Richter; Befangenheit von Richtern des BGH hinsichtlich der Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit anderer Richter des BGH im Zusammenhang mit der Besetzung des Vorsitzes des 2. Strafsenates

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Hinderung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit an der Mitwirkung bei der Entscheidung über die Ablehnungsgesuche gegen weitere Richter

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 30; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
    Hinderung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit an der Mitwirkung bei der Entscheidung über die Ablehnungsgesuche gegen weitere Richter

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.10.2011 - 5 StR 376/11

    Fehlerhafte Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs; unvertretbare Mitwirkung eines

    Auszug aus BGH, 24.04.2012 - 2 StR 620/11
    Unter Bedacht auf das aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG folgende Gebot, dass auch im Ablehnungsverfahren ein "Entscheiden in eigener Sache" zu vermeiden ist (vgl. BVerfG NJW 2005, 3410), schließt es dieser Umstand aus, dass sie an der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch in vorliegender Sache mitwirken (vgl. BGH NStZ 2012, 45).
  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BGH, 24.04.2012 - 2 StR 620/11
    Unter Bedacht auf das aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG folgende Gebot, dass auch im Ablehnungsverfahren ein "Entscheiden in eigener Sache" zu vermeiden ist (vgl. BVerfG NJW 2005, 3410), schließt es dieser Umstand aus, dass sie an der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch in vorliegender Sache mitwirken (vgl. BGH NStZ 2012, 45).
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