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   BGH, 29.04.1998 - 2 StR 65/98   

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https://dejure.org/1998,5440
BGH, 29.04.1998 - 2 StR 65/98 (https://dejure.org/1998,5440)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1998 - 2 StR 65/98 (https://dejure.org/1998,5440)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1998 - 2 StR 65/98 (https://dejure.org/1998,5440)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 275
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.01.1989 - 1 StR 683/88
    Auszug aus BGH, 29.04.1998 - 2 StR 65/98
    Das Landgericht hätte daher Umstände darlegen oder Erwägungen anstellen müssen, die für seine Annahme sprechen und die Besorgnis ausräumen, es könnte insoweit eine bloß gedankliche, abstrakt-theoretische Möglichkeit unterstellt haben, die realer Anknüpfungspunkte entbehrt; denn Zweifeln, die sich auf die Unterstellung einer solchen Möglichkeit gründen, darf das Tatgericht nicht Raum geben - andernfalls überspannt es die Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung (st. Rspr., BGH NJW 1951, 83; BGH VRS 24, 207; VRS 39, 103; BGH bei Holtz MDR 1978, 806; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 212; 1985, 15; BGH NStZ 1988, 236; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 5, § 267 Abs. 5 Freispruch 6; BGH StV 1994, 580).
  • BGH, 27.07.1994 - 3 StR 225/94

    Rechtliche Beanstandung tatrichterlicher Beweiserwägungen - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 29.04.1998 - 2 StR 65/98
    Das Landgericht hätte daher Umstände darlegen oder Erwägungen anstellen müssen, die für seine Annahme sprechen und die Besorgnis ausräumen, es könnte insoweit eine bloß gedankliche, abstrakt-theoretische Möglichkeit unterstellt haben, die realer Anknüpfungspunkte entbehrt; denn Zweifeln, die sich auf die Unterstellung einer solchen Möglichkeit gründen, darf das Tatgericht nicht Raum geben - andernfalls überspannt es die Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung (st. Rspr., BGH NJW 1951, 83; BGH VRS 24, 207; VRS 39, 103; BGH bei Holtz MDR 1978, 806; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 212; 1985, 15; BGH NStZ 1988, 236; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 5, § 267 Abs. 5 Freispruch 6; BGH StV 1994, 580).
  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Bekundungen einer Zeugin in einem

    Auszug aus BGH, 29.04.1998 - 2 StR 65/98
    Das Landgericht hätte daher Umstände darlegen oder Erwägungen anstellen müssen, die für seine Annahme sprechen und die Besorgnis ausräumen, es könnte insoweit eine bloß gedankliche, abstrakt-theoretische Möglichkeit unterstellt haben, die realer Anknüpfungspunkte entbehrt; denn Zweifeln, die sich auf die Unterstellung einer solchen Möglichkeit gründen, darf das Tatgericht nicht Raum geben - andernfalls überspannt es die Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung (st. Rspr., BGH NJW 1951, 83; BGH VRS 24, 207; VRS 39, 103; BGH bei Holtz MDR 1978, 806; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 212; 1985, 15; BGH NStZ 1988, 236; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 5, § 267 Abs. 5 Freispruch 6; BGH StV 1994, 580).
  • BGH, 21.10.1983 - 2 StR 367/83

    Voraussetzungen für die Überzeugung des Tatrichters vom Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 29.04.1998 - 2 StR 65/98
    Das Landgericht hätte daher Umstände darlegen oder Erwägungen anstellen müssen, die für seine Annahme sprechen und die Besorgnis ausräumen, es könnte insoweit eine bloß gedankliche, abstrakt-theoretische Möglichkeit unterstellt haben, die realer Anknüpfungspunkte entbehrt; denn Zweifeln, die sich auf die Unterstellung einer solchen Möglichkeit gründen, darf das Tatgericht nicht Raum geben - andernfalls überspannt es die Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung (st. Rspr., BGH NJW 1951, 83; BGH VRS 24, 207; VRS 39, 103; BGH bei Holtz MDR 1978, 806; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 212; 1985, 15; BGH NStZ 1988, 236; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 5, § 267 Abs. 5 Freispruch 6; BGH StV 1994, 580).
  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

    Wenn die Schwurgerichtskammer dann trotzdem an der Richtigkeit der Bekundungen zweifelte, ist dies allenfalls mit einer Überspannung der Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung zu erklären (vgl. dazu BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7 = BGH NStZ 1988, 236, 237; zuletzt Urteil des Senats vom 29. April 1998 - 2 StR 65/98).
  • BGH, 17.10.2019 - 3 StR 521/18

    Banden- und gewerbsmäßige Hehlerei (persönliche Merkmale; Beihilfe; Durchbrechung

    Vielmehr können die Delikte der Hehlerei und der Begünstigung insoweit gleichzeitig verübt werden (vgl. auch BGH, Urteil vom 29. April 1998 - 2 StR 65/98, NStZ-RR 1998, 275, 276).
  • BGH, 09.01.2020 - 3 StR 288/19

    BGH hebt den Freispruch im Fall Springmann auf und verwirft die Revision des

    Das Tatgericht darf bei der Überzeugungsbildung Zweifeln keinen Raum geben, die lediglich auf einer abstrakt-theoretischen Möglichkeit gründen (BGH, Urteile vom 24. Januar 1989 - 1 StR 683/88, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 5; vom 29. April 1998 - 2 StR 65/98, NStZ-RR 1998, 275 mwN; vom 29. September 2016 - 4 StR 320/16, NStZ-RR 2016, 380, 381).
  • BGH, 14.10.2020 - 1 StR 33/19

    Beschwerde gegen Kostenentscheidung

    Zutreffend hat insoweit die Staatsanwaltschaft darauf hingewiesen, dass das Tatgericht bei der Überzeugungsbildung Zweifeln keinen Raum geben darf, die lediglich auf einer abstrakt-theoretischen Möglichkeit gründen (vgl. BGH, Urteile vom 24. Januar 1989 - 1 StR 683/88, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 5; vom 29. April 1998 - 2 StR 65/98 Rn. 11 mwN und vom 29. September 2016 - 4 StR 320/16 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 29.09.2016 - 4 StR 320/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

    aa) Der Tatrichter darf bei der Überzeugungsbildung Zweifeln keinen Raum geben, die lediglich auf einer abstrakt-theoretischen Möglichkeit gründen (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 1998 - 2 StR 65/98, NStZ-RR 1998, 275 mwN).
  • BGH, 26.10.2023 - 4 StR 73/23

    Beweiswürdigung als grundsätzliche Sache des Tatrichters

    Zudem darf der Tatrichter bei der Überzeugungsbildung Zweifeln keinen Raum geben, die lediglich auf einer abstrakt-theoretischen Möglichkeit gründen (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2016 - 4 StR 320/16 Rn. 12; Urteil vom 29. April 1998 - 2 StR 65/98, NStZ-RR 1998, 275 mwN).
  • BGH, 22.06.2006 - 3 StR 89/06

    Überzeugungsbildung (Zweifelssatz; in dubio pro reo; abstrakt-theoretische

    Zweifeln, die sich auf die Unterstellung einer solchen Möglichkeit gründen, darf der Tatrichter nicht Raum geben; andernfalls überspannt er die Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung (BGH NStZ-RR 1998, 275 m. w. N.).
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